Deutschkenntnisse von Ausländern

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KoratCat
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Deutschkenntnisse von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Jan 29, 2008 9:59 am

GERICHTSURTEIL

Ausländer müssen deutsche Sätze sprechen können

Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen wollen, müssen zumindest ganze Sätze auf Deutsch sprechen können. Nur einzelne deutsche Worte sagen zu können, reiche nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht Berlin in seiner Entscheidung mit.

Berlin - Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setze wenigstens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen "mehr als nur selten" verstehen könne, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Klägerin, eine 1982 geborene Inderin, konnte zwar einzelne deutsche Wörter sagen. Dies reicht nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht aus. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte damit eine seit August 2007 geltende Gesetzesregelung, ließ aber Berufung zu.

Dabei sei ausdrücklich geprüft worden, ob die gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, teilte das Gericht weiter mit. So stehe die Regelung unter anderem auch mit Artikel 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe und Familie) in Einklang. Denn die Freiheit, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen, gelte nicht uneingeschränkt. Vielmehr seien " verhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitssphäre der Eheleute zum Schutze öffentlicher Interessen zulässig".

Die Klägerin hatte sich nach ihrer Hochzeit mit einem Deutschen bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum für Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 unter Hinweis auf das vermeintliche Vorliegen einer Scheinehe abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Berlin verneinte zwar das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte dennoch keinen Erfolg, weil die Klägerin die gesetzlichen Mindesterfordernisse der deutschen Sprachkenntnisse nicht erfüllte.

Spiegel online 28. Jan. 2008

Ja, dann bleibt wohl nur eine radikale Vereinfachung der deutschen Grammatik. Ob Beamte und Richter da nicht am meisten drunter "leiden"? :lol:

Zur Pressemitteilung des Gerichts hier klicken!
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

lulang
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Re: Deutschkenntnisse von Ausländern

Ungelesener Beitragvon lulang » Mi Jan 30, 2008 7:04 am

Hier nochmal eine öffentliche Petition:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund ... tionID=598

Wer will, das sich in dieser Beziehung was ändert, muss auch was tun..... :!:
Liebe Grüsse
lulang

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Re: Deutschkenntnisse von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Feb 09, 2008 10:37 am

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) erklärte (gestern im Rahmen der Diskussion über türkische Lehrer an deutschen Schulen): „Die deutsche Sprache ist und bleibt der Schlüssel zur Integration.“

Ist das nicht typisch deutsch? Während man in Europa immer noch über die Annäherung an eine gemeinsame Sprache diskutiert, erklären deutsche Politiker, dass in Deutschland Deutsch allein als Sprache gilt.

Ich denke hingegen, dass Völkerverständigung und grenzüberschreitende Integration nur durch Mehrsprachigkeit zu erreichen ist. Deutschland ist da noch weit hintendran. :(
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Bernd
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Re: Deutschkenntnisse von Ausländern

Ungelesener Beitragvon Bernd » Sa Feb 09, 2008 7:55 pm

gestern im Rahmen der Diskussion über türkische Lehrer an deutschen Schulen


Hallo Klaus,

vielleicht noch ein Wort von mir zum Hintergrund dieser Diskussion, die im Augenblick geführt wird. Es geht in diesem Falle ausschließlich um unsere türkischen Mitbürger und deren Integration. Insoweit ist die Frage nach einer gemeinsamen Sprache nicht ganz zutreffend, denn meines Wissens gehoert die Türkei nicht zur EU und auch nur zu einem kleinen Teil zu Europa.

Und nun zum Thema selbst. Augenblicklich weilt der türkische Präsident Erdogan zu einem Staatsbesuch in Deutschland. Unter anderem hat er auch die Überlebenden der Brandkatastrophe in Ludwigshafen besucht.

Von der Kanzlerin ansprochen auf die - sagen wir mal - nicht immer vorhandene Bereitschaft seiner in Deutschland lebenden Mitbuerger zur Integration, hat er diese Problematik bestätigt und daraufhin angeregt, in Deutschland türkische Universitäten zu gründen und damit die Integration zu verbessern. Die Kanzlerin war - mit Verlaub gesagt - not amused über diesen Vorschlag. Sehr viel mehr ist mir bisher jedoch noch nicht bekannt, aber ich werde mir das aufmerksam anschauen :wink:

Grüße

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Re: Deutschkenntnisse von Ausländern

Ungelesener Beitragvon pezi » Sa Feb 09, 2008 10:19 pm

hallo korat cat.ich binn deutscher und werds ewig bleiben.das ist meine heimat.also auch meine sprache.und nicht irgend ein mischmasch das sich einer einbildet.der meint der ganze westen muss ein land sein.es reicht doch schon das brüssel uns vorschreibt was in deutschland gesetz ist und was nicht.denen iss doch egal ob du morgen arbeit und essen hat.das soll europa sein. gruss pezi

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Re: Deutschkenntnisse von Ausländern

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Feb 09, 2008 11:33 pm

pezi hat geschrieben:hallo korat cat.ich binn deutscher und werds ewig bleiben.das ist meine heimat.also auch meine sprache.und nicht irgend ein mischmasch das sich einer einbildet.der meint der ganze westen muss ein land sein.es reicht doch schon das brüssel uns vorschreibt was in deutschland gesetz ist und was nicht.denen iss doch egal ob du morgen arbeit und essen hat.das soll europa sein. gruss pezi


Mehrsprachigkeit ist kein Mischmasch, Wolfgang!
Zweitsprachen sind Brücken, die aber leider nur für die "Bildungsbürger" gebaut werden. Es sollten mehr "Brücken" gebaut werden, denn nur über Brücken können wir mit anderen Kulturen verkehren und koexistieren.

Sicher sind auch die englischen Lehrprogramme an Schulen in Korat (Assumption, St. Mary's etc.) nichts Anderes. Wäre eine deutsche Schule in Korat für die Kinder der ansässigen Deutschen was anderes?

Dadurch, dass ich mich einer anderen Kultur durch Mehrsprachigkeit öffne, werde ich nicht weniger deutsch. Mein Deutschsein wird mir dadurch nur bewusster. Da sehe ich, dass Deutschland eben nicht über Alles geht sondern neben Anderem ist.
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Re: Deutschkenntnisse von Ausländern

Ungelesener Beitragvon pezi » Sa Feb 09, 2008 11:57 pm

Ist das nicht typisch deutsch? Während man in Europa immer noch über die Annäherung an eine gemeinsame Sprache diskutiert, erklären deutsche Politiker, dass in Deutschland Deutsch allein als Sprache gilt.
das meine ich korat cat.in deutschland ist nun mal deutsch die sprache und keine andere.du hast recht wenn man fremdsprachen lernt das ist immer gut.egal in was für ein land ich bin
jedes hat seine muttersprache und dabei wirts auch bleiben.klar wärs schön wenn alle die selbe sprache sprechen würden aber das wirt niemals gehen.gruss pezi

newsclip
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Re: Deutschkenntnisse von Ausländern

Ungelesener Beitragvon newsclip » Fr Mär 07, 2008 2:10 pm

Wie gut müssen Ausländer Deutsch sprechen?

Gerichtsurteile und Meinungen von Richtern zu erzwungenen Sprachkenntnissen

Seit August letzten Jahres ist für eine Familienzusammen führung der Nachweis, sich “auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen” zu können, bereits bei der Beantragung des Heiratsvisums zu erbringen. Das heisst: Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse müssen bereits im Ausland erworben werden. Richter beurteilen diese deutlich verschärften Anforderungen an den Nachzug von ausländischen Ehegatten nach Deutschland unterschiedlich.

In der Praxis haben die zuständigen Ministerien die Hürden höher aufgebaut, als es der Gesetzestext vorsieht. Denn grundsätzlich wird nur das Sprachzertifikat über das erfolgreiche Bestehen des vom Goethe-Institut oder dessen Lizenznehmern / Partnerorganisationen durchgeführten Sprachtests “Start Deutsch 1” als Nachweis des Sprachstandniveaus anerkannt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nunmehr in einem Beschluss vom 16. Januar 2008 klar gestellt, dass der Nachweis der Deutschkenntnisse nicht zwingend durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts erbracht werden müsse. Eine solch spezifische Form des Nachweises sehe das Gesetz nicht vor.

Nach Einschätzung der Rechtsanwältin Stephanie Weh aus Frankfurt betrifft das Urteil zunächst Nachziehende, die sich bereits früher im Bundesgebiet aufgehalten haben und dabei bereits ausreichende Sprachkenntnisse erworben haben. In der Konsequenz müssten aber auch andere geeignete Nachweisformen von den zuständigen Behörden und den Gerichten beachtet werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat jüngst entschieden, Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen wollen, müssen zumindest ganze Sätze auf Deutsch sprechen können. Nur einzelne deutsche Worte sagen zu können, reiche nicht aus.

Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setze wenigstens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen “mehr als nur selten” verstehen könne, hiess es in der Urteilsbegründung.

Die Klägerin, eine 1982 geborene Inderin, hatte sich nach ihrer Hochzeit mit einem Deutschen bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi vergeblich um ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Sie konnte nur einzelne deutsche Wörter sagen. Dies reicht nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht aus. Das Verwaltungsgericht Berlin liess eine Berufung zu.

Die Richter teilten weiter mit, sie hätten geprüft, ob die gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die Regelung sei unter anderem auch mit Artikel 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe und Familie) in Einklang. Denn die Freiheit, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen, gelte nicht uneingeschränkt. Vielmehr seien “verhältnismässige Eingriffe in die Freiheitssphäre der Eheleute zum Schutze öffentlicher Interessen zulässig”.

Anderer Meinung ist der Verwaltungsrichter Ralph Göbel-Zimmermann. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung München glaubt der Ausländerrechtsexperte, “das zentrale Instrument der deutschen Zuwanderungspolitik verletzt die Grundrechte vieler Ehepartner”. Die neuen Regeln zum Zuzug ausländischer Ehegatten seien “klar verfassungs widrig”. Diese Einschätzung bekräftigten weitere Richter.

Göbel-Zimmermann sagte, die Regeln verstiessen gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit. Sie verletzten weiter den grundgesetzlichen Schutz der Familie, weil Ehepartner, die beispielsweise wegen der Kinder oder des Fehlens von Sprachschulen in ihrer Nähe nicht Deutsch lernen könnten, jahrelang von ihrem Ehepartner getrennt leben müssten.

Die Vorschrift diene offenbar vor allem dazu, den Nachzug zu verhindern, stellte der Richter fest.

Der Farang Maerz 2008


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