Schmucker Teepavillon als Bestechung
Bestechung bei der Agentur für Arbeit. Bei der Erweiterung von „Chinatown“ im Phantasialand half ein ehemaliger Abteilungsleiter des Arbeitsamtes im Jahr 2004 einer chinesischen Baufirma bei der Visabeschaffung.
Im Gegenzug setzten ihm die Asiaten einen schmucken Teepavillon in den Garten. Dafür saß der 66-Jährige jetzt auf der Anklagebank.
Dietrich S. ist Asien-Experte. Der gelernte Küchenmeister und frühere Hotelier kennt sich bestens aus in Fernost. Fünf Jahre arbeitete er als Manager im Foodbereich, pflegte Geschäftsbeziehungen bis nach China.
Das erworbene Wissen kam S. auch ab 1988 zugute, als er beim Arbeitsamt einen Posten als Abteilungsleiter übernahm. Als Teamleiter der „Zentralen und internationalen Hotel- und Gaststättenvermittlung“ sorgte er dafür, dass ausländische Arbeiter mit gewissen Qualitätsstandards in deutsche Hotels und Restaurants vermittelt werden konnten.
Dafür sollte S. mit Vereinbarungen gewährleisten, dass die Gastarbeiter bereits im Heimatland eine entsprechende Ausbildung erfahren.
Probleme gab es mit Thailand. Um dort endlich einen Bildungsträger zu finden, reiste der Abteilungsleiter im Januar 2004 auf eigene Faust nach Bangkok. Die Reisekosten (7.500 Euro) übernahm das thailändische Arbeitsministerium.
Dietrich S. war erfolgreich: Der erstrebte Kooperationsvertrag wurde abgeschlossen - mit einem kleinen Schönheitsfehler. Der Amtsrichter: „Zu seinen selbstlosen Motiven gehörte der einwöchige Golf-Urlaub auf der Sonneninsel Koh Samui für 2.660 Dollar allerdings nicht.“
Im gleichen Jahr ein zweiter Vorfall: Chinesische Arbeiter sollten im Phantasialand Chinatown ausbauen. Dietrich S. besorgte für die Bauarbeiter Visa beim Generalkonsulat der deutschen Botschaft in Shanghai.
Die Gegenleistung: Die chinesische Baufirma setzte ihm zum Dank einen Teepavillon in seinen Garten in der Eifel. Das Material wie Dachpfannen und Holz zahlte S. zwar aus eigener Tasche. Doch den Arbeitslohn sparte er.
Das Amtsgericht verdonnerte den Abteilungsleiter wegen Bestechlichkeit in zwei Fällen zu neun Monaten Knast auf Bewährung. Außerdem muss er 10.000 Euro Geldbuße blechen. Der Richter: „S. ist kein gewachsener Beamter, hat nicht gelernt, Geschenke abzulehnen. Er ist als Seiteneinsteiger in die hohe Position beim Arbeitsamt gekommen.“
express.de 28. Dez. 2007