Ist mein deutscher Fuehrerschein ungueltig ?

ottoll
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Ist mein deutscher Fuehrerschein ungueltig ?

Ungelesener Beitragvon ottoll » So Jul 29, 2018 9:26 pm

Im ThaiVisaForum hat ein Brite folgende Frage gestellt:

My British license expired 5 years ago.
I now have a Thai license
I need to go back to the UK for a few days, can I rent a car and drive on my Thai license? or an expired British license?
I am British and Australian (join citizenship)
What can I do?
Like

https://www.thaivisa.com/forum/topic/10 ... i-license/


Das wirft auch eine Frage fuer mich auf.
Ist mein deutscher Fuehrerschein legal, wenn ich nicht in Deutschland gemeldet bin ?
Eigentlich kommt mir diese Frage ziemlich absurd vor, habe aber von deutschen Bekannten gehoert, dass sie mit ihrem deutschen Fuehrerschein kein Fahrzeug mieten konnten. Das waere ja der Hammer. Aber bei Behoerden kann man nie wissen...
Mein Personalausweis ist laengst abgelaufen und aus meinem Reisepass kann jeder ersehen, dass ich die vergangenen acht Jahre nur im Ausland verbracht habe.
Ab September werde ich einige Monate in der BRD verbringen, wobei ich nicht beabsichtige, mich dort wieder beim Einwohnermeldeamt zu registrieren.
Was sagt ihr dazu ?
Danke fuer jede Antwort.

Otto

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dogmai
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Re: Ist mein deutscher Fuehrerschein ungueltig ?

Ungelesener Beitragvon dogmai » Mo Jul 30, 2018 1:56 am

Alter Führerschein: Gültigkeit noch bis 2033

Ob rosa oder grauer Führerschein: Die Gültigkeit der Dokumente war bis zum Jahre 2013 nicht an gewisse Ablaufdaten gebunden. Dies änderte sich in diesem Jahr jedoch durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese übernahm die EU-weit vorgesehene Anpassung der Führerscheinklassen und bestimmte, dass

- der neue EU-Führerschein in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird,
- alle alten Führerscheindokumente bis zu einem festen Stichtag umgeschrieben werden müssen,
- die neuen Ausweise nur noch für maximal 15 Jahre gültig sind. Erlischt beim EU-Führerschein die Gültigkeit, überträgt sich dies aber nicht automatisch auch auf die zugrunde liegende Fahrerlaubnis.

Zum besseren Verständnis: Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein. Erstere meint die grundlegende Zulassung des Fahrers zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Diese erwirbt der Betroffene in der Fahrschule und durch Ablegen der entsprechenden Prüfungen. Der nach erfolgreicher Prüfung ausgehändigte Führerschein hingegen dient lediglich nach außen als Nachweisdokument über die bestehende Fahrerlaubnis. Kein Führerschein ohne Fahrerlaubnis.

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine in die neuen EU-weit gültigen Scheckkarten umgeschrieben werden, damit diese auch weiterhin gültig sind.

Haben Sie noch einen alten Führerschein, ist dessen Gültigkeit mithin bis zu diesem Zeitpunkt uneingeschränkt gegeben. Eingeschlossen sind dabei auch die hierin noch vermerkten alten Führerscheinklassen.

Erst bei der Umschreibung erfolgt eine Anpassung der alten in die neuen EU-weit angeglichenen Fahrerlaubnisklassen. Dabei können die Zulassungen auch für das Fahren anderer Kfz-Klassen mitunter eingeschränkt sein.

Beim Umtausch gibt es zwei wichtige Gruppen. Erstens: Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - hier ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers entscheidend. Zweitens: Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 - aber vor dem 19. Januar 2013- ausgestellt wurden. Hier ist das Jahr der Ausstellung relevant.

Der früheste Umtausch-Stichtag ist der 19. Januar 2021. Er gilt für Fahrer, die von 1953 bis 1958 geboren wurden – sie müssen spätestens 2021 ihre „Pappe“ umgetauscht haben. Am meisten Zeit lassen können Sie sich, wenn Sie Ihren Führerschein im Jahr 2012 bis 2013 erworben haben. Der Stichtag liegt dann erst im Jahr 2033.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
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Re: Ist mein deutscher Fuehrerschein ungueltig ?

Ungelesener Beitragvon thai.fun » Mo Jul 30, 2018 4:03 am

Hab mir alle diese Sorgen vom Hals geschafft ...

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KoratCat
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Re: Ist mein deutscher Fuehrerschein ungueltig ?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Jul 30, 2018 6:20 am

thai.fun hat geschrieben:Hab mir alle diese Sorgen vom Hals geschafft ...


Unter "freiwilliger Verzicht" verstehe ich eher, freiwillig von der möglichen Nutzung abzusehen statt (vielleicht auch weniger) willig von der Versuchung der Nutzung durch Ungültigmachen befreit zu werden, weil dann z. B. die Staatsanwaltschaft zustimmt, ein Ermittlungsverfahren einzustellen. :oops:
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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thai.fun
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Re: Ist mein deutscher Fuehrerschein ungueltig ?

Ungelesener Beitragvon thai.fun » Mo Jul 30, 2018 6:03 pm

KoratCat hat geschrieben:... weil dann z. B. die Staatsanwaltschaft zustimmt, ein Ermittlungsverfahren einzustellen. :oops:

... neee, in der Sache bin ich ein ganz braver, im Gegensatz zu meinem Sohn der gerade 4MT und 4k€ verdaut.

Ich, mitten in Zürich, mit einem Leben um und mit Fahrzeugen, hab die letzten 20 Berufsjahre noch Bediente Tankstellen in Pacht gehabt. So hab ich mir mit 65, weil es mir "stinkte", ein BIO-Geschenk zum kommendem Rentnertun gemacht und alle meine Fahrzeuge verkauft. So eben auch mit 70 den Führerschein abgegeben. Reine Logik, in einer Schweiz mit dem besten ÖV weit und breit ... :wave

War auch gerade mit dem Flixbus in Freiburg D, und sowieso damit schon rundum die Schweiz in Städten wie München. Um die 10€ p.Weg reine Freude auch im Portemonnaie ... :fart

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Re: Ist mein deutscher Fuehrerschein ungueltig ?

Ungelesener Beitragvon dogmai » Di Jul 31, 2018 1:27 am

Zur Zeit komme ich ja mit der Bahn noch überall hin, aber das ist auf jeden Fall eine Alternative :wave
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