Gesetzliche Rente direkt auf Thai-Konto

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ottoll
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Gesetzliche Rente direkt auf Thai-Konto

Ungelesener Beitragvon ottoll » Di Mai 08, 2018 1:30 pm

Zitat Siam-Info:
Überweisung der Rente nach Thailand

""Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Rente selbstverständlich auch nach Thailand. Die Gebühren der Korrespondenzbank sowie der thailändischen Bank werden den überwiesenen Betrag allerdings entsprechend verringern.""


Macht das jemand von euch ? Was sind die Vor-, was sind die Nachteile ?

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Detlef (†2020)
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Re: Gesetzliche Rente direkt auf Thai-Konto

Ungelesener Beitragvon Detlef (†2020) » Di Mai 08, 2018 6:14 pm

Dieses Thema interessiert mich auch.

Nachdem die Postbank die Gebühren für die Auslandsüberweisung von 1,50 € auf 8,00 € erhöht hat und nunmehr auch Kontoführungsgebühren erhebt, denke ich darüber nach, die Rente direkt überweisen zu lassen.
Möglicherweise sind die Kosten bei beiden Verfahren -Überweisung vom eigenen Konto und direkte Überweisung durch den Postrentendienst- ähnlich.
...selbst ist der Mann! (wenn man ihn lässt und wenn er kann)

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KoratCat
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Re: Gesetzliche Rente direkt auf Thai-Konto

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Mai 08, 2018 7:10 pm

Ich hab das früher gemacht. Vor Einführung des Postrentendienstes hat mich die zwischengeschaltete amerikanische Bank um 300 THB erleichtert. Die Bangkok Bank dann noch einmal um 200 THB (Mindestgebühr, ansonsten 0,2% des Überweisungsbetrages); es wurden mir damals also insgesamt 500 THB abgezogen. Und ich habe immer einen exzellenten Wechselkurs weit über dem Bargeldkurs bekommen. Mein Konto in D gab ich dann auf, weil es (zumindest für mich) noch kein Internetbanking gab und mir die Kontoauszüge immer kostenpflichtig per Post zugesandt werden mussten..

Und dann kam der Postrentendienst. Da hat mich die Filiale der Chase Manhattan Bank in London auch um ca. 300 THB erleichtert. Deren Filiale in Bangkok hat dann aber noch einmal zusätzlich 1.000 THB abgeschöpft. Die Bangkok Bank beließ es bei ihren 200 THB. Da ich zwei verschiedene Leistungen bekomme, die zwar vom selben Leistungsträger stammen, aber vom Postrentendienst nichtsdestotrotz separat überwiesen werden, schlug das gar zwei Mal zu Buche. Vorher hatte der Leistungsträger über die Nassauische Sparkasse in einem Betrag überwiesen. Von der zweiten Leistung kam nun nur noch ein geringer Betrag an. Natürlich bin ich explodiert und habe gleich alle Register gezogen. Nach relativ kurzer Zeit haben sie den Zahlungsweg und die Gebührenmodalitäten dann etwas geändert. Statt der Chase Manhattan Bank in Bangkok mit 1.000 THB bediente sich jetzt die Standard Chartered Bank mit "nur" 500 THB, also insgesamt "nur" noch 1.000 THB Transferkosten statt 1.500. Dafür kamen die Zahlungen nicht erst am letzten Banktag des Monats wie in D, sondern schon um den 25. Der Wechselkurs war auch gut. Und für die gleichzeitige zweite Überweisung berechnete mir nach meinem Aufstand nur die Bangkok Bank noch ihre 200 THB.

Ich hab mich dann wieder um ein Konto in D mit Internetbanking bemüht, und überweise seitdem wesentlich kostengünstiger hierher. Annehmlichkeiten wie einen Disporahmen gibt es da auch. Ich hab dann sogar von hier aus einen Kredit in D aufgenommen. Das geht natürlich nur, wenn die Rente auf einem Konto in D eingeht.

Man kann auch mit der Geldautomatenkarte zu einem deutschen Konto hier an den ATM Geld ziehen, wenn es eilt und man die Überweisung nicht abwarten kann oder will. Das kostet aber wieder höhere Gebühren...

Die derzeitige Gesetzeslage in Deutschland:

§ 47 SGB I
Auszahlung von Geldleistungen

(1) Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) gilt, überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung übermittelt werden.

(2) Bei Zahlungen außerhalb des Geltungsbereiches der in Absatz 1 genannten Verordnung trägt der Leistungsträger die Kosten bis zu dem von ihm mit der Zahlung beauftragten Geldinstitut.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz) vom 19.10.2013 (BGBl. I S. 3836), in Kraft getreten am 25.10.2013
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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Re: Gesetzliche Rente direkt auf Thai-Konto

Ungelesener Beitragvon thedi » Mi Mai 09, 2018 9:36 am

In der Schweiz übernimmt die AHV die Transfergebühren ganz. Bei Pensionskasssen ist das je nach Kasse verschieden.

Ich habe ein Konto in der Schweiz wo sich das Geld ansammelt. Alle zwei/drei Monate überweise ich dann mit eBanking auf mein Konto in Thailand. Dabei geht es mir nicht in erster Linie um Gebühren zu sparen, sondern darum hier keine Hinweise auf die Höhe meiner Renten zu hinterlassen. Das mit dem Steuersatz Null für Rentner in Thailand ist schliesslich nicht in Stein gemeisselt - ja nicht einmal im Gesetz verankert, sondern eher so usus.

Die Jahresaufenthaltsbewilligung mache ich aus diesem Grunde auch mit 800´000 auf der Bank.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi


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