"Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhindern"

Bitte postet und fragt zum Verkehr mit thailändischen Behörden wie Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Steuern etc. hier, um das Forum für unsere Leser übersichtlich zu erhalten.
Benutzeravatar
karo5100
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 193
Registriert: So Jul 30, 2006 10:08 pm
Kontaktdaten:

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon karo5100 » Mi Jun 04, 2014 3:46 pm

Es kommt wohl auch darauf an, wo man wohnt, die ABH's entscheiden in jeder Stadt anders.
Manchmal liegt es aber auch am Auftreten vor dem Sachbearbeiter,
wenn man den dicken Max markiert, dann wird gerne gemauert....
Robert / โรแบร์ต

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Jun 04, 2014 4:59 pm

karo5100 hat geschrieben:wo man wohnt, die ABH's entscheiden in jeder Stadt anders.
Manchmal liegt es aber auch am Auftreten vor dem Sachbearbeiter,
....., dann wird gerne gemauert....

Ein Sachbearbeiter hat einen Vorgesetzten und wenn dieser nicht hilft: Sich im Internet schlau machen
karo5100 hat geschrieben:Auftreten vor dem Sachbearbeiter

Einen Rechtsanwalt aufsuchen oder Schnauze halten und ab ins Mauseloch.

Es geht zwar in dem Artikel um die Vaterschaft-Anfechtung durch eine Behoerde
Zitat aus siehe hier
Die Richter betonten, dass ebenso gegen das Elternrecht und das Recht des Kindes auf Gewährleistung elterlicher Pflege
(Art. 6 Abs 1 und 2 GG) verstoßen werde. Denn eine Elternschaft sei auch dann geschützt, wenn keine biologische Vaterschaft vorliege. Allerdings hänge in diesen Fällen der verfassungsrechtliche Schutz davon ab, inwieweit die rechtliche Vaterschaft auch sozial gelebt werde. Die Anfechtungsvoraussetzungen seien allerdings so weit gefasst, dass unverheiratete, ausländische oder binationale Paare ohne gemeinsamen Wohnsitz einem generellen Verdacht ausgesetzt würden. Dies belaste ihr Familienleben.


http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Zuletzt geändert von Mousemelk (†2019) am Mi Jun 04, 2014 5:01 pm, insgesamt 1-mal geändert.

Mario
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 55
Registriert: Mi Mai 22, 2013 4:34 pm
Wohnort: Düsseldorf / Thep Nimit ( Khon Buri )
Kontaktdaten:

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mario » Mi Jun 04, 2014 5:00 pm

Danke für Eure netten Ratschläge, ja meine Frau ist Mutter eines ''deutschen Staatsbürgers''. :lol: :lol: :lol:
Gleichwohl arbeitet sie offiziell in meiner Firma und das nicht nur für ein Taschengeld.
Seit dem ersten Tag nach unserer Hochzeit hat sie Sozial & Rentenversicherung bezahlt, mittlerweile schon mehr als ich.
Ob ich da wirklich klagen soll weiss ich nicht. Das kostet wieder Geld und ob wir damit durchkommen ist ungewiss.

Ich wollte das einfach nur mal so loswerden, da halt selber erlebt. Vom Kampf mit der Deutschen Botschaft in Bangkok möchte ich garnicht erst anfangen. :cussing :cussing :wie
Ich denke das werden einige von Euch in ähnlicher Form erlebt haben. Da merkt man dann erst in was für einem System wir leben ( müssen ) :wiiee
Aber ich habe bis heute nicht bereut meine LIebe Frau geheiratet zu haben, dafür war es das wert :D
na egal bis dann mal :cheers :salut
Zuletzt geändert von Mario am Mi Jun 04, 2014 5:27 pm, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
karo5100
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 193
Registriert: So Jul 30, 2006 10:08 pm
Kontaktdaten:

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon karo5100 » Mi Jun 04, 2014 5:24 pm

Mousemelk hat geschrieben:Ein Sachbearbeiter hat einen Vorgesetzten...


Genau das ist es doch, wer mit dem Verhalten da Auftritt, der hat verloren.

Ich habe die brav ihren Job machen lassen,
war nie besserwisserisch und sehr höflich
und es kam immer das maximal möglich Ergebnis raus!
Robert / โรแบร์ต

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Jun 04, 2014 5:38 pm

Mario hat geschrieben:...., ja meine Frau ist Mutter eines ''deutschen Staatsbürgers''.

Warum klagt der ''deutsche Staatsbürgers'' nicht!?

Mario hat geschrieben:Gleichwohl arbeitet sie offiziell in meiner Firma und das nicht nur für ein Taschengeld.
Seit dem ersten Tag nach unserer Hochzeit hat sie Sozial & Rentenversicherung bezahlt, mittlerweile schon mehr als ich.

Also mit anderen Worten, du hast ein Anrecht auf ein Taschengeld.

Mario hat geschrieben:Ob ich da wirklich klagen soll weiss ich nicht. Das kostet wieder Geld und ob wir damit durchkommen ist ungewiss.
Ich wollte das einfach nur mal so loswerden, da halt selber erlebt. Vom Kampf mit der Deutschen Botschaft in Bangkok möchte ich garnicht erst anfangen.

Warum klagt der ''deutsche Staatsbürgers'' nicht!?

Mario hat geschrieben:Ich denke das werden einige von Euch in ähnlicher Form erlebt haben. Da merkt man dann erst in was für einem System wir leben ( müssen ) :wiiee

Darum geht es doch in diesem Forum.
(Als Beispiel: Wenn Detlef keinen neuen Betrag einstellt, kommen die Anfragen "Bist du Krank?".) Das Haus ist noch fertig.

Mousemelk hat geschrieben:Einen Rechtsanwalt aufsuchen oder Schnauze halten und ab ins Mauseloch.
Dies belaste ihr Familienleben.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html
Art 6
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.


Der Umkehrschluss aus Art 6 (4) + (5) kein Kind = keine Mutter

Selbst die Botschaft hat gegenueber dem Buerger eine Auskunftspflicht. Und sie hat auch Vorgesetzte.
Ab ins Mausloch? Dies ist nicht meine Meinung.

Mario
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 55
Registriert: Mi Mai 22, 2013 4:34 pm
Wohnort: Düsseldorf / Thep Nimit ( Khon Buri )
Kontaktdaten:

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mario » Mi Jun 04, 2014 5:41 pm

Hallo Karo, ja freundlich bin ich auch immer. Bin seit fast 30 Jahren selbstständig und wenn man meint etwas besser zu wissen, dann sollte man es für sich behalten. ;) ;) ;) ;)
Früher bin ich schon mal mit dem Kopf durch die Wand :wiiee hat aber nicht immer geholfen. :wiiee
Behörden sitzen nun mal am längeren Hebel, abgesehen davon das kein Vorgesetzter einen Kollegen wirklich maßregeln würde.
Wenn für Dich immer das maximale rauskam ohne das Du selbst was getan hast, dann hast Du verdammt viel Glück gehabt oder einen Beamten der ausnahmsweise gut und gerne seinen Job gemacht hat. Hier bei uns in Düsseldorf habe ich davon noch nicht soviele kennengelernt. Liegt vielleicht auch mit daran das die ziemlich überlastet sind. Da bleiben Einzelschicksale schon mal auf der Strecke. meipen arai, oder???? :lol: :lol:

:salut :salut
Zuletzt geändert von Mario am Mi Jun 04, 2014 5:59 pm, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Jun 04, 2014 5:45 pm

karo5100 hat geschrieben:
Mousemelk hat geschrieben:Ein Sachbearbeiter hat einen Vorgesetzten...


Genau das ist es doch, wer mit dem Verhalten da Auftritt, der hat verloren.

Ich habe die brav ihren Job machen lassen,
war nie besserwisserisch und sehr höflich
und es kam immer das maximal möglich Ergebnis raus!


In meiner Familie hat auch jemand nur seinen Job gemacht,
arbeitsfaehig oder nicht-arbeitsfaehig.
Wir leben doch nicht in einem Staat, in dem die Gesetze ausser Kraft gesetzt sind.

In meinem abgeschlossenen Berufsleben habe ich auch Entscheidungen treffen muessen und habe die Entscheidung auch gegenueber meinen Vorgesetzten vertreten.

Mario
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 55
Registriert: Mi Mai 22, 2013 4:34 pm
Wohnort: Düsseldorf / Thep Nimit ( Khon Buri )
Kontaktdaten:

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mario » Mi Jun 04, 2014 6:06 pm

Wir leben doch nicht in einem Staat, in dem die Gesetze ausser Kraft gesetzt sind.
Nein aber die Gesetze werden individuell ( Ermessensspielraum ) ausgelegt wie es grad passt, leider :violent

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Jun 04, 2014 7:53 pm

Gilt nur fuer die Bundesrepublik Deutschland.
Mario hat geschrieben:( Ermessensspielraum )


Kommen wir doch wieder zum Sprachtest.
Zitat:
Siehe Deutsche Sprache bald im Grundgesetz?

Also im Grundgesetz ????

...den Status der deutschen Sprache als Amtssprache bereits in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern eindeutig genug geregelt und genügend gewürdigt.
Zitatende.

Also es werden drei Quellen / Bezuege zur deutschen Sprache geben:
1. Die Gerichtssprache ist die deutschen Sprache,
2. im Sozialgesetzbuch (SGB), wo ist mir entfallen,
3. ????, wo ist mir entfallen.

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Baby - Rueckfuehrung, laut Aufenthaltsgesetz

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mi Jun 04, 2014 10:36 pm

Gelesen im Spiegel.
Und dies passt auch zu diesem Thema,
Zitat aus siehe hier
Derzeit ist Zuhra al-Mahdi bis zum 16. Juni geduldet. Doch auch nach Ablauf der Frist drohen der Mutter und dem Baby vorerst keine Konsequenzen, stellt Wollenweber klar. "Wir würden niemals einen Säugling abschieben."
Zitatende

Faellt unter Behoerden,
in diesem Fall
Behördenleiter Kai Wollenweber und Anwalt Kuehn .

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jul 10, 2014 6:52 pm

Für Türkinnen, die zu ihrem in D lebenden Mann nachziehen wollen, hat der EuGH den Sprachtest jetzt gekippt:

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 80254.html

Hoffentlich geht das auch bald in Richtung thailändischer Ehefrauen weiter!
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
thedi
Thailand-Reporter
Beiträge: 650
Registriert: Di Jan 25, 2011 2:24 pm
Wohnort: Bankok, Manchakiri Khon Kaen
Kontaktdaten:

Abschaffung des A1 Tests in DE

Ungelesener Beitragvon thedi » Mo Dez 08, 2014 12:08 pm

Anderswo habe ich gesehen, dass Unterschriften für eine Petition zur Abschaffung des A1 Deutschtests in DE gesammelt werden. In der Annahme, dass viele davon nichts wissen, poste ich das auch hier einmal:

Im Internet gibt's seit 10.10.2014 (aktiv bis 09.01.2015) eine openPetition zur Abschaffung des A1 Deutschtests.
Die Resonanz ist allerdings - höflich formuliert - bescheiden.

Link zur > Petition


Mit freundlichen Grüssen

Thedi (ein unbeteiligter Schweizer)

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Dez 21, 2014 2:03 pm

KoratCat hat geschrieben:Hoffentlich geht das auch bald in Richtung thailändischer Ehefrauen weiter!


Da habe ich was im Internet gelesen,
Kopiert
aus http://www.wochenblitz.com/blitzbrett-f ... erden.html
AI vor der Einreise kann umgangen werden. (eingegeben vor 1 Jahr, 4 Monaten)
Jeder der seinen Ehepartner nach Deutschland holen möchte muß nicht den
AI Sprachkurs vorlegen.
Antragsteller muß stets der Ehepartner sein,wer den formlosen Antrag,in Deutsch stellt,das ist nicht Rechtsrelevant.

Er wendet sich an seine ABH in Deutschland,mit der legalisierten Eheschließungsurkunde.

Um die gesetzlichen Erfordernisse des § 30 Abs.1 Satz 1 Nummer 2 zu erfüllen,Beantrage ich mir ein Visum zu Erteilen,um diese gesetzliche Bestimmung zu Erfüllen.
In Deutschland eine Sprachschule zu besuchen.

Diesen Antrag stelle ich unter dem Schutz der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz,nach Nummer 5.1.3.2.2.2.
Gleichzeitig unter dem Schutz des Artikel 8 der EMRK und Artikel 7 der Charta der EU.

5.1.3.2.2.2
Diese Voraussetzung ist auch in Fällen der Beantragung
eines Schengen- oder eines nationalen
Visums zum Zweck eines Sprachkursbesuchs
des Ehegatten eines Ausländers oder
eines Deutschen von besonderer Bedeutung,
mit dem der Ehegatte eines Ausländers oder
Deutschen den Erwerb von Deutschkenntnissen
zur Erfüllung der Voraussetzung des § 30
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 im Inland beabsichtigt.
Ende des Kopierten!

Niemand eroeffentlicht eine Ablehnung der "Deutschen Botschaft mit Sitz in Thailand".
Nach deutschem Recht kann die betreffende Person Auskunft verlangen.
Aber es wird lieber Gekuscht!
Verklagt die Ehegattin oder der Ehegatte die "BRD"?
An dem Beispiel der Tuerkin kann man feststellen,
"Nichtaufgeben lohnt sich"
(Ich will nur hoffen, das Koenigreich Thailand kommt nicht auf den gleichen Gedanken mit dem Ehegattennachzug!)

erwin
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 180
Registriert: Di Okt 07, 2014 10:56 pm
Wohnort: VOGELSBERG - UDON THANI

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon erwin » So Dez 21, 2014 4:30 pm

Selbst auf die Gefahr hin nun gesteinigt zu werden ......................

Meine Meinung :

Wer sich dafür entscheidet [bDAUERHAFT][/b] in der BRD zu wohnen, sollte auch die Landessprache einigermaßen beherrschen ( und dies auch nachweisen können ).

Wir Farangs in TH sind eigentlich nur "Langzeit-Urlauber", und kommen über diesen Status auch [bNIEMALS][/b] hinaus - möchte ich daher differenziert betrachten.

In DACH sind dies jedoch kpl. anders aus !



Gruß
Erwin :wave

Benutzeravatar
Mousemelk (†2019)
Thailand-Reporter
Beiträge: 546
Registriert: Sa Mai 16, 2009 6:53 am
Wohnort: zZ Tambon Oraphim / Neuss /

Re: "Sprachtest darf Familienzusammenführung nicht verhinder

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Dez 21, 2014 5:47 pm

erwin hat geschrieben:Selbst auf die Gefahr hin nun gesteinigt zu werden ......................
also gesteinigt sollt du werden, aber deine Ansicht sollst du ueberdenken.
Meine Meinung :
in der BRD zu wohnen, sollte auch die Landessprache einigermaßen beherrschen ( und dies auch nachweisen können ).
Wie faengt das Deutschlandlied an,
warum soll die Frau an meiner Seite deutsch reden, wenn ich mit einer anderen EG-Sprache mit ihr unterhalte

...möchte ich daher differenziert betrachten
Es ist doch ein Unding, mein und dein
Du hast nach meiner Pfeife zu tanzen und deine nicht bei mir

Erwin :wave


Es wird Zeit, dass wir wieder die Symbole tragen.


Zurück zu „Behördenkram Thailand und DACH“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 175 Gäste