FAQ: Auswandern, aber richtig

Als Rentner in Thailand leben? Für Themen, die unsere Rente und unseren Status betreffen.
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KoratCat
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FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Aug 14, 2012 10:18 am

FAQ: Auswandern, aber richtig

Wer möchte nicht möglichst viel Komfort für sein Geld bekommen? In Thailand beispielsweise können sich auch Rentner mit einem schmalen Portemonnaie einen höheren Lebensstandard leisten als in Deutschland. Zudem tut manchen das tropische Klima gut. Die Entscheidung, den Lebensabend im Ausland zu verbringen, sollte gut vorbereitet sein. Hermann-Josef Weber, von der Informationsstelle für Auswanderer im Bundesverwaltungsamt, hat die wichtigsten Fragen für uns beantwortet.

Rentner-Auswandern: Ist das ein Trend, der sich verstärkt?

Ja, immer mehr Rentner versuchen, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen.

Können Sie sagen, was die am häufigsten angegebenen Gründe dafür sind?

eine bessere Lebensqualität mit der zur Verfügung stehenden Rente
geringere Mieten und Nebenkosten
bessere klimatische Bedingungen. Das feucht-warme Wetter tut insbesondere Rheumakranken gut
billigere Medikamente
billigeres Pflegepersonal
eine Seniorenbetreuung rund um die Uhr zu einem viel kleineren Preis in Luxusseniorenheimen

Wie hoch sind die Hürden für Rentner im außereuropäischen Ausland, ein dauerhaftes Bleiberecht zu bekommen?

Die sind natürlich von Land zu Land verschieden. Beispiel Thailand: Hier sollte einen Rentner vor allem ein "Non-Immigrant-Visa mit Mehrfacheinreise" interessieren. Grundsätzlich muss die Daueraufenthaltserlaubnis bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat beantragt werden. In besonderen Fällen kann das auch in einem Immigrationsbüro in Thailand vorgenommen werden.

Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung der Daueraufenthaltserlaubnis nötig:

ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses
ein polizeiliches Führungszeugnis
die Angabe detaillierter Gründe, die einen längeren Aufenthalt in Thailand notwendig machen

Hinzu kommen:

Heiratsurkunde, wenn der Antragsteller mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet ist
Rentenbescheid über eine monatliche Rente von mindestens 750 Euro
Kopie des Bankauszuges einer thailändischen Bank über ein Guthaben von umgerechnet mindestens 7.500 Euro

Nach einem dreijährigen Aufenthalt in Thailand mit dem "Non-Immigrant-Visa" erlangt man den Status eines ständigen Einwohners. Durch eine Investition in ein Unternehmen in Thailand von wenigstens 10.000.000 THB (thailändische Baht) kann dieser Status auch erlangt werden (238.890 Euro).

Welche Probleme/Schwierigkeiten können auf deutsche Senioren beispielsweise in asiatischen Ländern zukommen?

Sowohl die Sprache als auch der Umgang mit der fremden Kultur können problematisch sein. Eine gewisse Anpassungsfähigkeit ist wichtig. Im Alltag reichen häufig englische Sprachkenntnisse aus, allerdings nicht auf dem Lande, denn dort können die Einheimischen häufig kein Englisch sprechen. Während die ärztliche Versorgung für Privatpatienten etwa in Thailand sehr gut ist, kann es ohne Privatversicherung durchaus Probleme mit einer als angemessen angesehenen ärztlichen Versorgung geben.
Unterschätzen die Menschen die Tatsache, dass sie in ein Land mit einer völlig anderen Kultur auswandern?

Ja. Als Tourist ein Land zu besuchen ist eine Sache, aber auf Dauer in einem anderen Land zu leben, Tag für Tag, Jahr für Jahr, mit allen Vor- und Nachteilen im Alltag, etwa auch bei Arzt- und Behördenbesuchen, eine ganz andere. Dies kann gerade im fortgeschrittenen Alter problematisch sein.

Wie können sich Senioren, die mit dem Gedanken spielen auszuwandern, vorbereiten?

Eine Auswanderung muss in jedem Falle sorgfältig vorbereitet werden. Man sollte das betreffende Land schon zuvor besucht und sich sehr gut darüber informiert haben. Senioren, die auswandern wollen, sollten Verbindung mit der Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige des BVA in Köln aufnehmen und Berichte von anderen Auswanderern lesen. Letztlich ist immer eine objektive und ergebnisoffene Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle für Auswanderer und Auslandstätige der Wohlfahrtsverbände zu empfehlen. Die Adressen der Beratungsstellen gibt es unter http://www.auswandern.bund.de.

Was sollten sie bedenken?

Es gibt viele Dinge, die vorher bedacht werden sollten: Man sollte nicht unbedingt alles abbrechen und losfahren. Die Möglichkeit einer Rückkehr sollte auf jeden Fall offengehalten werden, auch wenn man dies aktuell in jedem Falle ausschließt. Eine Abmeldung kann man auch später noch vornehmen und verschiedene Versicherungen sollte man auch eine Zeit lang noch beibehalten. So müsste man im Falle einer Rückkehr nicht komplett von Neuem beginnen. Dies alles ist aber mit zusätzlichen Ausgaben verbunden, die man nicht unterschätzen sollte.

Gibt es auch Rückkehrer?

Ja, es gibt Rückkehrer auch unter Rentnern, die bei ihrem Neuanfang in einem fremden Land leider nicht so viel Glück hatten oder für die es wider Erwarten doch die falsche Entscheidung war auszuwandern.

ndr.de
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Mousemelk (†2019)
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Fr Okt 12, 2012 3:43 am

Ich wusste nicht, dass das Koenigreich Thailand ein Einwanderungsland ist. Ich selber habe leichte Schwierigkeiten das gelbe Hausbuch zubekommen. Es sind hier in dem Bericht verschiedene Ausfuehrungen, die etwas die tatsaechlichen Gegebenheiten nicht richtig oder sachunkundig wiedergegeben werden.
Dies ist keine Beurteilung, sondern nur ein Denkanstoss.
Rentner sollen nach Thailand kommen, um ihr Geld auszugeben ( Arbeiten ist im weitesten Sinn verboten )

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon Expat2010 » Fr Okt 12, 2012 8:50 am

Hallo Mousemelk,

das Problem mit dem gelben Hausbuch hatte ich ebenfalls. Hierfür mußte ich drei Leumundszeugen (nicht irgendwen, sondern drei lokale Größen aus der unmittelbaren Umgebung) beibringen.
Das machte dann drei mal 500 Baht und geschlagene 14 Monate Wartezeit!

Grüße aus Banmai

Günter

butmax
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon butmax » Do Okt 18, 2012 8:13 pm

was bedeutet den das gelbe hausbuch, für welchen zweck braucht man dass
gruss jürgen

Expat2010
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon Expat2010 » Do Okt 18, 2012 10:36 pm

Hallo Jürgen,

das gelbe Hausbuch ist einfach nur ein Wohnsitznachweis für Ausländer hier, entsprechend der Meldebescheinigung in Deutschland.
In Fällen, wo ein Wohnsitznachweis erforderlich ist, z. B. beim Autokauf, erspart man sich jedesmal den Weg zur Immigration.

Grüße aus Banmai

Günter

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Okt 19, 2012 9:35 am

Es gibt dort 'ne ausführliche Diskussion dazu:

viewtopic.php?f=28&t=2174
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karl
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon karl » Di Feb 04, 2014 4:35 pm

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und auch erst seit 2 Monaten in Thailand. Wo bekommt man denn dieses "gelbe Hausbuch" bzw. wo muss man es beantragen. Ich habe derzeit nur einen Mietvertrag.

Gruss
karl

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Feb 04, 2014 6:29 pm

Hallo Karl,

in dem Thread findest Du wohl mehr Info dazu:

viewtopic.php?f=28&t=2174
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

olaf (x2015)
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon olaf (x2015) » So Jun 22, 2014 4:17 pm

KoratCat hat geschrieben: FAQ: Auswandern, aber richtig


grüße, sind die zahlen 750,- euro rente und 7500,-aktuell,man liest immer über 1000,- euro rente und ein viel höhren betrag auf einem Thai eigenen Konto,danke

Vollzitat verkürzt von Admin.

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Jun 23, 2014 7:22 pm

gerberstr hat geschrieben:grüße, sind die zahlen 750,- euro rente und 7500,-aktuell,man liest immer über 1000,- euro rente und ein viel höhren betrag auf einem Thai eigenen Konto,danke


Du hast recht, EUR 750 reicht beim derzeitigen Wechselkurs nicht. Bei der Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner von Thais verlangt die Immigration den Nachweis von monatlich THB 40.000 oder THB 400.000 Guthaben auf Thai Bankkonto seit mind. 3 Monaten vor Antragstellung, bei Erstantrag seit 2 Monaten. Beim derzeitigen Wechselkurs sind das gut EUR 900 monatlich Einkommen, von der Botschaft in THB umgerechnet und bestätigt, oder eben gut EUR 9.000 in THB auf Thai Bankkonto.
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michael59
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon michael59 » Di Jun 24, 2014 12:23 am

Zur Ergänzung: bei "Rentner" ist eine Mischung aus Einkommen und Deposit möglich. Weitere Einnahmen ( Miete/Dividenden/Zinsen usw) werden ebenfalls berücksichtigt.

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Jun 24, 2014 9:42 am

michael59 hat geschrieben:Zur Ergänzung: bei "Rentner" ist eine Mischung aus Einkommen und Deposit möglich.


Nicht nur bei Rentnern, bei Ehepartnern von Thais auch. Da kann sogar das Einkommen und persönliche Bankkonto des Thai Ehepartner mitzählen. Beide zusammen müssen die THB 40.000 Einkommen im Monat oder THB 400.000 Bankguthaben nachweisen können. Wenn nur der Thai Ehepartner das kann, ist den ges. Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis des ausl. Ehepartners auch Genüge getan. Man sollte es da aber nicht zu kompliziert werden lassen, sonst kann man -zig mal zur Immigration rennen und "weitere Papiere nachliefern"... :oops:

michael59 hat geschrieben:Weitere Einnahmen ( Miete/Dividenden/Zinsen usw) werden ebenfalls berücksichtigt.


Kannst Du das aus eigener Erfahrung berichten? Ich habe da nämlich große Zweifel dran. Es geht bei der Bescheinigung der Botschaft für die Immigration um im folgenden 12-Monatszeitraum monatlich zu erwartendes Einkommen, das zum Lebensunterhalt eingesetzt werden kann. Dass die Zahlung einer bereits gewährten Rente (monatliche Annuitätenzahlung) eingestellt wird, ist bei den gesetzlichen Voraussetzungen für die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte (§§ 45 und 47 SGB I) nicht sehr wahrscheinlich, dass aber Miet-, Dividenden- und Zinszahlungen im Privatrechtsverkehr künftig erfolgen, ist von der Öffentlichen Verwaltung (hier:Botschaft) kaum zu garantieren, es sei denn sie seien im voraus erfolgt, seien bereits verfügbar wie Bankvermögen. Und Du hast auch "weitere Einnahmen" geschrieben; bei der von der Immigration verlangten und von der Botschaft zu erteilenden Einkommensbescheinigung geht es um "zu erwartendes Einkommen". Nur ein kleiner Unterschied? "Einnahmen" und "Einkommen" sind zwei grundverschiedene Begriffe. Ein Exkurs zur Verdeutlichung würde allerdings den Rahmen dieses Forums sprengen. Ganz kurz: Einnahmen minus Ausgaben (Aufwendungen) ergibt den Ertrag (Einkommen). Von der Mieteinnahme muss man z.B. das Hausgeld für die ETW zahlen. Was übrigbleibt, geht vielleicht für Instandsetzungen drauf. Die Botschaft kann nicht errechnen, ob was übrigbleibt, das für den Lebensunterhalt verwendet werden kann...
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michael59
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon michael59 » Di Jun 24, 2014 3:02 pm

Ich habe Bescheinigungen des Konsuls H. gesehen, auf denen Zinsen und Dividenden (Nachweis erfolgte durch Jahresteuerbescheinigung der Bank) als Einkommen/Einnahmen gesehen. Von der Berücksichtigung der Nettokaltmiete einer ETW als Einkommen/Einnahme habe ich gehört. Die Unterschied ist mir durchaus bekannt. Die Rente wurde Brutto berücksichtigt- also ohne KV Beitrag. Und das ist ja wohl eine Ausgabe. Das hat auch die DB BKK schon so gemacht.

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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Jun 24, 2014 3:43 pm

michael59 hat geschrieben:Ich habe Bescheinigungen des Konsuls H. gesehen, auf denen Zinsen und Dividenden (Nachweis erfolgte durch Jahresteuerbescheinigung der Bank) als Einkommen/Einnahmen gesehen.


Tut mir leid, wenn ich im Interesse der Klarheit und Zuverlässigkeit der Informationen in diesem Forum auch da Zweifel, zumindest an einer Übertragbarkeit auf allgemeine Informationen, äussern muss! Dass Zinsen und Dividenden monatlich gezahlt werden, ist sicher auch ungewöhnlich!

So sieht eine Einkommensbescheinigung der DB BKK aus:

Bild

Das "PRE-TAX" lassen sie jetzt weg, nachdem ich damals eine neue Bescheinigung ohne das ausgestellt verlangt habe (siehe dort). Ausdrücklich steht dabei, dass sich die Bescheinigung auf nur "gesehene Dokumente" bezieht. Was da tatsächlich gezeigt wurde, wird nicht verzeichnet. Der Bescheinigende wird sich bei Problemen wohl kaum daran erinnern können, was ihm tatsächlich vorgelegt wurde, und ob diese Dokumente auch wirklich echt waren. Noch verlangt die Immigration keine zusätzliche Kopie der Originaldokumente, wahrscheinlich zum einen, um ihre Beamten nicht zu überfordern, die ja meist ohnehin nicht verstünden, was da nachgewiesen werden soll, und um Lagerraum zu sparen..

Angegeben wird auf der Einkommensbescheinigung der Botschaft nur ein monatlicher Gesamtbetrag. Wie sich der zusammensetzt, ist nicht ersichtlich. Wenn ein Botschaftsmitarbeiter mir wohlwollend etwas nach seinem Gutdünken bescheinigt, ist das seine persönliche Sache. Der Nächste kann daraus aber keinen Rechtsanspruch herleiten, das von ihm oder einem anderen Botschaftsmitarbeiter auch so bescheinigt zu bekommen. 8)

Da die Bescheinigung sich ausdrücklich an die Immigration richtet, sind nur von jener vorgegebene Richtlinien maßgebend; die Botschaft agiert da als eine Art Erfüllungsgehilfin der Immigration. Mir haben die Bediensteten der Immigration immer gesagt, eine "government pension" sei von der Botschaft zu bescheinigen. Ich würde das als "Rente von einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts" übersetzen.

Hinzu kommt, dass sich die Bescheinigung ja auch an die Revenue Authorities, also die Finanzbehörden, richtet. Renten sind in Thailand nach dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht in der gleichen Weise zu besteuern, wie Einkommen aus Vermietung oder Kapitalerträge. Thailand ist noch nicht so weit, dass Alles richtig erfasst und dem zuständigen Finanzamt zum Eintreiben zugeleitet wird. Vielleicht werden sich wohlwollende, möglicherweise nicht den Richtlinien der Immigration und Revenue Authorities entsprechende, Bescheinigungen eines Tages als Schuss ins Knie erweisen... :oops:
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michael59
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Re: FAQ: Auswandern, aber richtig

Ungelesener Beitragvon michael59 » Di Jun 24, 2014 7:47 pm

mit der Jahressteuerbescheinigung weisen die Banken die im Kalenderjahr gezahlten Zinsen und Dividenden aus. Die kann man durchaus durch 12 teilen und im Monatseinkommen berücksichtigen.
Ein Bekannter erhält seine Betriebsrente auch halbjährlich. Die kann man also durch 6 teilen und dem monatlichem Einkommen zuschlagen.

Das Jahreseinkommen wird auf 12 Monate aufgeteilt und umgerechnet. Was daran ungewöhnlich ist, weiss ich nicht.


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