Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Nachrichten aus Deutschland, die für uns von Interesse sind, weil wir die alte Heimat und was da vorgeht, ja nicht total vergessen wollen.
Superknu
Korat-Isaan-Forum-Gast

Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Superknu » Mo Jan 06, 2014 4:00 am

dogmai hat geschrieben: Es muß ein Anwalt her, der entweder selbst Thai ist und dort praktiziert oder ein deutscher Anwalt, der Kenntnis des thailändischen Rechts hat. Was ist denn z.B. mit diesem hier?? http://www.thairecht.com/

Wie ist denn hier der Stand der Dinge??


Ich dachte eher an einen Thai-Anwalt!

Superknu
Korat-Isaan-Forum-Gast

Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Superknu » Mo Jan 06, 2014 4:05 am

Mousemelk hat geschrieben:Auszug
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... uchsrecht/
BVerfG zur Anfechtung der Vaterschaft
Schutz der Familie geht vor
20.12.2013
Der biologische Vater kann von der Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters ausgeschlossen werden, um so eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen. Mit dieser am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung unterstrich das BVerfG seine bisherige Rechtsprechung.
Es sei mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) vereinbar, den mutmaßlichen biologischen Vater von der Vaterschaftsanfechtung auszuschließen, um eine bestehende Familie zu schützen, entschied die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Dies gelte auch dann, wenn der biologische Vater vorträgt, vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben. In diesem Fall stehe ihm aber ein Recht auf Umgang mit dem Kind zu, welches sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ableite (Beschl. v. 04.12.2013, Az. 1 BvR 1154/10).

Mit der Entscheidung bestätigte das BVerfG seine bisherige Rechtsprechung. Bereits im Jahre 2003 hatte das Gericht entschieden, dass dem mutmaßlichen biologischen Vater die Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters zu verwehren sei, wenn diese eine bestehende rechtlich-soziale Familie gefährde (Beschl. v. 09.04.2003, Az. 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01).

mbr/LTO-Redaktion
Auszugsende

Es ist so, als die Probleme mit dem möchtegernpapa angefangen haben, waren sie ja keine Familie. Ich habe von anfang an zu ihm gesagt das es meine Tochter ist und ihn nix angeht.
Zum Zeitgewinnen ging er zum schein darauf ein, Hinhaltetaktiken waren an der Tagesordnung, solange bis er den Papierkram geregelt hatte, mit Hilfe von Schmiergeldern, danach zeigte er sein wahres Gesicht!
Seither sind ein paar Jahre vergangen, jedoch hat sich dadurch nichts geändert für mich, da er sein Ziel ja durch Lug und Betrug erreichen will ist es rechtlich völlig hinfällig was in den letzten Jahren geschah!
Die Folgen hat allein er zu verantworten!

Superknu
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Superknu » Mo Jan 06, 2014 4:07 am

KoratCat hat geschrieben:
Mousemelk hat geschrieben:In diesem Fall stehe ihm aber ein Recht auf Umgang mit dem Kind zu, welches sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ableite (Beschl. v. 04.12.2013, Az. 1 BvR 1154/10).


Und eben das Umgangsrecht ist es doch, was Andi zufolge von ihm beansprucht, vom "rechtlichen Vater" aber verwehrt wird.


Genau, ich bestehe auf mein Umgangsrecht und werde dies MIT ALLEN MITTELN AUCH DURCHSETZEN!!! Folgen haben die Möchtegern-Eltern zu verantworten!

Superknu
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Superknu » Mo Jan 06, 2014 4:12 am

dogmai hat geschrieben:Auch wenn das manchmal in meinen Postings nicht so scheint - mir geht das alles nicht aus dem Sinn, denn als biologischer Vater von zwei Kindern und als Adoptivvater eines vormals thailändischen Kindes kann ich mich schon in Andis Lage hinein denken, auch wenn mir sein Ton hier nie gefallen hat. Wäre das nicht so, hätte ich mich nicht so oft zu Wort gemeldet.

Ich weiß schon garnicht mehr, wie alt das Kind jetzt ist. Wenn es jetzt nur noch um das Umgangsrecht geht, wie KoratCat vermutlich zutreffend schreibt, wird alles m.E. nach noch schwieriger. Jetzt ist nicht mehr (nur) die Rechtslage wichtig, sondern auch die ethisch-soziale Komponente. Wann hat Andi das Kind zuletzt gesehen, wann hat es ihn zuletzt als Vater wahrgenommen? Ist er vielleicht bereits ein fremder Mann für das Kind? Sorry, aber das muß in die Gedanken und Überlegungen mit einfließen, zumindest in die eines Außenstehenden, wie wir es letztendlich alle sind.

Ich habe schon einmal gefragt, ob es nicht auch dem Kindeswohl dienen könnte, wenn Andi seine Ansprüche nicht mehr so väterlich-fanatisch verfolgen würde? Ich weiß nun aus Erfahrung aus dem eigenen Leben, daß ein Kind, auch wenn es noch so liebevoll und wohlbehütet aufwächst, irgendwann einmal fragen wird, wer denn sein leiblicher Vater ist. Das war auch bei meiner gerade verstorbenen Tochter so. Und wir haben dann die Gelegenheit auch wahrgenommen, sie vollständig aufzuklären, sie noch einmal mit der Familie, in der sie 12 Jahre lang aufgewachsen ist, sogar wiederholt zusammenzubringen. Das mag nun nicht das sein, was Andi vorschwebt, aber für unser Kind war es vermutlich ein guter Weg.

Lieber Andi - das sollte zumindest in deine Überlegungen mit einfliessen. Ich will damit nicht einen Weg der Selbstaufgabe aufzeigen, nur Denkanstöße mitgeben.


Mein Kind wird am 15. Mai 7 Jahre alt.
Ich bin mir sicher das sie mich noch kennt.
Auch habe ich Videos wo sie mich mit "Papa" anspricht!
Ihre älteren Brüder und Cousins und andere Familienangehörige wissen das ich der Vater bin!
Sie haben keine Chance!
Ich kämpfe hier für mein Recht und für das Recht meiner Tochter ANGELINA!
Ich Vertrete sie in dem Fall, da sie selbst es nicht kann und das verlogene Pack ihr sicher nicht hilft!
KEINE AUFGABE-NIEMALS!!!!!

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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon dogmai » Mo Jan 06, 2014 3:08 pm

Superknu hat geschrieben:Ich dachte eher an einen Thai-Anwalt!


Nun, das hat sicher Vorteile. Aber ein Europäer in Thailand kann vielleicht eher die Beweggründe des europäischen Vaters verstehen als ein Thai. Und das thailändische Recht kennen beide wahrscheinlich gleich gut. Ich kenne keinen Anwalt, der in Thailand tätig ist, von daher kann ich keine Ratschläge geben.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Superknu » So Feb 02, 2014 1:26 am

Jetzt gibts wieder mal ein Update.
Da ich ja gerade in Thailand bin hab ich mir zwecks Kontaktaufnahme die Tel. Nr. der Mutter beschafft.
Da ich ja jetzt 14 Monate nicht in Thailand war dachte ich das wir mal normal miteinander ueber alles sachlich reden koennen.
Ich schick also ein SMS: I want talk with you normal, is it possible? Keine Reaktion, tagelang,
und heut beim Abendessen ein Anruf, ein Bekannter vom Irren K. meldet sich und faengt gleich an mich aufs aergste zu beschimpfen,
Arschloch, Drecksau usw. und warum ich sein Leben zunichte machen will.(anscheinend wurde er ueber einen laengeren Zeitraum manipuliert, den er schien fest dran zu glauben was er sagte).
Der Irre muss ihn offenbar ueberzeugt haben das er der echte Vater ist. Sachliche Disskusion war nicht moeglich, stattdessen wurde ich massiv bedroht.
Ich glaub ich bin im falschem Film.
Irgendwas stimmt doch da nicht an der ganzen Geschichte!
Jetzt schluepft er ploetzlich in die Opferrolle und meint das noch dazu ernst das er das Opfer ist, er glaubt das wirklich, sein Unrechtsbewusstsein(falls ueberhaupt vorhanden) scheint er voellig verdraengt zu haben.
Wer hat sich den Vorsaetzlich ein fremdes Kind genommen? Er oder ich?
Wem sein Leben ist zerstoert worden, seines oder meines?
Irgendwie denk ich das mir die Mutter einiges verschwiegen haben muss! Die muss doch von anfang an ihr eigenes spiel gespielt haben, als Statisten der Irre und ich.
Ich koennt jetzt noch mehr schreiben, doch aus Ruecksicht auf meine Tochter werde ich es nicht btun, sie soll von dem ganzen nichts mitbekommen, das wuerde ihr nur schaden. Ich werde sie auch spaeter nicht manipulieren, das bringt erstensmal nur mir was und 2. schadet es meiner Tochter, das will ich auf gar keinen Fall. Wenn die beiden das tun dann haben sie die Verantwortung dafuer ganz alleine. Mann findet solche Geschichten im Web zuhauf, ist nicht gut fuer die Psyche wenn man die Kinder da mitreinzieht.
Sagt mal, is das eine Psychische Stoerung die der Irre K. da hat, er scheint wirklich zu glauben das es sein Recht bist mein Kind als seines zu betrachten, obwohl er schon vor der Geburt wusste das es nicht von ihm ist, da er ja selbst sagte das er Zeugungsunfaehig ist!

editiert von Admin: Beteiligtenname abgekürzt.

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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon WADI (†2016) » So Feb 02, 2014 8:21 am

Superknu hat geschrieben:Sagt mal, is das eine Psychische Stoerung die der Irre K. da hat


Nach all' Deinen Schilderungen scheint er völlig normal - es liegt wohl mal wieder im Auge des Betrachters...

Warum bewirft sich Dein Freund K. eigentlich mit solch' einem derogativen Namenszusatz, ist er sich seiner selbst vielleicht nicht so ganz sicher?
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Feb 02, 2014 8:35 am

Merkwürdige Reaktion auf eine freundliche Anfrage:

Ich schick also ein SMS: I want talk with you normal, is it possible? Keine Reaktion, tagelang,
und heut beim Abendessen ein Anruf, ein Bekannter vom Irren K. meldet sich und faengt gleich an mich aufs aergste zu beschimpfen,
Arschloch, Drecksau usw. und warum ich sein Leben zunichte machen will.


Hört sich eher so an, als hätte die Mutter "nicht zugelassene" Muttergefühle entwickelt, und positiv auf die SMS reagieren wollen, würde aber nicht nur "vor sich selbst geschützt", auch von anderen zu ihr würde ein "Schutzwall" um sie herum gehalten.
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Mo Feb 03, 2014 7:02 am

Beitrag von Superknu » Mo Jan 06, 2014 4:12 am
Ich Vertrete sie in dem Fall, da sie selbst es nicht kann und das verlogene Pack ihr sicher nicht hilft!
KEINE AUFGABE-NIEMALS!!!!!
Beitrag von Superknu » So Feb 02, 2014 1:26 am
Sagt mal, is das eine Psychische Stoerung die der Irre K. da hat, er scheint wirklich zu glauben das es sein Recht bist mein Kind als seines zu betrachten, obwohl er schon vor der Geburt wusste das es nicht von ihm ist, da er ja selbst sagte das er Zeugungsunfaehig ist!

Ich bin der Meinung:
Er befindet sich in einem emotionalen Ausnahmezustand und hat deshalb die Kontrolle verloren.


Beitrag von dogmai » So Dez 29, 2013 12:40 am
Aber ein Europäer in Thailand kann vielleicht eher die Beweggründe des europäischen Vaters verstehen als ein Thai.

Ich bin der Meinung:
Es ist besser einen thailaendischen Anwalt zu nehmen.
(Wenn ich etwas ueber den Papst wissen moechte, gehe ich doch auch nicht zu einem Popen.)

Auszug:
bmeia.gv.at/botschaft/bangkok/ratgeber/oesterreicherinnen-in-thailand/verhaftungen-strafverfahren.html
Gerichtsverfahren in Thailand sind langwierig und unterliegen eigenen Verfahrensregeln, die mit europäischen Vorstellungen häufig nicht in Einklang zu bringen sind.


Auszug, dies wurde so uebernommen
wochenblitz.com/kolumnen/rechtskolumne/26850-nichteheliches-kind-und-die-vaterschaftsanerkennung.html
Der nicht verheiratete Vater hat keine Erziehungsberechtigung des Kindes, bei einer Trennung bekommt die Frau immer das alleinige Sorgerecht.
Nach thailändischem Familien Gessetz gibt es 3 Methoden, um ein nichteheliches Kind zu legitimieren.
1. Der Mann hat später die Frau geheiratet: Die Eltern können dann später die Eheschließung beim örtlichen Bezirksamt registieren. Nach thailändlischem Gesetz wird der Mann dann auch der "rechtliche Vater" des Kindes. Die Vaterschaftsanerkennung des nichtehelichen Kindes wird am Tag der Registrierung der Eheschliessung legitim. Die Vertarschaftsanerkennung durch die spätere Heiratsregistierung ist unwirksam, wenn die Mutter mit einem anderen Mann heiratet, der nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Der Mann kann nicht der "rechtliche Vater" des nichtehelichen Kindes werden und auch nicht in die Lage versetzt werden, eine elterliche Aufsicht über des Kind auszuüben.
2. Vaterschaftsantrag: Mit dieser Methode kann die Vaterschaft ohne Heirat anerkannt werden. Die Vaterschaftsanerkennung durch die Eintragung gilt nur für das eingetragene Kind. Wenn das nicht verheiratete Paar beispielsweise 3 Kinder hat, kann nur das älteste Kind bei der Vaterschaftanerkennung registiert werden. Die anderen zwei Kinder sind nicht legitimierte Kinder vom Vater, sondern verbleiben als Nichteheliche. Wenn der Vater die Vaterschaft auf das Kind eingetragen hat, verbleibt die Mutter als nicht verheiratete Ehefrau. Die Mutter und das Kind müssen der Eintragung auf Vaterschaft selbst zustimmen.
3. Urteil des Gerichtshofes: Die Eintragung aufgrund der zweiten Methode kann im Fall, dass die Mutter keine Zusage gibt oder das Kind zu jung ist, um seine Zusage zu geben, nicht ohne ein Urteil des Gerichtshofs erfolgen. Allerdings kann die nicht verheiratete Frau den Antrag auf Vaterschaft selbst zum Gericht bringen; auch dann, wenn der Mann nicht für das Kind sorgen will. Das Gericht kann ein Urteil fällen, dass der Mann die Vaterschaft für das Kind registieren muss. Die Frau kann die Vaterschaftsanerkennung mit dem engültigen Urteil beim örtlichen Bezirksamt registieren.

Auszug: rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/leiblicher-vater-entfuehrt-olivia-6-aus-pflegefamlie-36177-51ca-17-1755705.html
Olivia wird entführt - von seinem leiblichen Vater.

Dies ist nicht zuempfehlen!

Aber kommen wir wieder zurueck zum Thema
KoratCat hat geschrieben:
Mousemelk hat geschrieben:In diesem Fall stehe ihm aber ein Recht auf Umgang mit dem Kind zu, welches sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ableite (Beschl. v. 04.12.2013, Az. 1 BvR 1154/10).


Und eben das Umgangsrecht ist es doch, was Andi zufolge von ihm beansprucht, vom "rechtlichen Vater" aber verwehrt wird.


das Umgangsrecht

Superknu
Korat-Isaan-Forum-Gast

Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Superknu » Mo Feb 03, 2014 9:30 am

Danke erstmal an alle für die vielen Antworten. Das muss ich erstmal durcharbeiten.
Wünsche euch noch einen schönen Tag!

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KoratCat
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Kontaktdaten:

Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Feb 03, 2014 10:38 am

Mousemelk hat geschrieben:Beitrag von Superknu » So Feb 02, 2014 1:26 am
Sagt mal, is das eine Psychische Stoerung die der Irre K. da hat, er scheint wirklich zu glauben das es sein Recht bist mein Kind als seines zu betrachten, obwohl er schon vor der Geburt wusste das es nicht von ihm ist, da er ja selbst sagte das er Zeugungsunfaehig ist!

Ich bin der Meinung:
Er befindet sich in einem emotionalen Ausnahmezustand und hat deshalb die Kontrolle verloren.


Gerade in letzter Zeit wird in Filmen etc. zunehmend dokumentiert und zu verdeutlichen versucht, welche Gefühlskonflikte im späteren Leben eines Menschen dadurch ausgelöst werden können, dass die natürlich mit ihm in Verbindung stehenden Personen nicht in Einklang handeln. Deshalb sollte jemand, der für ein Kind zu sorgen vorgibt, extrem vorsichtig sein mit Angriffen auf dem Kind natürlich, rechtlich und auch sozial nahestehende Personen. Es sollte unter Erwachsenen eigentlich möglich sein, zum Wohle eines Kindes Übereinstimmung zu finden.

Wer sich, gleich ob formal berechtigt oder gänzlich unberechtigt, daran klammert ein Objekt seiner Sorge, einen Nachfahren, gefunden zu haben, sollte nicht aus den Augen verlieren, dass unser aller Leben vergänglich ist, dass Jüngere die Älteren aber meist überleben, also in der Regel ab einem gewissen Zeitpunkt derzeit Jüngere ihr eigenes Leben allein weiterleben müssen. Die meisten beginnen spätestens dann selbst nach ihrer Identität, ihren Wurzeln zu suchen. Wie zerstörend wird das für einen Menschen sein, wenn sich dann (erst) wahre Verhältnisse herausstellen, wenn die, die angeblich für einen gesorgt haben, sich als solche herausstellen, die mit ihrem Verhalten anderen nahestehenden Personen gegenüber, und insbesondere mit nicht zulässigen Mitteln, jene Gefühlskonflikte heraufbeschworen haben? Dann hat der, der sich an eine Fiktion geklammert hat, doch weit mehr verloren, als er bei kühler Überlegung und echter Sorge (mit Gewährung des Umgangsrechts) für das Kind je hätte verlieren können.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Superknu
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Superknu » Di Feb 04, 2014 5:24 pm

Das sehe ich auch so. Ich werde mich hüten mein Kind in dieser Hinsicht zu manipulieren!
Leider fehlt der Gegenseite dazu die geistige Kapazität!
Die Gegenseite denkt selbssüchtig, egoistisch und speziell die Mutter wirtschaftlich.
Ich vermute das sie sich auf das ganze nur eingelassen hat weil sie ihm ein Haus rausreissen konnte, im Gegenzug wird er vermutlich von ihr verlangt haben den kontakt zu mir abzubrechen. Dafür war ihm jedes mittel recht. Neuerdings benutzt er sogar seine Freunde für seine Zwecke, er hat sie vom Anfang an in dem glauben gelassen er wäre der Vater. Sogar Freibier gabs bei der Geburt, hat sich von Farangkollegen im Dorf als Frischgebackener Vater feiern lassen- kranker gehts wohl nicht mehr!
So jetzt muss ich zum schreiben aufhören bevor ich noch ausflippe vor lauter Emotionen!
:violent

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WADI (†2016)
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon WADI (†2016) » Mi Feb 05, 2014 8:51 am

Superknu hat geschrieben:So jetzt muss ich zum schreiben aufhören bevor ich noch ausflippe vor lauter Emotionen!


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