So, wie schon mal geschrieben hatte meine Frau zwei Grundstücke, eines im Dorf ca. 1/2 Rai = 800m2 und eines 200 m ausserhalb am Dorfrand mit 15 Rai, das im Dorf hatte sie letztes Jahr Chanot mäßig auf Ihre Schwester über tragen (Geschenkt!)
Die Schwester wollte nun das Grundstück etwas Auffüllen, eigentlich mehr begradigen da es seit ca 10 Jahren leer und ungenutzt da liegt.
Jetzt kommen auf einmal die Nachbarn aussen rum 3 Seiten und behaupten das Ihre Grundstücke bis in das der Schwester geht.
Bis vor ca 10 Jahren Stand darauf noch eine alte Holz Hütte (kleines Haus aus Teakholz, was aber im laufe der Jahre verfallen bzw. so nach und nach
verschwunden ist.
Die Schwester möchte deshalb nach Chumpae aufs Landvermessungs Amt gehen und die Grenzen exakt vor Ort festlegen lassen und dann eine kleine Mauer hoch ziehen.
Weis wer was so was kosten kann wenn ein Landvermesser kommt und die Grenzen genau festlegt?
Da, so wie es aussieht ich das bezahlen kann da die Schwester etwas schwach auf der Brust ist (Geldmäßig)
Und sind diese Kosten dann auf die Gierigen Nachbar um zu legen??
Auch hatte einer der Nachbar schon 2 über 20 jährige Teakbäume gefällt.
leider wohnen wir noch in DE und die Schwester auf Ko Samui und Sie kommt nur selten ins Dorf.-
oder hat wer einen besseren Vorschlag als das Grundstück neu vermessen zu lassen? das Chanot ist schon sehr alt so ca. 60 Jahre also kein GPS Vermessenes!
Grundstück neu vermessen, ja/nein? oder ....
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Re: Grundstück neu vermessen, ja/nein? oder ....
Das Problem ist, dass bei einer Vermessung für eine neue Landurkunde (mit rotem Garuda) die Nachbarn unterschreiben müssen, dass sie die gemessenen und markierten Grenzen akzeptieren. Wenn sie das nicht tun, kann man sich vor Gericht mit denen streiten. Da ist dann hinsichtlich der Grenzen evtl. "Ersitzung" maßgebend. Das bedeutet in Thailand für Grund und Boden, dass jemand Eigentum daran erworben hat, was er zehn Jahre lang als sein eigen betrachtet und genutzt bzw. bearbeitet hat.
Die aktuellen Kosten des Vermessens sollte das zuständige Grundbuchamt (Land Office) bennen können. Man sollte ein paar Baht für Sanuk einplanen, damit die Beamten vom Grundbuchamt ihre Überredungskünste hinsichtlich der notwendigen Unterschriften der angrenzenden Eigentümer mit Freude einsetzen.
Die aktuellen Kosten des Vermessens sollte das zuständige Grundbuchamt (Land Office) bennen können. Man sollte ein paar Baht für Sanuk einplanen, damit die Beamten vom Grundbuchamt ihre Überredungskünste hinsichtlich der notwendigen Unterschriften der angrenzenden Eigentümer mit Freude einsetzen.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974
Re: Grundstück neu vermessen, ja/nein? oder ....
KoratCat hat geschrieben:Das Problem ist, dass bei einer Vermessung für eine neue Landurkunde (mit rotem Garuda) die Nachbarn unterschreiben müssen, dass sie die gemessenen und markierten Grenzen akzeptieren.
Eine Land Urkunde besteht ja schon mit allen Eingezeichneten Grenzen, nur die Nachbarn haben sich halt im laufe der Jahren einfach eignes einverleibt bzw. ausgedehnt .
mal hier und da was gelagert dann immer mehr und irgend wann dachten die das ist jetzt meins!!
Ein Chanot verfällt ja nicht auch wenn ich hundert Jahre das Land brach liegen lasse, oder??
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Re: Grundstück neu vermessen, ja/nein? oder ....
derwinny hat geschrieben:Ein Chanot verfällt ja nicht auch wenn ich hundert Jahre das Land brach liegen lasse, oder??
Klar, auch die Landurkunde mit dem grünen Garuda verfällt nicht, sondern hat nur geringe Aussagekraft hinsichtlich der tatsächlichen Größe und Grenzen des bezeichneten Landes, weil nicht sorgfältig vermessen sondern nur grob geschätzt. Familie meiner Frau hatte ein ähnliches Problem mit einem Nachbarn. Die Sache wurde gerichtlich geklärt. Zeugen waren notwendig für die tatsächliche Nutzung des Landes. Was in seiner Landurkunde stand, hat sich als nicht den Tatsachen entsprechend erwiesen.
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Re: Grundstück neu vermessen, ja/nein? oder ....
Du könntest beim "Gromtidin" (vergleichbar Grundbuchamt) das Einsetzen von neuen Grenzsteinen beantragen. Ist ja nicht selten, dass die Grenzsteine hier Füße kriegen.
Dieses anhand der vorliegenden Landurkunde. Ich denke, dann nimmt alles seinen thaisozialistischen Lauf.
Bist du denn sicher, dass es sich bei der Urkunde um ein Chanod handelt? Chanod ist die höchstrangige Landurkunde. Darunter gibt es noch eine ernstzunehmende Landurkunde (Nor. Sor 3 Gor), mit der man relativ unkompliziert ein Chanod erwirken kann. Das war bei dem neuen Grundstück meiner Frau so. Mit dem Umstand verbunden, dass die Angelegenheit 30 Tage ausgehängt wurde, obwohl dieses bei Nor. Sor 3 Gor nicht vorgesehen ist.
Hab da mal was aus dem Net kopiert:
Nor. Sor 3 ist eine von der Regierung ausgestellte Urkunde, welche die Nutzung durch den Landbesitzer bescheinigt. Es ist keine Besitzurkunde, d.h. es wird von Gesetzeswegen bestätigt, dass eine Person, welche einen Nor.Sor 3 Titel hält, gesetzlich berechtigt ist, Grund und Boden zu besitzen. Dieser Landtitel kann als rechtliche (juristische) Urkunde verwendet werden oder zur Landnutzung als Eigentümer. Die kartographische Erfassung eines Nor.Sor 3 Titels ist nicht festgelegt und es bestehen keine Parzellengrenzpunkte. Der Titel ist für eine spezifische Parzelle ausgestellt und ist nicht an andere Parzellen gebunden, wodurch Probleme bei der Überprüfung der Landfläche entstehen. Alle gesetzlichen (juristischen) Handlungen im Zusammenhang mit diesem Titel müssen für 30 Tage öffentlich ausgeschrieben werden.
Nor. Sor 3 Gor ist ein gesetzlicher Landtitel mit der selben Rechtsgrundlage wie Nor.Sor 3, mit dem Unterschied jedoch, dass auf der Karte Parzellengrenzpunkte eingetragen sind, wobei diese Grenzpunkte und die Landfläche durch eine Luftaufnahme festgelegt werden. Es besteht daher die Möglichkeit, eine angrenzende Landfläche zu verifizieren. Es wird immer der selbe Massstab von 1:5000 angewendet. Gesetzliche (juristische) Handlungen im Zusammenhang mit diesem Titel müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, und das Land kann in kleinere Parzellen aufgeteilt werden.
Nor. Sor. 4 Chor, die Landbesitzurkunde (Chanod) ist eine Landeigentumsurkunde. Jede Person, deren Name auf der Urkunde eingetragen ist, hat gesetzlichen Anspruch auf das Land und kann diesen als Beweismittel zur Bestätigung der Rechte gegenüber Regierungsstellen verwenden. Die Besitzurkunde wird ausgestellt, wobei ein äußerst akkurates Satellitenvermessungssystem (GPS) angewandt wird um die Grenzen und die Landfläche festzulegen. Alle gesetzlichen (juristischen) Handlungen können gemäss Eigentumsrecht sofort ausgeführt werden. Die Aufteilung des Landes in mehr als 9 Parzellen muss in Übereinstimmung mit dem Landzuweisungsgesetz, Abschnitt 286, ausgeführt werden.
Dieses anhand der vorliegenden Landurkunde. Ich denke, dann nimmt alles seinen thaisozialistischen Lauf.
Bist du denn sicher, dass es sich bei der Urkunde um ein Chanod handelt? Chanod ist die höchstrangige Landurkunde. Darunter gibt es noch eine ernstzunehmende Landurkunde (Nor. Sor 3 Gor), mit der man relativ unkompliziert ein Chanod erwirken kann. Das war bei dem neuen Grundstück meiner Frau so. Mit dem Umstand verbunden, dass die Angelegenheit 30 Tage ausgehängt wurde, obwohl dieses bei Nor. Sor 3 Gor nicht vorgesehen ist.
Hab da mal was aus dem Net kopiert:
Nor. Sor 3 ist eine von der Regierung ausgestellte Urkunde, welche die Nutzung durch den Landbesitzer bescheinigt. Es ist keine Besitzurkunde, d.h. es wird von Gesetzeswegen bestätigt, dass eine Person, welche einen Nor.Sor 3 Titel hält, gesetzlich berechtigt ist, Grund und Boden zu besitzen. Dieser Landtitel kann als rechtliche (juristische) Urkunde verwendet werden oder zur Landnutzung als Eigentümer. Die kartographische Erfassung eines Nor.Sor 3 Titels ist nicht festgelegt und es bestehen keine Parzellengrenzpunkte. Der Titel ist für eine spezifische Parzelle ausgestellt und ist nicht an andere Parzellen gebunden, wodurch Probleme bei der Überprüfung der Landfläche entstehen. Alle gesetzlichen (juristischen) Handlungen im Zusammenhang mit diesem Titel müssen für 30 Tage öffentlich ausgeschrieben werden.
Nor. Sor 3 Gor ist ein gesetzlicher Landtitel mit der selben Rechtsgrundlage wie Nor.Sor 3, mit dem Unterschied jedoch, dass auf der Karte Parzellengrenzpunkte eingetragen sind, wobei diese Grenzpunkte und die Landfläche durch eine Luftaufnahme festgelegt werden. Es besteht daher die Möglichkeit, eine angrenzende Landfläche zu verifizieren. Es wird immer der selbe Massstab von 1:5000 angewendet. Gesetzliche (juristische) Handlungen im Zusammenhang mit diesem Titel müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, und das Land kann in kleinere Parzellen aufgeteilt werden.
Nor. Sor. 4 Chor, die Landbesitzurkunde (Chanod) ist eine Landeigentumsurkunde. Jede Person, deren Name auf der Urkunde eingetragen ist, hat gesetzlichen Anspruch auf das Land und kann diesen als Beweismittel zur Bestätigung der Rechte gegenüber Regierungsstellen verwenden. Die Besitzurkunde wird ausgestellt, wobei ein äußerst akkurates Satellitenvermessungssystem (GPS) angewandt wird um die Grenzen und die Landfläche festzulegen. Alle gesetzlichen (juristischen) Handlungen können gemäss Eigentumsrecht sofort ausgeführt werden. Die Aufteilung des Landes in mehr als 9 Parzellen muss in Übereinstimmung mit dem Landzuweisungsgesetz, Abschnitt 286, ausgeführt werden.
...selbst ist der Mann! (wenn man ihn lässt und wenn er kann)
Re: Grundstück neu vermessen, ja/nein? oder ....
Wir bzw. Sie hat natürlich das mit dem rotem Garuda! und es wurden bisher nur die neuen Eigentümer innerhalb der Familie eingetragen, keinerlei Hypotheken oder sonstiges!
wie gesagt das ist noch eine sehr alte Urkunde wie sie zu hauf noch existieren. Die grenzen wurden ja irgendwann mal festgelegt und sind daher nicht einfach für alle beteiligten veränderbar
Bis vor ungefähr 11 Jahren hat dort noch die Oma gewohnt nach dem Tot dieser ist das Land eben nicht gebraucht worden und verkauft wurde nichts! die Familie Eltern hatten genug Land was aber jetzt unter den ganzen Geschwistern auf geteilt wurde!
wie gesagt das ist noch eine sehr alte Urkunde wie sie zu hauf noch existieren. Die grenzen wurden ja irgendwann mal festgelegt und sind daher nicht einfach für alle beteiligten veränderbar
Bis vor ungefähr 11 Jahren hat dort noch die Oma gewohnt nach dem Tot dieser ist das Land eben nicht gebraucht worden und verkauft wurde nichts! die Familie Eltern hatten genug Land was aber jetzt unter den ganzen Geschwistern auf geteilt wurde!
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Re: Grundstück neu vermessen, ja/nein? oder ....
derwinny hat geschrieben:Wir bzw. Sie hat natürlich das mit dem rotem Garuda!
Dann sind auch genaue Vermessungen vorgenommen und Unterschriften der Nachbarn eingeholt worden. Es müsste also nur neu vermessen werden, wenn die Grenzsteine nicht mehr auffindbar sind oder nicht mehr an der urpsprünglichen Stelle vermutet werden. Die Kosten der Vermessung bleiben wohl in jedem Fall an Euch hängen; es sei denn, die Nachbarn würden Euch verklagen. Aber selbst dann würdet Ihr beim Obsiegen nicht die gesamten Kosten von denen erstattet bekommen, die Ihr zur Rechtsverteidigung aufbringen müsstet.
Meine Frau sagt, die Kosten der Vermessung richten sich nach der Fläche des zu vermessenden Grundstücks. Es scheint bei Euch aber nicht ohne Neuvermessung zu gehen. Also bleibt nur der Biss in den sauren Apfel, und dann gleich Grenzsteine einmauern, damit das Spiel nicht von vorne beginnt.
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Re: Grundstück neu vermessen, ja/nein? oder ....
Hallo,
also bei Uns war das letztes Jahr ( November 2012 ) wie folgt ;
Auf das Landvermessungsamt gehen. Dort Unterschriften für die Überschreibung tätigen ( nichts bezahlt ), mit dem Vorbesitzer.
Es wurde uns mitgeteilt, dass das Land im Oktober 2013 eingemessen wird, da momentan viele Überschreibungen erfolgen.
Man hat Uns auch angeboten, für einen Obulus von 40.000 BHT , das Land gleich einzumessen bzw. dann die Grenzsteine zu setzen.
Habe ich dankend abgelehnt ( was zur Unmut der Schwiegermama führte, da ich kein Geld hätte , ich aber von Haus aus geizig auf Obuluse reagiere ).
Nach 3 Wochen waren die Vermesser vom Landvermessungsamt in der Nähe, was mir Oma mitteilte. Bin dorthin gefahren,
und habe mit dem Verantwortlichen geredet. Für einen Obulus von 4000 BHT ( und etwas Bier als Zugabe ) , sind Sie ca. 2 Stunden
später dagestanden. Hatte alle Infos ( Grundstückspläne ) in seinem Laptop ( war ich erstaunt ). Das Land wurde per GPS vermessen ( eingemessen ).
Ich bekam 5 Betongrenzsteine ( sind oben mit Nummern versehen ) in die Hand gedrückt. er lief mit mir die Grundstücksgrenze ab, und sagte mir,
wo welcher Grenzstein eingesetzt wird. Nach dieser Tätigkeit wies Er mich daraufhin, dass Er später nochmals kommt, um meine Grenzsteine
zu Überprüfen ( habe sie alle einbetoniert ). Ist auch tatsächlich später nochmals gekommen, und hat es in Augenschein genommen ( natürlich ohne Beanstandung )
Hat mir auch die neuen Eintragungen und Grenzverläufe auf seinem Laptop gezeigt.
Im Oktober diesen Jahres kommt noch einmal ein Vermesser !!!, um die Nachbargrundstücke einzumessen. Bei mir waere alles in Ordnung, und ich könnte ohne
Bedenken "mein Land " jetzt auffüllen, was ich auch gemacht habe ( natürlich nicht 8 Rai ).
Haben noch eine Rechnung für den Oktober 2013 vom Vermessungsamt bekommen. Mit dieser Rechnung soll das nochmalige Vermessen und Übertragung bzw. Ausstellung der Urkunde
abgedeckt sein ( 6320 BHT ).
Warten Wir mal den Oktober ab
Gruß
Michael
also bei Uns war das letztes Jahr ( November 2012 ) wie folgt ;
Auf das Landvermessungsamt gehen. Dort Unterschriften für die Überschreibung tätigen ( nichts bezahlt ), mit dem Vorbesitzer.
Es wurde uns mitgeteilt, dass das Land im Oktober 2013 eingemessen wird, da momentan viele Überschreibungen erfolgen.
Man hat Uns auch angeboten, für einen Obulus von 40.000 BHT , das Land gleich einzumessen bzw. dann die Grenzsteine zu setzen.
Habe ich dankend abgelehnt ( was zur Unmut der Schwiegermama führte, da ich kein Geld hätte , ich aber von Haus aus geizig auf Obuluse reagiere ).
Nach 3 Wochen waren die Vermesser vom Landvermessungsamt in der Nähe, was mir Oma mitteilte. Bin dorthin gefahren,
und habe mit dem Verantwortlichen geredet. Für einen Obulus von 4000 BHT ( und etwas Bier als Zugabe ) , sind Sie ca. 2 Stunden
später dagestanden. Hatte alle Infos ( Grundstückspläne ) in seinem Laptop ( war ich erstaunt ). Das Land wurde per GPS vermessen ( eingemessen ).
Ich bekam 5 Betongrenzsteine ( sind oben mit Nummern versehen ) in die Hand gedrückt. er lief mit mir die Grundstücksgrenze ab, und sagte mir,
wo welcher Grenzstein eingesetzt wird. Nach dieser Tätigkeit wies Er mich daraufhin, dass Er später nochmals kommt, um meine Grenzsteine
zu Überprüfen ( habe sie alle einbetoniert ). Ist auch tatsächlich später nochmals gekommen, und hat es in Augenschein genommen ( natürlich ohne Beanstandung )
Hat mir auch die neuen Eintragungen und Grenzverläufe auf seinem Laptop gezeigt.
Im Oktober diesen Jahres kommt noch einmal ein Vermesser !!!, um die Nachbargrundstücke einzumessen. Bei mir waere alles in Ordnung, und ich könnte ohne
Bedenken "mein Land " jetzt auffüllen, was ich auch gemacht habe ( natürlich nicht 8 Rai ).
Haben noch eine Rechnung für den Oktober 2013 vom Vermessungsamt bekommen. Mit dieser Rechnung soll das nochmalige Vermessen und Übertragung bzw. Ausstellung der Urkunde
abgedeckt sein ( 6320 BHT ).
Warten Wir mal den Oktober ab
Gruß
Michael
Re: Grundstück neu vermessen, ja/nein? oder ....
Sodele,
am 25.11. kommt einer vom Amt zum vermessen!
da die Schwester aber z.Z. wieder auf Ko Samui ist, hat Sie ein Problem! denn wegen dem Unwetter das dort gerate wütet geht kein Schiff nach oder von der Insel.
jetzt wird Sie wohl nicht beim Vermessen dabei sein können, mal gespannt wie das dann ausgeht!
Wohl eher zum Nachteil für Sie, wenn alle Nachbar vor Ort sind und dem guten Mann vom Amt beschwatzen oder wie auch immer beeinflussen können!
IRGEND WAS IST IMMER !
am 25.11. kommt einer vom Amt zum vermessen!
da die Schwester aber z.Z. wieder auf Ko Samui ist, hat Sie ein Problem! denn wegen dem Unwetter das dort gerate wütet geht kein Schiff nach oder von der Insel.
jetzt wird Sie wohl nicht beim Vermessen dabei sein können, mal gespannt wie das dann ausgeht!
Wohl eher zum Nachteil für Sie, wenn alle Nachbar vor Ort sind und dem guten Mann vom Amt beschwatzen oder wie auch immer beeinflussen können!
IRGEND WAS IST IMMER !
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