Wegerechte

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Hannes
Korat-Isaan-Forum-Gast

Wegerechte

Ungelesener Beitragvon Hannes » Do Dez 21, 2006 4:09 pm

Hallo Alle,

ist hier jemand mit dem Thema "Wegerechte" vertraut?

Meine Freundin hat jetzt ein schönes Stück Land im Amphur Khong ausfindig gemacht, das mir in Lage und Preis - und insbesondere wegen der alten Bäume darauf - sehr zusagt. Ich sehe aber ein vor dem Kauf noch zu klärendes Problem: Hinter dem Land stehen zwei Wohnhütten auf dem angrenzenden Stück. Da das Land nicht so tief liegt, wurde stets mitten darüber gefahren. Der Verkäufer schwört, da sei weder ein öffentlicher Weg noch bestünden Wegerechte Anderer über sein Land als Zugang zu den Hütten. Wenn wir darauf bauten und eine Mauer darumzögen , müssten sich die Nachbarn halt einen anderen Weg suchen. Und das sieht eben ein bisschen schwierig aus, da alles andere Land rundum zum Reisanbau immer wieder abgeschabt wurde und jetzt sehr tief liegt

Ich bin da ein bisschen skeptisch, aber ansonsten ist das Land ideal.

Habt Ihr Vorschläge, was man tun kann um sich vor bösen Überraschungen zu bewahren? :)

Gruß

Hannes

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KoratCat
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Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Dez 21, 2006 10:46 pm

Hallo Hannes,

fahren die über das land, an dem Du interessiert bist, aus Bequemlichkeit zu ihren Hütten oder weil es keine Möglichkeit gibt, anders - also nicht über das Land Anderer - zu ihren Hütten zu kommen?

Ich hab so 'nen Fall hier im Nachbardorf mitbekommen, wo einer den Nachbarn auf Wegerecht verklagt hatte, weil's über dessen Land kürzer war und der das viele Jahre lang geduldet hatte. Das Gericht hielt ihm aber entgegen, dass er sogar über sein eigenes Land bis zur Straße gelangen konnte. Dass er dazu erst 'nen Weg über sein eigenes Reisfeld aufschütten müsste, sah das Gericht nicht als ausreichenden Grund an, die freie Verwertung seines Nachbarn Grundstück in Frage zu stellen und wies die Klage ab.

Bevor ich mir den Kopf über ein eventuelles Wegerecht zerbräche, würde ich mal herausfinden, ob es sich da um Bequemlichkeit oder Notwendigkeit handelt. Vielleicht solltest Du mit den Bewohnern da mal sprechen, denn die werden ja deine Nachbarn, wenn Du das Land kaufst.

Gruß

Klaus
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Hannes
Korat-Isaan-Forum-Gast

Ungelesener Beitragvon Hannes » Mo Jan 15, 2007 3:13 pm

Hallo Leute!

Also drei Wochen im Dschungel im Amphur Khong haben mich dann doch vorerst davon kuriert, da rausziehen zu wollen. :oops: Ich werd wohl noch n bischen Stadtmensch bleiben. Die Leute sind zwar lieb und nett, aber wenn nicht gerade Jahreswende is, wo jeder heim zum Klan kommt, ist da toteste Hose tagsüber und ohrenbetäubender Lärm (mit ner Disco gar nicht zu vergleichen) früh morgens. Nicht so ganz mein Tagesrhythmus.

Zum Land: da bin ich noch am Überlegen, vielleicht als Geldanlage nachdem wir uns das Ja-Wort gegeben haben. Ich hab nen alten Engländer da draussen getroffen, der sagte, Kauf nach der Heirat ist kein Problem wenn die Frau ihren alten Ausweis vorlegt.

Zu den "Wegerechten": bestehen tatsächlich keine, haben die Leute von den Hütten gesagt. Die fahren da nur drüber, weils etwas kürzer ist. Die haben auch Land an der (neuen) Straße direkt neben dem, das ich zu kaufen beabsichtigte. Sagen sie wollen da sowieso bald ein neues solides Haus bauen. Dann fiele auch die Abkürzung weg.

Bin gestern abend erst zurückgekommen und muss mich erst mal wieder an Korat gewöhnen. Vorher war ich nie länger als zwei Tage und Nächte da draussen; is mir da viel romantischer vorgekommen. Bis auf die Woche Dauerparty mit dem ganzen Klan wars eigentlich sehr langweilig. Ausser den "Weckgeräuschen" um 5 Uhr in der Frühe natürlich, die warn nervtötend.

Gruß

Hannes

Detti (?2008)
Korat-Isaan-Forum-Gast

Ungelesener Beitragvon Detti (?2008) » Di Jan 16, 2007 3:33 am

hi hannes ,

Ich hab nen alten Engländer da draussen getroffen, der sagte, Kauf nach der Heirat ist kein Problem wenn die Frau ihren alten Ausweis vorlegt.
warum ein dieses ? ich meine mit dem altem ausweis !

Hannes
Korat-Isaan-Forum-Gast

Ungelesener Beitragvon Hannes » Di Jan 16, 2007 4:50 pm

Hallo Detti,

ich kann mich bisher nur auf das stützen, was hier jeder - thai und nichtthai - sagt. Nämlich, dass der Landerwerb Ausländern in Thailand nicht gestattet ist. Und dass auch die thailändischen Ehefrauen nur dann Land erwerben dürfen, wenn sie nachweisen, dass es sich dabei um ihr eigenes Geld handelt, und nicht das ihres Ehemannes.

Wenn die beim Grundbuchamt gar nicht wissen, dass sie mit einem Ausländer verheiratet ist, fragen sie nicht nach dem Nachweis der Herkunft des Geldes. Daher der alte Ausweis mit Thainamen. Nachdem was ich gehört habe, kaufen die meisten Ausländer vor der Heirat durch ihr Zukünftigen und geraten nicht selten in Trouble, wenn die Liebe es sich dann anders überlegt, und nun landreich ihre Gunst lieber (abermals) einem Thaimann schenkt.

Das mit dem über einen Verwandten der Frau kaufen und dann als Geschenk innerhalb der Familie zu übertragen, scheint mir auch nicht so völlig risikolos zu sein. Hab einige Horrorgeschichten gehört.

Ich lass mich gerne belehren, dass es noch andere, weniger risikovolle Wege gibt. Was meint ihr?

Gruß

Hannes :D

Detti (?2008)
Korat-Isaan-Forum-Gast

Ungelesener Beitragvon Detti (?2008) » Di Jan 16, 2007 9:11 pm

hi hannes ,

es war einmal , dass eine thai die mit einem farag verheiratet ist , auch kein grung und boden erwerben darf . deshalb kauften wir unser erstes haus auf den namen ihres vaters !

dann wurde irgendwann , ist schon länger her , das gesetz geändert und es dürfen auch thaifrauen , die mit einem farang verheiratet sind grund und boden kaufen !

wir haben dann das haus auf den namen meiner frau umschreiben lassen . es ging ohne probleme .

das haus haben wir dann 2005 verkauft und uns ein anderes haus gekauft . dieses neue haus wurde gleich auf den namen meiner frau gekauft . ein nachweis , woher das geld kommt , wurde nicht verlangt , das höre ich das erste mal !

deshalb meine frage ! ich selbst habe auch von einem nachweis , woher das geld ist , nie gehört .

Daher der alte Ausweis mit Thainamen. Nachdem was ich gehört habe, kaufen die meisten Ausländer vor der Heirat durch ihr Zukünftigen und geraten nicht selten in Trouble, wenn die Liebe es sich dann anders überlegt, und nun landreich ihre Gunst lieber (abermals) einem Thaimann schenkt.
das kann dir so und so passieren , ob vor oder nach der hochzeit , das ist egal . absichern kannst du dich da nicht !

bei dem zweitem haus , was wir uns gekauft haben , hab ich die bearbeitende dame gefragt : wenn meiner frau was passiert , was wird dann mit dem haus ? die dame sagte mir , dass ich dann als ehemann eine entsprechende zeit bekomme um das haus zu verkaufen . wenn nicht , wird es versteigert . das geld würde ich selbstverständlich bekommen !

Thai-Schick (?2011)
Korat-Isaan-Forum-Gast

Ungelesener Beitragvon Thai-Schick (?2011) » Mi Jan 17, 2007 1:37 am

Hallo,

grundsätzlich ist immer dann ein Nachweis notwendig, wenn nicht ersichtlich ist, woher die Kohle stammt. Wenn die Frau kurz vorher ihr Grundstück verkauft hat, kann sie natürlich ohne Nachweis von ihrem Geld ein Grundstück kaufen. Es geht hier auch nur um das Grundstück, ein Haus kann man besitzen. Bei Überschreibungen, Erbe etc. ist es auch so.

Gruß

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KoratCat
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Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jan 17, 2007 6:12 am

Hallo,

da sind ja schon einige Punkte zusammengekommen. Vielleicht erst mal eine Hintergrundinformation: Der thailändische Oberste Gerichtshof hat schon seit ca. 40 Jahren konsequent immer wieder entschieden, dass die Farangs die Erwerber sind, wenn ein Thai mit ihrem Geld Land kauft. Der Thai handelt dann als Stellvertreter des Farangs und ist nur an seiner Statt im Grundbuch eingetragen. Vor 35 Jahren hat man diese Konstellation sogar im Gesetz festgehalten. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und sowohl für den Stellvertreter als auch den Farang mit Strafe bedroht: bis zu drei Monate Staatsurlaub und/oder bis zu 20.000 Baht Zwangsspende, soweit ich mich erinnere.

Zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes sieht das Gesetz vor, dass dem Farang eine Frist von mindestens 6 Monaten aber nicht mehr als einem Jahr, gegeben wird, das Land wieder zu verkaufen, sonst wird es versteigert. Der Erlös gehört ihm.

Diese Gesetzeslage hat sicher so mancher Dame Traum vom schnellen Reichtum auf Kosten eines verliebten Farangs zerstört. :lol: Wer nicht zum Kadi lief, weil er nicht auf Gerechtigkeit hoffte, war selbst dran schuld!

Also von daher braucht es sicher nicht weiter erläutert werden, warum die Beamten vom Grundbuchamt bei Landkäufen von mit Farangs verheirateten Thais angehalten sind, nach dem Eigentümer des Geldes zu forschen.

Schenkung von Farang ist möglich, wenn dieser mit zum Grundbuchamt dackelt und dort unterschreibt, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte der anwesenden Dame das Geld für das Land schenkt. Er kann sich dann nicht darauf berufen, man habe ihn übers Ohr gehauen oder er sei der tatsächliche Eigentümer. Es besteht zwar noch 'ne entfernte Möglichkeit im Falle der Fälle wegen groben Undanks zurückzuverlangen . . . Ob die Schenkung im Todesfall des Beschenkten an den Schenkenden zurückgeht, weiss ich nicht. So wie Detti das erklärt bekommen hat, handelt es sich da eher um Stellvertretung. Kann mir nur schwer vorstellen, dass das im Amt so einfach gehen soll.

Erben ist ähnlich wie in Deutschland: es erbt, wer dafür eingesetzt worden ist. Ob man vererben kann, was man im Wege vorgezogenen Erbes erhalten hat, solange jene Erblasser noch leben, ist fraglich. Auf den Namen der Verwandten kaufen und dann übertragen, kann riskant sein. Gehört habe ich von einem Fall, wo ein lebenslanges Nutzungsrecht (des Hauses) für den Farang verblieb, der Boden danach aber an die thai Verwandtschaft "zurückging". Also ohne als alleiniger Erbe eingesetzt worden zu sein einfach alles allein erben und verkaufen müssen, könnte es nur geben, wenn keine näheren Verwandten (bis zu Großeltern, Onkels, Tanten) der Frau mehr existieren, sonst gibt's nur zwei Drittel. Wer sich mit den thai Verwandten einigt, kann lebenslanges Nutzungsrecht erhalten.

So viel mal!

Gruß

Klaus
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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Re: Wegerechte

Ungelesener Beitragvon karo5100 » Di Apr 07, 2009 5:11 am

KoratCat hat geschrieben:Mit ihrer alten ID card kann sie hier noch Land kaufen, mit der neuen dann nicht mehr. Sie sollte die alte also aufheben. :wink:

Mit der neuen ID Card geht das auch, und das schon seit einiger Zeit!
Ab und an wollen die Behörden dann einen Nachweis vom Ehemann,
daß es nicht sein Geld ist.
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Re: Wegerechte

Ungelesener Beitragvon fen (†2014) » Mi Apr 08, 2009 2:21 pm

karo5100 hat geschrieben:
KoratCat hat geschrieben:Mit ihrer alten ID card kann sie hier noch Land kaufen, mit der neuen dann nicht mehr. Sie sollte die alte also aufheben. :wink:

Mit der neuen ID Card geht das auch, und das schon seit einiger Zeit!
Ab und an wollen die Behörden dann einen Nachweis vom Ehemann,
daß es nicht sein Geld ist.


Es wurde vor Jahren davor gewarnt die "alte ID" für Landkäufe zu verwenden. Im Streitfall hätten die Gerichte derartige Verträge als Null und Nichtig angesehen, da sie auf Grund falscher Tatsachen erschlichen wurden.

Meine Frau hat mit Ihrer neuen ID Land in Banchang gekauft und das Chanote lautet jetzt auf Ihren Namen. Ich musste lediglich eine Art Verzichtserklärung unterschreiben, da ich im Erbfall ja kein Recht auf das Grundstück hätte.

Gruß

Gebhard
Hummel Hummel.........


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