KoratCat hat geschrieben:Werde es jetzt an die auf der Webseite der Immigration angegebene Adresse in Bangkok senden:
Das hatte ich am 11. 11. 09 getan. Meinem Einschreiben hatte ich den Briefumschlag der Sendung ans Chok Chai Büro mit dem Vermerk der Annahmeverweigerung beigefügt. Die Sendung ging laut Thai Post dort ein, aber eine Antwort oder die Meldungsbestätigung bekam ich nicht. Da die Bestätigung ja in der Post verlorengegangen sein konnte, habe ich einfach eine weitere Meldung ca. 90 Tage später dorthin gesandt. Daraufhin bekam ich von deren neuer Anschrift
90 Days Report SectionImmigration Bureau (IMM. DIV. 1)
Chalermprakiat Government Complex
120 Moo 3, Chaengwattana Rd. Soi 7,
Tungsonghong, Laksi, BKK 10210
erst eine Postkarte mit dem Hinweis, dass die Bestätigung der letzten Meldung fehle. Ich habe ihnen daraufhin geantwortet, dass ich diese leider nicht von ihnen erhalten habe und Kopie des Einlieferungsscheins und des Zustellungsvermerks gesandt. Ein paar Tage später hat mich eine sehr gutes Englisch sprechende Dame angerufen und gebeten, ihr die Situation doch einmal näher zu schildern. Beim Umzug von der Soi Suan Phlu nach Chalermprakiat sei mein erstes Schreiben möglicherweise verschüttet gegangen. Sie erklärte mir, dass das Chok Chai Immigration Office die Annahme von 90 Tage-Meldungen per Post nicht verweigern dürfe. Zwei Stunden später rief sie mich noch einmal an und teilte mir mit, dass ich ausnahmsweise meine Meldung per Post direkt bei ihnen vornehmen dürfe, wenn man die Annahme der Sendung seitens des Chok Chai Immigration Offices verweigere. Man werde mir die Bestätigung senden. Ich fragte, ob ich Anderen in gleicher Situation raten dürfe, ihre Meldungen auch direkt nach Bangkok zu senden. Sie antwortete, nein, das sei eine Ausnahme für mich allein.
Heute erhielt ich dann ein DIN A 5-Kuvert mit der Bestätigung, einem Blankoformular für die nächste Meldung und folgendem handgeschriebenen Schreiben in Englisch mit angehefteten Fotokopien von Texten in Thai, auf denen einzelne Textstellen gelb markiert wurden:
Sehr geehrter Herr ...,
beigefügt erhalten Sie die Bestimmungen der Immigration in Thai-Sprache hinsichtlich des Verfahrens, wonach mit Aufenthaltsgenehmigung in Thailand lebende Ausländer die 90 Tage-Meldung in Person, durch einen Vertreter oder durch Einsendung per Einschreiben vornehmen können. Diese könnten den Beamten des Immigration Offices in Korat angegeben werden, falls sie die Entgegennahme der 90 Tage-Meldung per Post verweigern. Für den Fall, dass jene nicht wissen, was zu tun ist, fügen wir auch die Bestimmungen über das Verfahren der 90 Tage-Meldung per Post bei.
Hochachtungsvoll
Pol. Lt. Col. xxxx xxxxxx
Inspector der Unter-Division 2
Immigration Division 1
Na, also! Mal sehen, wie die in Chok Chai darauf reagieren, wenn ich in drei Monaten wegen Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung dort antanze.