jogi hat geschrieben:In Deutschland darf man (Mann) eine sexuelle Beziehung zu einer 14jährigen haben, wenn diese nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis steht (Lehrer-Schülerin etwa). Was die Eltern des Kindes/Mädchens sagen ist uninterresant vor dem Gesetz. In Thailand ist das nicht etwa 18 Jahre, wie manche glauben. Das entsprechende Gesetz in Thailand ist komplizierter. Ich habe mal eine Info-Broschüre in Englisch gelesen, die bei der Touristpolice im Büro von denen in Samui ausliegt. Darin waren komplizierte Sonderfälle aufgelistet. Ich glaube hier ist das entsprechende Alter 15 Jahre. Gewaltanwendung ist natürlich unabhängig vom Alter strafbar. Das mal als Information, weil ich immer was von 18 Jahren höre/lese.
Hallo Jpgi und alle anderen,
Für D gilt:
14 jährige "dürfen". Allerdings strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder Geld gezahlt wird; es kann jedoch von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" (§ 182).
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Sie"dürfen", wenn dabei nicht die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Es wird nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Sonst wie (x), ebenfalls § 182. (Anm: Der Täter ist immer der ältere.)
In Thailand ist das etwas komplizierter......
Da dürfen 15 Jährige auch, aber......
Und da dieses aber sehr mit Eltern, Polizei und Gerichten zu tun hat werde ich meine Informationen erstmal zusammenstellen, damits keine Irrtümer gibt.
Ich glaube nicht, dass es z.B. eine 15 jährige aus T mit einem 60 järigen aus D umsonst und aus Liebe treibt......
Zu beweisen, dass dies ohne Geld und nur aus Liebe passierte hat der Ältere.
Und dabei meistens schlechte Karten.
Hier in der Nähe ist ein 18 jähriger verurteilt worden, weil er mit einer 16 jährigen geschlafen hat und der Vater behauptete das sei unter Drogen passiert. Der Vater war allerdings Polizist und liess sich von einer Anzeige nicht abbringen
Die beiden haben später geheiratet und trotzdem musste der Ehemann in den Knast.
Wenn ich also irgendwo beobachte, wie so 15/16 jährige in Schwimmbädern regelrecht vorgeführt werden, dann bin ich mir nicht sicher, ob solche Handlungen in Thailand nicht auch strafbar sind...
Da dies andrerseits eben völlig öffentlich passiert, ist dies vielleicht in Thailand schon "Gang und Gebe" und dann doch straffrei?
Oder sehen da alle nur weg?
Wenn sich strafbar ist, dann ist es ja auch OK.
liebe Grüsse
Lulang