Vergewaltigung nach 50 Euro Brautgeld - Drei Jahre Haft

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KoratCat
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Vergewaltigung nach 50 Euro Brautgeld - Drei Jahre Haft

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Okt 18, 2012 11:02 pm

Vergewaltigung nach 50 Euro Brautgeld - Drei Jahre Haft für 47-jährigen Trierer

Trier - Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat einen 47-jährigen Trierer zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte gestanden, seine damalige Freundin in Thailand und in Trier vergewaltigt zu haben.
Es kommt selten vor, dass ein Gericht über zwölf Jahre zurückliegende Taten verhandelt. Das ist nur einer der ungewöhnlichen Umstände im Prozess vor der Ersten Großen Strafkammer.

Rückblende, Tatort Südostasien: Im Jahr 2000 trifft sich der spätere Angeklagte in Thailand mehrfach mit einer jungen Thailänderin. Sie stellt dem Deutschen ihrer Familie vor. Er zahlt ihrer Mutter umgerechnet 50 Euro Brautgeld und will im Gegenzug Sex mit seiner Freundin. Als die junge Frau sich weigert, weil ihr das Brautgeld zu niedrig ist, schlägt der Angeklagte sie in den Bauch und ins Gesicht. Er vergewaltigt sie und verletzt sie dabei im Unterleib.

Doch trotz dieses dramatischen Vorfalls planen die beiden eine gemeinsame Zukunft. Zusammen reisen sie nach Trier. In einem Gästezimmer erzwingt der Angeklagte Oralverkehr, indem er die Thailänderin mit ihren eigenen langen Haaren würgt.

U-Haft wird angerechnet

Erst Jahre später kommen die Taten ans Licht. Es kommt zur Anklage und zu einer sogenannten Verständigung der Prozessbeteiligten (siehe Extra). Auf dieser Basis macht die Kammer einen Vorschlag, dem Staatsanwaltschaft und Verteidigung schließlich zustimmen.

Der Deal: Der Angeklagte legt ein volles Geständnis ab.

Die Freiheitsstrafe liegt im Bereich zwischen mindestens zwei Jahren und zehn Monaten und höchstens drei Jahren und zwei Monaten.

Der 47-Jährige verzichtet auf Haftentschädigung in einem anderen Verfahren und bekommt die damalige Haftzeit auf die neue Strafe angerechnet. Er hat mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht, weil er 2006 seine damalige Ehefrau aus der Ukraine mehrfach vergewaltigt haben soll (der TV berichtete). In diesem Prozess gab es einen Freispruch. Die Revision der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil war allerdings erfolgreich, sodass eine andere Strafkammer den Fall neu aufrollen müsste.

Die Staatsanwaltschaft beantragt, das Verfahren wegen der Vergewaltigungsvorwürfe von 2006 einzustellen.

Der Angeklagte zahlt als Täter-Opfer-Ausgleich 3000 Euro an die Thailänderin und 5000 Euro an die Ukrainerin.

Staatsanwalt Stephane Parent fordert in seinem Plädoyer wie erwartet drei Jahre Gefängnis für den Angeklagten. Dem folgt die Kammer in ihrem Urteil. Vorsitzende Richterin Petra Schmitz erklärt, warum das Urteil noch nicht rechtskräftig ist: „Nach einer solchen Verständigung dürfen wir nicht wie sonst einen Rechtsmittelverzicht entgegennehmen, damit sich niemand unter Druck gesetzt fühlt.“ Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben also eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

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dogmai
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Re: Vergewaltigung nach 50 Euro Brautgeld - Drei Jahre Haft

Ungelesener Beitragvon dogmai » Fr Okt 19, 2012 1:37 am

Der vögewaltigt sich wohl durch die Welt :violent
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
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