War es Mord oder Totschlag?

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KoratCat
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War es Mord oder Totschlag?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Dez 16, 2011 1:03 pm

War es Mord oder Totschlag?

Prozess vor dem Landgericht: Im Tötungsdelikt von Pfaffenweiler fordert der Anwalt der Witwe des Opfers lebenslänglich.

PFAFFENWEILER/FREIBURG. War die Tötung des 75-jährigen Vermieters in Pfaffenweiler durch seinen 71-jährigen Mieter aus juristischer Sicht Mord oder Totschlag? Darüber wird die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg nunmehr zu entscheiden haben. Oberstaatsanwalt Michael Mächtel sieht ebenso wie Verteidiger Ulf Köpcke nur einen Totschlag als erwiesen an. Klaus Leible, Anwalt der Witwe des Opfers, geht von einem geplanten Mord aus. Er hat deshalb die dafür einzig mögliche Strafe gefordert: lebenslänglich.

Mit Rücksicht auf das Alter des 71-jährigen Angeklagten hat Oberstaatsanwalt Mächtel für den Totschlag eine Strafe von zwölfeinhalb Jahren beantragt: "Jede mehrjährige Freiheitsstrafe kommt hier einem Lebenslänglich gleich." Von seinem ursprünglichen Vorwurf, der Angeklagte habe am 26. Mai 2011 in Pfaffenweiler aus Eifersucht getötet und damit das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes erfüllt, ist Mächtel abgerückt. Nicht das Beiseiteschaffen eines vermeintlichen Nebenbuhlers sei bei der Tat im Vordergrund gestanden, sondern eine erhebliche Kränkung, die ihm der Vermieter zugefügt habe. Der Angeklagte, der ausweislich des psychiatrischen Gutachtens an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung leide, sei irrtümlich davon überzeugt gewesen, dass sein Vermieter ihm im gemeinsamen Thailandurlaub 2010/11 gegen Geld seine thailändische Freundin ausgespannt habe.

Ob der Vermieter dies tatsächlich getan habe, so Mächtel, sei nach den Vernehmungen der Zeugen aus der Thailand-Clique nicht nachweisbar. In dieser Männerrunde sei der Angeklagte aufgrund seiner Ich-bezogenen Persönlichkeit ein Außenseiter gewesen. Über seine angeblich käufliche Freundin sei von der Runde in seiner Anwesenheit schlecht gesprochen worden. Und dies, obwohl einer der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommenen Zeugen aus der Runde gesagt hatte: "In Thailand legt man 1000 Baht auf die Theke und kann jede haben." Oberstaatsanwalt Mächtel merkte dazu an: "Wir haben hier nicht über Moral zu urteilen, sondern über eine Straftat."

Der Streit um fehlende Mietzahlungen, die fristlose Kündigung auf Ende Mai 2011 und die Androhung, notfalls die Möbel auf die Straße zu stellen, haben den Angeklagten sehr gekränkt. Das hatte der psychiatrische Gutachter im Prozess gesagt. Hinzugekommen sei sein Glaube, dass der Vermieter ihm die Frau ausgespannt habe, mit der sich der Angeklagte in Thailand ein neues Leben aufbauen wollte.

Schwere Kränkung als Tatmotiv

Klaus Leible, Anwalt der Witwe des Erschossenen, plädierte auf Mord. Er bezeichnete die Tat als eine "ganz bewusst begangene Hinrichtung". Er vermisste im Geständnis eine Entschuldigung des Angeklagten und wertete dessen Aussage, dass er sich nach der Tat selbst erschießen wollte, als Schutzbehauptung. Wenn er sich wirklich hätte umbringen wollen, hätte er bis zu seiner Festnahme genug Zeit dafür gehabt. Für Leible hat der Angeklagte nicht nur das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe Eifersucht erfüllt, sondern auch das Mordmerkmal der Heimtücke. Der Angeklagte habe die Wehr- und Arglosigkeit seines Vermieters ausgenutzt, als er diesem unmittelbar, nachdem er die Kellertür geöffnet hatte, mit der Vorderladerpistole in die Stirn geschossen habe.

"Für so eine Tat, die Tötung eines Menschen, kann man sich nicht entschuldigen. Man kann nur noch mit einem Geständnis Verantwortung übernehmen", stellte Verteidiger Ulf Köpcke in seinem Plädoyer klar. Wie der Ankläger geht er von einem Totschlag aus. Er zeichnete nach, wie sein Mandant in den Tagen vor der Tat versucht habe, die Situation zu entspannen. Er habe die ausstehenden Mieten bezahlt, habe sich Rat bei einem Rechtsanwalt geholt, habe einen Transporter für den Umzug angemietet. Und er habe Tabletten genommen, um seine innere Unruhe und seine Wut zu zügeln. Zu Gunsten seines Mandanten müsse man davon ausgehen, dass der Vermieter in Thailand mit seiner Freundin bezahlten Sex gehabt habe. Nicht nur das sei eine schwere Kränkung gewesen, sondern auch die Tatsache, dass die Männer aus der Clique, die mit jüngeren Frauen zusammen waren, seine Freundin als "Mumie" und "Urgroßmutter" bezeichnet hätten. Köpcke hält deshalb ein Strafmaß von siebeneinhalb Jahren für angemessen. Das Urteil soll am kommenden Montag um zwölf Uhr verkündet werden.

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Re: War es Mord oder Totschlag?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Dez 19, 2011 9:34 pm

Gericht erkennt auf Totschlag – Rentner bekommt neun Jahre Haft

Im Frühjahr hatte ein 71-jähriger Rentner aus Pfaffenweiler seinen 75-jährigen Vermieter erschossen. Nun verhängte das Schwurgericht Freiburg die Strafe: neun Jahre und neun Monate Haft.

Der Schuss zwischen die Augen eines 75- jährigen Rentners aus Pfaffenweiler am Morgen des 26. Mai 2011 war kein Mord, sondern ein Totschlag mit "unbedingtem Vernichtungswillen".

Das hat am Montag die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg entschieden und den 71-jährigen Angeklagten, der ein Mieter des Opfers war, wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt.

"Objektiv gesehen hat die Tat tatsächlich Hinrichtungscharakter gehabt." Mit diesen Worten griff die vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer, Eva Kleine-Cosack, in ihrer Urteilsbegründung eine Äußerung des Anwalts der Witwe des Erschossenen auf. Der hatte im Plädoyer die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erwiesen erachtet. Die Richter sind bei ihrer rechtlichen Beurteilung der Tat des 71-Jährigen jedoch den Argumenten von Oberstaatsanwalt Michael Mächtel und Verteidiger Ulf Köpcke gefolgt.

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