Mousemelk hat geschrieben:Zitat
Habe diese Auflistung im Internet gefunden und bin mir wegen der Copyrights nicht sicher – da der TIP bei Veröffentlichung im Forum aber nun ja das Recht zur Veröffentlichung für sich beansprucht, ist der bessere Weg den Link weiterzugeben.
Viel wertvolle Information wird im Internet nicht weitergegeben aus Furcht gegen das Copyright zu verstoßen. Leider ist es so, dass das Copyright häufig schamlos missbraucht wird, um sich wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen, seien es ungerechtfertigte Abmahngebühren, ungerechtfertigte Lizenzgebühren, Zwang zum Besuch der eigenen, mit Werbebannern gepflasterten, Webseite etc. Dieser Missbrauch fällt dann unter den Begriff Copyfraud. Auf der englischen Wikipedia gibt es einen guten Artikel dazu:
http://en.wikipedia.org/wiki/Copyfraud
Ich will mal versuchen, den Text zu übersetzen:
Copyfraud.
Copyfraud ist eine Form des Urheberrechts-Missbrauchs. Der Begriff wurde von Jason Mazzone (Associate Professor of Law an der Brooklyn Law School) für Situationen geprägt, in denen Personen und Institutionen illegal Anspruch auf Urheberschaft von Gemeingut erheben, und andere Verstöße gegen das Urheberrecht illegal ausnutzen, wogegen wenig oder gar keine Kontrolle durch Behörden ausgeübt wird oder rechtliche Konsequenzen für ihre beschriebenen Aktivitäten erfolgen.
Definition.
Mazzone definiert Copyfraud als:
Anspuch auf Urheberschaft von gemeinfreien Werken.
Aufzwingen von Beschränkungen durch einen Urheberrechtsinhaber über das hinaus, was das Gesetz erlaubt.
Anspruch auf Urheberschaft auf der Grundlage des Eigentums an Kopien oder Archiven.
Anspruch auf Urheberschaft durch die Veröffentlichung eines gemeinfreien Werks in einem anderen Medium.
Mazzone argumentiert, dass Copyfraud in der Regel erfolgreich ist, weil es zum Einen nur wenige und schwache Gesetze gibt, die falsche Aussagen über Urheberrechte kriminalisieren, und diese Gesetze auch nur lax durchgesetzt werden, da nur wenige Menschen kompetent genug sind, rechtliche Beratung zum urheberrechtlichen Status übernommenen Materials zu geben.
Im US Copyright Act befassen sich nur zwei Abschnitte mit unsachgemäßen Behauptungen über das Urheberrecht auf öffentlich zugänglichem Material: Abschnitt 506 (c) kriminalisiert betrügerische Verwendung von Copyright-Vermerken und § 506 (e) straft eine wissentlich falsche Darstellung einer wesentlichen Tatsache bei der Eintragung eines Patents. Section 512 (f) bestraft ausserdem mit den Safe-Harbor-Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act die Forderung Material zu entfernen, von dem der Emittent weiß, dass es das Urheberrecht nicht verletzt. Aber abgesehen von diesen beiden Abschnitten sieht der US Copyright Act keine zivilen Sanktionen vor für die Inanspruchnahme von Urheberrecht auf öffentlich zugängliches Material, noch sieht das Gesetz Rechtsschutz für Personen vor, die auf Übernahme verzichten etc. oder Lizenzgebühren für etwas zahlen, das Copyfraud verkörpert.
Section 202 des australischen Copyright Act von1968 verhängt Sanktionen für "grundlose Bedrohungen mit Gerichtsverfahren ", und bietet eine Grundlage zum Handeln gegen falsche Behauptungen von Urheberrechtsverletzungen. Dies sollte auch falsche Behauptungen der Urheberschaft von Gemeingut oder Ansprüche von urheberrechtlichen Beschränkungen über was vom Gesetz erlaubt ist erfassen.
Der Rechtswissenschaftler Paul J. Heald, 1993 in einem Papier im Journal of Intellectual Property Law veröffentlicht, erforschte die Möglichkeit, wie Zahlungsaufforderungen für unechte Urheberrechte im Rahmen einer Reihe von zivilgesetzlichen Rechtsgebilden zurüchgewiesen werden könnten: (1) Verletzung der Garantie des Titels; (2) ungerechtfertigte Bereicherung, (3) Betrug, und (4) unlautere Werbung. (Wikipedia).
Die rechtliche Situation in Deutschland versucht dieser Artikel in der deutschen Wikipedia mit zu erfassen, wie unter deutschen Juristen üblich, für Otto Normalbürger leider kaum verständlich und daher wenig brauchbar:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsberühmung