Internationaler EU-Führerschein: In Thailand gültig oder nicht?
Verfasst: Mo Sep 12, 2016 4:01 pm
Bei der deutschen Botschaft fragte ich mal nach, unter welchen Voraussetzungen ich als Tourist ein Fahrzeug führen darf.
Antwort: Die Erste:
" ...Hier ist ein für Sie interessanter Link betreffend der Anerkennung von dt. Führerscheine im Ausland:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=383016
...Ich empfehle Ihnen sich an die hierfür zuständigen thailändischen Behörden zu wenden, die Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft geben können (z.B. Driving Licensing Office) "
Also der Link war ja nicht so zielführend. Also habe ich mal angerufen. Dort meinte man, ich müsse mal bei der thail. Botschaft nachfragen.
Dann habe ich drum gebeten, dennoch mal die Frage zu stellen, um diese dann Experten von diesem Amt weiterzuleiten. Antwort steht noch aus.
Beim dem Hinweis zum "Driving Licensing Office" Auskunft zu erhalten, da bin ich mir nicht ganz schlüssig, ob ich es wagen kann und sollte.
Heute kam dann vom Rechts- und Konsularreferat folgende
Antwort: Die Zweite:
" Leider kann ich Ihnen hinsichtlich der offiziellen Anerkennung in Thailand keine guten Nachrichten überbringen.
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht.
Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Das von Thailand ratifizierte Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12.08.1949 findet wiederum in Deutschland keine Anwendung.
Über diese rechtlichen Grundlagen hinaus liegen der Botschaft keine Informationen über die faktische Akzeptanz in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine in Thailand im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadensfalls vor. "
Heißt das nun, dass es da irgendwie eine Grauzone gibt ?
Also eigentlich bedeutet es doch, da nichts ratifiziert ist, nutzt einem der EU-internationale oder auch der nationale, deutsche Führerschein nichts, da zwar ein Übereinkommen unterschrieben wurde, was aber letztendlich so gut wie nichts bedeutet, da halt nicht rechtwirksam, und somit keine Rechtssicherheit besteht.
Somit besteht doch gar keine Grauzone. Aber welche Bedingungen sind dann erfüllt, um sich auf den Straßen Thailands motorisch als Tourist zu bewegen?
Oder gilt: Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt, egal Abkommen hin oder her, Ratifizierung ja oder nein?
Oder wie und was ist im Land ohne Schuhe los?
Muss jeder vielleicht einen nationalen, thailändischen Touristenführerschein erwerben? Oder wie wird es in Thailand praktiziert?
Es gibt doch Touristen, die sich mal ein Auto oder Motorrad mieten, oder? Gut, dem Vermieter ist es sicher egal, was für einen "Lappen" als Führerschein man ihm vorzeigt, und wird alles glauben, um sein Geschäft zu machen.
Hab' ich ja auch schon so praktiziert (ein Auto zu mieten), aber mir war mulmig, ob alles rechtens mit meine Papieren ist, als ich durch eine Kontrolle musste, die aber nicht nach Dokumenten fragte, sondern nach Personen schaute (suchte?). Also will ich das nächste Mal sicherer sein.
Angenommen im schlimmsten Fall, dass ein kontrollierender Beamter auf Ärger (mit oder ohne Hintergrund/Absicht sei dahingestellt) aus ist, und mich hinter Gitter verdonnert, da ich auch keinen Briefumschlag überreichen möchte. Falls ich dann Hilfe von der Botschaft brauche, um den Knastaufenthalt zu reduzieren, bin ich dann in Gottes Hand, weil ja jeder sich die Information vorher selbst einholen muss, und entsprechend über die Lage bescheid weiß, und entsprechend dann auch die Botschaft nach obiger Aussage hin nichts machen kann und wird?
Für alle die noch im Besitz sind: Und wie verhält es sich mit einem ostdeutschen Führerschein?
Gab es da ein Ratifizierungstatus seitens beider Staaten, und besitzt das Abkommen, falls es eins gab, noch Rechtsgültigkeit?
Das wäre ein Hammer, wenn das im Gegensatz zu internationalen-EU- und nationalen Deutschlandführerscheinen nutzbar wäre.
Hat jemand einen Tipp, eine Idee oder kann aktuell Erfahrungen und Erlebnisse mitteilen und berichten?
A.G.u.G.v. Uwe
Antwort: Die Erste:
" ...Hier ist ein für Sie interessanter Link betreffend der Anerkennung von dt. Führerscheine im Ausland:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=383016
...Ich empfehle Ihnen sich an die hierfür zuständigen thailändischen Behörden zu wenden, die Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft geben können (z.B. Driving Licensing Office) "
Also der Link war ja nicht so zielführend. Also habe ich mal angerufen. Dort meinte man, ich müsse mal bei der thail. Botschaft nachfragen.
Dann habe ich drum gebeten, dennoch mal die Frage zu stellen, um diese dann Experten von diesem Amt weiterzuleiten. Antwort steht noch aus.
Beim dem Hinweis zum "Driving Licensing Office" Auskunft zu erhalten, da bin ich mir nicht ganz schlüssig, ob ich es wagen kann und sollte.
Heute kam dann vom Rechts- und Konsularreferat folgende
Antwort: Die Zweite:
" Leider kann ich Ihnen hinsichtlich der offiziellen Anerkennung in Thailand keine guten Nachrichten überbringen.
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht.
Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Das von Thailand ratifizierte Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12.08.1949 findet wiederum in Deutschland keine Anwendung.
Über diese rechtlichen Grundlagen hinaus liegen der Botschaft keine Informationen über die faktische Akzeptanz in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine in Thailand im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadensfalls vor. "
Heißt das nun, dass es da irgendwie eine Grauzone gibt ?
Also eigentlich bedeutet es doch, da nichts ratifiziert ist, nutzt einem der EU-internationale oder auch der nationale, deutsche Führerschein nichts, da zwar ein Übereinkommen unterschrieben wurde, was aber letztendlich so gut wie nichts bedeutet, da halt nicht rechtwirksam, und somit keine Rechtssicherheit besteht.
Somit besteht doch gar keine Grauzone. Aber welche Bedingungen sind dann erfüllt, um sich auf den Straßen Thailands motorisch als Tourist zu bewegen?
Oder gilt: Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt, egal Abkommen hin oder her, Ratifizierung ja oder nein?
Oder wie und was ist im Land ohne Schuhe los?
Muss jeder vielleicht einen nationalen, thailändischen Touristenführerschein erwerben? Oder wie wird es in Thailand praktiziert?
Es gibt doch Touristen, die sich mal ein Auto oder Motorrad mieten, oder? Gut, dem Vermieter ist es sicher egal, was für einen "Lappen" als Führerschein man ihm vorzeigt, und wird alles glauben, um sein Geschäft zu machen.
Hab' ich ja auch schon so praktiziert (ein Auto zu mieten), aber mir war mulmig, ob alles rechtens mit meine Papieren ist, als ich durch eine Kontrolle musste, die aber nicht nach Dokumenten fragte, sondern nach Personen schaute (suchte?). Also will ich das nächste Mal sicherer sein.
Angenommen im schlimmsten Fall, dass ein kontrollierender Beamter auf Ärger (mit oder ohne Hintergrund/Absicht sei dahingestellt) aus ist, und mich hinter Gitter verdonnert, da ich auch keinen Briefumschlag überreichen möchte. Falls ich dann Hilfe von der Botschaft brauche, um den Knastaufenthalt zu reduzieren, bin ich dann in Gottes Hand, weil ja jeder sich die Information vorher selbst einholen muss, und entsprechend über die Lage bescheid weiß, und entsprechend dann auch die Botschaft nach obiger Aussage hin nichts machen kann und wird?
Für alle die noch im Besitz sind: Und wie verhält es sich mit einem ostdeutschen Führerschein?
Gab es da ein Ratifizierungstatus seitens beider Staaten, und besitzt das Abkommen, falls es eins gab, noch Rechtsgültigkeit?
Das wäre ein Hammer, wenn das im Gegensatz zu internationalen-EU- und nationalen Deutschlandführerscheinen nutzbar wäre.
Hat jemand einen Tipp, eine Idee oder kann aktuell Erfahrungen und Erlebnisse mitteilen und berichten?
A.G.u.G.v. Uwe