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Straßennutzung mit Carportbebauung

Verfasst: Do Mai 21, 2020 7:19 pm
von Uwe
Der Kreaitivität sind nicht nur bei der Grundstücksmauer keine Grenzen gesetzt, sondern gar Gesetz außer Gefecht gesetzt:
Darauf kommen einige: Die nicht zum Eigentum gehörigen öffentlichen Straßen für die Unterstellung von Fahrzeugen mit Überbauung -mit oder ohne Verankerung im Straßenbelag- als private Carport-Zone für sich zu reklamieren:
Wer kommt nur auf so eine illegale Raub-Idee? → Eigennutz vor Nachbarschafts-Nächstenliebe: Und meist aus wohlhabenden Hause.
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Hier in unserem Wohngebiet (golfspielendes Clubmitglied)
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Gegenüber des Nachbarn wie bei der Grundstücksmauer: Ist halt für das kommende Bauvorhaben etwas knapp für die LKW's um den Strommast zu kommen, obwohl die Straße schon 5m breit ist → wäre: ist ja nun nur noch die Hälfte

Also: Nicht erlaubt:
Alles Gute und Gesundheit von Uwe :wave