Der Kreaitivität sind nicht nur bei der Grundstücksmauer keine Grenzen gesetzt, sondern gar Gesetz außer Gefecht gesetzt:
Darauf kommen einige: Die nicht zum Eigentum gehörigen öffentlichen Straßen für die Unterstellung von Fahrzeugen mit Überbauung -mit oder ohne Verankerung im Straßenbelag- als private Carport-Zone für sich zu reklamieren:
Wer kommt nur auf so eine illegale Raub-Idee? → Eigennutz vor Nachbarschafts-Nächstenliebe: Und meist aus wohlhabenden Hause.
Also: Nicht erlaubt:
Alles Gute und Gesundheit von Uwe
Straßennutzung mit Carportbebauung
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