Seite 1 von 1

Grundsteuer in Thailand

Verfasst: Mi Dez 14, 2016 6:29 pm
von Mousemelk (†2019)
Gefunden unter:
http://www.steuerratschlag.eu/2016/11/g ... un-kommen/

Grundsteuer in Thailand soll nach 20-jähriger Verspätung kommen – steuerratschlag.eu
About Elke Fuhr[/url]

Auszug:

Die örtliche englischsprachige Tageszeitung Bangkok Post berichtet jedenfalls auf Seite 1 in ihrer Sonntagsausgabe vom 20. November 2016, wonach das zuständige Finanzministerium zur „Beschleunigung des Erfassungsprozesses“ nun private Firmen engagiert habe.

Die neue Grundsteuer in Thailand unterteilt Grund und Boden in vier Rubriken:

Für zur Verfügung stehendes Land, welches aber nicht entwickelt ist, soll künftig jährlich 1% Steuern vom geschätzten Nominalwert bezahlt werden. Dies gilt, wenn das Land zwischen einem und drei Jahren in diesem Zustand bleibt. Belässt ein Grundbesitzer sein Land in diesem Zustand zwischen vier und sechs Jahren, soll künftig eine Steuer von 2% fällig werden. Wer sein Land über 7 Jahre so unberührt lässt, wird künftig mit 3% Steuern zur Kasse gebeten.

Außerdem sieht der Steuerplan die folgenden Steuerstufen vor:

Landbesitzer, deren Land für Agrikultur, also Bauernbewirtschaftung genutzt wird, sollen bei einem geschätzten Nominalwert ihres Landes zwischen 50 Millionen Baht und 100 Millionen Baht eine Steuer in Höhe von 0,05% bezahlen.
Agrikultur-Land, welches einen Wert von über 100 Millionen Baht hat, soll mit einer Steuer von 0,10% belegt werden.
Land, auf welchem Immobilien zu Wohnzwecken stehen oder errichtet werden sollen, müssen künftig mit einer Mini-Grundsteuer von 0,5% rechnen.
Für Land, welches der kommerziellen Nutzung dient, müssen die Besitzer bei Inkrafttreten der neuen Steuer 2017 oder 2018 eine Steuer in Höhe von jährlich 2% bezahlen.
Wer Grund und Boden in Thailand besitzt, dieses aber zu Spekulationszwecken unbebaut lässt oder nicht der sonstigen Bewirtschaftung unterzieht, soll 5% Steuern bezahlen. Das wäre dann ein relativ hohes Niveau, vergleichbar mit der Grundsteuer in Berlin.