Grundstückmauer

Für Infos und Fragen rund um die mit Bauen in Thailand verbundene Bürokratie etc.
Bang Saen I
Korat-Isaan-Forum-Gast

Grundstückmauer

Ungelesener Beitragvon Bang Saen I » Di Dez 13, 2016 1:27 pm

Hallo Gemeinde
Ich bin neu hier im Forum,ich bin der Pascal,bin 43 Jahre Jung und wohne in der Schweiz (Doppelbürger CH/D).Da meine Frau schon ein Haus besitzt in Bang Saen,wollen wir ein 2tes bauen,im gleichen villages.
Man hört einiges wegen der Grundstückmauer,wie weit die Hausfassade entfernt sein sollte/muss:

1. Mit einem Fenster in der Fassade müssen es min. 2 meter sein zur Mauer,mit einem benachbartem Land.
2. Ohne Fenster in der Fassade dürfen es 90 cm sein zur Mauer mit Nachbarn
3. Liegt aber eine Strasse zwischen dem nächsten Nachbarn müssen es laut Gemeinde min. 2 meter sein Mit oder Ohne Fenster,kann das sein oder hat der Typ keine Ahnung?

Ich habe mich hier ein bisschen umgeschaut im Forum beim Bauen,da sind doch Fotos dabei,die sind doch nicht 2 Meter von der Mauer?
Unser Architekt meinte,es gibt ein 2 meter Plan für die Gemeinde und den wahren Bauplan da kann man ruhig 90 ch an die Mauer bauen wo an einer Strasse liegt.Es kontrolliert ja eh niemand,

Nun was mein Ihr,wie habt Ihr gebaut,einfach so oder habt Ihr euch an die Regeln gehalten wegen der Mauer zur Fassade?


Gruss Pascal :wiiee

Uwe
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Re: Grundstückmauer

Ungelesener Beitragvon Uwe » Di Mai 19, 2020 1:11 am

Bang Saen I hat geschrieben:Man hört einiges wegen der Grundstückmauer,wie weit die Hausfassade entfernt sein sollte/muss:

Hier etwas zur offiziellen Regelung:



Aber meist: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst (oder jeder ist sich selbst der Nächste).
Und: Zwar wird per Direkt-Fotos (von allen 4 Seiten) und Vorort-Kontrolle vom Amt die Abstandsregelung überprüft -und wie in unserem Fall als regelkonform bestätigt -, aber wer wohl ein bisschen mehr Honig um's Maul schmieren -oder mit Scheinen?- kann, kann machen was er will.
Dabei gilt die Kindergartenstrategie, weil ich schon mal was gemacht habe -was mir selbst ganz und gar nicht gefallen würde→ Wand direkt der Nase und eigenes Haus-, kann ich darauf vertrauen, dass sich es keiner wagt, den Mund aufzumachen um sich beschweren-auch wenn es nur rechtens und gerecht wäre-, denn dann wird es so dargestellt, dass der Neue nur Nachbarstreit will und kein guter Mensch ist.
Also: Immer schön lächeln - und schön ganz breit...
Genauso wird's gemacht: Aktuell fertiggestellt und abgenommen: Die Rückseite von unserem nebenliegenden Nachbarn, der erst noch auf seinem kleinen 400m² Grundstück was bauen will:
01_1589650648093.jpg
Ob die Dachrinne bei Starkregen wirklich die Wassermengen aufnehmen kann? Unbedarft geht man mit Feuchtigkeit am Mauerwerk um: Was soll's: Trocknet ja wieder...
01_1589650648093.jpg (110.99 KiB) 16258 mal betrachtet

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frank1
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Höhe der Mauer + Abstand zur Mauer

Ungelesener Beitragvon frank1 » Do Jun 03, 2021 9:34 pm

Das Grundstück meiner Frau grenzt 20m breit an das Grundstück der Nachbarn. Bei meiner Frau ist dies der Garten, bei den Nachbarn eine Art Schrottplatz. Zwischen diesen Nachbarn und meiner Frau gibt es sozusagen Spannungen. Während der Abwesenheit meiner Frau haben diese Nachbarn einen Teil des Grundstücks meiner Frau in Besitz genommen und wollten dieses auch nicht zurückgeben. Erst durch Mitarbeiter einer Behörde erhielt meine Frau dieses Teilstück zurück. Ich möchte bei meinem nächsten Besuch an dieser Grenze eine hohe (2,50m ?) und geschlossene Mauer hinsetzen.
Wie hoch darf die Mauer an dieser Stelle sein? Das Haus der Nachbarn ist mehr als 20m weit weg von der Grenze.
Wie weit muss der Mindesabstand zu "meiner" Mauer sein, wenn ich dort ein eingeschossiges Haus (mit Fenster zur Mauer) baue bei einem Dachüberstand von 1m. Ob Flachdach oder Satteldach ist nicht sicher. Ich bevorzuge eher Flachdach mit Aufbau einer Photovoltaikanlage.

Mod.: Das Thema "Höhe der Mauer + Abstand zur Mauer" wurde hierher verschoben und zusammengefügt in das Thema "Grundstücksmauer"

Hohberg
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Re: Höhe der Mauer + Abstand zur Mauer

Ungelesener Beitragvon Hohberg » Fr Jun 04, 2021 9:25 am

Meines Wissens gibt es da keine Regeln oder Einschränkungen. Auf dem eigenen Grundstück kann deine Frau Mauern bauen bis der Arzt kommt. Sicherheitshalber soll sie mindestens einen Meter Abstand halten von der Grundstücksgrenze, damit sie auf eigenem Boden aussen an der Mauer entlang gehen kann.

Ob das alles ratsam ist, ist jedoch die Frage. Denn wenn ihr den Nachbarn ärgert, ärgert er zurück, und er kann das viel besser als ihr!

Uwe
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Re: Höhe der Mauer + Abstand zur Mauer

Ungelesener Beitragvon Uwe » Fr Jun 04, 2021 3:46 pm

Schau hier kurz mal ↑: -die Mauer (Wand ?) direkt zum Nachbarn ist ca. 3,5m hoch (siehe Foto oben, im Hintergrund)-
Am Besten direkt im Amt mal nach der Norm fragen, oder wie es gewünscht wird.
Es schein erstmal von Ort zu Ort unterschiedlich zu sein, und dann noch, ob es Stadtlage oder Dorflage ist.
Wir hatten in der Stadt einen Abstand von 1m von der Dachaußenkante zur Nachbarschaftsmauer einzuhalten (siehe Foto oben, Vordergrund).
Das mussten wir dann fotografieren und einreichen, und dann wurde es vom Amt noch vor Ort kontrolliert.
Letztendlich sehen wir in dem Baugebiet aber tatsächlich ganz andere Sachen. Was einem zwar stutzig machen könnte, aber was soll's.
Das heißt: "Was soll's" nicht nicht unbedingt, denn wenn der Nachbar es anders handhabt, wie auf dem Foto oben zu sehen, und direkt seine Anschlussdächer einfach weiterverlängert und an die Grenzmauer andockt, und somit sein sämtliches Wasser auf unsere Grundstück abgeleitet werden würde, wär das nicht so prickelnd.
Bei einer anderen Anlage (gleich gegenüber) von uns hatten wir genau diesen Fall. Aber ohne etwas zu sagen, hatte der Nachbar dann seine Anbindung der Dachfortführung (ohne Regenrinne) innenliegend an seine Mauer zurückgezogen.
Sprich: "Berührungsängste" in Sachen Abstand und Höhen von Grundstücksmauern und Hauswänden/Dächern sind für Manchen ein Fremdwort. Man "liebt" es wohl sich sehr nahe zu kommen. Da wird sich mitunter kein Zentimeter geschenkt. Die Frage der "Gegenliebe" wird aber nicht gestellt, oder geflissendlich "vergessen".
Alles Gute und Gesundheit von Uwe :wave

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Re: Grundstückmauer

Ungelesener Beitragvon frank1 » Sa Jun 05, 2021 7:20 am

Ich habe mir gestern "unseren" Garten per Line ausführlich angeschaut. Ich kann es drehen und wenden wie ich will: Es passen dort keine weiteren Häuser hin, auch nicht 4m tief. Die überdachte Fläche wäre dann zu klein. Ich muss versuchen vom linken Nachbargrundstück einen mindestens 12m breiten Streifen (ca. 50m tief = 600m²) kaufen zu können, um dann neben dem Haus meiner Schwiegermutter ein Haus bauen zu können. Ein Rai in ähnlicher Gegend kostet in der Provinz Nakhon Ratchasima knapp 5.000,- Euro.

Daher eine neue Frage:
Wenn die Mauer 3m ab Bodenplatte hoch ist, darf dann der Garten von der Oberkante der Mauer bis zum Haus überdacht werden? Das Dach würde sich zur Grundstücksmitte ein wenig neigen, um so das Regenwasser aufzufangen. Die Mauer hätte in diesem Fall den Charakter einer Außenmauer einer Halle.
Das Dach würde komplett mit einer Photovoltaikanlage belegt. Näheres zur Lichtsteuerung an anderer Stelle.

Die Mauer soll auf einer 100cm tiefen/hohen, 200cm breiten und 20m langen Betonplatte (=40m³) am äußersten Grundstücksende gebaut werden. Entsprechend mehr, wenn ein Teil des Nachbargrundstück dazukommt. Bei Hochwasser kommt das Wasser von dieser Seite, wenn bisher auch nur in einer Höhe von wenigen Millimetern.
Später wird dann fast der gesamte Garten betoniert, wobei am Streifen zur vorhandenen Betonplatte eine Dehnungsfuge plaziert wird.

Uwe
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Re: Grundstückmauer

Ungelesener Beitragvon Uwe » Sa Jun 05, 2021 5:52 pm

Hast Du Dich mit Deiner Idee mal mit Deiner Frau kurzgeschaltet, ob sie da nicht mal im Dorf mit dem Bürgermeister auf Tuchfühlung -zwecks des Themas- gehen kann?
Noch mal zum obigen Foto dort im Hintergrund: Das Haus (mit genügend Abstand zur Nachbargrenze) wurde gebaut und abgenommen. Erst nachträglich ist der "Tunnel" mit der hohen Wandmauer dazu gekommen. Vielleicht ist das der Trick, um damit durchzukommen. Wie gesagt, Stadtbereich, aber auch nicht BigCity wie Bangkok.
Und meinst Du im Prinzip sowas in der Art, was Du vorhast?
Alles Gute und Gesundheit von Uwe :wave

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Re: Grundstückmauer

Ungelesener Beitragvon frank1 » So Jun 06, 2021 5:26 am

Als ich vor mehr als 10 Jahren das erste Mal in Takhian war, stand das komplette linke Nachbargrundstück zum Verkauf. Ein Notverkauf wegen Krankheit. Hat aber keiner gekauft. Preis waren entweder 5.000,- Euro oder 15.000,- Euro. Weiß ich nicht mehr. Zum jetzigen Zeitpunkt will der Eigentümer sein Grundstück lt. meiner Frau nicht verkaufen. Aber es sind ja noch 4 Jahre bis zum geplanten Baubeginn.

Mit dem Nachbargebäude wie auf dem Foto hat man sicherlich die A..karte. Kann mir - und auch dem Nachbarn - so nicht passieren. Der Nachbar sieht nur eine 3m hohe Mauer. Und wenn er brav ist, auch noch auf seiner Seite in seiner Wunschfarbe gestrichen. Durch die Dachneigung zur Grundstücksmitte sieht er weder das Dach noch die Photovoltaikelemente. Somit ist eine Spiegelung bei einem ungünstigen Sonnenstand ausgeschlossen.
Durch das durchgängige Dach von der Mauer bis zu den Häusern würde ich auch ein 3-geschossiges Haus auf dem Nachbargrundstück nicht sehen.

Rätsel:
Die Mauer würde derzeit eine Länge von 20m haben. Davon wird bei 12m in Höhe von 20cm bis 40cm durchgehend ein Polster sein.
Wer kann sagen weshalb?

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Re: Höhe der Mauer + Abstand zur Mauer

Ungelesener Beitragvon Uwe » Di Mai 31, 2022 2:48 pm

Hohberg hat geschrieben: Meines Wissens gibt es da keine Regeln oder Einschränkungen. Auf dem eigenen Grundstück kann deine Frau Mauern bauen bis der Arzt kommt. Sicherheitshalber soll sie mindestens einen Meter Abstand halten von der Grundstücksgrenze, damit sie auf eigenem Boden aussen an der Mauer entlang gehen kann.

Bei den Hauserweiterungen (nachträglich) oder bei Neugenehmigung von Häusern mit Nebenanbauten zur Hausnutzung im städtischen Bereich (CR) schon.
Hohberg hat geschrieben:Ob das alles ratsam ist, ist jedoch die Frage.

Was dem Einen recht, ist des Anderen billig. Das Nachmachen von allmöglichen Dingen ist eine Beliebtheit höchsten Grades.
Das gilt nicht nur im Geschäftsbereich (wenn dort grad kein Monopolstatus herrscht), sondern auch beim Nichteinhalten von städtischen Bauvorschriften.
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Natürlich wäre es dem, der es selbst so gemacht hat, nicht recht, wenn es ein Nachbar in gleichem Maße auch ihm gleichtun/antun würde: soviel steht fest.
Und natürlich darf nichts darüber geäußert werden (unsererseits tut es so-meine Thaifrau ist halt so, da sie sich vor ihren eigenen Leuten fürchtet), da sonst im Umkehrschluss die wichtigen Gepflogenheiten des angeblich realen, sozialen gesellschaftsrelavanten Gesichtsverlustes auf einmal eine ganz große Rolle spielen (was gelten da schon Gesetze), und der, der seine verwunderte Meinung vielleicht doch Ausdruck verleiht, kann eine gehörige Portion Unmut (bis hin zu Mehr) in Kauf nehmen.
Amazing Thailand-surprising Thailand …, amazing smile-surprising smile ...
Hohberg hat geschrieben:Denn wenn ihr den Nachbarn ärgert, ärgert er zurück, und er kann das viel besser als ihr!

Aber: Als Tourist (das macht den Unterschied) ist die Welt eine ganz andere Welt: Die freundlichsten, nettesten und am ehrlichst-lächelnden Menschen auf Erden (in der Vergangenheit und auch weiterhin aus ganz aktuellen Berichten): Keiner macht Ärger, und keiner braucht Ärger aushalten (es gibt nicht mal diplomatische [An]Spannungen und Differenzen. Im Dorf und weit ausserhalb gewiss). Halt Oberflächen und Umfeldverhältnissen bedingt.
Leben und leben lassen: Die Entdeckung der Trennlinie: Zum Beispiel auf/an der Mauer.
A.G.u.G.v. Uwe :wave


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