Rechtstipp: Schnellere Scheidung bei gemischten Ehen?
- KoratCat
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Rechtstipp: Schnellere Scheidung bei gemischten Ehen?
Wer sich in Rückzugsgedanken trägt, sollte sich vielleicht mal mit dem Artikel auf anwalt.de befassen. Es geht da um die sogenannte Rom-III-Verordnung, genauer gesagt die Verordnung (EU) 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010, die Möglichkeiten oder Voraussetzungen einer Rechtswahl für das Scheidungsrecht. Insbesondere wird in dem Artikel das thailändische dem deutschen Scheidungsrecht gegenübergestellt.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974
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Re: Rechtstipp: Schnellere Scheidung bei gemischten Ehen?
Nach deutschem Recht können Sie wählen, nach welchem Recht eines Landes sich ein ausländisches Paar scheiden lassen will. Wenn beide in Deutschland leben, ist es erlaubt, deutsches Recht zu wählen, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Ort der Eheschließung. Es ist auch möglich, die Scheidung nach dem Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten besitzt, gemeinsam zu beantragen. Das deutsche Gericht wird dann die Scheidung nach dem ausländischen Recht aussprechen
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