Rechtstipp: Schnellere Scheidung bei gemischten Ehen?

Hinweise und Erklärungen zur Stellung des Farang in der Thai Familie, zum besseren Zusammenleben mit Thaifrau, Stiefkindern und dem Rest der Thai Verwandschaft können hier gefunden bzw. eingestellt werden.
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KoratCat
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Rechtstipp: Schnellere Scheidung bei gemischten Ehen?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Mai 31, 2016 11:53 am

Wer sich in Rückzugsgedanken trägt, sollte sich vielleicht mal mit dem Artikel auf anwalt.de befassen. Es geht da um die sogenannte Rom-III-Verordnung, genauer gesagt die Verordnung (EU) 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010, die Möglichkeiten oder Voraussetzungen einer Rechtswahl für das Scheidungsrecht. Insbesondere wird in dem Artikel das thailändische dem deutschen Scheidungsrecht gegenübergestellt.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

M1llerTime
Gast

Re: Rechtstipp: Schnellere Scheidung bei gemischten Ehen?

Ungelesener Beitragvon M1llerTime » Mi Nov 03, 2021 12:16 am

Nach deutschem Recht können Sie wählen, nach welchem Recht eines Landes sich ein ausländisches Paar scheiden lassen will. Wenn beide in Deutschland leben, ist es erlaubt, deutsches Recht zu wählen, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Ort der Eheschließung. Es ist auch möglich, die Scheidung nach dem Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten besitzt, gemeinsam zu beantragen. Das deutsche Gericht wird dann die Scheidung nach dem ausländischen Recht aussprechen


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