Einreise mit 18 Jahren nach Thailand

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
Herbert59
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Einreise mit 18 Jahren nach Thailand

Ungelesener Beitragvon Herbert59 » Do Jun 20, 2024 11:54 pm

Hallo.
Mal eine Frage an Euch.
Mein Neffe, 18 1/2 Jahre alt, möchte in den Sommerfeeiwn nach Thailand kommen. In Deutschland ist Er Volljährig in Thailand erst ab 21 Jahren. Muss Er etwas bei der Einreise beachten?
In Thailand muss Er sich an die Jugendschutzgesetze halten, das isr klar.
Brauch Er für Thailand bei der Einreise etwa eune Einwilligungserklärung Seiner Eltern??
Ich kann nirgends etwas darüber finden.
Kann jemand etwas dazu beisteuern?
Gruß Christian

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KoratCat
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Re: Einreise mit 18 Jahren nach Thailand

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Jun 22, 2024 7:30 pm

Herbert59 hat geschrieben:Kann jemand etwas dazu beisteuern?


Ich würde mal sagen: "Wer einen Reisepass hat, kann damit einreisen. Wer nur einen Kinderausweis hat, muss entweder vom Erziehungsberechtigten begleitet werden oder entsprechende Dokumente vorlegen, dass allein gereist werden kann." In der Regel wird in solch einem Fall eine Vereinbarung mit der Airline und dem Erziehungsberechtigten getroffen, dass das Kind durch den Zoll und bis zur Abholung begleitet wird.

Im Falle eines Ü-18-Jährigen würde ich sagen: "No Problem!"

:prost

Koratcat
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dogmai
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Re: Einreise mit 18 Jahren nach Thailand

Ungelesener Beitragvon dogmai » So Jun 23, 2024 3:56 am

Nur zur Richtigstellung:
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 271) wurde der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft.


Ausserdem war der frühere Kinderausweis schon seit Jahren nicht mehr für Reisen nach Thailand zugelassen

Auch für Ausländer gilt:

Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff “Öffentlichkeit„ wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.
Der Tod nimmt uns das Leben, aber nicht die Liebe.
Aktuell: Schau mal hier


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