Antrag Touristvisa Hotelbuchung Nachweis
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- Korat-Isaan-Forum-Gast
Touristvisum Beantragung Hotelbuchung Nachweis
Hallo, muss man bei der Touristvisum Beantragung für die gesamte Aufenthaltsdauer Hotelbuchungen nachweisen? Ich möchte 3 Monate bleiben und nach Lust und Laune im Land herumreisen ohne alles im Voraus zu planen. Was wird passieren, wenn ich nur für eine Woche eine Hotelbuchung nachweise und 3 Monate bleiben möchte? Danke für Antworten
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- Korat-Isaan-Forum-Gast
Antrag Touristvisa Hotelbuchung Nachweis
Hallo, muss man bei der Beantragung für ein Touristvisa für die gesamte Aufenthaltsdauer Hotelbuchungen nachweisen? Ich möchte 3 Monate bleiben und nach Lust und Laune das Land bereisen ohne alles im Voraus zu planen. Was wird passieren wenn ich nur für 1 Woche Hotelbuchung nachweise und 3 Monate bleiben will? Wird mein Visaantrag dann abgelehnt?
Re: Antrag Touristvisa Hotelbuchung Nachweis
Dein Antrag wird hö́chstwahrscheínlich abgelehnt, da die erforderlichen Nachweise über die Unterkünfte (3 Monate) nicht erbracht werden.
Einfach Buchungen für den gesamten Zeitraum vornehmen und diese dann wieder (kostenlos) stornieren.
Einfach Buchungen für den gesamten Zeitraum vornehmen und diese dann wieder (kostenlos) stornieren.
- dogmai
- Thailand-Autor
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Re: Antrag Touristvisa Hotelbuchung Nachweis
Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich bei meinen mehr als 100 Einreisen immer ein Hotel angegeben, nie eines nachgewiesen, Aber heutzutage gelten besondere Corona-Bestimmungen, und da gibt es hier im Forum einiges nachzulesen.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/
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- Korat-Isaan-Reporter
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Re: Antrag Touristvisa Hotelbuchung Nachweis
Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Habe aber mal die Bedingungen für das Special Tourist Visa (STV) (90 Tage Touristen Visa) von der thail. Botschaft geladen, weil mich das selbst interessiert, da steht u.a.:
-eine vollbezahlte Quittung für die Reservierung einer Unterkunft, direkt vom Betreiber ausgestellt mit Angabe der Steuernummer (Tax ID number) der Unterkunft.
-oder eine Eigentumsbescheinigung für die Wohnung (Condominium)
-oder ein Wohnungskaufvertrag mit mind. 2 Ratenzahlungen oder ein Leasingvertrag mit mind. 2 Ratenzahlungen
Alleine die vom Betreiber ausgestellte Reservierung ist ein Problem. Erstaunlich, was Die sich so ausdenken.
MfG Ralf
Habe aber mal die Bedingungen für das Special Tourist Visa (STV) (90 Tage Touristen Visa) von der thail. Botschaft geladen, weil mich das selbst interessiert, da steht u.a.:
-eine vollbezahlte Quittung für die Reservierung einer Unterkunft, direkt vom Betreiber ausgestellt mit Angabe der Steuernummer (Tax ID number) der Unterkunft.
-oder eine Eigentumsbescheinigung für die Wohnung (Condominium)
-oder ein Wohnungskaufvertrag mit mind. 2 Ratenzahlungen oder ein Leasingvertrag mit mind. 2 Ratenzahlungen
Alleine die vom Betreiber ausgestellte Reservierung ist ein Problem. Erstaunlich, was Die sich so ausdenken.
MfG Ralf
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