Einkommensnachweis für Rentner Visum

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Erle2021
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Einkommensnachweis für Rentner Visum

Ungelesener Beitragvon Erle2021 » Mo Aug 30, 2021 8:40 pm

Hallo, :wave
weiss hier jemand ob für den Nachweis des monatlichen Einkommens von zusammen 65000 THB auch ein Teil aus Dividendenzahlungen akzeptiert wird?
Die Dividenden kommen ja meist jährlich oder 1/4 Jährlich zur Auszahlung.
Viele Grüße

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KoratCat
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Re: Einkommensnachweis für Rentner Visum

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Aug 31, 2021 9:09 am

Hi Erle2021,

herzlich willkommen im Forum!

Zwar heisst es auf dem Informationsblatt "monatliche" Einkünfte, aber die meisten Mitarbeiter der Konsularabteilung der Botschaft können wohl erkennen, dass damit eher "durchschnittliche monatliche" Einkommen gemeint sind und errechnen den monatlichen Durchschnitt für die Bescheinigung. Aber eben nur die meisten. Da muss man ggfs. etwas nachdrücklich sein und das mangelnde Verständnis mit Erläuterungen fördern. Man muss ja ohnehin persönlich auf der Matte stehen.

Ich werde es bei der nächsten Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis mit einer Bescheinigung der Bank versuchen. Da die Immi mit der 800.000 Baht-Einlage sehr pingelig hinsichtlich des Ausstellungsdatums der Bankbescheinigung ist und jene gar vom selben Tag der Vorlage wollen, werde ich es mit dem Nachweis eines regelmäßigen monatlichen Eingangs der letzten 12 Monate mit jener Bescheinigung versuchen. Da ist es ja ohne Bedeutung, ob zwischen Erstellung der Bescheinigung und Vorlage bei der Immi eine Möglichkeit bestand, den Batzen (400.000 oder 800.000 Baht) abzuheben und zu verprassen. Es ist die gleiche Bescheinigung; statt eines Guthabens allein bestätigt die Bank auf jener auch die regelmäßigen Eingänge. Die Bedeutung der Bescheinigung ist dann aber eine wesentlich größere.

Dazu ich habe ich vorbereitend bei meiner Bank in D und bei WISE jeweils Daueraufträge geschaltet, damit dann regelmäßig mehr als 65.000 Baht auf meinem Konto hier eingegangen sind. Wie ich die Bestimmungen verstehe, erkennt die Immi diese von der Bank bescheinigten regelmäßigen Eingänge der letzten 12 Monate gleichbedeutend zu der Bescheinigung der Botschaft an. Ich hoffe es haut hin, denn ich möchte nicht wegen der Bescheinigung nach Bangkok fahren und einen vorher vereinbarten Termin einhalten müssen.

:prost

KoratCat
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Merkblatt Bescheinigung.jpg
Merkblatt Einkommensbescheinigung von der Botschaft Bangkok
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Re: Einkommensnachweis für Rentner Visum

Ungelesener Beitragvon Erle2021 » Mi Sep 01, 2021 12:19 am

Hallo KoratCat,
Danke für die Aufnahme im Forum.
Jetzt will ich doch noch etwas weiter ausholen.
ich möchte Anfang nächstes Jahr mit dem 90 Tage Non Immigrant O Visum nach Thailand reisen und dieses dann dort auf das Jahresvisum für Rentner verlängern. Dazu brauche ich ja bekanntlich den Nachweis und die Bescheinigung von der Deutschen Botschaft über mein monatlich verfügbares Einkommen.
Da ich ich im Moment die geforderten 65.000 Thai Baht ganz knapp unterschreite,habe ich mir gedacht mein monatliches Einkommen mit einen Auszahlplan einer Bank um die fehlende Summe aufzustocken.Alternativ hätte ich noch Dividendeneinkünfte.Aber da wird es wohl mit dem Nachweis etwas kompliziert und Dividenden sind ja auch nicht garantiert.
Falls die Botschaft den monatlichen Betrag aus dem Auszahlplan akzeptiert, könnte ich mir die ganzen Umstände mit dem Deposit von 800000 THB auf einem thailändischen Bankkonto ersparen.Hat hier schon mal jemand mit dieser Verfahrensweise Erfolg gehabt.
Ich habe die Botschaft auch schon direkt angeschrieben.Die Antwort war etwas ausweichend.Man müsse das erst prüfen und die Unterlagen sichten, u.s.w,u.s.w..
Viele Grüße
Erle2021

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Re: Einkommensnachweis für Rentner Visum

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Sep 01, 2021 11:16 am

Erle2021 hat geschrieben:Falls die Botschaft den monatlichen Betrag aus dem Auszahlplan akzeptiert, könnte ich mir die ganzen Umstände mit dem Deposit von 800000 THB auf einem thailändischen Bankkonto ersparen.


Bei dem Wörtchen "falls" liegt das Problem. Wenn es allgemein heisst "Vor Gerichten und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand", so sind wir doch im Verkehr mit der Deutschen Botschaft Bangkok noch mehr auf seinen Schutz angewiesen. Ist einfach unvorstellbar, was ich mit denen schon Alles erlebt habe. Wenn es möglich ist, ohne die auszukommen, sollte man sie meiden, ansonsten nur mit absolut Narrensicherem an sie herantreten. Dann sind die Möglichkeiten, Schlimmes zu erleben, etwas geringer, keinesfalls aber ausgeschlossen.

Zum Beispiel musste ich letzten Sommer mal wieder ein Rechtsmittel, einen Widerspruch, gegen einen Bescheid meiner Berufsgenossenschaft einlegen, weil die mich mal wieder übel auszutricksen versuchten. Dazu hatte ich drei Monate (mit Postlauf nach Deutschland) Zeit. Als ich etwa nach Ablauf einer Woche meine Widerspruchsschrift zur Post bringen wollte, erklärte man mir dort, dass wegen der Corona-Pandemie derzeit keine Luftpostbeförderung möglich sei; bei der Beförderung per Oberflächenpost müsse ich aber mit einer Postlaufzeit von mehr als drei Monaten rechnen. Autsch, was tun? :cussing

In der Rechtsmittelbelehrung jenes inakzeptablen Bescheides hieß es: "Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe Widerspruch erheben (§§ 77 ff. des Sozialgerichtsgesetzes - SGG -). Sie können den Widerspruch bei uns in
schriftlicher Form einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen. Der Widerspruch ist ebenfalls rechtzeitig erhoben, wenn lhr Widerspruch innerhalb der Frist ... bei einer deutschen Konsularbehörde eingegangen ist."

Auch wenn ich schon schier Unvorstellbares mit der Deutschen Botschaft Bangkok erlebt habe, erwartete ich doch nicht, was dann geschah, als ich denen meine Rechtsmittelschrift mit einem Begleitschreiben zusandte, in dem ich ihnen erläuterte, dass ich diesen Weg gewählt habe, weil sonst die Rechtsmittelfrist wegen der eingeschränkten Postbeförderung vor Ankunft bei der BG verstrichen sein könnte. Mein per Einschreiben mit Rückschein versandter Brief ging bei der Botschaft ein und ich erhielt den unterzeichneten Rückschein.

Gut drei Wochen später erhielt ich eine Sendung der Botschaft: man sandte mir meine - inzwischen etwas zerfledderte - Rechtsmittelschrift zurück und erläuterte im Begleitschreiben: "Die Botschaft ist nicht für die Übermittlung von Post nach Deutschland zuständig." Wie kam es zu diesem Zustand des Schriftstücks, und kam es vielleicht auf Grund dessen zur Entscheidung, es in dem Zustand besser nicht mehr weiterzuleiten? War sie durch viele Hände gegangen, hatten sich viele Mitarbeiter der Rechts- und Konsularabteilung an meiner Argumentation gegen diese Verweigerung korrekter Ausführung eines Grundurteils (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGG) und auch Grundsatzurteils ergötzt, oder hatte das Schriftstück gar zeitweise einen Papierkorb von innen gesehen? :shock

Zwar hätte ich mit jenem Begleitschreiben bei Gericht gute Karten gehabt, die Rechtsmittelfrist als eingehalten anerkannt zu bekommen, ich wollte aber meine Rechtsmittelschrift schnell in die zuständigen und zu jener Zeit angebrachten Kanäle leiten, damit es nicht noch Jahrzehnte dauert, bis ich zu meinem Recht komme. Mein Anspruch bestand schon seit 30 Jahren, die ersten 6 Jahre waren aber leider schon verjährt, als ich von dritter Seite einen Hinweis auf jenen Anspruch bekam, ihn geltend machte und konsequent verfolgte, was dann 19 Jahre bis zum obsiegenden Urteil dauerte. Jetzt geht es um die korrekte Ausführung jenes Urteils.

Ich schrieb dem Sachbearbeiter bei der Botschaft eine Email, in der ich ihn auf § 84 Sozialgerichtsgesetz (SGG) hinwies, wo es im Abs. 2 heisst: "Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift...bei einer deutschen Konsularbehörde... eingegangen ist. Die Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat."

Zwei Tage später bekam ich eine Email von der Leiterin der Rechts- und Konsularabteilung:

"Die Rücksendung des von Ihnen an die Botschaft übersandten Widerspruchsschreibens ist leider aufgrund eines Büroversehens erfolgt.
Ich möchte Sie daher bitten, das Widerspruchsschreiben erneut an die Botschaft zu übersenden oder persönlich an der Botschaft abzugeben. Die Botschaft wird das Widerspruchsschreiben mit Eingangsstempel 09.06.2020 versehen (das ist das Datum, an dem das Widerspruchsschreiben ursprünglich an der Botschaft eingegangen war) und das Schreiben anschließend an die BG .... weiterleiten.
Sollten Sie das Widerspruchsschreiben persönlich an der Botschaft abgeben wollen, so möchte ich Sie bitten, sich vorab zur Terminabsprache per E-Mail unter rk-13@bangk.diplo.de mit Herrn K. in Verbindung zu setzen. Eine persönliche Vorsprache wird Ihnen dann gerne kurzfristig ermöglicht.
Ich bitte nochmals das hiesige Büroversehen und die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen."


Ich versandte die während des dreiwöchigen Aufenthalts bei der Botschaft etwas zerfledderte Rechtsmittelschrift nun erneut an die Botschaft, diesmal aber direkt zu Händen der Frau Konsulin und kündigte die Sendung per Email an: "die Widerspruchsschrift ist per Einschreiben mit der Nummer RP770857474TH an Sie persönlich unterwegs. Ich halte es für keine gute Idee, in dieser Angelegenheit nochmals mit Herrn K. zu kommunizieren. Ich fände nämlich keine bagatellisierende Bezeichnung (Büroversehen) für seine Verfügung. Derartiges darf einem Organ der Rechtspflege einfach nicht passieren! Insbesondere nicht in einem Verfahren, dessen Grundurteil aufgrund meiner Anfechtungs- und unechten Leistungsklage (und auch das Urteil des bizarren Erstverfahrens in derselben Angelegenheit – wegen „Verweigerung der Beratung“) bereits Veröffentlichung in mehreren juristischen Datenbanken im Internet gefunden hat."

Bereits tags darauf erhielt ich eine weitere Email:

"das Widerspruchsschreiben ist heute erneut bei der Botschaft eingetroffen. Es wurde mit dem Eingangsstempel 09.06.2020 versehen und wird umgehend an die BG .... weitergeleitet. Die Absendung von hier über den diplomatischen Kurierweg erfolgt am 02.07.2020.
Ich bedauere nochmals, dass es für Sie zu Unannehmlichkeiten gekommen ist."


In der Sache selbst versuchte meine BG dann immer noch zu tricksen, schrieb mir behämmerte Schreiben, wohl in der Hoffnung mich von einer Rechtsverfolgung abzubringen, und wies meinen Widerspruch schließlich zurück mit dem (unterschwelligen) Tenor: "Ist uns einfach zu viel!" Ich erhob Klage (Leistungsklage als Betragsverfahren nach Grundurteil) und die BG erklärte zu ihrem Klagabweisungsantrag unter Verweis auf den angegriffenen Bescheid und Widerspruchsbescheid lediglich: "Einen Verstoß gegen (das gem. Urteil anzuwendende Gesetz) vermag die Beklagte daher nicht zu erkennen und sie hält das Urteil für rechtmäßig ausgeführt." Wie jämmerlich! Das wird bestimmt wieder erst in der Berufungsinstanz mit einem weiteren Grundsatzurteil entschieden, das dann prompt wieder in die Datenbanken im Internet gestellt wird.

Aber zurück zur Deutschen Botschaft Bangkok: Ich werde die in Zukunft noch mehr zu meiden suchen, denn die sind einfach unberechenbar, machen wie sie sich gerade fühlen. Deutliche Gesetze und klare Bestimmungen zählen überhaupt nicht, während man ja selbst beim Würfeln zumindest damit rechnen kann, dass eine Zahl von 1 - 6 oben liegen wird.
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Re: Einkommensnachweis für Rentner Visum

Ungelesener Beitragvon Hohberg » Mi Sep 01, 2021 1:15 pm

Ich habe noch niemals irgendwas Gutes gehört, in den Zusammenhängen Deutscher - Ausland - Deutsche Behörden - Deutsche Botschaft.

Immer nur "nicht zuständig" oder "geht nicht".

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Re: Einkommensnachweis für Rentner Visum

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Sep 01, 2021 2:52 pm

Hohberg hat geschrieben:Ich habe noch niemals irgendwas Gutes gehört, in den Zusammenhängen Deutscher - Ausland - Deutsche Behörden - Deutsche Botschaft.

Immer nur "nicht zuständig" oder "geht nicht".


Das liegt wohl eher daran, dass die Einsparmaßnahmen im Öffentlichen Dienst mit einer Abnahme der Qualifikationen einhergingen. Habe ich im letzten Jahrhundert da fast nur mit Attaché und 3. Sekretär (Besoldung nach A13 - A14, Höherer Dienst, Abitur und 4 - 6 Jahre Hochschulstudium mit zahlreichen intensiven Praktika in der vorlesungsfreien Zeit, 1. Staatsexamen, 24 Monate Referendariat, 2. Staatsexamen) zu tun gehabt, sind es jetzt Amtmann und Amtsrat (Besoldung nach A11 -A12, Gehobener Dienst, Mittlere Reife und 2 Jahre Verwaltungsfachschule und einem oder zwei schulbegleitenden kurzen Praktika, 18 Monate Vorbereitungsdienst), die jene Aufgaben zu erfüllen haben. Die kommen den Steuerzahler billiger.

Und die Beamten fragen sich, wozu sie eine Servicequalität erbringen sollen, die zwei Stufen höher besoldet gehört.
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Re: Einkommensnachweis für Rentner Visum

Ungelesener Beitragvon Hohberg » Mi Sep 01, 2021 6:15 pm

Das kann schon sein, aber dem "Endkunden", also dem, der Unterstützung im Ausland braucht, ist es egal, was die Gründe für miese Leistungen sind. Mies bleibt mies.
Von anderen Ländern kennt man (zumindest hier in Thailand) anderes.

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Re: Einkommensnachweis für Rentner Visum

Ungelesener Beitragvon thedi » Do Sep 02, 2021 10:17 am

KoratCat hat geschrieben:...die Beamten fragen sich, wozu sie eine Servicequalität erbringen sollen, die zwei Stufen höher besoldet gehört.


Beamte, die in Bangkok nach Deutscher Besoldungsskala Lohn beziehen, nagen nicht am Hungertuch. Das ist ein Schoggi-Job wie es im Buch steht. Aber ich kenne das Problem auch von anderen Orten: wenn es einem zu gut geht, wird man träge und es sinkt der Leistungswille.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: Einkommensnachweis für Rentner Visum

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Sep 02, 2021 5:13 pm

"Ein Schoggijob ist einer, den man wahnsinnig gern macht und der einem so leicht fällt, dass man vergisst, dass es ja eigentlich arbeiten ist."

Da kann mich eigentlich nur wundern, wie die von der Rechts- und Konsularabteilung der DB in Bangkok es schaffen, so arg viel zu verbocken. Dazu gehören wirklich Talent und Übung! :spin

In einer anderen Sache hat ein Attaché es mal geschafft, in einem Zustellungszeugnis das Datum als Zustellungsdatum anzugeben, zu dem er die Sendung bei der Post aufgegeben hat. Dann lag die Benachrichtigung dazu drei Wochen in meinem Postfach, bevor ich davon erfuhr, sie mir aushändigen lassen konnte und den Rückschein unterschrieb.

Schon mal Klasse: Ort der Zustellung ein Postfach statt der bekannten Wohnanschrift. Wegen der Verwechslung von "Aufgabe zur Post" und "Aushändigung (Zustellung = Bekanntgabe)" gab es dann aber Probleme mit dem Lauf der Rechtsmittelfrist. War letztlich von mir nicht mehr zu beweisen, wann die Sendung mir tatsächlich erst zugestellt wurde, weil die den von mir unterzeichneten Rückschein nicht aufgehoben haben, auch wenn es recht unwahrscheinlich ist, am selben Tag eine Postsendung in Bangkok aufzugeben und in Korat zu empfangen.

Damit hatte ich auch nicht gerechnet und mir vom Postbeamten bei der Aushändigung das Datum deshalb nicht noch einmal ausdrücklich bestätigen lassen. Es galt dann das von dem Konsularbeamten im Zustellungszeugnis eingetragene 3 Wochen frühere Datum: Ich hätte die (mir unbekannte) falsche Beurkundung ja zu berichtigen fordern können, als die die Akte noch nicht vernichtet hatten (5 Jahre), mir eine Kopie des Rückscheines geben lassen können, meinte das Gericht. Abgesehen davon, dass ich dazu ja erst einmal zumindest vermutet haben müsste, dass es da ein fehlerhaftes Zustellungszeugnis gibt, kann ich mir gar nicht vorstellen, wie und ob das zu bewerkstelligen gewesen wäre: Akteneinsicht fordern, das Recht dazu ggfs. beim Verwaltungsgericht Berlin einklagen etc. C'est la vie!

Hätten die dem um Zustellung ersuchenden deutschen Gericht den Rückschein mit meiner Unterschrift und dem Datumsstempel des Postamtes in Korat zumindest in Kopie an ihr "Zustellungszeugnis" angehängt, wäre mir kein Schaden entstanden. Der Fehler wäre als solcher leicht nachvollziehbar gewesen.

Bei einigen Sachen, die ich mit denen erlebt habe, muss ich mich fragen, ob die das nicht mit Absicht falsch gemacht haben. Vielleicht haben die ja eine undokumentierte interne Anweisung auf einen Stopp der Auswanderungswelle 'zahlungskräftiger' Rentner hinzuwirken, damit die Alten ihre Rente doch eher in Deutschland "verbraten" und so zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) beitragen statt permanent Devisen auszuführen. Wenn ich auf meinen Reisen früher mal was von einem deutschen Konsulat irgendwo wollte, wurde mir immer korrekt geholfen. Nicht so von der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft in Bangkok, mit denen ich als Ausgewanderter zu tun hatte. Da wurden mir eher Felsen in den Weg gehievt.
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