Das ist mit den Thailand-Visa doch etwas anders. Die Visa werden von den Thai-Botschaften und -Konsulaten erteilt. Neben dem Zeitraum, innerhalb welchen die Einreise(n) erlaubt werden (einige Monate bis zu einem Jahr, je nach Preis, siehe Visagebührentabelle in
jenem Beitrag), ist mit dem Visum auch die Zahl der Einreisen geregelt. Auch der Preis des Visums richtet sich nach der Zahl der Einreisen - zwischen einer und unzählige (multiple) . Dann ist noch die Art des Visums maßgebend. Im Falle Thailands von Bedeutung sind die "Tourist-Visa" und die "Non-Immigrant-Visa". Danach richtet sich die Dauer des Aufenthalts, die der Grenzer bei Einreise mit dem Stempel "admitted until (Datum)" erteilt. Mit den unterschiedlichen Visa "kauft" man sich also nicht nur die Erlaubnis zur Einreise sondern auch eine gewisse Aufenthaltsdauer. Das ist für die Rückreiseplanung mit Flugbuchung wichtig. Beim Touristenvisum sind das 60 Tage Aufenthalt, die gegen Gebühr einmal um 30 Tage verlängert werden können, bei den Non-Immigrant-Visa-(O) sind es 90 Tage Aufenthalt, die bis auf 365 Tage, und dann immer wieder, verlängert werden können. Beim Non-Immigrant-"O-A" wurde die Verlängerung auf 365 Tage bereits von der Thai-Botschaft erteilt. Es werden daher von vorneherein 365 Tage bei Einreise gewährt. Verlängert werden kann das Non-"O-A" in Thailand unter den gleichen Voraussetzungen wie das Non-"O", allerdings werden dann Dokumente in Thai verlangt, während die Botschaften mit Dokumenten in der Landessprache zufrieden sind.
Nicht erwähnt hatte ich oben, dass es sich hier genauer um ein Non-"O-A"-(
M)-Visum handelte, die Mehrfacheinreisemöglichkeit ist da m. W. immer inbegriffen, steht aber auch extra drauf: "multiple erntry".. Das "O" steht für die Kategorie (normalerweise Aufenthaltsgenehmigung 90 Tage, die aber bis zu 365 Tage verlängert werden kann), das "A" steht für das englische Word "approved" (genehmigt, und bedeutet, dass die Voraussetzungen für die Verlängerung auf 365 Tage bereits bei der erteilenden Botschaft nachgewiesen, von jener geprüft und eine Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung für 365 Tagen von vorneherein genehmigt worden ist.
AusmTiefstenIsaan hat geschrieben:Durch das Benutzen des Visums ist das Visum selbst wertlos geworden; ab jetzt zählt die Aufenthaltserlaubnis (incl. anhängender Rechte, i.e. Wiedereinreise). Das "Expires on"-Datum des Visums hat jetzt keine Bedeutung mehr. Man reist also nicht mit einem abgelaufenen Visum ein, sondern mit einer 90-Tage-Aufenthaltsberechtigung, die die Wiedereinreise gestattet. Wie lange man nach Wiedereinreise in TH bleiben darf, liegt im Ermessen des Grenzers (Möglichkeiten liegen zwischen "bis Ablauf der ursprünglichen 90 Tage" und "wiederum 90 Tage". Mir fehlt diesbezüglich die pers. Erfahrung (aber man liest halt immer wieder, dass es "neue" 90 Tage gäbe).
Wie bereits oben erklärt, wird ein "Multiple Entry"- Visum nicht durch einen Gebrauch wertlos, sondern erst nach Ablauf des Geltungszeitraums. Was Du meinst, wäre der Fall, wenn man mit einem Visum mit nur einer Einreisemöglichkeit eingereist wäre, und dann vor der Ausreise ein "Re-Entry-Permit" (
Wiedereinreisegenehmigung) in den Reisepass eingetragen worden wäre. Die kosten 1.100 Baht und sind bei den Immigration Offices (auch am Ausreiseort wie Flughafen oder Grenzübergang) zu haben). Da beschränkt sich die Wiedereinreise aber bis zu dem Datum, bis zu dem die Aufenthaltsgenehmigung gilt oder bereits verlängert wurde. Im obigen Fall wurde keine Wiedereinreisegenehmigung eingeholt, da ja erneute Einreise mit dem Mehrfacheinreise-Visum gestattet wurde. Demzufolge wurde ja auch ein neuer Aufenthaltsstempel erteilt, nicht nur einer bis zum Ablaufdatum des vorherigen Aufenthaltsstempels, wie es im Falle einer Wiedereinreisegenehmigung der Fall sein müsste. Nur wurde eben nicht der bereits bei der Thai Botschaft "gekaufte" (und die Berechtigung hierzu nachgewiesene) Aufenthaltszeitraum von 365 Tagen gewährt, sondern abermals irrtümlich nur 90 Tage.
Was Du in deiner oben zitierten Antwort ferner meinst, sind die Winter-Expats, die keine Jahresverlängerungen einholen (und dann innerhalb jener Verlängerung mit einer Wiedereinreisegenehmigung aus- und wieder einreisen) sondern einfach in ihrem Heimatland sich jeweils ein "Multiple-Entry Non-Immigrant-"O"_Visum" holen, und dann alle drei Monate mal einen Grenzgang (Visa-Run) machen, um bei der erneuten Einreise wieder 90 Tage Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Dass im vorliegenden Fall in Bangkok angesichts eines im Vorjahr eingeholten vorher angebrachten noch wenige Tage gültigen Non-"O"-Visums nicht bis zum aktuellen Visum geblättert worden ist, kann ja noch nachvollzogen werden. Die Dame von der Immigration in Dankwian sah das Visum auch als für 365 Tage Aufenthalt ab Einreise gültig an und riet deshalb zu einer Wiedereinreise über Nongkhai. Dort wurde der Beamte zwar ausdrücklich auf das nunmehr allein zur Einreise geltende mit einer zu genehmigenden Aufenthaltsdauer von 365 Tagen verbundene Visum aufmerksam gemacht. Er hat da aber Einiges durcheinandergebracht...
AusmTiefstenIsaan hat geschrieben:Bitte macht mich jetzt nicht zum Illegalen, nur weil mein Visum schon vor Jahren abgelaufen ist
Mein Visum ist vor ca. 25 Jahren abgelaufen; und ich bin immer noch völlig legal hier, obwohl ich zwischendurch mehrfach ausgereist, aber eben mit Wiedereinreisegenehmigungen innerhalb des Zeitraums meiner Aufenthaltsgenehmigung wieder eingereist, bin.
P.S. hier mal die Information zum Longstay-Visum Non-Immigrant "O-A" von der
Webseite der Thai Botschaft in D:
- Longstay-Visum.jpg (284.07 KiB) 11178 mal betrachtet