Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
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KoratCat
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Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Feb 27, 2016 11:07 am

thedi hat geschrieben:Mit ein Grund, warum es mir in Thailand gefällt - keine Ironie hier! - ich mag es einfach ein bisschen chaotisch.


rampo hat geschrieben:alles ist moeglich nix ist fix , und das liebe ich .


Auch Ihr werdet noch Euch nicht genehme "Schattenseiten" erleben, denke ich! :mrgreen:

Meine 85-jähr. Mutter kam im Oktober zum Überwintern. Vorsorglich hatte sie sich schon ein Non-Immigrant "O-A"-Visum besorgt. Das war auf einer hinteren Seite des Passes angebracht. Weiter vorn war noch ein (nicht entwertetes) bis zum 12. 11. 2015 gültiges Non-Immigrant "O" vom letzten Jahr.

Kleines Versehen am Flughafen Bangkok: sie bekam aufgrund jenes alten Visums nur einen Einreisestempel für 90 Tage. Der Beamte am Flughafen blätterte scheinbar nicht bis zum neuen Visum im Reisepass.

Also nach Dankwian zum Rat einholen. "Da können wir gar nix machen, sie muss halt einen Grenzgang nach Laos machen", hieß es. Da bekäme sie dann einen Stempel für ein Jahr aufgrund ihres Non-Immigrant "O-A". Wäre logisch gewesen! Hat aber nicht geklappt!

Bei der Wiedereinreise nach Thailand Mitte Januar 2016 hat sie wieder nur einen 90-Tage-Stempel bekommen, bis ein paar Tage vor ihrer geplanten Heimreise. Die Beamten in Nongkhai waren nicht davon zu überzeugen, dass das Non-"O-A"-Visum jetzt gelte. Sie zeigten immer noch auf das längst abgelaufene Non-"O"-Visum vom vorletzten Jahr, das auch schon im Oktober 2015 bei der Einreise nach Thailand als Grundlage genommen wurde. Wird sich zeigen, ob sie bei der Ausreise 3 Tage nach Ablauf jenes Stempels trotz ihres noch bis September 2016 geltenden Non-"O-A" für Overstay löhnen muss. Nochmaliges Ratsuchen in Dankwian halte ich nicht für zweckmäßig: Da wird sie dann wohl nochmal auf die Reise nach Laos geschickt. Für ein paar Tage Overstay berappen erscheint da weniger ungünstig.
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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon fraza » So Feb 28, 2016 7:34 am

Wäre ein Weg zum Airport BKK zur Immigration evtl. erfolgversprechender gewesen - dort wurde ja der Fehler gemacht?
Auf jeden Fall kürzer als nach Laos.

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KoratCat
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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Feb 28, 2016 9:23 am

Und beim zweitenmal demselben Fehler wieder nach Nongkhai? :oops:

Ist extrem unwahrscheinlich, dass man am Flughafen Bangkok dem Büro, das für den Fehler verantwortlich ist, ohne auszureisen auch nur nahe kommt. Meine Mutter kam per Rollstuhl-Service der Lufthansa. Während sie gewartet hat, hat der Thai LH-Angestellte ihren Pass der Immigration zum Abstempeln gereicht, und flugs ging's weiter Richtung Ausgang. Selbst wenn sie dort schon den Fehler bemerkt hätte, wäre es sicher unwahrscheinlich gewesen, die auf Abfertigung wartende Schlange vor dem Beamten, der den Fehler gemacht hat, zu bitten, bis zur Klärung der Angelegenheit doch mal Geduld zu üben. In Nongkhai wurde der Fehler zwar sofort bemerkt, die Beamten stellten sich aber stur, verwiesen auf ein längst abgelaufenes Visum zur "Rechtfertigung".

Die Thai Mentalität geht m. E. dahin, dass Thais sehr hilfsbereit sind, wenn sie dir helfen können, einen von dir begangenen Fehler zu berichtigen. Aber wenn bei ihnen 'was daneben geht, ist deine eigene Geduld und Kreativität gefragt.
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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon thedi » Di Mär 01, 2016 6:57 am

Hat Deine Mutter auf der Arrival Card die Nummer des OA Visa eingetragen?

Ist sie in Nong Khai auf das Immigration Büro in Thailand oder über die Brücke und dann zurück nach Thailand gekommen?

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Mär 01, 2016 9:08 am

Sie kam selbstverständlich über die Brücke von Laos. Laut meiner Frau, die sie begleitete, wurde die ihr gegebene TM.6-Karte auf beiden Teilen vollständig und korrekt ausgefüllt und unterschrieben. Was jetzt im ihrem Reisepass zu sehen ist, entspricht dem aber nicht:

TM.6 card.jpg
TM.6 card.jpg (69.49 KiB) 11380 mal betrachtet


Das ist nicht die Karte, die für sie ausgefüllt und von ihr unterschrieben wurde. Was soll es bedeuten, dass die Beamten dort stattdessen eine leere TM.6-Karte mit einem Einreisestempel versehen und in den Pass legen? Gefiel ihnen die Schrift nicht oder was da stand? Oder war das ihre Art der "Berichtigung" des falschen Einreisestempels (90 Tage statt 365 Tage) im Reisepass? :wie
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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon AusmTiefstenIsaan » Di Mär 01, 2016 8:04 pm

KoratCat hat geschrieben:Meine 85-jähr. Mutter kam im Oktober zum Überwintern. Vorsorglich hatte sie sich schon ein Non-Immigrant "O-A"-Visum besorgt. Das war auf einer hinteren Seite des Passes angebracht. Weiter vorn war noch ein (nicht entwertetes) bis zum 15. 11. 2015 gültiges Non-Immigrant "O" vom letzten Jahr.

Kleines Versehen am Flughafen Bangkok: sie bekam aufgrund jenes alten Visums nur einen Einreisestempel für 90 Tage. Der Beamte am Flughafen blätterte scheinbar nicht bis zum neuen Visum im Reisepass.



Also die Mutter reist im Oktober 2015 ein, hat ein (noch) gültiges, unbenutzes "O"-Visum das im Nov 2015 ausläuft und ein gültiges "O-A"-Visum, das deutlich später ausläuft. Im zweiten Post heisst es:

KoratCat hat geschrieben:"Meine Mutter kam per Rollstuhl-Service der Lufthansa. Während sie gewartet hat, hat der Thai LH-Angestellte ihren Pass der Immigration zum Abstempeln gereicht, und flugs ging's weiter Richtung Ausgang."


Erhalten hat sie 90-Tage auf das "alte" Visum. Dass die Laos-Tour und Wiedereinreise sich immer noch auf das benutzte 90-Tage-Visum beziehen ist in diesem Fall für die Mutter zwar ärgerlich, aber für etliche andere Farangs ein erwünschter Nebeneffekt (damit kann die "offizielle" Verweildauer in TH mit einem kurzen Visa-Run ganz einfach verdoppelt werden). Ich frage mich, wieso der Thai-Beamte am Flughafen einen "Fehler" gemacht hat. Woher soll der wissen, dass die Dame "überwintern" möchte? Der sieht ein gültiges 90-Tage-Visum, benutzt das und denkt sich: "Die Frau möcht ich heiraten, die ist toll. Kommt nach Thailand, macht hier jetzt 3 Monate HalliGalli, jettet anschliessend nach Las Vegas und kommt nach einer Woche stinkreich zurück und verprasst dann ein Jahr lang die gewonnene Kohle." Wenn man die mögliche Aufenthaltsdauer in Thailand betrachtet, dann war das die optimale Lösung; diese deckt sich allerdings nicht mit den Wünschen der Betroffenen. Dass bei der Wiedereinreise aus Laos nicht auf das "neue" Visum gewechselt werden kann ist ein anderes Thema.

Also ich hätte das am Flughafen erst mal probiert. Ich glaube nicht, dass das ein "Fehler" war.

Ich habe bisher noch keinen Thai-Beamten gesehen, der den Stempel eines anderen Thai-Beamten ignoriert hätte, aber ich habe schon einige Male erlebt, dass - nach gutem Zureden - neben dem ersten Stempel eine handschriftliche Ergänzung geschrieben wurde und dann einfach ein zweiter Stempel dazukam (und wie beim "Stempeln gehen" üblich erhöht das den "Cash-Flow"...)

LG von Holger

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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Mär 01, 2016 9:11 pm

AusmTiefstenIsaan hat geschrieben:Dass die Laos-Tour und Wiedereinreise sich immer noch auf das benutzte 90-Tage-Visum beziehen ist in diesem Fall für die Mutter zwar ärgerlich, aber für etliche andere Farangs ein erwünschter Nebeneffekt (damit kann die "offizielle" Verweildauer in TH mit einem kurzen Visa-Run ganz einfach verdoppelt werden).


Dass man mit einem seit zwei Monaten abgelaufen Visum wieder einreisen darf, wünschen sich sicher Viele! :mrgreen:

Verlassen sollte man sich darauf aber nicht! :wave
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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon AusmTiefstenIsaan » Mi Mär 02, 2016 6:19 am

Hmm, vielleich liege ich ja falsch, dann weise man mich bitte auf den Denkfehler hin. Ich sehe das folgendermassen:

Ein Visum ist (lt. Wikipedia) "eine – normalerweise in einen Reisepass eingetragene – Bestätigung eines fremden Landes, dass Einreise, Durchreise und Aufenthalt des Passinhabers erlaubt werden." Es hat ein "Gültig-Von" und ein "Gültig-Bis"Datum. Innerhalb dieser Frist muss das Visum benutzt werden, sonst verfällt es. Wenn das Visum benutzt wird, dann erhält man eine Aufenthaltserlaubnis (in eurem Falle mit Wiedereinreise). Durch das Benutzen des Visums ist das Visum selbst wertlos geworden; ab jetzt zählt die Aufenthaltserlaubnis (incl. anhängender Rechte, i.e. Wiedereinreise). Das "Expires on"-Datum des Visums hat jetzt keine Bedeutung mehr. Man reist also nicht mit einem abgelaufenen Visum ein, sondern mit einer 90-Tage-Aufenthaltsberechtigung, die die Wiedereinreise gestattet. Wie lange man nach Wiedereinreise in TH bleiben darf, liegt im Ermessen des Grenzers (Möglichkeiten liegen zwischen "bis Ablauf der ursprünglichen 90 Tage" und "wiederum 90 Tage". Mir fehlt diesbezüglich die pers. Erfahrung (aber man liest halt immer wieder, dass es "neue" 90 Tage gäbe).

Bitte macht mich jetzt nicht zum Illegalen, nur weil mein Visum schon vor Jahren abgelaufen ist :shock

LG von Holger

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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Mär 02, 2016 8:37 am

Das ist mit den Thailand-Visa doch etwas anders. Die Visa werden von den Thai-Botschaften und -Konsulaten erteilt. Neben dem Zeitraum, innerhalb welchen die Einreise(n) erlaubt werden (einige Monate bis zu einem Jahr, je nach Preis, siehe Visagebührentabelle in jenem Beitrag), ist mit dem Visum auch die Zahl der Einreisen geregelt. Auch der Preis des Visums richtet sich nach der Zahl der Einreisen - zwischen einer und unzählige (multiple) . Dann ist noch die Art des Visums maßgebend. Im Falle Thailands von Bedeutung sind die "Tourist-Visa" und die "Non-Immigrant-Visa". Danach richtet sich die Dauer des Aufenthalts, die der Grenzer bei Einreise mit dem Stempel "admitted until (Datum)" erteilt. Mit den unterschiedlichen Visa "kauft" man sich also nicht nur die Erlaubnis zur Einreise sondern auch eine gewisse Aufenthaltsdauer. Das ist für die Rückreiseplanung mit Flugbuchung wichtig. Beim Touristenvisum sind das 60 Tage Aufenthalt, die gegen Gebühr einmal um 30 Tage verlängert werden können, bei den Non-Immigrant-Visa-(O) sind es 90 Tage Aufenthalt, die bis auf 365 Tage, und dann immer wieder, verlängert werden können. Beim Non-Immigrant-"O-A" wurde die Verlängerung auf 365 Tage bereits von der Thai-Botschaft erteilt. Es werden daher von vorneherein 365 Tage bei Einreise gewährt. Verlängert werden kann das Non-"O-A" in Thailand unter den gleichen Voraussetzungen wie das Non-"O", allerdings werden dann Dokumente in Thai verlangt, während die Botschaften mit Dokumenten in der Landessprache zufrieden sind.

Nicht erwähnt hatte ich oben, dass es sich hier genauer um ein Non-"O-A"-(M)-Visum handelte, die Mehrfacheinreisemöglichkeit ist da m. W. immer inbegriffen, steht aber auch extra drauf: "multiple erntry".. Das "O" steht für die Kategorie (normalerweise Aufenthaltsgenehmigung 90 Tage, die aber bis zu 365 Tage verlängert werden kann), das "A" steht für das englische Word "approved" (genehmigt, und bedeutet, dass die Voraussetzungen für die Verlängerung auf 365 Tage bereits bei der erteilenden Botschaft nachgewiesen, von jener geprüft und eine Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung für 365 Tagen von vorneherein genehmigt worden ist.

AusmTiefstenIsaan hat geschrieben:Durch das Benutzen des Visums ist das Visum selbst wertlos geworden; ab jetzt zählt die Aufenthaltserlaubnis (incl. anhängender Rechte, i.e. Wiedereinreise). Das "Expires on"-Datum des Visums hat jetzt keine Bedeutung mehr. Man reist also nicht mit einem abgelaufenen Visum ein, sondern mit einer 90-Tage-Aufenthaltsberechtigung, die die Wiedereinreise gestattet. Wie lange man nach Wiedereinreise in TH bleiben darf, liegt im Ermessen des Grenzers (Möglichkeiten liegen zwischen "bis Ablauf der ursprünglichen 90 Tage" und "wiederum 90 Tage". Mir fehlt diesbezüglich die pers. Erfahrung (aber man liest halt immer wieder, dass es "neue" 90 Tage gäbe).


Wie bereits oben erklärt, wird ein "Multiple Entry"- Visum nicht durch einen Gebrauch wertlos, sondern erst nach Ablauf des Geltungszeitraums. Was Du meinst, wäre der Fall, wenn man mit einem Visum mit nur einer Einreisemöglichkeit eingereist wäre, und dann vor der Ausreise ein "Re-Entry-Permit" (Wiedereinreisegenehmigung) in den Reisepass eingetragen worden wäre. Die kosten 1.100 Baht und sind bei den Immigration Offices (auch am Ausreiseort wie Flughafen oder Grenzübergang) zu haben). Da beschränkt sich die Wiedereinreise aber bis zu dem Datum, bis zu dem die Aufenthaltsgenehmigung gilt oder bereits verlängert wurde. Im obigen Fall wurde keine Wiedereinreisegenehmigung eingeholt, da ja erneute Einreise mit dem Mehrfacheinreise-Visum gestattet wurde. Demzufolge wurde ja auch ein neuer Aufenthaltsstempel erteilt, nicht nur einer bis zum Ablaufdatum des vorherigen Aufenthaltsstempels, wie es im Falle einer Wiedereinreisegenehmigung der Fall sein müsste. Nur wurde eben nicht der bereits bei der Thai Botschaft "gekaufte" (und die Berechtigung hierzu nachgewiesene) Aufenthaltszeitraum von 365 Tagen gewährt, sondern abermals irrtümlich nur 90 Tage.

Was Du in deiner oben zitierten Antwort ferner meinst, sind die Winter-Expats, die keine Jahresverlängerungen einholen (und dann innerhalb jener Verlängerung mit einer Wiedereinreisegenehmigung aus- und wieder einreisen) sondern einfach in ihrem Heimatland sich jeweils ein "Multiple-Entry Non-Immigrant-"O"_Visum" holen, und dann alle drei Monate mal einen Grenzgang (Visa-Run) machen, um bei der erneuten Einreise wieder 90 Tage Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Dass im vorliegenden Fall in Bangkok angesichts eines im Vorjahr eingeholten vorher angebrachten noch wenige Tage gültigen Non-"O"-Visums nicht bis zum aktuellen Visum geblättert worden ist, kann ja noch nachvollzogen werden. Die Dame von der Immigration in Dankwian sah das Visum auch als für 365 Tage Aufenthalt ab Einreise gültig an und riet deshalb zu einer Wiedereinreise über Nongkhai. Dort wurde der Beamte zwar ausdrücklich auf das nunmehr allein zur Einreise geltende mit einer zu genehmigenden Aufenthaltsdauer von 365 Tagen verbundene Visum aufmerksam gemacht. Er hat da aber Einiges durcheinandergebracht...

AusmTiefstenIsaan hat geschrieben:Bitte macht mich jetzt nicht zum Illegalen, nur weil mein Visum schon vor Jahren abgelaufen ist :shock


Mein Visum ist vor ca. 25 Jahren abgelaufen; und ich bin immer noch völlig legal hier, obwohl ich zwischendurch mehrfach ausgereist, aber eben mit Wiedereinreisegenehmigungen innerhalb des Zeitraums meiner Aufenthaltsgenehmigung wieder eingereist, bin.

P.S. hier mal die Information zum Longstay-Visum Non-Immigrant "O-A" von der Webseite der Thai Botschaft in D:

Longstay-Visum.jpg
Longstay-Visum.jpg (284.07 KiB) 11178 mal betrachtet
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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Apr 24, 2016 8:12 am

Wie's weiterging mit dem Visa-Murx oder "dem Overstay" :?:

Ausreise am letzten Dienstag drei Tage nach Ablauf der von der Immigration Nongkhai erteilten Aufenthaltsgenehmigung, nachdem eine Umbuchung des Rückflugs auf wenige Tage früher sich als nicht möglich erwiesen hatte. Zuerst bemerkte die Thai Mitarbeiterin der Lufthansa beim Einchecken, dass da Overstay vorliege und vor dem Einchecken geklärt werden müsse. Sie gab sich dann aber mit dem Versprechen zufrieden, dass bei der Ausreise die anfallende Strafgebühr bezahlt werde, und ließ meine Mutter schon einchecken.

Dann am Eingang zum Zollbereich nachgefragt; auf meine Bitte kam ein junger Mann heraus, sah sich den Pass an und erklärte, da müsse für Overstay berappt werden und zeigte auf ein mit Milchglasplatten abgetrenntes Büro im Zollbereich. Als ich ihm erklärte, welcher Fehler da bei der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung gemacht wurde, meinte er, da kenne er sich nicht aus, seiner Meinung nach müsse für Overstay berappt werden. Meine Mutter wurde dann erst eine Stunde später in den Zollbereich geschoben, auf die Zahlung für drei Tage Overstay vorbereitet.

Gestern habe ich dann ihren Bericht bekommen, wie es weiterging: Als sie dann mit dem Rollstuhl zum Bezahlen der Gebühr in jenes milchglasverdeckte Büro geschoben wurde, war eine nette Thai Beamtin dort schon auf den Fall vorbereitet, fotografierte die beiden Visa und die Aufenthaltsgenehmigungen im Pass zur Dokumentation, dass "der Overstay" nicht Schuld meiner Mutter war, sondern ein Fehler bei der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung gemacht worden war - und entschuldigte sich höflich für die Unannehmlichkeiten; berappt werden musste nichts!
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Re: Schilda in Thailand oder Visa-Murx

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 19, 2016 7:16 pm

"Aller guten Dinge sind drei" heisst es! Da das Non-O-A-Visum die beiden ersten Male verkannt und jeweils nur 3 Monate Aufenthaltserlaubnis gestempelt wurden, war ich gespannt, was bei der dritten Einreise passieren würde. Und so war es dann:

visa.jpg
visa.jpg (168.69 KiB) 10180 mal betrachtet


Da das A von "Non - O - A" bei VISACLASS so weit ausserhalb des Stempelfeldes eingetragen wurde, nehme ich an, dass dem Beamten erst später aufging, dass es sich um ein "Non - O - A"-Visum handelt, und er dies nicht sofort so eintrug sondern später ergänzte. Was er wohl sofort eintrug, war der Stempel mit einer Aufenthaltsgenehmigung für nur 30 Tage, was ja gar keinem Visum entspricht. Vielleicht hatte er erst zentriert in der Zeile ein "No" und/oder einen Entwertungsstrich für kein Visum (Visa Waiver) eingetragen, das deutlich sichtbare Visum auf der linken Seite schlicht übersehen. Aber immerhin bemerkte der gestresste Beamte den Fehler von selbst, entwertete die fälschlich eingetragenen 30 Tage, verstellte die Jahreszahl in seinem Stempel auf 2017 und korrigierte die genehmigte Aufenthaltsdauer auf 395 Tage statt nur 365 Tage. Ob die zusätzlichen 30 Tage darauf zurückzuführen sind, dass er gut gelaunt einen Bonus geben wollte oder im Stress schlicht nur vergessen hatte, den Monat in seinem Stempel auf "Sep" zurückzustellen, wissen wir nicht; letzteres liegt aber näher.

Fazit: Kontrolliert Eure Einreisestempel auf korrekte Daten vor dem Weitergehen, denn die Beamten an den Einreiseschaltern sind auch nur Menschen. Spätere Berichtigungen, wenn die Fehler nicht zu eines Vorteil sind, sind zumindest aufwändig oder evtl. gar nicht mehr möglich.
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