Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
peterCNX
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Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon peterCNX » So Apr 05, 2015 1:00 am

Seit 2006 lebe ich in Thailand. Ich bin 69 Jahtre alt. 2007 starb meine thailaendische Ehefrau. Seitdem bin ich Witwer. Meine Tochter ( thai ) wird diesen Monat 18 Jahre alt. Sie besucht eine internationale Schule in Chiang Mai.
Seit 2006 mache ich jedes Jahr meine Visa Extention. Bisher hatte ich niemals Probleme.
Ich hatte immer mehr als 40.000 THB monatliches Einkommen.
Jetzt nach dem Euro-Absturz reicht es nicht mehr. Die Immigration gab mir Anfang Maerz ein Visum bis Ende April.
Freundlicherweise wurde mir gesagt, ich habe ja nun Zeit um mir 400 000 THB zu leihen, vielleicht erholt sich der Euro auch rechtzeitig wieder. Auf meine Frage ob es moegich sei den fehlenden monalichen Betrag mal 12 auf ein Konto einzuzahlen um den Fehlbetrag auszugleichen erhielt ich die Antwort. Monatlich 40 000 THB Einkommen oder 400 000 THB auf einem thailaendischen Konto, Aufstocken geht nicht.
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Falls sie mich aus Thailand rausschmeissen, wer kuemmert sich um meine Tochter ?
In meinen Augen ist diese Art der Handhabung der Visabestimmungen ein Verstoss gegen die Menschnrechte.
Gibt es bereits vergleichbare Faelle ?
Euer peterCNX

Thema umbenannt von "Kann es war sein ?????" von Admin

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karo5100
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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon karo5100 » So Apr 05, 2015 1:49 am

Seih froh, daß sie dich nicht noch auf ein retirement Visum umstellen, da wäre dann das Doppelte fällig...

Du kannst ja mal versuchen, daß Visum direkt in Bangkok bei der Hauptimmigration and der Chaeng Wattana zu beantragen.
Robert / โรแบร์ต

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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Apr 05, 2015 2:12 am

Hallo Peter,

herzlich willkommen im Forum!

Vermute ich recht, dass Du dein Visum auf den Unterhalt deiner minderjährigen thai Tochter stützt? M. E. könnte sie dir da doch noch am meisten helfen. War sie bei der Beantragung dabei?

@Robert:

Angehörigenvisa werden von den Immigration Offices in den Provinzen zwar angenommen, dann aber zur Bearbeitung und Entscheidung nach Bangkok geschickt. Deshalb sind sie ja auch in mehrfacher Ausfertigung einzureichen, damit jeder eine Akte hat. Direkt nach Bangkok gehen würde also gar nichts bringen; die schicken ihn nur zurück zum Büro in der Provinz.

peterCNX hat geschrieben:Die Immigration gab mir Anfang Maerz ein Visum bis Ende April.


Das ist die länger als die übliche Bearbeitungszeit für einen zur Entscheidung angenommenen Antrag auf ein Angehörigenvisum. Das passt irgendwie nicht zusammen. Würde der Antrag abschlägig beschieden, könnte ein neuer erst nach einer erneuten Einreise gestellt werden.
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karo5100
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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon karo5100 » So Apr 05, 2015 3:43 am

KoratCat hat geschrieben:Angehörigenvisa werden von den Immigration Offices in den Provinzen zwar angenommen, dann aber zur Bearbeitung und Entscheidung nach Bangkok geschickt. Deshalb sind sie ja auch in mehrfacher Ausfertigung einzureichen, damit jeder eine Akte hat. Direkt nach Bangkok gehen würde also gar nichts bringen; die schicken ihn nur zurück zum Büro in der Provinz.

peterCNX hat geschrieben:Die Immigration gab mir Anfang Maerz ein Visum bis Ende April.


Das ist die normale Bearbeitungszeit für einen zur Entscheidung angenommenen Antrag auf ein Angehörigenvisum. Das passt irgendwie nicht zusammen. Würde der Antrag abschlägig beschieden, könnte ein neuer erst nach einer erneuten Einreise gestellt werden.


Klar bringt nach Bangkok gehen etwas, andere Immigration, andere Entscheidung möglich.
Ich weiß aus sehr zuverlässiger Quelle, daß sie dort genauso verfahren, wie peterCNX das gerne hätte...
Robert / โรแบร์ต

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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Apr 05, 2015 11:52 am

karo5100 hat geschrieben:Klar bringt nach Bangkok gehen etwas, andere Immigration, andere Entscheidung möglich.
Ich weiß aus sehr zuverlässiger Quelle, daß sie dort genauso verfahren, wie peterCNX das gerne hätte...


Hast scheinbar immer noch nicht verstanden, oder willst nicht verstehen, dass die Entscheidungen über die Angehörigenvisa stets in Bangkok getroffen werden. Die Büros in den Provinzen müssen die Anträge entgegennehmen, darüber entscheiden dürfen sie aber nicht. Das ist Bangkok vorbehalten. Die Provinzbüros der Immigration haben nur bei den Rentnervisa (mind. THB 65.000 Rente oder THB 800.000 auf Bankkonto) eigene Entscheidungsbefugnis, ansonsten sind sie weisungsgebunden. Sie müssen aber parallel zu Bangkok eigene Akten führen.
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olaf (x2015)
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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon olaf (x2015) » So Apr 05, 2015 1:36 pm

Sorry Peter
, zu dem Thema kann ich nicht das geringste beitragen.( komplett unwissend )
Aber das ist ein Beitrag wo der Ausgang sehr interessant ist , zumindest für mich.Weil ich denke das ,es für viele in den nächsten Jahren wichtig was ich nach Umrechnung von Euro zu Baht noch von der Rente übrig ist.
Bei vielen sehr ernsten Beiträgen erfährt man den Ausgang der Geschichte nicht.
Ich wünsche Dir einen für Dich positiven und zufriedenstellenden Ausgang.
Mit freundlichen Grüßen Olaf

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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon thedi » So Apr 05, 2015 2:37 pm

Das sind die Regeln:

Kombination Rente und Vermögen geht nur für Extension als retired. Da ist dann 800'000 bzw. 65'000 monatlich oder kombiniert: monatlich mal 12 plus Vermögen auf Thai Bank muss mindestens 800'000 geben. Wenn 800'000 auf der Bank, dann muss es schon mindestens 3 Monate auf der Bank sein (nur 2 Monate beim aller ersten Antrag). Bei kombiniert gibt es keine minimale Anlagefrist.

Bei Extension mit Begründung married oder support of a Thai national child muss entweder ein Vermögen von 400'000 auf einer Thai Bank oder ein Einkommen von 40'000 nachgewiesen werden. Eine Kombination ist nicht möglich. Einkommen muss vom Mann sein, allfälliges Einkommen der Ehefrau kann nicht dazu gerechnet werden. Keine Minimalfrist wie lange das Geld auf der Bank war.

---

In einigen Immigration Büros sind sie 'kulant', wenn man sich flexibel zeigt. Ich würde in Deiner Lage zuerst einmal vesuchen 400'000 zusammen zu kratzen. Wenn das nicht möglich ist, dann diskret nach dem Chef fragen und sich nach 'anderen Möglichkeiten' erkundigen. Das muss nicht immer Geld sein - ist es aber oft. Heickel, braucht etwas Fingerspitzengefühl, aber in einigen Büros möglich. Wenn es mit Geld geht, dann wäre mit etwas in der Grössenordnung von 20 bis 30 Kilobaht zu rechnen.

Was sicher nichts bringt ist ein anderes Immigration Büro zu versuchen. Die schicken Dich unweigerlich zurück.

Letzte Notlösung wäre ausreisen, ein neues Non Immigrant O in einem Konsulat holen, wieder einreisen und dann die Bedingungen in den 3 Monaten irgend wie erfüllen. Schlussendlich wird es auf das hinaus laufen: Du musst die Bedingungen irgend wie erfüllen. Auf die Dauer geht es nicht anders.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon thedi » So Apr 05, 2015 2:47 pm

Nachtrag

Ich sehe gerade dass Deine Tochter 18 Jahre alt wird. Das könnte ein weiterer Punkt werden. Ich würde das auch mit dem Immi Chef besprechen. Grundsätzlich gibt es ein maximales Alter bei Kinder Support. Ich weiss die Details aber nicht auswendig.

Es lässt sich aber auch umkehren. Das Kind kümmert sich um seinen Vater. Wiederum gleiche finanzielle Bedingungen für Dich wie bei married. Allerdings sollte das Kind dann den Vater unterstützen können. Also entweder einen Job haben oder für ihn sorgen. Da ist viel Interpretations Spielraum für die Beamten.

Kopf hoch! Da ist noch lange nicht alles verloren. Aber es besteht sicherlich Handlungsbedarf. Kümmere Dich zuerst einmal um die Finanzen. 400'000 auf der Bank ist definitiv vorzuziehen. Dann bist Du nicht mehr vom Wechselkurs abhängig.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

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Mousemelk (†2019)
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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » So Apr 05, 2015 3:14 pm

Ich finde Thedi hat es sehr gut geschrieben.

Peter,
dir kann man den Vorwurf nicht ersparen,
"Warum hast du nicht schon frueher an den EURO-Verfall gedacht!"
Die Begruendung, es ist davor die Jahre mit dem Kind gut gegangen "War wohl Nichts"

Visabestimmungen ein Verstoss gegen die Menschnrechte
Nein
Der Staat Thailand,
(Jeder Staat hat das Recht, seine Buerger vor einer Ueberfremdung zu schuetzen; ausser er ist durch Vertraege gebunden.),
hat das Recht, die Visabestimmungen festzulegen.

Vor 8 Jahren starb deine Frau und deine Tochter wird diesen Monat 18 Jahre alt.
Die Tochter wird diesen Monat Volljaehrig und ist damit kein Kind mehr.
(Wie Thedi in seinem Nachtrag geschrieben)

Das monatliches Einkommen, zum Datum des Visa-Antrages hast du die Vorschriften des Landes einzuhalten. Und wenn du am naechsten Tag den gleichen Visa-Antrag (Einschliesslich aller Unterlagen) zur Bearbeitung abgibst, gilt das Datum des Tages.
In Thailand ist die Landeswaehrung nun mal der THB
Der Euro gibt ja nicht seit gestern nach.
Guenther

peterCNX
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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon peterCNX » So Apr 05, 2015 3:22 pm

Ich muss noch etwas ergaenzen.
Meine Tochter war bei der Antragsstellung dabei.
Das max. Alter fuer die Unterstuetzung Minderjaehriger ist 20 Jahre.
Bei der Antragsstellung erhielt ich zunaechst einen Monat ( was ja normal ist ). Doch nach 3 Tagen erhielt ich einen Anruf von der Immigration in Chiang Mai, dass ich nochmals vorbeikommen solle. Da erhielt ich dann einen weiteren Monat.
Morgen Abend fahre ich nach Vientiane ( Laos ). Dort mache ich dann ein Neues Non-Imigrant-O Visum. Mitte Juni werde ich nach Deutschland fliegen. Dort werde ich dann ein Non-Imigrant-O Multiple Entry machen. Und dann kann mich die Immigration mal ...

Gruss
Euer PeterCNX

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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Apr 05, 2015 4:14 pm

peterCNX hat geschrieben:Morgen Abend fahre ich nach Vientiane ( Laos ). Dort mache ich dann ein Neues Non-Imigrant-O Visum. Mitte Juni werde ich nach Deutschland fliegen. Dort werde ich dann ein Non-Imigrant-O Multiple Entry machen. Und dann kann mich die Immigration mal ...


An deiner Stelle würde ich erst mal abwarten, wie sie über deinen Antrag entscheiden. Offenbar haben sie ihre eigene Kalkulation der Bearbeitungszeit ja von selbst verlängert, weil die Entscheidung nicht so einfach ist. Das kam aller Wahrscheinlichkeit nach von Bangkok, wo dein Antrag vorliegt. Ich würde jetzt nicht vollendete Tatsachen schaffen, die Aufenthaltserlaubnis verfallen lassen, indem ich nach Laos ausreiste. Wenn dein Antrag abschlägig beschieden wird, kannst Du immer noch ausreisen, um mit einem neuen Visum wiedereinzureisen. Das "Non-OA", wenn Du es so einfach bekommen solltest, würde dir auch nur für ein Jahr "Luft verschaffen". Dann müsstest Du entweder die Verlängerungsanforderungen erfüllen, denen Du jetzt entgehen willst, oder jährlich wieder nach Europa für jeweils ein neues "Non-OA".
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Re: Für Visum: Aufstocken monatl. Rente mit Bankguthaben?

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Apr 20, 2015 8:56 am

KoratCat hat geschrieben:Das "Non-OA", wenn Du es so einfach bekommen solltest, würde dir auch nur für ein Jahr "Luft verschaffen". Dann müsstest Du entweder die Verlängerungsanforderungen erfüllen, denen Du jetzt entgehen willst, oder jährlich wieder nach Europa für jeweils ein neues "Non-OA".


Muss etwas berichtigen: Mit einem Non-"OA" (multiple entry) kann man sich (fast) zwei Jahre Ruhe verschaffen. Man muss nur kurz vor Ablauf der Gültigkeit des Visums einen Visa-Run machen. Bei der Wiedereinreise wird dann ein neuer "admitted until"-Stempel ("reingelassen bis...") für 365 Tage erteilt. Nur die 90-Tage-Meldung bleibt.
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