Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
Benutzeravatar
Wernerson
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 50
Registriert: Sa Dez 31, 2011 3:54 am

Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon Wernerson » Mo Sep 24, 2012 11:49 pm

Schönen guten Tach auch,
ich muß mich zu dem Thema 'Non-O`Visum mal schlau machen lassen.
Ich weiß, ihr könnt das.

Wir, meine Frau (deutsch) und ich (ebenso deutsch) haben uns ein Haus auf Koh Samui für vorerst ein Jahr gemietet, mit der Option auf
jährliche Verlängerung des Vertrages.
Unseren ersten Aufenthalt wollen wir in den Monaten Januar 2013 bis April 2013 absolvieren. Sozusagen zum üben. Danach werden wir,
jenachdem wie es die Zeit zulässt, immer wieder mal vorbeischauen.
Nun das Ding mit dem Visum. Ich hab mir das Antragsformular aus dem Netz geladen und mal probehalber ausgefüllt. Dort wird immer davon
ausgegangen, dass man eine Rente bezieht. Das ist bei mir jedoch nicht der Fall, ich bin noch für 2 Jahre an das Arbeitsleben gebunden.
Allerdings bin ich selbstständig und kann über meine Zeit schon ein wenig verfügen. Es geht also um den Nachweis eines geregelten Einkommens.
Klar kann das auch mit den 800.000 THB auf einem Thai-Bankkonto gemacht werden. Aber das schmeckt mir nicht so recht.
Sieht irgendjemand der alten Hasen hier eine Variante??
Achso, kann das Ausfüllen des Antrages in deutsch geschehen?

Danke schonmal im Voraus für die Hilfe
Gruß aus dem herbstlichen D.
Werner

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 25, 2012 10:49 am

Moin Werner,

für Euch beide sind da wohl 1.600.000 Baht gesamt auf Bankkonto bzw. Bankkonten notwendig, oder aber Nachweis von Rente in vergleichbarer Höhe (2 x 65.000 Baht im Monat). Ansonsten gibt es da die Möglichkeit mit dem sechsmonatigen Touristenvisum mit mehrfachen Einreisen. D. h. alle zwei Monate müsstet Ihr mal einen Abstecher in ein Nachbarland machen und neu einreisen. Das wird allgemein als "Visa-Run" (Grenzgang) bezeichnet. Aber für ein ganzes Jahr geht auch das nicht meines Wissens. Am besten fragst Du mal beim nächsten Thai-Konsulat; denn die Bestimmungen werden alle Naselang wieder geändert. Allerdings scheint es immer schwieriger zu werden. Man kann eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund eines Touristenvisums (zwei Monate) auch im Land bei der Immigration vor Ablauf der in den Pass gestempelten Aufenthaltserlaubnis (Admitted until Datum) für maximal einen Monat verlängern lassen. Aber nur einmal.

Ohne Nachweis von Rentenbezug oder Knete auf Thai Bankkonto werden wohl weder Du noch deine Frau ein auf ein Jahr verlängerbares Non-O" -Visum bekommen, Ihr müsstet also jeweils ein Touristenvisum (ggfs. mit mehrmaliger Einreiseerlaubnis) beantragen. Das wäre dann ein anderes Formular. Die Formulare sind alle in Englisch und Thai. Ich denke mal, dass die beim Thai-Konsulat beim Ausfüllen behilflich sein können. Ansonsten tun das bestimmt gerne die Reisebüros.

:prost

Klaus

Hinweis: Einzelne Posts dieses Threads wurden entfernt, da sie nicht zur Beantwortung beitrugen.
Zuletzt geändert von KoratCat am Mi Okt 30, 2013 1:00 pm, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Einfügen von Hinweis auf gekürzten Thread
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
Wernerson
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 50
Registriert: Sa Dez 31, 2011 3:54 am

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon Wernerson » Di Sep 25, 2012 1:32 pm

Jau, danke soweit erstmal.

Bei der Suche im Netz stoße ich immer wieder auf unterschiedliche Aussagen über die Aufenthaltsdauer mit dem Visum.
Da ist in der einfachen Form von 90 Tagen oder aber auch von 60 Tagen die Rede. 90 Tage würden uns ja genügen fürs erste.
Ich werd mal in Berlin im Konsulat nachfragen und dann die Abwicklung über einen Visumservice machen.
Vielleicht ist das für uns am einfachsten. Oder ??

Bis dahin
Werner

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Visum Kategorie "Non-O"

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 25, 2012 2:57 pm

90 Tage bekommt man mit dem "Non-O"-Visum, 60 Tage mit dem Touristenvisum. Ein "Non-O" scheint für dich ja nicht in Frage zu kommen. Also bleibt das Touristenvisum mit entweder der 30-Tage-Verlängerung (kostet 1.900 Baht) bei der Immigration, oder aber ein Touristenvisum mit zwei Einreisen und einem Visa-Run, um einen zweiten Stempel für 60 Tage zu erhalten.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
Wernerson
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 50
Registriert: Sa Dez 31, 2011 3:54 am

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon Wernerson » Di Sep 25, 2012 7:47 pm

Hi,
wir werden die Variante 60 Tage Touristenvisum mit anschließendem Visarun wählen. Es ist richtig, dass sich das Visum dann um weitere 60 Tage verlängert?
Nicht nur 30 Tage.

Ansonsten lassen wir mal Alles mit der gebotenen Gelassenheit auf uns zukommen.

Danke für die Hilfe
Werner

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 25, 2012 8:07 pm

Voraussetzung für eine zweite Einreise ist, dass das Visum noch gültig und eine zweite Einreise gestattet ist. Du musst das bei der Beantragung entsprechend wählen: Geltungsdauer mindestens bis zum Datum der zweiten Einreise und Erlaubnis für zwei Einreisen. Bei jeder Einreise erhältst Du dann eine Aufenthaltsgenehmigung für 60 Tage.

Du musst zwischen Visum und Aufenthaltsgenehmigung unterscheiden: Das Visum ist eine Erlaubnis zur Einreise innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Bei der Einreise wird dir dann eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Das Visum selbst ordnet von seiner Art her eine bestimmte zu genehmigende Aufenthaltsdauer ab Einreise zu, im Falle des Touristenvisums 60 Tage. Wenn Du ausreist, verfällt deine Aufenthaltsgenehmigung. Bei der erneuten Einreise mit einem noch gültigen Mehrfacheinreisevisum wird dir dann eine neue Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Verlängert wird da nichts; es wird neu erteilt.

Beispiel: Du besorgst dir ein Touristenvisum mit zweifacher Einreise und 60-tägiger Geltungsdauer 10 Tage vor Einreise. Nach der ersten Einreise verbleiben dann noch 50 Tage Geltungsdauer für die zweite Einreise mit dem Visum. Bei dieser ersten Einreise bekommst Du einen Stempel mit einer Aufenthaltsgenehmigung für 60 Tage. Nach z.B. 40 Tagen Aufenthalt in Thailand machst Du einen Abstecher nach Penang oder fährst bei Hat Yai mal kurz nach Malaysia. Dort bleibst Du nicht länger als 9 Tage, ein paar Stunden sind auch genug, reist also noch während der Geltungsdauer deines Visums mit der zweiten bei Erteilung des Visums bereits genehmigten Einreise wieder nach Thailand ein. Dabei erhältst Du einen neuen Stempel für eine Aufenthaltsgenehmigung von 60 Tagen. Dann hättest Du mit dem einen (Doppeleinreise-) Visum insgesamt 100 Tage in Thailand verweilen können. Nur eben nicht ununterbrochen; ein Visa-Run zwecks Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung war notwendig.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
Wernerson
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 50
Registriert: Sa Dez 31, 2011 3:54 am

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon Wernerson » Di Sep 25, 2012 10:32 pm

Danke mein Lieber,

alles verstanden jetzt. :cheers

Nevada
Korat-Isaan-Tourist
Beiträge: 43
Registriert: Di Jul 03, 2007 10:13 pm
Wohnort: 41540 Dormagen

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon Nevada » Mi Sep 26, 2012 7:40 pm

Hallo zusammen,
hier ein Link, dort findet Ihr die richtigen Antworten.
http://www.thai-konsulat-nrw.de/files/v ... 1.8.11.pdf

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Sep 26, 2012 8:49 pm

Also demnach gilt das Touristenvisum mit zwei Einreisen derzeit 180 Tage. Aber trotzdem muss man einen Visa-Run machen, wenn die 60 Tage Aufenthaltserlaubnis, die bei der ersten Einreise gewährt wurden, sich dem Ende zuneigen.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Sep 27, 2012 4:00 pm

Zum Angehörigenvisum, das z. B. einer dt. Ehefrau ohne eigenem Einkommen erteilt werden kann:

Zum 1. 9. 2007 hatten sie das Visum für Angehörige von Rentnern per Dekret ganz abgeschafft. Einige Wochen später sollen sie es angesichts der Proteste wieder zurückgenommen haben. Kann sein, dass Sie es nicht schon wieder geändert haben. Wie bereits gesagt, man sollte sich am besten direkt bei dem Konsulat und dann der Immigration in Thailand erkundigen. Was man da erfährt, sollte man aber immer noch mit Vorsicht genießen. Nicht nur ändert sich das alle naselang, es kommt auch häufig vor, dass es von verschiedenen Immigration Offices unterschiedlich gehandhabt wird. Insbesondere zu diesem Punkt "Angehörige von Rentnern mit Non-O-Visum" vermeidet jeder eine Aussage dahingehend, dass die vor dem 1. 9. 2007 geltende Regelung nach wie vor Bestand habe. Manche sagen, nur bei Altfällen würde sie noch angewandt. Kurz: es hängt von der Laune des jeweiligen Beamten ab. Drauf verlassen würde ich mich nicht!

Bei Angehörigen von Rentnern soll obere Altersgrenze 50 Jahre sein. Danach wird ein eigenes Visum empfohlen. (http://gam-legalalliance.com)
Notwendig wäre eine Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung in Thai plus Legalisierung durch das Thai Aussenministerium. Der Haken beginnt bei der Voraussetzung des Visums. Das muss für die Ehefrau auch ein 90-Tage-Visum sein, eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines 60-Tage-Touristenvisums kann nicht als ein Angehörigenvisum verlängert werden. Ein solches vom Thai-Konsulat bereits zu bekommen würde wohl nicht einfach, da sie unter keine der angegebenen Kategorien fällt. Hängt von der Laune der zuständigen Beamten ab. Nicht undenkbar wäre die Umwandlung des Touristenvisums in ein "Non-O" hier in Thailand bei der Immigration. Siehe viewtopic.php?f=28&t=338. Hängt aber auch wieder von der örtlichen und zeitlichen, d.h. personellen, Situation des jeweiligen Büros ab.

Rein theoretisch also vielleicht möglich, aber mit so vielen kosten- und umständeverursachenden Haken und Stolpersteinen verbunden, dass man sich besser von vorneherein nach einer mehr versprechenden Möglichkeit umsehen sollte...

P.S. Wir haben das Thema "Eindeutige und verlässliche Voraussetzungen für ein Dependent-Visa" bereits vor sechs Jahren versucht zu klären, kamen aber nicht weit, weil es sich eben um Ausnahmen von der Regel handelt: viewtopic.php?f=28&t=226&p=999#p1170

Editiert zur Vereinfachung der Darstellung.
Zuletzt geändert von KoratCat am Sa Sep 29, 2012 10:29 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
dogmai
Thailand-Autor
Beiträge: 2223
Registriert: Do Aug 09, 2007 9:39 pm
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon dogmai » Do Sep 27, 2012 6:10 pm

KoratCat hat geschrieben: Möchtest Du nur Dogmais These beweisen: ...


Das war meine These. Meine wirkliche Meinung dazu: wer Grosses vor hat, der fragt nicht in einem Forum von engagierten Laien, sondern dort, wo das Begehren auch bearbeitet wird. In meinem Falle war und ist es die Thailändische Botschaft in Berlin. Da das mein nächstes Vorhaben ist, gerne einmal meine Frage an die Botschaft, denn das ist ja ein ähnlich gelagerter Fall.

dogmai hat geschrieben:Ich möchte im Dezember nach Thailand reisen und von dort aus nach Vietnam und auch nach Australien ausreisen.
D.h. ich benötige ein Visum mit 3 Einreisen. Wie lange darf ich pro Aufenthalt in Thailand bleiben? Die gesamte Reise wird
7 Monate dauern. Darf ich bei 3 Einreisen nach jeder Einreise 60 Tage in Thailand bleiben?


Über die Antwort werde ich gerne informieren.
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Sep 28, 2012 12:01 pm

boomer hat geschrieben:Ein mir bekanntes Schweizer-Ehepaar ist vor gut 1.5 Jahren nach Pattaya ausgewandert und diese benoetigen fuer die Visa-Garantie zusammen 800 000 Baht, respektive eine Einkommensbestaetigung (Rente) von 65 000 Baht/Mtl. Diese haben einen Visa-Typ Non Immigrant "O"


Habe ich zwar schon verdeutlicht, aber nochmals für dich: Bei der von dir gemeinten Konstellation handelt es sich um ein Rentnervisum (Retired-Visa) für den, der das Geld oder das Einkommen hat, und ein Angehörigenvisum (Dependent-Visa) für die zweite Person. Das Non-O für den Rentner selbst ist kein Problem, aber das Angehörigenvisum ist mit ungeheuer vielen Fallstricken und Komplikationen verbunden, dass man nicht von einem klaren Anspruch darauf sprechen kann. Das hat man von thailändischer Seite wegen zu häufigen Missbrauchs erheblich eingeschränkt. Sicher besteht die Möglichkeit, als Ehepaar im Heimatland bei der thailändischen Botschaft die Visa als "Non-O-A" mit all den geforderten Dokumenten zu beantragen. Oder Umwandlung des Visums für die Ehefrau in Thailand etc.

Wesentlich einfacher (und sicherer) zu erlangen sind jedoch eigene "Non-O" für jeden Ehepartner. Dazu wird allgemein geraten. Auch ich werde Keinem dazu raten, sich in Thailand auf Abenteuer mit den Visabestimmungen einzulassen. Deshalb möchte ich nicht den Eindruck aufkommen lassen, wie die von dir angeführten Webseiten es praktizieren, man könne in Thailand oder mit Thailändern ohne die von jenen von allem Anbeginn an erbetene Kooperation mit den Behörden etwas Aussergewöhnliches erreichen. Am besten bietet man klare, eindeutig den Anforderungen entsprechende, Verhältnisse oder apelliert an ihre Hilfsbereitschaft. Wer weniger bietet, gar Vergünstigungen erwartet, setzt sich dem guten Willen aus, der aber verständlicherweise aufgrund der Erfahrungen mit bornierten, großspurigen, besserwissenden, Expats nicht immer noch vorhanden ist. Je einfacher (oder schmackhafter) ich es dem Thai Beamten mache, um so geringer ist die Fehlermöglichkeit und etwa aufkommender Unmut etc.

Die Problematik liegt darin, dass es zwei Personen mit zwei Reisepässen sind: Zwei separate Visa! Zwei TM 7 Formulare , Zwei TM 6 Departure Cards, also zwei zu verknüpfende Aktenvorgänge bei verschiedenen Büros. etc.
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

Benutzeravatar
dogmai
Thailand-Autor
Beiträge: 2223
Registriert: Do Aug 09, 2007 9:39 pm
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon dogmai » Fr Sep 28, 2012 4:01 pm

Zunächst einmal (wieder) meine persönliche Meinung zu Forenbeiträgen: es ist immer ein Nachteil, wenn sich jemand an einen bereits bestehenden Thread anhängt mit einer völlig anderen Thematik. Während es mir als dem Threadstarter am 12.01.2012 lediglich um die Frage der Übersetzung von Urkunden ging, ist die neue Frage vom 24.09.2012 eine ganz andere, nämlich die Visabedingungen für ein deutsch-deutsches Paar. Meine Frage war bereits abgeschliessend behandelt. Aber nun gut.

Wie angekündigt die Antwort der Botschaft in Berlin. Der entnehme ich, daß mit einem Touristenvisum bereits ein Aufenthalt von insgesamt, aber nicht zusammenhängend, 180 Tagen mit zwischenzeitlichen zwei Ausreisen und Wiedereinreisen (logisch) möglich ist. Und den Visabestimmungen ist auch m.E. eindeutig zu entnehmen, daß eben nicht jedermann ein Non-O-Visum beantragen kann. Und nochmal subjektiv warne ich davor, Thailand als Bananenrepublik zu betrachten, deren Visabestimmungen mit
Allerdings bin ich selbstständig und kann über meine Zeit schon ein wenig verfügen. Es geht also um den Nachweis eines geregelten Einkommens.
Klar kann das auch mit den 800.000 THB auf einem Thai-Bankkonto gemacht werden. Aber das schmeckt mir nicht so recht.
Sieht irgendjemand der alten Hasen hier eine Variante??


so genannten Varianten umgangen werden können, wie sie immer wieder in Foren empfohlen werden.

Hier also die Antwort:

Sehr geehrter Herr Singer,

bezüglich Ihrer Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie mit einem Touristenvisum mit 3-facher Einreise bis zu 60 Tage pro Einreise in Thailand bleiben dürfen.

Im Anhang finden Sie alle aktuellen Visabestimmungen.

Mit freundlichen Gruessen

Visa Section
Royal Thai Embassy
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin
Tel. 030 79481117
Fax 030 79481118
visa@thaiembassy.de
http://www.thaiembassy.de
Oeffnungszeiten der Konsularabteilung: 9.00 - 13.00 Uhr
Telefonische Auskunft: 14.30 - 17.00 Uhr


Unsere Visabestimmungen finden Sie auch online unter:

http://www.thaiembassy.de/de/visa


Diese Auskunft eingeholt zu haben für Wernerson war mir ein Vergnügen. :wave
Frühes Aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung.
Nostalgie: https://www.thailand-seite.de/Thailandnostalgie/

Benutzeravatar
Wernerson
Korat-Isaan-Reporter
Beiträge: 50
Registriert: Sa Dez 31, 2011 3:54 am

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon Wernerson » Fr Sep 28, 2012 6:16 pm

Dankeschön dafür.
Hätt ich gewußt was daraus wird, hätt ich lieber nicht gefragt. :roll:

Schönen Tach noch
Werner

Benutzeravatar
KoratCat
Thailand-Forum-Administrator
Beiträge: 7869
Registriert: Sa Jul 22, 2006 11:00 am
Wohnort: Non Sung/Korat (Frankfurt/M)
Kontaktdaten:

Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Sep 28, 2012 8:09 pm

dogmai hat geschrieben:Zunächst einmal (wieder) meine persönliche Meinung zu Forenbeiträgen: es ist immer ein Nachteil, wenn sich jemand an einen bereits bestehenden Thread anhängt mit einer völlig anderen Thematik. Während es mir als dem Threadstarter am 12.01.2012 lediglich um die Frage der Übersetzung von Urkunden ging, ist die neue Frage vom 24.09.2012 eine ganz andere, nämlich die Visabedingungen für ein deutsch-deutsches Paar. Meine Frage war bereits abgeschliessend behandelt. Aber nun gut.


Richtig, ich hätte den Post gleich als neues Thema abtrennen sollen. Wird sofort nachgeholt! :D
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974


Zurück zu „Thailand-Visa“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 150 Gäste