Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
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KoratCat
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Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Sep 28, 2012 10:55 pm

Ok, hab mal bei der Immi selbst nachgeguckt.

Das Angehörigenvisum wird dort behandelt:

http://immigration.go.th/nov2004/doc/te ... 551_en.pdf

2.20 (1 - 3) im Fall des Ehepartners muss die Verbindung de jure und de facto sein, d. h. man muss bürgerlich verheiratet sein und tatsächlich zusammenleben. Das muss man natürlich beides nachweisen. Ausserdem muss der/die Angehörige mit einem Non-Immigrant-Visum eingereist sein. Ich hatte oben schon erwähnt, dass die Stolpersteine damit beginnen. Von einem eigenen nachzuweisenden Einkommen oder Bankguthaben ist keine Rede in diesem z. B. auch die Kinder eines ausländischen Geschäftsmannes betreffenden Gesetzestext; ich denke mal, dass aber die Fähigkeit des Inhabers des Rentnervisums die Angehörigen angemessen zu unterhalten geprüft wird. Solche Visa können meines Wissens auch nicht vom Immigration Office direkt vergeben werden, sondern nur die Anträge dafür entgegengenommen und zur Entscheidung nach Bangkok gesandt werden. Das dauert einige Wochen. Die Anträge müssen auch in doppelter Ausfertigung eingereicht werden: eine für die Hauptverwaltung in Bangkok und eine für die örtliche Dienststelle der Immigration. Ausserdem wird eine Überprüfung durch Besuch von Beamten der Immigration erfolgen, ob man tatsächlich mit der Person zusammenlebt, der man angeblich angehört. Hierzu muss man eine selbst von Hand gezeichnete Landkarte mit Anfahrt zu der Wohnung (und den Fluchtwegen!) einreichen, ausserdem Fotos vom gemeinsamen Leben, aufgenommen vor und in jener Residenz. All diese Probleme hat man bei eigenen Rentnervisa nicht.

2.22 behandelt das Rentnervisum selbst. Alles bekannt und klar.

Ich weise darauf hin, dass diese Information nur Grundzüge jener Visa-Art erklären kann, aufgrund deren man sich eine Vorstellung machen kann; es ist unumgänglich, nähere Details von dem zuständigen Konsulat bzw. dem zuständigen Immigration Office zu erfragen, denn es gibt keinen anderen Zugang zu den sich häufig ändernden Ausführungsbestimmungen zur Section 2.20 der Kriterien für die Gewährung einer Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für einen Ausländer im Königreich nach Absatz 2 des Dekrets Nr. 777/2551 der Royal Thai Police vom 25. November 2008.
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dogmai
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Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon dogmai » Sa Sep 29, 2012 3:30 am

Wernerson hat geschrieben:Hätt ich gewußt was daraus wird, hätt ich lieber nicht gefragt.

Aber deine Frage ist doch berechtigt, wenn auch ein ordnungsliebender Mensch wie ich :t eben seine Ordnung haben möcht. Und die Administration denkt eigentlich auch so und hat das ja bereits erledigt.

Und so hat wirklich jeder was davon, der in einer ähnlichen oder gar gleichen Situation ist. Daß man sich mit Visafragen hier befasst und das auf vielerlei Wegen ist doch ok, und Fragen in der Richtung zwingen dazu, wieder mal das eigene Wissen zu überprüfen.
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Rambuthai
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Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon Rambuthai » Mo Okt 01, 2012 11:25 pm

Hallo, das ist mal wieder ein interessantes Thema!
Also ist nicht maßgebend, was das Ehepaar zusammen hat, sondern in erster Linie, dass der "Versorger" die Kohle für sein Visum schon allein hat, und dann muss er halt noch in der Lage sein die Angehörige zu versorgen. Wenn also jeder von beiden nur die Hälfte hat, kann es passieren, dass keiner von beiden eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr bekommt, auch wenn sie zusammen mehr als die von manchen Leuten als Gesamterfordernis gedachten 65.000 Baht Rente oder 800.000 Baht auf Bankkonten haben. Es könnte also knapp werden, wenn es nicht das typische Alleinverdienerehepaar ist. So verstehe ich das jetzt. Ja, da sollte Keiner blind reinlaufen, sich doch besser rechtzeitig direkt bei den bearbeitenden Beamten erkundigen. Danke für die Aufklärung! Grüße von Rambuthai

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Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon dogmai » Di Okt 02, 2012 12:31 am

Rambuthai hat geschrieben:So verstehe ich das jetzt.


Das ist genau das, was ich meinte. Keine gesicherte Erkenntnis, sondern eigener Rückschluss aus Gelesenem. Und das ist einfach nicht wirklich hilfreich :wie
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Nevada
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Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon Nevada » Di Okt 09, 2012 8:30 pm

Hallo an alle,
zum Thema Visum habe ich folgendes zu sagen. Bin heute im Konsulat in Essen gewesen und habe mein Jahresvisum mit Mehrfacheinreise abgeholt. Brauchte dazu ein Passbild, Visaantrag, Renten­bescheinigung und 130 €. Auf die Frage, wenn meine Frau 3 Monate später auch ein Jahresvisum beantragt, reicht da MEINE Rentenbescheinigung aus, wurde diese mit JA beantwortet. Leider habe ich vergessen zu fragen wie es mit dem gemeinsamen Einkommen aussieht wenn ein Einkommen nicht ausreicht.

Gruß Nevada

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Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Okt 12, 2012 7:24 pm

Stellt Euch vor, die beiden, die mit jeweils eigenem Einkommen nur zusammen auf die 65.000 Baht im Monat kommen, und auf der Basis Aufenthaltsgenehmigungen für jeweils ein Jahr erteilt bekommen, trennen sich irgendwie o. dgl. Dann ist für jeden der beiden formell die Grundlage, auf der die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde, entfallen. Sie könnten dann theoretisch wegen unzureichenden Einkommens rausgeworfen werden. Ähnlich kommt wohl der sich hier aufgrund des Angehörigenstatus Aufhaltende in Schwierigkeiten, wenn er nicht mehr als Angehöriger gilt. Dann braucht er volles eigenes Einkommen oder Vermögen.
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Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon Wernerson » Sa Dez 01, 2012 7:00 pm

Hallo zusammen,

wir haben, auch dank eurer Auskünfte hier, am letzten Donnerstag unser Visum bei dem Konsulat in Hamburg bekommen.
Ihr habt völlig recht, den geraden Weg zu gehen.
Wir haben jetzt ein Touristenvisum mit mehrfacher Einreise, diese müßen wir jeweils in einem 60 Tage Zeitraum erledigen.
Alles recht problemlos, die Prozedur beim Konsulat dauerte weniger als 10 Minuten.
Am 4. Januar reisen wir in Thailand ein, alles Andere zeigt sich dann vor Ort.

Wir freuen uns immer noch darauf.

Allen eine gute Zeit
Werner

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Re: Visum Kategorie "Non-O" f. dt. Ehepaar

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Dez 03, 2013 1:13 pm

Laut Pattaya Today hat die thailändische Einwanderungsbehörde angekündigt, dass die ausländischen Ehefrauen von Expats mit einem Ein-Jahres- Alters Visum in Zukunft ihre eigenen separaten Renteneinkommen oder Guthaben auf einem ebenfalls eigenen Thai Bankkonto brauchen werden.

In der Vergangenheit seien diese Frauen in der Lage gewesen, "ein" Visum ihres Mannes zu nutzen, indem Sie einfach ihre Heiratsurkunde und ein aktuelles Non-Immigrant Visum im Pass zur Verlängerung vorlegten. Es sei nicht notwendig gewesen, dass beide Partner ein eigenes Einkommen oder Geld auf Thai Bankkonto nachwiesen.

Unter den überarbeiteten Leitlinien werden beide ausländischen Partner in einer Ehe separat Jahreseinkommen aus dem Heimatland im Gegenwert von mindestens 800.000 Baht oder getrennte Thai Bankkonten mit diesem Mindestbetrag als Guthaben zeigen müssen, oder eine Kombination von beiden.

Bestätigungen einer Botschaft gelten immer noch als Nachweis des Einkommens, während die 800.000 Baht in einer thailändischen Bank dort schon seit drei Monaten vor dem Antrag auf Verlängerung (2 Monate vor dem ersten Antrag) gewesen und durch einen Brief von diesem Finanzinstitut bestätigt sein müssen.

Die Einschränkung der Vorschriften über das Ruhestands-Visum dürfte von der Sorge ausgegangen sein, dass einige Farang-Farang - Ehen nicht echt sein könnten oder brächen.

Die Anforderung für jeden Partner , Nachweise für 800.000 Baht auf Konto oder Einkommen, oder eine Kombination von beiden, zu zeigen , wird als die beste Garantie für eine Einwanderungsbehörde gesehen. Auch ist es nicht möglich für ein Ehepaar, ein gemeinsames Bankkonto zu präsentieren. Jeder Partner wird nun als eigenständige Einheit behandelt.

Einige Visa-Spezialisten sagen, die Änderung der Einwanderungsbestimmungen vor Beginn der ASEAN- Wirtschaftsgemeinschaft in zwei Jahren ziele dahin, mittelfristig zu mehr Migration innerhalb des regionalen 10-Länder-Blocks zu führen.

Es habe seit einiger Zeit Besorgnis in der Einwanderungsbehörde gegeben, dass der Besitz einer Heiratsurkunde kein Beweis für die anhaltende Beziehung ist und einfach nur verwendet werden könnte, um ein langfristiges Visum zu erlangen. Die neue Regelung gilt auch für gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften wie sie jetzt in einigen Ländern, wenn auch noch nicht in Thailand, durchgeführt werden.
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