Einreisebestimmungen (nur für Touristen)

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
Isaan Web Wizard
Korat-Isaan-Forum-Gast

Einreisebestimmungen (nur für Touristen)

Ungelesener Beitragvon Isaan Web Wizard » Di Jan 02, 2007 8:31 am

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Ein jetzt nur innerhalb von sechs Monaten insgesamt dreimal erhältliches “Visa upon Entry” wird von den thailändischen Grenzbehörden in den Reisepass eingestempelt.Voraussetzung dafür ist neben einem gültigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Diese Aufenthaltsberechtigung kann nicht verlängert werden. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand. grundsätzlich nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass ohne Probleme möglich. Wenn Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind, können Probleme bei der Einreise auftreten.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.

Näheres zu den Einreisebestimmungen für Thailand kann auch der Website http://www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw.

Wichtiger Hinweis:

Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.

Bei nicht rechtzeitiger Ausreise VOR Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nicht-Zahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Anschließend erfolgen Ausweisung und (zwangsweise) Abschiebung in das Heimatland. In jedem Fall von "overstay" wird eine einjährige Wiedereinreisesperre verhängt.

Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen.

Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.

Quelle: Auswärtiges Amt 2. Jan. 2007
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... weise.html

Zurück zu „Thailand-Visa“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 112 Gäste