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Re: Geldverleih von "Visageld"?

Verfasst: So Jan 06, 2019 3:54 pm
von Mousemelk (†2019)
https://www.wochenblitz.com/index.php/home/wochenblitz/2013-09-11-06-44-59/item/2142-neue-anforderungen-fuer-rentner-und-heiratsvisa
Auszug aus:
Neue Anforderungen für Rentner- und Heiratsvisa
Written by Wochenblitz Published in Bangkok
Sonntag, 06 Januar 2019 09:45
Zitat:..
In einem unbestätigten Bericht des Thaivisa-Mitglieds bkk6060 heißt es, dass die Einwanderungsbehörde den Ausländern wahrscheinlich einen gewissen Spielraum bieten würde, wenn sie die ersten Anträge im Rahmen der neuen Anforderungen in einem Zeitraum von 12 Monaten einreichen sollten.
Antragsteller müssen jedoch ab 2020 sicherstellen, dass sie ein Einkommen von 12 Monaten vorweisen können, das auf ein
thailändisches Bankkonto eingeht.

siehe auch:
https://www.thaivisa.com/forum/topic/1076642-thai-immigration-reveals-new-requirements-for-retirement-marriage-extensions-visas/

http://thailandtip.info/2019/01/06/thailaendische-einwanderungsbehoerde-gibt-neue-anforderungen-fuer-rentner-und-heiratsvisa-bekannt/
Was soll man davon halten?

Re: Geldverleih von "Visageld"?

Verfasst: So Jan 06, 2019 5:12 pm
von thedi
Es gibt mittlerweilen auch schon eine offizielle Verfügung von "Big Joke" die da besagt:

Man kann Renten wie gehabt durch eine Bestätigung der Botschaft nachweisen - sofern die Botschaft das macht. Das ist für alle DACH-ler der Fall. USA, GB, AU und DK Botschaften machen das aber nicht mehr.

Für die gibt es einen neuen Weg:

Als Renten-Nachweis können auch monatliche Gutschriften auf einem Sparheft einer Thai Bank verwendet werden. Die Gutschriften müssen monatlich erfolgen, 12 im Jahr. Bei erstmaligem Antrag können auch weniger Monate akzeptiert werden - wenn es sich z.B. um einen Neu-Rentner handelt. Nebst dem Sparbuch ist ein "bank letter" erforderlich.

Abgesehen davon bleibt alles wie gehabt.

Unklar ist, wie die Kombination Rente und Geld auf der Bank nun geht. Wer diesen Weg geht, wird wahrscheinlich am besten zwei separate Konto verwenden.


Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Re: Geldverleih von "Visageld"?

Verfasst: Mi Feb 06, 2019 11:31 am
von KoratCat
Da nach der neuesten Bestimmung das "Visageld" nicht nur zwei Monate vor der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung auf dem Konto sein sondern (in voller Höhe) auch für drei Monate danach bleiben sowie das danach verbleibende Guthaben mindestens 400.000 THB betragen muss, dürfte das Schlupfloch doch wieder etwas mehr gestopft sein.

Bild

Re: Geldverleih von "Visageld"?

Verfasst: Mi Mär 06, 2019 11:28 pm
von Henness
Ich bin auch davon ausgegangen, dass sich mit den neuen Bestimmungen was ändert. Aber wie ich bestätigen kann, hat sich bis dato 06.03 nichts geändert.
Aber mal schauen wie es weiter geht....