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Bedingungen für "Rentner Visum"?

Verfasst: So Feb 28, 2010 6:36 pm
von marthai79 (?2013)
Nachdem ich ja in einem anderen Thread ein Projekt vorgestellt habe wurde mir nun von mehreren Personen gesagt, dass das "Rentnervisum" bzw. die Aufenthaltsbewilligung für Renter (Visum Typ "o") nur dann erteilt werde wenn eine bestimmte Summe an Vermögen oder ein bestimmter Geldeingang monatlich nachgewiesen sei.
Lt. Auskunft des Thai-Konsulates und der Botschaft sei aber auch der Besitz von z.b. Haus mit entsprechendem Gegenwert ausreichend.
Dies wurde ja von vielen hier als nicht korrekt bezeichnet.

Auf der Migration in Thai hat meine Frau natürlich nur die Tahi-Typische antwort erhalten: Kommt drauf an....

Hat da jemand Erfahrung bzw. kenn evtl. das Gesetz wo dies geregelt ist, denn wenn Geldwerte (Konto) mit mehr als 800.000THB vorhanden sein muss, dann wirds schwierig für das Projekt.

Danke schon mal für eure Antworten.

Re: Bedingungen für "Rentner Visum"?

Verfasst: So Feb 28, 2010 7:40 pm
von dogmai
marthai79 hat geschrieben:Lt. Auskunft des Thai-Konsulates und der Botschaft sei aber auch der Besitz von z.b. Haus mit entsprechendem Gegenwert ausreichend..


Warum glaubst du, in einem Forum andere bzw. bessere Auskünfte zu erhalten? Und Hausbesitz - hast du den mit entsprechenden Papieren auf deinen Namen?

Re: Bedingungen für "Rentner Visum"?

Verfasst: So Feb 28, 2010 8:07 pm
von marthai79 (?2013)
Weil viele Personen in Foren sagten dies sei so nicht richtig, und es würde nur Bargeld akzeptiert, bzw auf Konto.

Die Personen die dann nach Thailand kommen würden, kaufen ja dann Häuser auf ihren Namen (Wert ca. 1Mio THB).

Ich selbst bin ja nur in der Planung dabei, hab das "Seniorenalter" noch nicht so ganz erreicht (30...) :)
..sol langsam artet das in Stress aus...

Re: Bedingungen für "Rentner Visum"?

Verfasst: So Feb 28, 2010 9:27 pm
von Detlef (†2020)
Hier mal die verkürzte Wiedergabe der Bedingungen für Rentner (Neu-Fälle)

1. Die maximale Aufenthaltsdauer für Rentner beträgt 1 Jahr. Nach Ablauf muss bei der Immigration eine Verlängerung beantragt werden.
2. Der Rentner muss im Besitz eines NON IMMI (O) Visums sein. (gibt’s bei der thailändischen Botschaft oder einem thailändischen
Konsulat, z.B., in Deutschland)
3. Der Rentner muss mindestens 50 Jahre alt sein.
4. Der Rentner muss über ein monatliches Einkommen in Höhe von 65.000 Bath verfügen, welches gegenüber der Immigration
nachzuweisen ist. Entsprechende Bescheinigungen gibt’s, z.B., bei der Deutschen Botschaft in BKK.
5. Alternativ kann ein Bankguthaben bei einer thailändischen Bank in Höhe von 800.000 Bath nachgewiesen werden. Bei erstmaliger
Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss sich vorgenannter Betrag mindesten 60 Tage vor Antragstellung auf dem Bankkonto
befinden. Bei Verlängerungsanträgen 3 Monate vor Antragstellung.
6. Sollte das monatliche Einkommen weniger als 65.000 Bath betragen, kann der Fehlbetrag durch entsprechendes Bankguthaben
kompensiert werden. Das mit 12 zu multiplizierende Monatseinkommen und das Bankguthaben müssen am Tag der Antragstellung in der
Summe mindestens 800.000 Bath ergeben.

Dieses gilt für Rentner, welche nicht mit einer Thailänderin verheiratet sind.

Für Rentner, die mit einer Thailänderin verheiratet sind, reduzieren sich die Beträge auf monatl. 40.000 Bath, bzw. 400.000 Bath Bankguthaben. Hier muss sich das Guthaben mindestens 2 Monate vor Antragstellung auf dem Konto befinden. In Ausnahmefällen und aufgrund besonderer Umstände kann die Immigration bei mit Thailänderinnen verheirateten Ausländern von den vorgenannten Bedingungen abweichen. (was immer das heissen mag)

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Gewähr.

Re: Bedingungen für "Rentner Visum"?

Verfasst: So Feb 28, 2010 9:42 pm
von marthai79 (?2013)
Vielen Dank.

DIese Info hatte ich auch.
Also "zählt" eine Immobilie nicht als "Bankguthaben".

Es sind alles Rentnerpaare aus D, CH, A, nciht mit einer Thai verheiratet.

Sieht also nicht so gut aus, da es bei 3en eng wird.

Hmm, werds mal so weiter geben.

Danke schön.