Angehörigenvisum unter 50 ohne Rente

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
ornanong
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Angehörigenvisum unter 50 ohne Rente

Ungelesener Beitragvon ornanong » Do Jan 07, 2010 12:06 pm

Hallo zusammen

Möchte mal eine Frage stellen für einen Deutschen Freund der seit etwas mehr als 2 Jahre hier ist. Bis Anhin hatte er mit seiner Frau zusammen einen Shop und konnte so seine Visum Verpflichtungen erfüllen. Jetzt hat er den Shop aufgegeben sprich vermietet und jetzt stellt sich die Frage wie weiter mit dem Visum.
Da er noch um einiges jünger als 50 Jahre ist kommt das normale Visum ja woll kaum in Frage also die 800'000 und und und.

Was gibt es da noch für andere Legale Möglichkeiten ausser der Visarun Touren.
Er ist mit einer Thai Verheiratet.
Wer weiss mehr darüber?????
Gruss Rene

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KoratCat
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Re: Angehörigenvisum unter 50 ohne Rente

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jan 07, 2010 4:27 pm

Wo ist da ein Problem? "Er ist mit einer Thai Verheiratet." Für das Heiratsvisum (Angehörigenvisum)" müssen er und seine Frau zusammen mindestens 40.000 Baht im Monat regelmäßig an Einkommen erzielen oder 400.000 Baht auf einem Thai Bankkonto haben. Wenn das Einkommen niedriger ist, muss der Differenzbetrag zum Jahreseinkommen (480.000 Baht) auf dem Bankkonto sein. Die Mieteinnahmen wären z. B. schon mal ein Teil des Einkommens.
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Detlef (†2020)
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Re: Angehörigenvisum unter 50 ohne Rente

Ungelesener Beitragvon Detlef (†2020) » Do Jan 07, 2010 6:17 pm

KoratCat hat geschrieben: müssen er und seine Frau zusammen mindestens 40.000 Baht im Monat regelmäßig an Einkommen erzielen oder 400.000 Baht auf einem Thai Bankkonto haben. Wenn das Einkommen niedriger ist, muss der Differenzbetrag zum Jahreseinkommen (480.000 Baht) auf dem Bankkonto sein.


Mit diesem Informationsstand (hinsichtlich der Beträge bei Verheirateten) bin ich Anfang 2008 bei der Immi in Kogkruat (TOT) vor die Wand gelaufen. Der "nette" junge Mann hielt mir ein Merkblatt für Fünfzigjährige unter die Nase, wonach genau die doppelten Beträge, nämlich 80.000/Monat bzw. 800.000 Bankguthaben, notwendig waren.

Diese Hausnummern waren mir nicht unbekannt, kämen aber, so glaubte ich, für mich nicht in Ansatz, da ich doch verheiratet war.

Meinen wiederholten Hinweis auf den Stand der Ehe unter Vorlage der in Lak Si legalisierten Heiratsurkunde, wischte er, mittlerweile ungehalten, wirsch vom Tisch und fuchtelte wild mit dem o.g. Merkblatt vor meiner Nase herum.

Da es mir sehr viel Kraft kostet, mich in solchen Situationen zu beherrschen, habe ich es vorgezogen, mich höflich lächelnd zu bedanken, stand auf, nahm meine Frau an die Hand und ging. Der "nette" junge Mann schaute darob ziemlich verständnislos aus der Wäsche. Ich war aber wild entschlossen, meine Aufenthaltserlaubnis bei der Immi in BKK zu beantragen.

Der Zufall ergab, dass es ein paar Tage später, durch Vermittlung von Bekannten, zu einem erneuten Treffen in der Immi kam. Diesemal mit einem anderen, sehr zuvorkommenden Herrn. Es wurden ein paar nette Worte gewechselt, ich habe mich gelassen zurücklehnen können, habe ein paar Unterschriften geleistet und nach einer guten halben Stunde hatte ich sowohl Aufenthaltserlaubnis als auch re entry multiple in der Tasche. Aber auch er wollte min. 80.000/Monat bzw. 800.000 Bankguthaben sehen.

Frage: sind die von dir, Klaus, angezogenen Zahlen immer noch, oder aufgrund geänderter Verordungen up to date? Oder sind sie eventuell veraltet? Spielt es nunmehr keine Rolle mehr, ob verheiratet oder nicht? Oder hat man mich damals veräppelt? Ich bin da mittlerweile äußerst ratlos, zumal ich mit den Ausführungen auf der homepage der Immi auch nicht so recht klar komme.

Kennt jemand den aktuellen Stand der Dinge? Das wäre auch für mich von gesteigertem Interesse, da ich seit dem 01.01.2010 nunmehr Altersruhegeld beziehe und sich mein Einkommen entsprechend geändert hat.

Ich werde es zwar Mitte März wohl aus erster Hand erfahren, da ich dann meine 2. extention beantragen muss. Würde mich aber wohler fühlen, wenn bis dahin mein Wissensstand ein up grade erfahren würde.
...selbst ist der Mann! (wenn man ihn lässt und wenn er kann)

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Re: Angehörigenvisum unter 50 ohne Rente

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jan 07, 2010 9:21 pm

Detlef hat geschrieben:Frage: sind die von dir, Klaus, angezogenen Zahlen immer noch, oder aufgrund geänderter Verordungen up to date? Oder sind sie eventuell veraltet? Spielt es nunmehr keine Rolle mehr, ob verheiratet oder nicht? Oder hat man mich damals veräppelt? Ich bin da mittlerweile äußerst ratlos, zumal ich mit den Ausführungen auf der homepage der Immi auch nicht so recht klar komme.

Kennt jemand den aktuellen Stand der Dinge? Das wäre auch für mich von gesteigertem Interesse, da ich seit dem 01.01.2010 nunmehr Altersruhegeld beziehe und sich mein Einkommen entsprechend geändert hat.



Autsch, was die Seite der Immi hergibt, sieht aber nicht gut aus. Da heisst es jetzt, dass Ehemänner von Thaifrauen, die ihre Frauen oder Kinder besuchen, nur jeweils eine Verlängerung bis zu 60 Tagen pro Antrag erhalten können:

7.23 In the case of an alien
visiting a Thai spouse
or child: Permission
will be granted for a
period of not more
than 60 days at a time.

Mit ihrer Thaifamilie zusammenlebende Ausländer fallen dann wohl unter die "Sonderfallregelung" mit einer Einzelfallprüfung und Ermessensentscheidung:

12. Other cases not stipulated herein shall be submitted to the Commissioner of the Immigration
Bureau or competent official for decision on a case-by-case basis.


Mit anderen Worten: Fragt die Beamten und seid besonders lieb zu Ihnen. Ich denke nicht, dass die Nachprüfung solch einer bzw. das Widerspruchsverfahren bei solch einer Ermessensentscheidung hier mit der gleichen Ernsthaftigkeit erfolgt wie in Europa.
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ornanong
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Re: Angehörigenvisum unter 50 ohne Rente

Ungelesener Beitragvon ornanong » Do Jan 07, 2010 10:52 pm

KoratCat hat geschrieben:Wo ist da ein Problem? "Er ist mit einer Thai Verheiratet." Für das Heiratsvisum (Angehörigenvisum)" müssen er und seine Frau zusammen mindestens 40.000 Baht im Monat regelmäßig an Einkommen erzielen oder 400.000 Baht auf einem Thai Bankkonto haben. Wenn das Einkommen niedriger ist, muss der Differenzbetrag zum Jahreseinkommen (480.000 Baht) auf dem Bankkonto sein. Die Mieteinnahmen wären z. B. schon mal ein Teil des Einkommens.


Hallo Klaus
Den springenden Punkt hast du offensichtlich übersehen er ist noch nicht 50 Jahre alt. Die Geld Frage stellt sich so nicht. Die Pacht für den Shop reicht höchstens um es überspitzt zu nennen für Zigaretten und Bier. Die 800'000 sind überhaupt nicht das Problem sondern sein Alter respektive noch nicht alt genug. Also Jungspund :D

Zitat: Mit ihrer Thaifamilie zusammenlebende Ausländer fallen unter die "Sonderfallregelung" mit einer Einzelfallprüfung und Ermessensentscheidung:
Vielleicht müsste er wirklich mal bei der Immi vorsprechen. Wobei ich mir nicht vorstellen kann das deren Ermessens Spielraum so gross ist.
Auch sonst kenne ich niemand der nicht 800'000 als Vermögen deklarieren muss. Mit den üblichen 3 Monaten vor der Fälligkeit des Jahres Visum.
Weitere Vorschläge Bitte.
Gruss Rene

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Re: Angehörigenvisum unter 50 ohne Rente

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Jan 08, 2010 9:10 am

Hallo Rene,

die Unterscheidung zwischen dem Rentnervisum und dem Angehörigenvisum (Heiratsvisum) gibt es nach wie vor. Das Rentnervisum ist jetzt jedoch leichter zu erhalten, es ist nur einkommensabhängig. Es wurden für die Thai Behörden aber wohl zu viele Scheinehen geschlossen, um Angehörigenvisa noch ohne extrem sorgfältige Prüfung und Erwägung zu erteilen. Deshalb behält man sich seitens der Immi jetzt eine strenge Einzelfallprüfung vor, ob es sich um eine richtige Ehe handelt, bevor man ein Visum erteilt. Übrigens bin auch ich bereits seit nunmehr 21 Jahren in Thailand, aber erst seit 6 Jahren bin ich über 50 und kann ein Rentnervisum bekommen. Davor ging es mit dem Angehörigenvisum relativ einfach und auch ohne die für ein Rentnervisum erforderliche hohe Rente oder Rücklage, wie beschrieben waren zuletzt nur 40.000 Baht Einkommen pro Monat notwendig, früher noch weniger.

ornanong hat geschrieben:Vielleicht müsste er wirklich mal bei der Immi vorsprechen.


Ich bin schockiert, dass er das scheinbar noch nicht getan hat. Hat er Angst, dass die beißen? Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass er alle zwei Monate eine Verlängerung beantragen muss. Wenn er das eine Zeitlang tut, lenken die vielleicht ein und gewähren ihm eine jährliche Verlängerung aufgrund der Sonderfallregelung zum Zusammenleben mit der Gattin statt nur dem "Besuchen".

Ich denke, er sollte nicht mit Tricks wie Visarun etc. anfangen. Die sind weder billiger noch einfacher als das Ausnutzen der zweimonatigen Verlängerung. Vielleicht schaltet man bei der Immigration später auf stur, wenn man sieht, dass erst versucht wurde die Bestimmungen zu umgehen statt sie im Rahmen des Möglichen auszuschöpfen. ;)
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