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Angehörigenvisum bei Einkommen von thai Ehepartner

Verfasst: Mi Okt 11, 2006 8:11 am
von KoratCat
Selbstverständlich gibt es auch dann ein Visum, wenn der thai Ehepartner ein ausreichendes Einkommen nachweist, um den ausländischen Ehepartner zu unterhalten. Einzelheiten sind mir nicht bekannt. In anderen Foren wird von einem monatlichen Einkommen von 40.000 THB geredet.

Ich kann mir jedoch vorstellen, dass viele vermuten, hier einen Umweg um die strengen Bestimmungen zum Geschäftsvisum zu finden, indem sie den Betrieb auf den Namen des thai Ehepartners eintragen lassen, und selbst nur "mithelfen". Es ist zu erwarten, dass die Immigration gleiche Vermutungen anstellt, und gerade solche Situationen extrem gründlich überprüft. Sicher sollten sie das! :lol: