Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
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WADI (†2016)
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Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon WADI (†2016) » Di Sep 26, 2006 9:42 am

ein wenig ein "side problem", passt aber hierhin:

"Offizialisieren meiner Anwesenheit" = Meldung 24h nach Ankunft bei der Immigration...habe ich nie gemacht, dachte immer die Meldung auf meiner arrival card reiche aus. Wie mache ich das denn jetzt ganz richtig? Nach Khorat zur Immi mit Paß, mit Kopie Tabian Baan meiner Partnerin mit was sonst noch?

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KoratCat
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 26, 2006 12:54 pm

Aus deiner "Arrival-Card" geht ja nicht hervor, wo Du dich aufhältst sondern nur, dass Du im Lande bist. Diese Bestimmung der Meldung ist schon sehr alt, aber keiner hatte sie bisher ernst genommen.

Wer eine Verlängerung des Heiratsvisums hat, hat die Meldung bereits hinter sich, weil die Ehefrau bei der Immigration schon etwas Entsprechendes hat unterschreiben müssen.

Gemäß dem Gesetzestext, den ich leider noch nicht übersetzt habe, aber verspreche noch zu übersetzen, kann die Meldung bei der örtlichen Polizeistation erfolgen. Eine Reise zum weiter entfernten Immigration Office ist also nicht notwendig.

Hier der englische Gestzestext:

Duties of the aliens under Section 37 and penalty under Section 75 of Immigration Act B.E.2522:

An alien who has been granted temporary stay in the Kingdom shall be required to comply with the following conditions:

1. Not to engage in or take any work or employment unless granted permission. Doing so shall be punished with imprisonment not exceeding one year or a fine not exceeding baht 10,000 or both.

2. to stay at a place the location of which the competent officer has been notified. Failing to so notify shall be punished with fine not exceeding Baht 5,000 and daily fine of Baht 200 until the rectification of the actions.

3. In the event of change of address, notification of such must be made to the officer within 24 hours from the change date thereof. Failing to do so notify shall be punished with fine not exceeding Baht 200 per day until the notification is made.


4. In the event that an alien stays in thailand exceeding 90 days, such alien shall be required to notify the immigration officer of their address without delay after the 90 day period has elapsed. Failing to so notify shall be punished with fine not exceeding Baht 5,000 and daily fine of Baht 200 until the rectification of the actions.

Duties of the householder, owner or possessor of a residence or hotel manager who provides accommodations to aliens authorised to thay in the Kingdom on a temporary basis is required to notify the immigration officer under Section 38 of the Immigration Act B.E.2522 and Penalty under Section 77 of the Immigration Act B.E. 2522

1. To notify the officer at the Immigration Office located in such locality in which the house, residence or hotel is located. Such notification shall be made within 24 hours from the date the alien is given accomodations. If there is no Immigration Office in such area available, a notification shall have to be made with the police office at the local police station.

2. In the event that the house, residence or hotel where an alien is staying is located in Bangkok a notification shall be made with the competent officer at the Immigration Bureau.

Source: http://www.immigration.go.th/forum/inde ... opic=180.0

Absatz 4 könnte missverstanden werden, dass diese Meldung erst bei längerem Aufenthalt als 90 Tage gälte. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Damit sind die 90-Tage-Meldungen des Rentnervisums gemeint. Also Inhaber eines Rentnervisums sollten sich nach Ankunft zumindest bei der örtlichen Polizei melden, und dann alle drei Monate bei der Immigration. So sehe ich die derzeitige Regelungslage.

Ich denke, man sollte seinen Reisepass und die Gastgeberin samt ID-Card und Hausregister mitnehmen und selbstverständlich Fotokopien der Papiere.

Von der Korat-Immigration werden Geschichten erzählt, dass Farangs, die wegen irgendwelcher Dinge dort vorstellig wurden, um 800 Baht erleichtert wurden, weil sie diese Meldung unterlassen hatten. Bei der örtlichen Polizei wird sicher weniger scharf geschossen, und das erfüllt das gesetzliche Erfordernis voll und ganz.
Zuletzt geändert von KoratCat am Di Sep 26, 2006 5:46 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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WADI (†2016)
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon WADI (†2016) » Di Sep 26, 2006 5:09 pm

danke - zwar fülle ich die Einreisekarte immer mit kompletter Anschrift aus aber ich bin sicher, das einzige Behörden- Interesse an dieser Karte ist, daß irgendwann einmal die beiden Hälften wieder zusammengeführt werden können. Insofern werde ich nächstens den einfachen Gang zur local police station machen (vielleicht kann ich das sogar bei meinem moo baan Bürgermeister abgeben u. der nimmts nach Phimai mit...)

dirk
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon dirk » Do Jul 05, 2007 7:27 pm

meine frage meine tochter aus frankreich mit drei enkelkinder kommen in ferien nach korat , sie wohnen bei uns
muessen sie sich auch anmelden..u. wo..fuer 20 tage
dake fuer die auskunft
dirk . . . (geändert von Admin.)

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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jul 05, 2007 8:13 pm

dirk holzapfel hat geschrieben:meine frage meine tochter aus frankreich mit drei enkelkinder kommen in ferien nach korat , sie wohnen bei uns
muessen sie sich auch anmelden..u. wo..fuer 20 tage
dake fuer die auskunft
dirk . . . (geändert von Admin.)


Um dem Gesetz zu entsprechen, reicht es m. E. völlig, wenn deine Frau mit den Pässen deiner Besucher mal bei dem Immigration Office in der Assumption School, neben St. Mary's Hospital, gegenüber von BigC, vorbeischaut. Sie sollte auch Kopien der Pässe mit dem Visum und Einreisesstempel mitnehmen. Ich denke, Du und deine Besucher müssen nicht mit. Laut Gesetz soll das innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft gemacht werden. Es steht nirgendwo, dass das bei Kurzaufenthalten nicht getan werden müsse. Da es sich dabei um eine Verpflichtung des Haushaltsvorstandes handelt, als der wohl deine Frau angesehen wird, musst Du selbst nichts tun. Ich habe noch nie gehört, dass jemand deswegen Ärger bekommen hat, weil er die Meldung nicht gemacht hat. Aber die Gesetze Farangs betreffend sind ja verschärft worden. :wink:
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon WADI (†2016) » Do Jul 05, 2007 8:21 pm

@dirk: nicht die Gäste müssen sich anmelden sondern der Gastgeber (der ein Haus, eine Wohnung besitzt)
muss das tun. In aller Regel ist das ja der Hotellier, aber bei Privatbesuchen ist das eben in Deinem Fall
wahrscheinl. Deine Frau/Deine Partnerin - die eben als Haus/Wohnungseigentümerin das Hausregister in
der Tasche hat.

Egal wie kurz oder wie lang die Gäste hierbleiben: angemeldet werden muss IMIMER (zumindest lt. Gesetz);
wo? Khorat Immigration ein paar Meter hinter dem St. Mary's Hospital. Fragt doch vorher mal, ob die Gäste
überhaupt mitfahren müssen oder ob eine Kopie von den jeweiligen Pässen reicht. Deine Frau/Partnerin oder
auf wen auch immer bei Euch das Hausregister ausgestellt ist muss auf jeden Fall dorthin (zumindest lt. Gesetz)
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Aug 23, 2008 8:23 am

Es gibt sogar ein Formular dafür. Es kann da runtergeladen werden:

http://www.imm.police.go.th/nov2004/download/tm30.doc

Die Erklärung auf der Webseite der Immigration redet zwar von gewerblicher Unterbringung, also nur der Vermieter wäre anzeigepflichtig. Aber man kann der Immigration das Formular und eine Kopie der Fotoseite des Reisepasses auch einfach per Einschreiben einsenden. Lieber etwas zuviel Papier als Ärger mit "bedürftigen Mienen". :wink:
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fen (†2014)
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon fen (†2014) » Sa Aug 23, 2008 1:14 pm

wer keine Immigration in seiner Nähe hat, kann die Meldung auch bei seiner zuständigen Polizeistation erledigen. So habe ich das hier in Kok Tum, meinen Dorf (Lopburi) gemacht. Die mussten sich erst schlau machen, haben es dann aber erledigt. Meinen Pass haben Sie kopiert. Dann haben wir aber noch etwas geklönt, wobei der Polizei nicht auffiel, und mir auch nicht, das ich meinen Pass noch nicht zurück hatte. Wurde mir dann doch tatsächlich nach Hause gebracht. Ob es evtl. Absicht war, um zu sehen ob ich auch tatsächlich dort wohne?
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon WADI (†2016) » Sa Aug 23, 2008 4:25 pm

fen hat geschrieben:wer keine Immigration in seiner Nähe hat, kann die Meldung auch bei seiner zuständigen Polizeistation erledigen


Also, in dem weltoffenen township Phimai haben sie irgendwann mal wieder von der P.- Station fortgeschickt, keine Ahnung, keine Lust, keine Formulare, insgesamt lambaak für die Herrschaften...
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Volker
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon Volker » Mo Feb 22, 2016 6:26 pm

Formblat TM30

Die Regierung will durchsetzen, das bestehende Gesetze eingehalten werden. So müssen sich Ausländer, die nach der Einreise nicht in einem Hotel absteigen, sondern privat unterkommen, von dem Gastgeber innerhalb 24 Stunden polizeilich angemeldet werden. Dazu ist das Formular TM30 zu verwenden.
Hier wird ab 2016 wohl ernst gemacht. Die Thaifrau von meinem Bekannten musste jetzt 800 Bath Strafe zahlen. weil sie die Frist versäumt hat. Ihr Mann ist im Januar mit einem 3-Monats-Visum gekommen. Ich weiß nicht, ob das auch uns betrifft, die ein Jahresvisum haben, wenn wir mal Deutschland besuchen. Vielleicht ist da jemand besser informiert als ich. Aber wenn wir Besuch bekommen, ist das erforderlich.

Hier der Link für Formulare: http://www.immigration.go.th/nov2004/en ... e=download

Gruß an alle
Volker

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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Feb 24, 2016 5:54 pm

Das Thema wird vermehrt auch in den englischsprachigen Internetforen diskutiert. Ein Mitglied des Koratfart.com hat heute gepostet, er werde ohnehin in ein paar Tagen wieder in Dankwian vorstellig und werde bei jener Gelegenheit nach Details fragen und dann berichten. Es empfiehlt sich, einen Thai um Erläuterung (der Thai-Version des Textes) zu bitten. Der Text in Englisch ist mehr als nur verwirrend, Worte wie "TEMPORALITY" (Zeitlichkeit) werden sonst eher in philosophischen Abhandlungen gebraucht. Formulierungen wie (...WISH TO NOTIFY WHERE ALIEN RECEIVED PERMISSION TO STAY TEMPORALITY IN THE KINGDOM HAS STAYED AS...) sind nur schwer zu entschlüsseln. Ich kann mir vorstellen, dass im oberen Teil des Formulars Name und Adresse des privaten Thai Gastgebers eingetragen werden sollen, dann weiter die Adresse der Unterkunft des Besuchers. Auf dem zweiten Blatt (quer) sollen dann vermutlich Name und Nachname der Besucher, Ankunftsdatum, Art des Visums, Nationalität, Reisepassnummer, Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung, Ort der Ankunft, Nummer der weissen TM.6-Karte, und Verhältnis zum Gastgeber eingetragen werden.

Datei des Formulars habe ich diesem Post angehängt.
Dateianhänge
tm30.doc
(123 KiB) 85-mal heruntergeladen
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon dogmai » Do Feb 25, 2016 4:13 am

Da muß ich mir aber was einfallen lassen. Also: unser Haus gehört eindeutig meiner Frau. Ich werde im August dort alleine für 30 Tage einziehen. Ich bin also der Gast, der Gastgeber/Vermieter ist in Deutschland. Ob ich einfach mit dem Formular dort mal verbei schaue? Kann ja die Nachbarin mal mitnehmen, die mir schon bei der letzten Kontoeröffnung und beim gelben Hausbuch geholfen hat :wie. Irgendwie schafft die alles.
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Feb 25, 2016 1:36 pm

Neuer Beitrag zu diesem Thema auf koratfart.com:

Ich war im vergangenen Monat bei der DK Immigration und sprach mit dem gleichen Beamten, der im Oktober meine Ruhestands-Verlängerung genehmigt hatte. Ich fragte bezüglich meiner Person und dem meinem Stiefsohn gehörenden Haus, in dem ich lebe: "Müssen wir eine TM30 einreichen? "Nein, nur für Touristen", war die Antwort. Ich fragte dann nach einem Haus, das wir in der Nähe in Namen meiner Frau haben, das wir vermietet haben. Er fragte nach dem Mieter. Ich sagte, es ist jemand wie ich, der mit dem Rentner-Visum hier ist. Wieder sagte er: "Nein, nur für Touristen."
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Feb 25, 2016 5:52 pm

KoratCat hat geschrieben:Ein Mitglied des Koratfart.com hat heute gepostet, er werde ohnehin in ein paar Tagen wieder in Dankwian vorstellig und werde bei jener Gelegenheit nach Details fragen und dann berichten.


Sein Bericht, eben auf koratfart.com gepostet:

Ich hatte ein ziemlich langes Gespräch mit der Chefin in der TM30-Abteilung; sie bestätigte mir Folgendes:

Alle Hauseigentümer, die einen Ausländer beherbergen, müssen innerhalb von 24 Stunden ab dessen Ankfunft ein TM30-Formular einreichen,. Dies ist unabhängig von der Art des Visums - Tourist, O, B sind alle enthalten.

Eine neue TM30 muss eingereicht werden, wenn der Ausländer entweder a) seinen Wohnsitz in Thailand verlegt oder b) von außerhalb des Landes zurückkehrt. Letzteres kommt davon, dass bei der Ausreise jeweils die weisse TM.6 abgegeben und bei Einreise eine neue erteilt wird.

Auf dem TM30-Formular wird auch der Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung eingetragen. . Wenn man in einem Hotel oder einer Pension in Thailand übernachtet, wird jene Einrichtung ein TM30-Formular zum lokalen Büro für die Nächte des Aufenthalts senden bzw. per Internet melden. Wenn man zurückkommt an seinen bereits gemeldeten Wohnsitz, ist es für den Hausbesitzer nicht notwendig, erneut zu melden. Das gleiche gilt für einen kurzen Aufenthalt bei einem Freund oder der Familie. Längere Aufenthalte bei Freunden (ich weiß, das ist ein bisschen vage) sind dem zuständigen Immigrationsbüro zu melden, bzw. der Polizeistation, wenn es kein Büro in der Provinz gibt. Aber auch hier gibt es keine Notwendigkeit, erneut nach der Rückkehr zu melden, solange man innerhalb Thailand bleibt und an denselben Wohnsitz zurückkehrt.

Wie bereits erwähnt, liegt der TM30-Vorgang theoretisch ganz in der Verantwortung des Hauseigentümers. Natürlich wird es ein Problem für die Ausländer geben, sobald sie eine Verlängerung beantragen oder eine 90-Tage-Meldung machen, welche nicht gewährt oder bestätigt werden dürfen, wenn die TM30-Meldung nicht auf dem neuesten Stand ist.

Ferner muss der Hausbesitzer seinen Personalausweis zusammen mit dem Hausbuch, dem TM30-Formular und dem Reisepass des Besuchers vorlegen. Früher konnte meine Freundin, die Mieterin meines Hauses ist, den Vorgang vervollständigen, aber jetzt scheint es, es der Hausbesitzer tun muss. Nachdem diese Meldung einmal gemacht wurde, so scheint es, kann man den Vorgang selbst abschließen können, im Namen seines Hausbesitzer, solange man alle oben genannten Unterlagen zur Hand hat und die Details sich nicht geändert haben.

Hoffe, dass dies die Prozedur ein wenig verstehen hilft .... es scheint von Büro zu Büro zu variieren; dies ist die Korat-Version, wie es aussieht.
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nano
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Re: Anzeige über Privatunterbringung (TM.30-Meldung)

Ungelesener Beitragvon nano » Sa Feb 27, 2016 3:28 am

KoratCat hat geschrieben:Ferner muss der Hausbesitzer seinen Personalausweis zusammen mit dem Hausbuch, dem TM30-Formular und dem Reisepass des Besuchers vorlegen.

Diese Aussage ist teilweise korrekt. Weder der Hotelier muss, der Hausbesitzer sollte/muss? den Reisepass des 30 Tagen-Touristen der Behörde für die TM 30 vorzeigen.
Anm. Mein Reisepass wird auch von Hoteliers nicht kopiert - abschreiben dürfen sie .... (auch im Jahr 2016)

TM 30 http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php?page=alienstay

Notification of residence of foreigners for businesses
According to section 38 of the 1979 immigration act, "House owners, heads of household, landlords or managers of hotels who accommodate foreign nationals on a temporary basis who stay in the kingdom legally, must notify the local immigration authorities within 24 hours from the time of arrival of the foreign national." If there is no immigration office in the province or locality of the respective house or hotel, the notification is made to the local police station. In Bangkok the notification is made to the Immigration Bureau. The notification of residence of foreign nationals is made by the manager of licensed hotels according to the hotel act, owners of guesthouses, mansions, apartments and rented houses using the form TM. 30.
The notification of residence of foreign nationals within 24 hours can be made in a number of ways to make the notification as convenient as possible:

In person at the respective office, or
Through an authorised person at the respective office, or
By registered mail, or
Via internet.


Das TM30 kann via Internet erfolgen.


Filling in the foreign national residence notification form (TM. 30)

Please fill in all requested information according to the foreign national's passport, as often arriving passengers do not fill in the correct data on the arrival card. The form can be typed or handwritten in clear block letters. Leave a space between name, middle name, and surname.

If the passport number is preceded or followed by a letter, fill in the letter too.
Write the arrival card number (TM. 6) in the respective field. The arrival card is stapled into the passport. Both letters and numbers of the arrival card number must be filled in.
Arrival date means the date of arrival in Thailand. Date of accommodation must be filled in on the front page of the notification sheet.

After the officer in charge has verified the information on the notification sheet (TM. 30), he accepts the notification and hands over the lower part of the form to the person making the notification. This part must be kept for further checking.



Korrekt ist, dass bei einer Verlängerung des VISA ohne TM30 eine Busse von 800 Baht an den privaten Hausholder ausgesprochen wird (Erkenntnis aus Erfahrung gewonnen).


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