Arbeitsvisum (Business Visa)

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
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KoratCat
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Arbeitsvisum (Business Visa)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Sep 19, 2006 5:45 pm

Nur mal ganz kurz, um spätere Verwirrungen zu vermeiden:
Wer nach Thailand moechte, um zu arbeiten, also seinen Aufenthaltsanspruch weder darauf gründet, dass er mit einer/einem Thailänder(in) verheiratet ist, noch darauf, dass er seinen Lebensunterhalt aus einer Rente bestreitet, sondern darauf, dass er hier arbeiten kann und moechte, kann ein Non-Immigrant-Visum "B" erlangen. Daneben muss er eine Arbeitserlaubnis erlangen. Ggfs. werden auch noch berufliche Qualifikationen verlangt.

Wir werden dieses Thema noch behandeln, es sei denn jemand wolle jetzt schon etwas dazu sagen. Bitte haltet Euch nicht zurück. :D
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Stephan
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Re: Arbeitsvisum (Business Visa)

Ungelesener Beitragvon Stephan » Fr Okt 06, 2006 4:48 pm

1. sagtest du nicht an anderer stelle: non-immi-b, hiesse: 'geschaeftsbeziehung', zb gemietete immobilie? dazu benoetige ich doch kein work-permit. nachweis vermutlich mietvertrag?
2. darf ich in thailand mit aktien handeln und/oder wer stellt mir dazu ein permit aus?

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KoratCat
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Re: Arbeitsvisum (Business Visa)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Okt 06, 2006 5:50 pm

Kurze Begriffsklärung:

Unter Arbeit versteht man die fremdbestimmte Maloche, z. B. Lehrer an einer Schule etc. Dazu braucht man 'ne Arbeitserlaubnis. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass Du keinem gleich- oder höherqualifizierten Thai den Arbeitsplatz wegnimmst, dass er gerade dich braucht. Und Deine Qualifikation wird geprüft (z. B. TESL-Certificate für Englischlehrer).

Ein Gewerbetreibender ist, wer freiberuflich tätig ist oder ein Unternehmen mit Arbeitern betreibt. Dazu braucht man eine Gewerbeerlaubnis. Die Gewerbeaufsicht prüft die Zulässigkeit und Notwendigkeit des Gewerbes und ggfs. Deine Qualifikation für das Gewerbe, um Schaden für Kunden, Arbeitnehmer und die Volkswirtschaft zu vermeiden.

Für beide gibt es das Non-Immigrant"B"-Visum. Die Immigration gibt dazu auf ihrer Homepage folgende Information:

Verlängerung aus Geschäftsgründen

Arbeitserlaubnis ist Voraussetzung.
Das Unternehmen muss ein eingetragenes Grundkapital von 2 Millionen Baht haben.
Das Unternehmen muss über ausreichende Einnahmen verfügen, um die Löhne einschließlich der Zusatzvergütung der Kapitalseigner im nächsten Bilanzjahr zu zahlen.
Die Bezüge der Kapitalseigner in der Bilanz dürfen 1 Million Baht nicht unterschreiten (?).


Aktienhandel als Anleger mit Deinem Privatvermögen ist weder Arbeit noch Gewerbe. Du musst aber Einkommenssteuer zahlen, und dich selbstverständlich eines zugelassenen Börsenmaklers bedienen. Solltest Du selbst nach Zulassung als Börsenmakler streben, müsstest Du dich an die Stock Exchange of Thailand wenden.

Wenn das Thema Gewerbetreiben hier von Interesse sein sollte, schlage ich vor, dazu jemanden von der German-Thai Chamber of Commerce (Deutsch-Thailändische Handelskammer) um Mithilfe bei der Diskussion zu bitten. Die haben sowohl ein Büro in Bangkok als auch viele deutsche Mitglieder und eine eigene Webseite:

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