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Rentnervisum (Retirement Visa)

Verfasst: So Sep 17, 2006 4:46 pm
von KoratCat
Für das Rentnervisum müsst Ihr mindestens 50 Jahre alt sein und bei der Beantragung beim thailändischen Konsulat, das für Euer Heimatland zuständig ist, Euren Rentenbescheid vorlegen. Ich denke, Eure Rente muss mindestens 1.300 Euro (65.000 THB) monatlich betragen. Dann könnt Ihr ein Non-Immigrant"O"-Visum erhalten, Einreise innerhalb von drei Monaten.

"Admitted until"-Stempel bei Einreise für drei Monate. Innerhalb dieser Frist kann Verlängerung auf 365 Tage beantragt werden. Ihr braucht dazu - ausser den Unterlagen der thailändischen Ehefrau, die Ihr ja nicht habt - die gleichen Unterlagen wie beim Heiratsvisum. Nur Jahresrente und Bankguthaben müssen doppelt so hoch sein, meines Wissens insgesamt 800.000 bht. Als Verlängerungsgrund müsst Ihr "I am a pensioner" angeben. Gebühr ist auch 1.900 bht. Wird meines Wissens am gleichen Tag für ein Jahr erteilt, kein 6-Wochen-Warte-Stempel. Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) ist bei Ausreise ebenso zu empfehlen, sonst geht das ganze Theater mit Visum etc. auch wieder von vorne los. Vergesst nicht, Euren Rentenbescheid nach Thailand mitzubringen, den braucht die Botschaft für die Rentenbestätigung, es sei denn Ihr habt so viel Knete auf der Bank in Thailand.

Klaus

Verfasst: Mo Sep 18, 2006 3:25 pm
von KoratCat
Eins fällt mir noch ein: Das Rentnervisum hat die kleine Besonderheit der "90-day reports", d. h. Ihr müsst alle drei Monate bei der Immigration auf der Matte stehen und erklären, dass Ihr noch am Leben seid und wo Ihr wohnt. Das Immigration Office in Korat (Assumption-Schule, neben St. Mary's-Krankenhaus) kann das erledigen. Ist meines Wissens nur Formsache und kostet nichts.

Die Regelung, dass Euer thailändischer Gastgeber bei Privatunterbringung Eure Aufnahme in sein/ihr Haus der Immigration oder der Ortspolizei innerhalb von 24 Stunden nach Eurer Ankunft anzeigen muss, gilt auch. Wie in allen Fällen von Verzug werden Gebühren (200 bht pro Tag oder mehr) erhoben, wenn das nicht rechtzeitig geschieht.

In Anbetracht der sinnlosen Streiterei auf anderen Boards, wo die Leute aneinander vorbeireden, halte ich den Hinweis für notwendig, dass der Anspruch auf ein Rentnervisum, das man erlangen kann ohne mit einer Thailänderin verheiratet zu sein, den Anspruch auf ein Heiratsvisum (Angehörigenvisum) nicht ausschließt. Wer also Rentner und mit einer Thaifrau verheiratet ist, der kann wählen: beim Rentnervisum muss er nur einmal auf der Matte stehen, aber beim Heiratsvisum muss er weniger Einkommen bzw. Guthaben nachweisen und zum Anderen wegen der Garantie der Ehefrau keine 90-Tage-Vorstellungen ableisten. :mrgreen:

Verfasst: Sa Okt 07, 2006 4:54 pm
von AlHash
KoratCat,

und zum Anderen wegen der Garantie der Ehefrau keine 90-Tage-Vorstellungen ableisten (muss).


Das ist in meinem Fall anders. Obwohl ich mit einer Thai verh. bin, verlangt der Beamte in NongKhai mein 90tägiges Erscheinen.

Außerdem eine Bescheinigung des örtlichen Krankenhauses. Seltsam nur, daß dies nicht von allen verlangt wird. So sagte mir ein Pensionär, daß ihm diese Bescheinigung unbekannt ist, obwohl er schon 20 Jahre hier lebt.

Gruß
AlHash

Verfasst: Sa Okt 07, 2006 6:58 pm
von KoratCat
Im Großen und Ganzen war das Einwanderungsgesetz (Immigration ACT BE 2522) seit 1979 nicht verändert sondern immer wieder durch einzelne Ausführungsbestimmungen komplizierter gemacht worden. So enthält der Artikel 37 die 90-Tage-Meldung nach wie vor. Die von der Ehefrau bei der Visaverlängerung abgegebene Garantie beinhaltet jedoch die Versicherung, dass sie mit Ehemann zusammenlebt, und ihr Versprechen, die Behörden unverzüglich von einer Beendigung des Zusammenlebens zu unterrichten.

Auch die örtliche Polizei ist dazu übergegangen, Listen der Wohnadressen anzulegen und die Farangs im Auge zu behalten. Dabei handelt es sich sicher um wirksamere Maßnahmen. Die alte Bestimmung wurde offiziell noch nicht für ungültig erklärt. Man wird abwarten müssen, wie die neue Thairegierung ein neues Einwanderungsgesetz fasst.

Zum Beispiel wurde früher immer eine Steuerbescheinigung verlangt, auch wenn nach Doppelbesteuerungsabkommen nichts zu versteuern war. Der einfachste Weg der Sättigung der Bürokratie war, sich eine Quittung über 200 Baht vom Finanzamt als Strafe für verspätete Einkommenssteuererklärung geben zu lassen. Die wurde von der Immigration als Steuerquittung betrachtet. :lol:

Von provinziellen Immigration Offices habe ich schon die tollsten Geschichten gehört, wie das angebliche Erfordernis eines Spermiennachweises fürs Heiratsvisum etc. Aber ich weiß, dass auch Beamte gereizt reagieren können, nicht nur die vom Publikum . . .

Als eine Errungenschaft der jetzt stattfindenden Überarbeitung des Einwanderungsgesetzes (Immigration Act) wird momentan verbreitet, dass das Gesundheitszeugnis (Health Certificate), das vorher beim Rentnervisum verlangt worden sei, zukünftig nicht mehr notwendig sei. Von mir als Angehörigem einer Thai wurde es nie verlangt.

Kurz: Es bringt überhaupt nichts, sich mit den verschiedenen Anwendungen des (alten) Einwanderungsgesetzes und seiner ständig geänderten Ausführungsbestimmungen noch so ausgiebig auseinanderzusetzen. Es gilt zu hoffen, dass ein neues Einwanderungsgesetz logisch und klar, und vor allem für die Beamten der Fremdenverwaltung leicht verständlich, gefasst wird. Und dann nicht wieder dauernd durch für kaum Einen verständliche Ausführungsbestimmungen "verhunzt" wird. Die meisten Beamten waren damit schlicht überfordert. :roll:

Die thailändische Öffentliche Verwaltung wird ständig effektiver. Und vor allem hat man erkannt, dass ständige Fortbildung und insbesondere Dezentralisierung notwendig sind. Nach dem Letzteren habe ich die Intellektuellen rufen hören seit ich Thailand kenne.

Verfasst: Do Okt 19, 2006 12:28 pm
von KoratCat
Es ist jetzt schon von vielen verschiedenen Antragstellern bestätigt worden, dass das neue Korat Immigration Office das Gesundheitszeugnis auch beim Rentnervisum nicht (mehr) verlangt. :D

Verfasst: Fr Okt 20, 2006 12:01 pm
von khithen (?2015)
KoratCat hat geschrieben:Es ist jetzt schon von vielen verschiedenen Antragstellern bestätigt worden, dass das neue Korat Immigration Office das Gesundheitszeugnis auch beim Rentnervisum nicht (mehr) verlangt. :D


Hi Klaus,
kann man im Office von Korat auch eine Aufenthaltserlaubniss beantragen bzw. erhalten und wie ist die Adresse von dort?

Khithen

Verfasst: Fr Okt 20, 2006 3:21 pm
von KoratCat
khithen hat geschrieben:
KoratCat hat geschrieben:Es ist jetzt schon von vielen verschiedenen Antragstellern bestätigt worden, dass das neue Korat Immigration Office das Gesundheitszeugnis auch beim Rentnervisum nicht (mehr) verlangt. :D


Hi Klaus,
kann man im Office von Korat auch eine Aufenthaltserlaubniss beantragen bzw. erhalten und wie ist die Adresse von dort?

Khithen


Selbstverständlich! Ich hatte mich wieder mal missverständlich ausgedrückt. Ein Visum bekommt Ihr ja nur bei Konsulat oder Botschaft ausserhalb Thailands. Gemeint war die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung, die bei Einreise mit einem Rentnervisum erteilt wurde. Das gilt auch für die anderen Aufenthaltsgenehmigungen für Privatleute, wie von überall her verlautet. Nur hinsichtlich Geschäfts- und Arbeitsvisa liegen noch keine Erkenntnisse vor. Es wird auch behauptet, dass diejenigen, die etwa in Khon Kaen wohnen, sich aussuchen können, ob sie zum Büro in Korat oder Nongkhai gehen.

Wir haben für die Angelegenheiten mit dem Korat Immigration Office einen eigenen Thread eröffnet, der Wegbeschreibung, Platzmarker und Telefonnummern beinhaltet. Was das Büro als solches betrifft, lest bitte dort nach bzw. schlagt dort an: :D

viewtopic.php?t=288

Re: Rentnervisum (Retirement Visa)

Verfasst: Sa Okt 28, 2006 10:19 am
von tuktuk
KoratCat hat geschrieben:Zum Thema "nicht-thai"-Angehörige von Rentnern mit Rentnervisum werde ich mich äussern, wenn danach gefragt wird.

So jetzt tun mir die Finger weh vom Tippen. Ihr dürft Fragen stellen.:mrgreen:

Klaus

Hallo Klaus,
ich hoffe, Dir tun die Finger jetzt nicht mehr weh.
Wie ist es denn jetzt wohl ein Visum fuer "Nicht-Thai" Partner in Thailand zu erlangen?

Re: Rentnervisum (Retirement Visa)

Verfasst: Sa Okt 28, 2006 1:12 pm
von KoratCat
tuktuk hat geschrieben:Hallo Klaus,
ich hoffe, Dir tun die Finger jetzt nicht mehr weh.
Wie ist es denn jetzt wohl ein Visum fuer "Nicht-Thai" Partner in Thailand zu erlangen?


Von einem, der das tatsächlich schon beantragt und bekommen hat, habe ich auch noch nichts gehört. Wir haben leider kein Versuchskaninchen, um's auszuprobieren. Ich denke, insgesamt 800.000 Baht auf Konto oder in garantierter Jahresrente oder insgesamt. Mit den Papieren wird's da aber komplizierter, weil ja alles auf thai übersetzt und von der Botschaft beglaubigt sein muss.

Gut, dass Du den Stein wieder ins Rollen gebracht hast. Ich werd's mal dem Marty von der AOFT als Frage präsentieren. :D

Versuchskaninchen

Verfasst: Sa Okt 28, 2006 2:03 pm
von tuktuk
Hallo Klaus,
ganz so wild ist es mit der Uebersetzung nicht.Es reicht eine englische Uebersetzung,kann auch vom Konsulat bestaetigt werden.
Mit 800.000 THB, das glaube ich eigentlich auch nicht.Weiss ich aber auch nicht.Das Immigrationlaw sieht das "dependent Visa" vor.Wie es bisher gehandhabt wurde, keinen blassen Schimmer.
Vielleicht kann ich demnaechst mal berichten.Aber es dauert bestimmt noch 2/3 Monate.

Re: Versuchskaninchen

Verfasst: Sa Okt 28, 2006 3:21 pm
von KoratCat
tuktuk hat geschrieben:Mit 800.000 THB, das glaube ich eigentlich auch nicht.Weiss ich aber auch nicht.Das Immigrationlaw sieht das "dependent Visa" vor.Wie es bisher gehandhabt wurde, keinen blassen Schimmer.


For a foreigner who obtains a sponsorship from a Permanent Resident, such Permanent Resident must have not less than 400,000 baht in a savings account or not less than 40,000 baht per month income.


Auf deutsch heisst das in etwa: "Ein ständiger Resident, der einen Ausländer unterhält, darf nicht weniger als 400.00 BHT auf dem Sparkonto haben oder nicht weniger als 40.000 BHT monatliches Einkommen erzielen." Dies ist die generelle Bestimmung, nach der auch ein Thai so viel haben muss, um eine Aufenthaltsgenehmigung für einen von ihm unterhaltenen Ausländer zu bekommen. Das wird wahrscheinlich analog angewandt.

Das würde meine obige Vermutung bestätigen. Ist logisch, wenn ein Ehepaar (Ausländer/Thai) auch nur ein solches Minimum haben müssen. Aber ohne mit Thai verheiratet zu sein, bekommt man keine Aufenthaltserlaubnis mit 400.000 BHT Sparguthaben oder 40.000 BHT monatlichem Einkommen. Der Unterhaltende brauch ja auch ein Visum. Da er nicht mit einem Thai verwandt ist, bekommt er keinen "Rabatt". Dem Text entnehme ich, dass für den zu Unterhaltenden kein extra oder höheres Einkommen verlangt wird. :D Es kann natürlich wie bei fast allem uns noch nicht bekannte Spezialregelungen geben, die der generellen Regelung vorgehen.

Ein Versuchskaninchen wird gesucht! :mrgreen: