Heiratsvisum (Angehörigenvisum)

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
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KoratCat
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Heiratsvisum (Angehörigenvisum)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Sep 17, 2006 4:24 pm

Wer als Ausländer (Deutscher, Österreicher, Schweizer etc.) einen thailändischen Ehepartner hat, hat Anspruch auf ein "Non-Immigrant "O" - Visum. Das bekommt Ihr bei dem zuständigen thailändischen Konsulat, wo die Sprache Eurer Heiratsurkunde verstanden wird. Bei thailändischer Heiratsurkunde oder von Botschaft beglaubigter Übersetzung ins Thailändische bei jedem thailändischen Konsulat. Da ich seit 15 Jahren kein Visum mehr beantragt habe, bin ich über die Kosten nicht informiert. Die Höhe der Visagebühr könnt Ihr bei dem Konsulat erfahren.

Das Non-Immigrant "O" - Visum wird in der Regel für drei Monate ausgestellt. Das bedeutet nur, dass Ihr innerhalb von drei Monaten Gebrauch davon machen müsst, sonst verfällt es. Wenn Ihr eins mit mehreren Einreisen habt, müsst Ihr die letzte Einreise vor dem Verfallen vollzogen haben.

Bei Einreise bekommt Ihr mit dem Non-Immigrant "O" - Visum einen Stempel "Admitted until . . ." für 90 Tage später in Euren Reisepass. Das ist Eure Aufenthaltserlaubnis. Vor Ablauf der 90 Tage müsst Ihr entweder wieder ausgereist sein, ggfs. mit Möglichkeit der Wiedereinreise bei Visum mit mehreren Einreisen (multiple Entries). Im letzeren Fall bekommt ihr bei der Wiedereinreise - wenn das Visum zeitlich noch gültig ist - einen neuen Stempel für 90 Tage.

Innerhalb der 90 Tage könnt Ihr bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay) für 365 Tage beantragen. Die 365 Tage gelten vom Datum der Einreise, die vielleicht schon drei Monate zurückliegt. Ihr müsst dazu selbst zur Immigration gehen. Eure Frauen müssen Euch begleiten.

Das Antragsformular könnt Ihr entweder dort ausgehändigt bekommen oder von der Website der Immigration http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php herunterladen, am PC mit MS Office Word oder per Hand ausfüllen, beide Seiten auf einem Blatt ausdrucken, mit Orts- und Datumsangabe unterschreiben, ein Foto 4 x 6 cm hinten draufkleben und mit einem Stapel weiterer Dokumente und 1.900 bht Gebühr der Beamtin bei der Immigration in die Hände legen. Als Verlängerungsgrund müsst Ihr "I am married to a Thai" (Ich bin mit einer Thai verheiratet) angeben.

Euer Weiblein muss bei der Vorsprache im Brüro der Immigration eine Erklärung in Thai ausfüllen und unterschreiben, wonach sie die Tatsächlichkeit der Ehe versichert, und dass sie mit Euch zusammenwohnt, und verspricht, der Immigration zu melden, falls Ihr Euch dünne gemacht habt und ein Problem für Thailand darstellt etc.

An Unterlagen braucht Ihr:

- Nachweis ausreichender Finanzen, das ist zum einen ein Zertifikat Eurer thailändischen Bank, was Ihr jetzt auf dem Konto habt, und was Ihr in den letzten zwölf Monaten an Überweisungen aus dem Ausland erhalten habt. Die Bank kassiert dafuer meist eine Gebühr von 200 Baht. Meinen Informationen zufolge muss der Kontostand beim Heiratsvisum (Angehörigenvisum) mindestens 400.000 bht sein, wenn nicht gleichzeitig Rentenbezug nachgewiesen wird. Eine weitere (zusätzliche) Möglichkeit ist, einen Wisch von der Botschaft vorzulegen, in dem diese bestätigt, dass Ihr 'ne Rente aus D bekommt und wieviel (Die Deutsche Botschaft Bangkok lässt Euch gnädige 25 Euro dafür 'rüberreichen. Ihr braucht Euren Rentenbescheid dazu.). Oder Ihr reicht beide Zettel bei der Immigration ein. Die Jahresrente wird zum Bankguthaben addiert und zählt zum erforderlichen Betrag. Nach neuestem Stand soll das nicht mehr für neue Anträge gelten. Jetzt müsse man in jedem Fall eine Rente oder sonstiges monatliches Einkommen von 40.000 THB nachweisen.

- Fotokopien Eurer Heiratsurkunde in thai bzw. von der Botschaft beglaubigter Übersetzung ins Thailändische bei Heirat in D, der ID card Eurer Frau, des Hausregisters Eurer Frau, Eures Bankbuches (erste Seite und Seite mit aktuellem Kontostand), Eures Reisepasses Seiten mit persönlichen Daten, Visum, "Admitted until . . .-Stempel" und der weißen Karte, die Ihr bei der Einreise eingeheftet bekommen habt. Alle Fotokopien müssen von Euch unterschrieben sein, um Echtheit zu versichern.

Wenn Ihr alles habt, ist die Beamtin oder der Beamte vorerst zufrieden und gibt Euch einen Stempel für 30 Tage, der besagt, dass Euer Antrag geprüft wird und Ihr dann wieder vorsprechen sollt. Nach der neuen - so heiß debattierten Regelung - kann es vorkommen, dass Ihr nach den 30 Tagen bei Eurer Vorsprache einen weiteren 30-Tage-Stempel bekommt, und evtl. noch ein drittes Mal, weil es den Beamten in der kurzen Zeit nicht gelungen ist, festzustellen, ob Ihr tatsächlich mit der Angetrauten in einem Bett liegt. :lol: Wenn das alles endlich geklärt ist, bekommt ihr bei zufriedenstellenden Verhältnissen eine Verlängerung, um das Jahr seit Einreise vollzumachen.

Wenn das dann wieder fast vorbei ist, müsst Ihr wieder auf der Matte stehen und einen neuen Antrag stellen mit den gleichen Unterlagen und Kopien wie im Vorjahr. Bitte neues Bild, sonst müsst Ihr für eines rennen. Da ist dann zu erwarten, dass es mit nur einem 30-Tage-Stempel läuft.

Wenn Ihr etwa ausreisen wollt während der Dauer der Aufenthaltsgenehmigung, müsst ihr Euch eine Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) erteilen lassen. Die gibt's bei der Immigration oder deren 24 Stunden/7 Tage offenen Schalter im Flughafen. Dazu braucht Ihr ein Passbild und müsst nach meiner Erfahrung im letzten Jahr die Summe von 1.100 bht 'rüberreichen. Wenn Ihr das nicht tut, verfällt Eure Aufenthaltsgenehmigung, Ihr braucht ein neues Visum und der ganze Zirkus mit erster Verlängerung darf noch einmal stattfinden. Die Wiedereinreisegenehmigung gilt auch längstens für die Dauer der bereits gewährten Aufenthaltsgenehmigung.

Es darf gefragt werden!

Klaus
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Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Sep 18, 2006 3:33 pm

Und vergesst nicht, dass Euer privater thailändischer Gastgeber (Eure Frauen/Freundinnen) innerhalb von 24 Stunden nach Eurer Ankunft bei der Immigration oder der Ortspolizei Eure Aufnahme in ihr Haus anzeigen müssen. Sonst werden Gebühren erhoben (200 bht oder mehr pro Tag).

Für den Fall, dass Ihr Eure Aufenthaltsgenehmigung nicht rechtzeitig verlängert oder ausreist, dürft Ihr seit vier Monaten schon die tägliche Summe von 500 bht "spenden".

Alles in Allem ist die Bürokratie hier meines Erachtens immer noch einfacher als in D, wo man bei einem kleinen Versäumnis dieser Art mitunter gleich verhaftet wird. Wer die m. E. recht einfachen Regeln hier befolgt, hat keine Probleme.
Zuletzt geändert von KoratCat am Fr Okt 06, 2006 1:05 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Ungelesener Beitragvon pezi » Fr Sep 22, 2006 10:34 am

braucht mann bei verlängerung von imigtation visa o mit thai verheiratet
auch einen bankbeleg wieviel mann das letzte jahr aus deutschland nach thai überwiesenhat? oder reicht bei ausreichender rente eine beglaubigung
der rente von deutscher botschaft. bitte schnelle antwort pezi

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Re: visa

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Sep 22, 2006 11:50 am

pezi hat geschrieben:braucht mann bei verlängerung von imigtation visa o mit thai verheiratet
auch einen bankbeleg wieviel mann das letzte jahr aus deutschland nach thai überwiesenhat? oder reicht bei ausreichender rente eine beglaubigung
der rente von deutscher botschaft. bitte schnelle antwort pezi


KoratCat hat geschrieben:- Nachweis ausreichender Finanzen, das ist entweder ein Zertifikat Eurer thailändischen Bank, was Ihr jetzt auf dem Konto habt, und was Ihr in den letzten zwölf Monaten an Überweisungen aus dem Ausland erhalten habt. Meinen Informationen zufolge muss der Kontostand beim Heiratsvisum (Angehörigenvisum) mindestens 400.000 bht sein. Es können aber auch mehr sein, bin nicht sicher. Besser fragt bei der Immigration. Haben ja ein Büro in Korat. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Wisch von der Botschaft vorzulegen, in dem diese bestätigt, dass Ihr 'ne Rente aus D bekommt und wieviel (Die Deutsche Botschaft Bangkok lässt Euch gnädige 25 Euro dafür 'rüberreichen. Ihr braucht Euren Rentenbescheid dazu.). Oder beide Zettel. Die Jahresrente wird zum Bankguthaben addiert und zählt zum erforderlichen Betrag.


Tut mir leid, mich missverständlich ausgedrückt zu haben. Die Bestätigung der Rente durch die Botschaft beinhaltet nicht die Garantie, dass jene nach Thailand gezahlt wird. Entsprechend dem jeweiligen Befinden des bearbeitenden Beamten kann es vorkommen, dass Ihr in jedem Fall einen Wisch von Eurer thai Bank in thai oder englisch braucht, mit dem diese (zusätzlich zum Ausdruck im Sparbuch) bestätigt, wieviel Ihr auf dem Konto habt und wann und in welcher Höhe Ihr Überweisungen aus dem Ausland bekommen habt.

Wenn Ihr denen von der Bank sagt, eine Bestätigung für die Immigration, wissen die meist schon, was Ihr wollt. Leider nicht immer! Es wäre von Vorteil, auch Eure Reisepassnummer darauf zu vermerken. Bei der Immigration sehen die in erster Linie auf den angegebenen Kontostand und vergleichen ihn mit dem auf der Kopie des Bankbuches. Geht also sicher, dass das übereinstimmt, d. h. keine Abhebungen am Schalter der Bank zwischen Ausstellung des Wischs und Vorsprache bei der Immigration. Abhebungen vom Geldautomaten werden ja so lange nicht ins Sparbuch gedruckt wie ihr es nicht am Schalter vorlegt . . .

Wenn Eure von der Botschaft bestätigte Jahresrente nicht den Betrag erreicht, den die Immigration verlangt (beim Heiratsvisum meiner Information zufolge 400.000 Baht), müsst Ihr den Restbetrag auf dem Sparbuch haben. Es empfiehlt sich, die Rente direkt vom Postrentendienst auf das thailändische Konto überweisen zu lassen. Wird zum einen früher gutgeschrieben als in D (etwa 25. des Vormonats), gibt guten Wechselkurs und Ihr braucht selbst nicht zu überweisen. Und überwiesen werden muss es für den Wisch von der Bank ja ohnehin.

Verlasst Euch bitte nicht darauf, dass Abhebungen vom thailändischen Geldautomaten mit der deutschen Karte etwas bringen, so bequem sie auch scheinen mögen, denn die kann die thailändische Bank nicht als Überweisungen bestätigen. Wer zeigen kann, dass er wirklich auf offiziellen Wegen aus dem Ausland Geld bekommt, kommt gar nicht erst in den Verdacht, etwas Krummes zum Gelderwerb in Thailand zu tun . . .

Grüße

KoratCat :D
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Ungelesener Beitragvon pezi » Fr Sep 22, 2006 2:20 pm

also die 400000bat hab ich leicht im jahr überwiesen und meine rente ist auch höher.aber in das bank buch hab ich nie etwas eingetragen? muss ich das nachholen .pezi

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Re: visa

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Sep 22, 2006 4:04 pm

pezi hat geschrieben:also die 400000bat hab ich leicht im jahr überwiesen und meine rente ist auch höher.aber in das bank buch hab ich nie etwas eingetragen? muss ich das nachholen .pezi


Es ist weniger wichtig, was im Bankbuch eingetragen ist, sondern, was die Bank auf der Bankbestätigung schreibt. Wichtig ist, dass Kontostand von der Bankbestätigung und im Bankbuch übereinstimmen. Die Kontobewegungen werden von der Bank oft in einem "combine", d. h. in einem Gesamtbetrag, ausgewiesen, wenn man lange nicht am Schalter war. Deshalb fragt die Immigration nach der Bescheinigung, weil einige Heinis getäuscht hatten, das selbe Geld per Überweisung am Geldautomat auf zwei Konten hin- und hergeschoben, also eingezahlt, wieder abgehoben, wieder eingezahlt , wieder abgehoben haben, etc., um große Kontobewegungen (Eingänge) vorzutäuschen. Ausserdem sollen die Eingänge ja aus dem Ausland stammen, und nicht möglicherweise durch illegale Geschäfte in Thailand erwirtschaftet worden sein.

Die Bank wird bei Ausstellung der Bestätigung das Bankbuch aktualisieren. Besonders wichtig ist, dass Ihr a) bei der ersten Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung und b) zu dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bankbescheinigung für jene genug Geld auf dem Konto habt. Logischerweise ist da die Frage der Überweisungen der Vergangenheit noch nicht so wichtig, weil Ihr ja erst bis zu drei Monate im Land seid.

Um so wichtiger ist da ein guter Kontostand, damit die Notwendigkeit einer Arbeitsaufnahme als unwahrscheinlich gilt. Ein "Polster" für ein oder mehrere Monate wird allgemein als erwünscht angesehen. Gemeinsam mit der von der Botschaft attestierten Jahresrente zählt das zu dem von der Immigration geforderten Summe. In den Folgejahren sollte man dafür Sorge tragen, alle Überweisungen des Vorjahreszeitraumes von der Bank bestätigt zu bekommen.
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nonimigrant visa O

Ungelesener Beitragvon pezi » So Sep 24, 2006 11:14 am

hallo cat beim ersten war ich im bankbuch nicht eingetragen.die hat gesagt das soll ich beim nächsten mal machen. die hat nur meinen rentenbescheid von botschaft angeschaut und hat gesagt das iss gut.
ich habe leider auch viel geld mit euro cart abgehoben.habe da aber belege von meiner bank in deutschland.wo ich in thailand das geld abgehoben habe.erkennt mier die immigration das an ? wolfgang

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Re: nonimigrant visa O

Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Sep 24, 2006 11:41 am

pezi hat geschrieben:ich habe leider auch viel geld mit euro cart abgehoben.habe da aber belege von meiner bank in deutschland.wo ich in thailand das geld abgehoben habe.erkennt mier die immigration das an ? wolfgang


Das halte ich nicht für wahrscheinlich, denn da müsste erst die Sicherheit da sein, dass diese Belege glaubwürdig sind. Die Immigration verlässt sich auf die thailändischen Banken oder die Deutsche Botschaft in Thailand. Alles andere müsste erst auf Richtigkeit überprüft werden.

Du kannst selbstverständlich die Botschaft bitten, die Belege deiner Bank in Deutschland als glaubwürdig zu bestätigen - und dafür nach Gebührentabelle löhnen (25 Euro, denke ich). Mit der direkten Überweisung deiner Rente nach Thailand haben die thailändischen Behörden die Möglichkeit zu prüfen, welches Geld aus welcher Quelle ins Land fließt. Je einfacher Du es den thailändischen Behörden machst, zu kontrollieren, was koscher ist und was nicht, umso einfacher machen sie es dir. :D

Die Direktüberweisung der monatlichen Rente aufs Konto bei der thailändischen Bank dient der Immigration meiner Meinung zufolge als Indiz dafür, dass keine illegale Erwerbstätigkeit stattfindet und/oder Steuern hinterzogen werden, denn deutsche Renten sind nach dem Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung auch in Thailand steuerfrei. Anders sähe das mit Einkommen aus, dass auch in TDeutschland versteuert werden müsste. Bei vorwiegendem Aufenthalt in Thailand müssten dafür hier Steuern gezahlt werden.

@ pezi/Wolfgang
Zerbrich dir nicht so sehr den Kopf, was Du alles für die Vergangenheit noch herstellen könntest, wichtiger ist, dass in Zukunft alles leichter geht. Alle diese Regeln gelten doch erst seit dem Zeitpunkt, zu dem Du mit einem Non-Immigrant "O"-Visum im Lande bist. Bei der ersten Jahresverlängerung gibt es immer noch einiges zu lernen! Das wissen auch die Beamten bei der Immigration. :D

Gruß

KoratCat/Klaus
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bankbestätigung

Ungelesener Beitragvon pezi » Do Sep 28, 2006 11:22 am

hallo koratcat.war auf bangkok bank in bangkok.die haben mier gesagt das ich die bestätigung in udonthani machen muss. weil da mein konto eingetragen ist,und sie das hier nicht können .kann das sein?

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Re: bankbestätigung

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Sep 28, 2006 4:20 pm

pezi hat geschrieben:hallo koratcat.war auf bangkok bank in bangkok.die haben mier gesagt das ich die bestätigung in udonthani machen muss. weil da mein konto eingetragen ist,und sie das hier nicht können .kann das sein?


Das ist eine bankinterne Geschäftsverteilung, auf die man von aussen eigentlich keinen Einfluss nehmen kann. Ich lasse es natürlich immer bei der Filliale machen, die mein Konto führt.

So wie ich Deinen Fall verstehe, geht es bei dir nicht so sehr um die Bestätigung der Überweisungen der Vergangenheit sondern um die Bestätigung des jetzigen Guthabens. Einfache Lösung: Eröffne ein neues Konto bei der Filliale in Bangkok und überweise Dein Geld vom alten Konto in Udonthani aufs neue Konto in Bangkok. Dazu brauchst Du nicht nach Udonthani. Dann lass dir den Wisch für die Immigration über das Guthaben auf dem neuen Konto von der Filliale in Bangkok ausstellen.

Streiten nützt da nichts: wer sich von denen nicht im Königreich herumschicken lassen will, muss eben Umwege gehen und sie mit ihren eigenen Waffen schlagen. Du kannst Dein Konto wo auch immer führen lassen, um überall, auch direkt am Schalter abheben zu können. Bei Abhebungen am Geldautomat zahlst Du aber auch bei der Bangkok Bank eine Gebühr (23 Baht), wenn Du woanders als in deinem Heimatbezirk abhebst. Du solltest dein Konto also da führen lassen, wo Du a) die Bescheinigung ausgestellt haben willst, und b) wo Du meistens am Geldautomaten (der Bangkok Bank) abhebst.

Selbstverständlich solltest Du deine Rente dann direkt auf jenes Konto überweisen lassen, da zukünftig auch die Eingänge aus dem Ausland nachgewiesen werden müssen.

Gruß

KoratCat
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Re: Heiratsvisum (Angehörigenvisum)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Okt 28, 2006 2:05 pm

KoratCat hat geschrieben:
- Nachweis ausreichender Finanzen, das ist zum einen ein Zertifikat Eurer thailändischen Bank, was Ihr jetzt auf dem Konto habt, und was Ihr in den letzten zwölf Monaten an Überweisungen aus dem Ausland erhalten habt. Die Bank kassiert dafuer meist eine Gebühr von 200 Baht. Meinen Informationen zufolge muss der Kontostand beim Heiratsvisum (Angehörigenvisum) mindestens 400.000 bht sein, wenn nicht gleichzeitig Rentenbezug nachgewiesen wird. Eine weitere (zusätzliche) Möglichkeit ist, einen Wisch von der Botschaft vorzulegen, in dem diese bestätigt, dass Ihr 'ne Rente aus D bekommt und wieviel (Die Deutsche Botschaft Bangkok lässt Euch gnädige 25 Euro dafür 'rüberreichen. Ihr braucht Euren Rentenbescheid dazu.). Oder Ihr reicht beide Zettel bei der Immigration ein. Die Jahresrente wird zum Bankguthaben addiert und zählt zum erforderlichen Betrag.


Seit dem 4. dieses Monats wurde diese Regel gewaltig geändert: Neue Antragsteller müssen Einkommen oder Rente in Höhe von 40.000 BHT monatlich nachweisen. Wieviel sie auf dem Bankkonto haben, ist weitgehend ohne Belang. Das Einkommen der (thai) Ehefrau wird jedoch bei diesem Betrag mitgerechnet; ist also Gesamtbetrag notwendigen Einkommens des Ehepaares.

Wer bereits im Besitz einer Verlängerung vom Vorjahr nach der alten Regel mit den 400.000 BHT auf Bankkonto oder gesamt mit Rente ist, wird noch danach verlängert bekommen. Die 400.000 BHT bzw. der Restbetrag zur Jahresrente müssen jedoch bereits seit drei Monaten vor der Antragstellung auf dem Konto sein.


Diejenigen, die noch keine Rente beziehen, sondern von ihren Ersparnissen leben, werden demnach Probleme haben. Aber momentan sind die neuen Regeln noch nicht so festgeschrieben. Es kann alles täglich noch verändert werden. Ausserdem haben die Beamten jetzt einen Ermessensspielraum. Wozu der führt bleibt abzuwarten. :?
Zuletzt geändert von KoratCat am Sa Okt 28, 2006 11:07 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Heiratsvisum (Angehörigenvisum)

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Okt 28, 2006 10:31 pm

KoratCat hat geschrieben:
KoratCat hat geschrieben:
- Nachweis ausreichender Finanzen, das ist zum einen ein Zertifikat Eurer thailändischen Bank, was Ihr jetzt auf dem Konto habt, und was Ihr in den letzten zwölf Monaten an Überweisungen aus dem Ausland erhalten habt. Die Bank kassiert dafuer meist eine Gebühr von 200 Baht. Meinen Informationen zufolge muss der Kontostand beim Heiratsvisum (Angehörigenvisum) mindestens 400.000 bht sein, wenn nicht gleichzeitig Rentenbezug nachgewiesen wird. Eine weitere (zusätzliche) Möglichkeit ist, einen Wisch von der Botschaft vorzulegen, in dem diese bestätigt, dass Ihr 'ne Rente aus D bekommt und wieviel (Die Deutsche Botschaft Bangkok lässt Euch gnädige 25 Euro dafür 'rüberreichen. Ihr braucht Euren Rentenbescheid dazu.). Oder Ihr reicht beide Zettel bei der Immigration ein. Die Jahresrente wird zum Bankguthaben addiert und zählt zum erforderlichen Betrag.


Seit dem 4. dieses Monats wurde diese Regel gewaltig geändert: Neue Antragsteller müssen Einkommen oder Rente in Höhe von 40.000 BHT monatlich nachweisen. Wieviel sie auf dem Bankkonto haben, ist weitgehend ohne Belang. Das Einkommen der (thai) Ehefrau wird jedoch bei diesem Betrag mitgerechnet; ist also Gesamtbetrag notwendigen Einkommens des Ehepaares.

Wer bereits im Besitz einer Verlängerung nach der alten Regel mit den 400.000 BHT auf Bankkonto oder mit Rente ist, wird danach verlängert bekommen. Die 400.000 BHT bzw. der Restbetrag zur Jahresrente müssen jedoch bereits seit drei Monaten vor der Antragstellung auf dem Konto sein.


Diejenigen, die noch keine Rente beziehen, sondern von ihren Ersparnissen leben, werden demnach Probleme haben. Aber momentan sind die neuen Regeln noch nicht so festgeschrieben. Es kann alles täglich noch verändert werden. Ausserdem haben die Beamten jetzt einen Ermessensspielraum. Wozu der führt bleibt abzuwarten. :?


Wahrscheinlich müssen die, die noch keine Rente beziehen, halt ein Rentnervisum statt Heiratsvisum beantragen. Dafür brauchen sie 800.000 BHT auf der Bank. :? Ist das nicht logisch?!?!?! :x
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Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Mai 19, 2007 1:06 pm

Also vorgestern war ich in Bangkok, um zum Einen die Bestätigung der Rente von der Botschaft zu bekommen und dabei auch gleich meine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Immigration dort zu beantragen. Die Dame, die meinen Antrag schon seit vielen Jahren bearbeitet, hat mich dieses Mal ein weiteres Papier unterschreiben lassen. Dann hat sie meinen Antrag nicht nur entgegengenommen und einen 45-Tage-Stempel erteilt, sondern sie hat meinen Antrag sofort bearbeitet und mir einen Stempel für ein Jahr erteilt. Als Verlängerungsgrund steht jetzt in meinem Reisepass nicht nur "Thai Wife" sondern auch "retired", einfach beides. Nächstes Jahr solle ich zur Verlängerung zur Immigration in Korat gehen.
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Ungelesener Beitragvon ornanong » Sa Mai 19, 2007 3:43 pm

KoratCat hat geschrieben:Also vorgestern war ich in Bangkok, um zum Einen die Bestätigung der Rente von der Botschaft zu bekommen und dabei auch gleich meine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Immigration dort zu beantragen. Die Dame, die meinen Antrag schon seit vielen Jahren bearbeitet, hat mich dieses Mal ein weiteres Papier unterschreiben lassen. Dann hat sie meinen Antrag nicht nur entgegengenommen und einen 45-Tage-Stempel erteilt, sondern sie hat meinen Antrag sofort bearbeitet und mir einen Stempel für ein Jahr erteilt. Als Verlängerungsgrund steht jetzt in meinem Reisepass nicht nur "Thai Wife" sondern auch "retired", einfach beides. Nächstes Jahr solle ich zur Verlängerung zur Immigration in Korat gehen.
Hallo
Also wenn ich das richtig verstanden habe muss ich als Neuling die ersten male nach Bangkok und erst später könnte ich in Korat das Jahresvisum verlängern. Ist das Richtig so?????? Gruss Rene

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Re: Frage

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Mai 19, 2007 5:02 pm

ornanong hat geschrieben:Also wenn ich das richtig verstanden habe muss ich als Neuling die ersten male nach Bangkok und erst später könnte ich in Korat das Jahresvisum verlängern. Ist das Richtig so?????? Gruss Rene


Hallo Rene,

nein, Du musst jetzt direkt zur Immigration in Korat gehen. Aber für die Bescheinigung einer Rente musst Du nach Bangkok, denn die Botschaften haben in Korat keine Fillialen. Ich war nur deshalb vorgestern mehr oder weniger testweise noch mal zur Soi Suan Phlu gegangen, weil ich ohnehin in der Nähe war. Und wohl auch, weil mir die Beamten, die ich seit vielen Jahren kenne, immer gut geholfen haben.

Neu an meiner jetzigen Verlängerung ist, dass sie sich auf zwei verschiedene Rechtsgründe stützt: Die Ehe mit einer Thai und dann den Rentnerstatus.

Die Ehe mit der Thai bringt andere Voraussetzungen und Rechte und Pflichten mit sich als der Rentnerstatus. Ich wurde nie zu der 90-Tage-Meldung bei der Immigration aufgefordert, ich denke wegen des Angehörigenstatus, denn meine Frau muss ja mit ihrer Unterschrift garantieren, dass sie die Immigration von "Problemen" unverzüglich in Kenntnis setzt. Eine Verlängerung aufgrund des Angehörigenstatus wurde aber bisher nicht sofort bearbeitet, man musste ein- oder mehrmals wiederkommen. Für Nichtrentner soll es sogar komplizierter geworden sein, weil die Immigration wegen des Mißbrauchs der Scheinehe zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Zweifelsfällen jetzt während der Bearbeitungszeit von 30 und mehr Tagen Hausbesuche macht, um zu prüfen, ob die Eheleute auch tatsächlich in einem Bett liegen.

Aufgrund des Rentnerstatus kann man die Verlängerung sofort bekommen, kann auf sie warten. Ohne für sich bürgende thai Angehörige muss man aber alle drei Monate bei der Immigration auf der Matte stehen und freundlich lächeln, zeigen, dass man noch ist. :lol:

Neu an meiner vorgestern erhaltenen Verlängerung ist die Kombination des sofort Erhaltens wegen Rentnerstatus und der möglichen Garantie einer thai Angehörigen, also m. E. die fehlende Notwendigkeit der 3-monatlichen Visite bei der Immigration.

Gruß

Klaus
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