Heiratsvisum (Angehörigenvisum)
Verfasst: So Sep 17, 2006 4:24 pm
Wer als Ausländer (Deutscher, Österreicher, Schweizer etc.) einen thailändischen Ehepartner hat, hat Anspruch auf ein "Non-Immigrant "O" - Visum. Das bekommt Ihr bei dem zuständigen thailändischen Konsulat, wo die Sprache Eurer Heiratsurkunde verstanden wird. Bei thailändischer Heiratsurkunde oder von Botschaft beglaubigter Übersetzung ins Thailändische bei jedem thailändischen Konsulat. Da ich seit 15 Jahren kein Visum mehr beantragt habe, bin ich über die Kosten nicht informiert. Die Höhe der Visagebühr könnt Ihr bei dem Konsulat erfahren.
Das Non-Immigrant "O" - Visum wird in der Regel für drei Monate ausgestellt. Das bedeutet nur, dass Ihr innerhalb von drei Monaten Gebrauch davon machen müsst, sonst verfällt es. Wenn Ihr eins mit mehreren Einreisen habt, müsst Ihr die letzte Einreise vor dem Verfallen vollzogen haben.
Bei Einreise bekommt Ihr mit dem Non-Immigrant "O" - Visum einen Stempel "Admitted until . . ." für 90 Tage später in Euren Reisepass. Das ist Eure Aufenthaltserlaubnis. Vor Ablauf der 90 Tage müsst Ihr entweder wieder ausgereist sein, ggfs. mit Möglichkeit der Wiedereinreise bei Visum mit mehreren Einreisen (multiple Entries). Im letzeren Fall bekommt ihr bei der Wiedereinreise - wenn das Visum zeitlich noch gültig ist - einen neuen Stempel für 90 Tage.
Innerhalb der 90 Tage könnt Ihr bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay) für 365 Tage beantragen. Die 365 Tage gelten vom Datum der Einreise, die vielleicht schon drei Monate zurückliegt. Ihr müsst dazu selbst zur Immigration gehen. Eure Frauen müssen Euch begleiten.
Das Antragsformular könnt Ihr entweder dort ausgehändigt bekommen oder von der Website der Immigration http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php herunterladen, am PC mit MS Office Word oder per Hand ausfüllen, beide Seiten auf einem Blatt ausdrucken, mit Orts- und Datumsangabe unterschreiben, ein Foto 4 x 6 cm hinten draufkleben und mit einem Stapel weiterer Dokumente und 1.900 bht Gebühr der Beamtin bei der Immigration in die Hände legen. Als Verlängerungsgrund müsst Ihr "I am married to a Thai" (Ich bin mit einer Thai verheiratet) angeben.
Euer Weiblein muss bei der Vorsprache im Brüro der Immigration eine Erklärung in Thai ausfüllen und unterschreiben, wonach sie die Tatsächlichkeit der Ehe versichert, und dass sie mit Euch zusammenwohnt, und verspricht, der Immigration zu melden, falls Ihr Euch dünne gemacht habt und ein Problem für Thailand darstellt etc.
An Unterlagen braucht Ihr:
- Nachweis ausreichender Finanzen, das ist zum einen ein Zertifikat Eurer thailändischen Bank, was Ihr jetzt auf dem Konto habt, und was Ihr in den letzten zwölf Monaten an Überweisungen aus dem Ausland erhalten habt. Die Bank kassiert dafuer meist eine Gebühr von 200 Baht. Meinen Informationen zufolge muss der Kontostand beim Heiratsvisum (Angehörigenvisum) mindestens 400.000 bht sein, wenn nicht gleichzeitig Rentenbezug nachgewiesen wird. Eine weitere (zusätzliche) Möglichkeit ist, einen Wisch von der Botschaft vorzulegen, in dem diese bestätigt, dass Ihr 'ne Rente aus D bekommt und wieviel (Die Deutsche Botschaft Bangkok lässt Euch gnädige 25 Euro dafür 'rüberreichen. Ihr braucht Euren Rentenbescheid dazu.). Oder Ihr reicht beide Zettel bei der Immigration ein. Die Jahresrente wird zum Bankguthaben addiert und zählt zum erforderlichen Betrag. Nach neuestem Stand soll das nicht mehr für neue Anträge gelten. Jetzt müsse man in jedem Fall eine Rente oder sonstiges monatliches Einkommen von 40.000 THB nachweisen.
- Fotokopien Eurer Heiratsurkunde in thai bzw. von der Botschaft beglaubigter Übersetzung ins Thailändische bei Heirat in D, der ID card Eurer Frau, des Hausregisters Eurer Frau, Eures Bankbuches (erste Seite und Seite mit aktuellem Kontostand), Eures Reisepasses Seiten mit persönlichen Daten, Visum, "Admitted until . . .-Stempel" und der weißen Karte, die Ihr bei der Einreise eingeheftet bekommen habt. Alle Fotokopien müssen von Euch unterschrieben sein, um Echtheit zu versichern.
Wenn Ihr alles habt, ist die Beamtin oder der Beamte vorerst zufrieden und gibt Euch einen Stempel für 30 Tage, der besagt, dass Euer Antrag geprüft wird und Ihr dann wieder vorsprechen sollt. Nach der neuen - so heiß debattierten Regelung - kann es vorkommen, dass Ihr nach den 30 Tagen bei Eurer Vorsprache einen weiteren 30-Tage-Stempel bekommt, und evtl. noch ein drittes Mal, weil es den Beamten in der kurzen Zeit nicht gelungen ist, festzustellen, ob Ihr tatsächlich mit der Angetrauten in einem Bett liegt. Wenn das alles endlich geklärt ist, bekommt ihr bei zufriedenstellenden Verhältnissen eine Verlängerung, um das Jahr seit Einreise vollzumachen.
Wenn das dann wieder fast vorbei ist, müsst Ihr wieder auf der Matte stehen und einen neuen Antrag stellen mit den gleichen Unterlagen und Kopien wie im Vorjahr. Bitte neues Bild, sonst müsst Ihr für eines rennen. Da ist dann zu erwarten, dass es mit nur einem 30-Tage-Stempel läuft.
Wenn Ihr etwa ausreisen wollt während der Dauer der Aufenthaltsgenehmigung, müsst ihr Euch eine Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) erteilen lassen. Die gibt's bei der Immigration oder deren 24 Stunden/7 Tage offenen Schalter im Flughafen. Dazu braucht Ihr ein Passbild und müsst nach meiner Erfahrung im letzten Jahr die Summe von 1.100 bht 'rüberreichen. Wenn Ihr das nicht tut, verfällt Eure Aufenthaltsgenehmigung, Ihr braucht ein neues Visum und der ganze Zirkus mit erster Verlängerung darf noch einmal stattfinden. Die Wiedereinreisegenehmigung gilt auch längstens für die Dauer der bereits gewährten Aufenthaltsgenehmigung.
Es darf gefragt werden!
Klaus
Das Non-Immigrant "O" - Visum wird in der Regel für drei Monate ausgestellt. Das bedeutet nur, dass Ihr innerhalb von drei Monaten Gebrauch davon machen müsst, sonst verfällt es. Wenn Ihr eins mit mehreren Einreisen habt, müsst Ihr die letzte Einreise vor dem Verfallen vollzogen haben.
Bei Einreise bekommt Ihr mit dem Non-Immigrant "O" - Visum einen Stempel "Admitted until . . ." für 90 Tage später in Euren Reisepass. Das ist Eure Aufenthaltserlaubnis. Vor Ablauf der 90 Tage müsst Ihr entweder wieder ausgereist sein, ggfs. mit Möglichkeit der Wiedereinreise bei Visum mit mehreren Einreisen (multiple Entries). Im letzeren Fall bekommt ihr bei der Wiedereinreise - wenn das Visum zeitlich noch gültig ist - einen neuen Stempel für 90 Tage.
Innerhalb der 90 Tage könnt Ihr bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (Extension of Stay) für 365 Tage beantragen. Die 365 Tage gelten vom Datum der Einreise, die vielleicht schon drei Monate zurückliegt. Ihr müsst dazu selbst zur Immigration gehen. Eure Frauen müssen Euch begleiten.
Das Antragsformular könnt Ihr entweder dort ausgehändigt bekommen oder von der Website der Immigration http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php herunterladen, am PC mit MS Office Word oder per Hand ausfüllen, beide Seiten auf einem Blatt ausdrucken, mit Orts- und Datumsangabe unterschreiben, ein Foto 4 x 6 cm hinten draufkleben und mit einem Stapel weiterer Dokumente und 1.900 bht Gebühr der Beamtin bei der Immigration in die Hände legen. Als Verlängerungsgrund müsst Ihr "I am married to a Thai" (Ich bin mit einer Thai verheiratet) angeben.
Euer Weiblein muss bei der Vorsprache im Brüro der Immigration eine Erklärung in Thai ausfüllen und unterschreiben, wonach sie die Tatsächlichkeit der Ehe versichert, und dass sie mit Euch zusammenwohnt, und verspricht, der Immigration zu melden, falls Ihr Euch dünne gemacht habt und ein Problem für Thailand darstellt etc.
An Unterlagen braucht Ihr:
- Nachweis ausreichender Finanzen, das ist zum einen ein Zertifikat Eurer thailändischen Bank, was Ihr jetzt auf dem Konto habt, und was Ihr in den letzten zwölf Monaten an Überweisungen aus dem Ausland erhalten habt. Die Bank kassiert dafuer meist eine Gebühr von 200 Baht. Meinen Informationen zufolge muss der Kontostand beim Heiratsvisum (Angehörigenvisum) mindestens 400.000 bht sein, wenn nicht gleichzeitig Rentenbezug nachgewiesen wird. Eine weitere (zusätzliche) Möglichkeit ist, einen Wisch von der Botschaft vorzulegen, in dem diese bestätigt, dass Ihr 'ne Rente aus D bekommt und wieviel (Die Deutsche Botschaft Bangkok lässt Euch gnädige 25 Euro dafür 'rüberreichen. Ihr braucht Euren Rentenbescheid dazu.). Oder Ihr reicht beide Zettel bei der Immigration ein. Die Jahresrente wird zum Bankguthaben addiert und zählt zum erforderlichen Betrag. Nach neuestem Stand soll das nicht mehr für neue Anträge gelten. Jetzt müsse man in jedem Fall eine Rente oder sonstiges monatliches Einkommen von 40.000 THB nachweisen.
- Fotokopien Eurer Heiratsurkunde in thai bzw. von der Botschaft beglaubigter Übersetzung ins Thailändische bei Heirat in D, der ID card Eurer Frau, des Hausregisters Eurer Frau, Eures Bankbuches (erste Seite und Seite mit aktuellem Kontostand), Eures Reisepasses Seiten mit persönlichen Daten, Visum, "Admitted until . . .-Stempel" und der weißen Karte, die Ihr bei der Einreise eingeheftet bekommen habt. Alle Fotokopien müssen von Euch unterschrieben sein, um Echtheit zu versichern.
Wenn Ihr alles habt, ist die Beamtin oder der Beamte vorerst zufrieden und gibt Euch einen Stempel für 30 Tage, der besagt, dass Euer Antrag geprüft wird und Ihr dann wieder vorsprechen sollt. Nach der neuen - so heiß debattierten Regelung - kann es vorkommen, dass Ihr nach den 30 Tagen bei Eurer Vorsprache einen weiteren 30-Tage-Stempel bekommt, und evtl. noch ein drittes Mal, weil es den Beamten in der kurzen Zeit nicht gelungen ist, festzustellen, ob Ihr tatsächlich mit der Angetrauten in einem Bett liegt. Wenn das alles endlich geklärt ist, bekommt ihr bei zufriedenstellenden Verhältnissen eine Verlängerung, um das Jahr seit Einreise vollzumachen.
Wenn das dann wieder fast vorbei ist, müsst Ihr wieder auf der Matte stehen und einen neuen Antrag stellen mit den gleichen Unterlagen und Kopien wie im Vorjahr. Bitte neues Bild, sonst müsst Ihr für eines rennen. Da ist dann zu erwarten, dass es mit nur einem 30-Tage-Stempel läuft.
Wenn Ihr etwa ausreisen wollt während der Dauer der Aufenthaltsgenehmigung, müsst ihr Euch eine Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) erteilen lassen. Die gibt's bei der Immigration oder deren 24 Stunden/7 Tage offenen Schalter im Flughafen. Dazu braucht Ihr ein Passbild und müsst nach meiner Erfahrung im letzten Jahr die Summe von 1.100 bht 'rüberreichen. Wenn Ihr das nicht tut, verfällt Eure Aufenthaltsgenehmigung, Ihr braucht ein neues Visum und der ganze Zirkus mit erster Verlängerung darf noch einmal stattfinden. Die Wiedereinreisegenehmigung gilt auch längstens für die Dauer der bereits gewährten Aufenthaltsgenehmigung.
Es darf gefragt werden!
Klaus