Neue Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: Fr Sep 15, 2006 12:27 pm
Als "Beitrag zur Verwirrung" möchte ich mal versuchen in Deutsch wiederzugeben, wie die Ausländervereinigung in Thailand (Association of Foreigners in Thailand die Gesamtheit der Neuregelungen verstanden hat:
1. Rentnervisum: Wer mit einer Ausländerin (nicht Thailänderin) verheiratet ist, kann jetzt ein Angehörigenvisum für sie erhalten.
2. Rentnervisum: Wer Kinder unter 20 hat, wird für sie kein Angehörigenvisum auf der Basis des Rentnervisums mehr erhalten. Man möchte, dass sie ein Visum auf der Basis von Ausbildung erlangen und in die Schule gehen.
3. Investitionsvisum: Wird ab dem 1. Okt. für neue Antragsteller mit 3 Millionen Baht nicht mehr erhältlich sein.
4. Investitionsvisum: Bereits gewährte Aufenthaltsgenehmigungen auf der Basis von 3 Millionen Baht sollen umgewandelt werden und unbegrenzte Verlängerung ermöglichen, solange neu beantragt wird. .
5. Dauerbesucher: Wir haben nachgefragt und es wurde bestätigt. Wer ein Visum bei Einreise (Visa on Arrival) öfter als dreimal in sechs Monaten erlangt, kann nicht wieder ohne Visum eines Konsulats einreisen. Jede Einreise nach Thailand, auch wenn der Aufenthalt nur eine Stunde dauert, wird als 30 Tage Aufenthalt gezählt. Wer sechs Wochen später für Z. B. zwei Tage wiederkommt, war abermals rechnerisch 30 Tage hier. Und wer noch einen Monat später abermals für z. B. vier Tage hier ist, zählt abermals als 30 Tage hiergewesen, und kann 3 1/2 Monate lang nicht mehr wiedereinreisen, wenn er ausreist. Der Zweck soll sein, Leute zu zwingen, Arbeitsgenehmigungen zu erlangen und Steuern zu zahlen.
6. Heiratsvisum: Früher hat man einen 30-Tage-Stempel bekommen, um dann die 1-Jahr-Verlängerung eingestempelt zu bekommen. Daran wird sich nichts ändern, äusser dass die Norm zu drei 30-Tage-Stempeln wird. Die Ausländerbehörde wird überprüfen, ob es sich um eine tatsächliche oder eine Scheinheirat handelt.
7. Mönchsvisum: Angehörige werden auf der Basis keine Aufenthaltsgenehmigung mehr verlängert bekommen.
Die größte Veränderung ist Nummer 5. und betrifft die Grenzgänger. Wer in Thailand ist und einen Grenzgang nötig hat, sollte die am 28 oder 29. Tag tun, um das meiste herauszuholen. Wer nur kurz für einen Urlaub in Thailand ist, und vielleicht vorhat, seinen Urlaub auszudehnen oder in einem Monat oder zwei wiederzukommen, sollte vielleicht von Kurzbesuchen von Malaysia, Myanmar, Laos oder Kambodscha absehen, denn jede Einreise nach Thailand konsumiert einen 30-Tage-Stempel.
Quelle: Email von der Association of Foreigners in Thailand (AOFT) vom 13. Sept. 2006
1. Rentnervisum: Wer mit einer Ausländerin (nicht Thailänderin) verheiratet ist, kann jetzt ein Angehörigenvisum für sie erhalten.
2. Rentnervisum: Wer Kinder unter 20 hat, wird für sie kein Angehörigenvisum auf der Basis des Rentnervisums mehr erhalten. Man möchte, dass sie ein Visum auf der Basis von Ausbildung erlangen und in die Schule gehen.
3. Investitionsvisum: Wird ab dem 1. Okt. für neue Antragsteller mit 3 Millionen Baht nicht mehr erhältlich sein.
4. Investitionsvisum: Bereits gewährte Aufenthaltsgenehmigungen auf der Basis von 3 Millionen Baht sollen umgewandelt werden und unbegrenzte Verlängerung ermöglichen, solange neu beantragt wird. .
5. Dauerbesucher: Wir haben nachgefragt und es wurde bestätigt. Wer ein Visum bei Einreise (Visa on Arrival) öfter als dreimal in sechs Monaten erlangt, kann nicht wieder ohne Visum eines Konsulats einreisen. Jede Einreise nach Thailand, auch wenn der Aufenthalt nur eine Stunde dauert, wird als 30 Tage Aufenthalt gezählt. Wer sechs Wochen später für Z. B. zwei Tage wiederkommt, war abermals rechnerisch 30 Tage hier. Und wer noch einen Monat später abermals für z. B. vier Tage hier ist, zählt abermals als 30 Tage hiergewesen, und kann 3 1/2 Monate lang nicht mehr wiedereinreisen, wenn er ausreist. Der Zweck soll sein, Leute zu zwingen, Arbeitsgenehmigungen zu erlangen und Steuern zu zahlen.
6. Heiratsvisum: Früher hat man einen 30-Tage-Stempel bekommen, um dann die 1-Jahr-Verlängerung eingestempelt zu bekommen. Daran wird sich nichts ändern, äusser dass die Norm zu drei 30-Tage-Stempeln wird. Die Ausländerbehörde wird überprüfen, ob es sich um eine tatsächliche oder eine Scheinheirat handelt.
7. Mönchsvisum: Angehörige werden auf der Basis keine Aufenthaltsgenehmigung mehr verlängert bekommen.
Die größte Veränderung ist Nummer 5. und betrifft die Grenzgänger. Wer in Thailand ist und einen Grenzgang nötig hat, sollte die am 28 oder 29. Tag tun, um das meiste herauszuholen. Wer nur kurz für einen Urlaub in Thailand ist, und vielleicht vorhat, seinen Urlaub auszudehnen oder in einem Monat oder zwei wiederzukommen, sollte vielleicht von Kurzbesuchen von Malaysia, Myanmar, Laos oder Kambodscha absehen, denn jede Einreise nach Thailand konsumiert einen 30-Tage-Stempel.
Quelle: Email von der Association of Foreigners in Thailand (AOFT) vom 13. Sept. 2006