Neue Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Unterforum für alle mit dem Einreisen nach und Aufenthalt in Thailand verbundenen Behördenkram-Themen wie Visumsbeantragung, Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung etc.
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KoratCat
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Neue Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Sep 15, 2006 12:27 pm

Als "Beitrag zur Verwirrung" möchte ich mal versuchen in Deutsch wiederzugeben, wie die Ausländervereinigung in Thailand (Association of Foreigners in Thailand die Gesamtheit der Neuregelungen verstanden hat:

1. Rentnervisum: Wer mit einer Ausländerin (nicht Thailänderin) verheiratet ist, kann jetzt ein Angehörigenvisum für sie erhalten.

2. Rentnervisum: Wer Kinder unter 20 hat, wird für sie kein Angehörigenvisum auf der Basis des Rentnervisums mehr erhalten. Man möchte, dass sie ein Visum auf der Basis von Ausbildung erlangen und in die Schule gehen.

3. Investitionsvisum: Wird ab dem 1. Okt. für neue Antragsteller mit 3 Millionen Baht nicht mehr erhältlich sein.

4. Investitionsvisum: Bereits gewährte Aufenthaltsgenehmigungen auf der Basis von 3 Millionen Baht sollen umgewandelt werden und unbegrenzte Verlängerung ermöglichen, solange neu beantragt wird. .

5. Dauerbesucher: Wir haben nachgefragt und es wurde bestätigt. Wer ein Visum bei Einreise (Visa on Arrival) öfter als dreimal in sechs Monaten erlangt, kann nicht wieder ohne Visum eines Konsulats einreisen. Jede Einreise nach Thailand, auch wenn der Aufenthalt nur eine Stunde dauert, wird als 30 Tage Aufenthalt gezählt. Wer sechs Wochen später für Z. B. zwei Tage wiederkommt, war abermals rechnerisch 30 Tage hier. Und wer noch einen Monat später abermals für z. B. vier Tage hier ist, zählt abermals als 30 Tage hiergewesen, und kann 3 1/2 Monate lang nicht mehr wiedereinreisen, wenn er ausreist. Der Zweck soll sein, Leute zu zwingen, Arbeitsgenehmigungen zu erlangen und Steuern zu zahlen.

6. Heiratsvisum: Früher hat man einen 30-Tage-Stempel bekommen, um dann die 1-Jahr-Verlängerung eingestempelt zu bekommen. Daran wird sich nichts ändern, äusser dass die Norm zu drei 30-Tage-Stempeln wird. Die Ausländerbehörde wird überprüfen, ob es sich um eine tatsächliche oder eine Scheinheirat handelt.

7. Mönchsvisum: Angehörige werden auf der Basis keine Aufenthaltsgenehmigung mehr verlängert bekommen.

Die größte Veränderung ist Nummer 5. und betrifft die Grenzgänger. Wer in Thailand ist und einen Grenzgang nötig hat, sollte die am 28 oder 29. Tag tun, um das meiste herauszuholen. Wer nur kurz für einen Urlaub in Thailand ist, und vielleicht vorhat, seinen Urlaub auszudehnen oder in einem Monat oder zwei wiederzukommen, sollte vielleicht von Kurzbesuchen von Malaysia, Myanmar, Laos oder Kambodscha absehen, denn jede Einreise nach Thailand konsumiert einen 30-Tage-Stempel.

Quelle: Email von der Association of Foreigners in Thailand (AOFT) vom 13. Sept. 2006
Zuletzt geändert von KoratCat am Mo Sep 18, 2006 3:55 pm, insgesamt 2-mal geändert.
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khithen (?2015)
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Re: Neue Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Ungelesener Beitragvon khithen (?2015) » Fr Sep 15, 2006 1:13 pm

KoratCat hat geschrieben:1. Rentnervisum: Wer mit einer Ausländerin verheiratet ist, kann jetzt ein Angehörigenvisum für sie erhalten.


Wo kann man erfahren wie lange max. ein Angehörigenvisum ausgestellt werden kann? Und muß man zur Verlängerung aus- und wiedereinreisen?
....... der Weg ist das Ziel

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KoratCat
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Re: Neue Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Sep 15, 2006 3:13 pm

khithen hat geschrieben:Wo kann man erfahren wie lange max. ein Angehörigenvisum ausgestellt werden kann?


Ich habe die Frage im Forum der Immigration in Englisch gestellt. Werde bei Antworten benachrichtigt:

http://www.immigration.go.th/forum/inde ... 73.new#new

P.S. Sorry, hatte versehentlich Teile deines Posts gelöscht. War keine Zensur, wenn's nicht mehr 100%ig das gleiche ist.
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Ungelesener Beitragvon WADI (†2016) » So Sep 17, 2006 7:25 am

hier schreibt heute THE NATION, warum die Änderungen vorgesehen sind:

a) soll die latente Kriminalität der Touristen im Zaum gehalten werden
(bei insgesamt 90 Tagen Aufenthalt wird man weniger kriminell als
über eine noch längere Zeitdauer...)

b) soll bei Touristen vermieden werden, zu einem sozialen Störfaktor
zu werden (innerhalb von 90 Tagen wird man kaum betrunken herum-
krakelen, aber danach...!)

BANGKOK, Sept 16 (VNA) - The Thai government on Friday announced new visa regulations for tourists limiting the foreign visitors to a maximum stay of 90 days each every six months in order to ease social problems and crime in the country.

Immigration Bureau chief Pol. Lt. Gen. Suwat Thamrongsrisakul told journalists that the new visa regulations, which will take effect from October 1, are aimed to prevent foreign tourists from commiting crime, or creating social problems.

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Ungelesener Beitragvon KoratCat » So Sep 17, 2006 9:16 am

Als damals das "Visa on Arrival", der kostenlose 1-Monats-Stempel, mehr oder weniger das vorherige kostenpflichtige 2-Monats-Touristenvisum ersetzte, geschah dies auch nicht aus reiner Fremdenfreundlichkeit oder geringerem Geldbedürfnis der thailändischen öffentlichen Verwaltung; es stand vielmehr die Überlegung im Vordergrund, dass Kurzzeittouristen pro Aufenthaltstag mehr Knete auf den Kopf hauen als Langzeitverweiler. Warum sollte man dieser durchaus zutreffenden Erkenntnis jetzt nicht mehr oder nicht wieder nachgehen, nachdem man gesehen hat, dass die lieben Touristen sich an einen Weg gewöhnt haben, den "Verschwendungszwang" zu umgehen :?: Überlegungen wie Eindämmung der "Gesetzlosigkeit" durch straffere Kontrolle sind selbstverständlich auch nicht ohne . . .

Ich bin aufgrund meiner siebzehnjährigen Erfahrung mit der Immigration jedoch der Meinung, dass Otto Normaltourist und Max Normalehemann einer Thaifrau (trotz all der bösen Worte seitens der "Verzweifelten") keine Einschnitte sondern eher Verbesserungen erleben werden. Die thailändische Öffentliche Verwaltung wird zunehmends effektiver und orientiert sich mehr und mehr an modernen wissenschaftlichen (politologischen) Erkenntnissen. Man wird sicher schnell einen Weg finden, etwaige jetzt entstehende Unebenheiten zu glätten. Keineswegs haben sich Abgründe aufgetan, auch wenn viele Farangs dies in ihrer verzweifelten Selbstherrlichkeit so zu sehen glauben.

Kopf hoch! Ich bin in den letzten 17 Jahren durch viele Änderungen durchgeschickt worden, bin aber immer noch mit 'nem Visum von vor 15 Jahren da. Hatte auch gedauert bis ich Feinheiten wie Re-Entry Permit (Wiedereinreisegenehmigung) gerafft hatte. Bleibt freundlich im thailändischen Öffentlichen Leben und macht den Beamten bei der Immigration durch Euer falsches Verstehen nicht das Leben schwer. Wer hilft, dem wird auch geholfen werden! :D

P.S. siehe auch http://www.korat-info.com/forum/viewtopic.php?t=240
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tuktuk
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Nach 2 Jahren

Ungelesener Beitragvon tuktuk » Di Okt 28, 2008 6:08 pm

Non Immigrant O Visum und Extension
Nun heute früh war ich in Chiang Mai Immigration Office.Es hat sich in den letzten 2 Jahren einiges geändert.Stress und Hektik sind vorbei.Die Schalter neu beschriftet und neu geordnet.Der Vorgang der Antragsstellung ist auch gestrafft worden.Kurz ich habe die kurze Erfahrung einer 3/4 Stunde hinter mir.
Ich habe die Aufenthaltsberechtigung für 1 Jahr beantragt.Meine Unterlagen waren vollständi und haben dem Immigrationofficer ausgereicht.Ein paar knappe Fragen im Interview und ich habe meine Aufenthaltsberechtigung bis zum 29.November 2009 erhalten.Ein äusserst angenehmer Vormittag.Den Tag ab 11:00 Uhr hatte ich zur freien Verfügung.Überrascht hat mich eigentlich nur die neue Zeitberechung.Ist aber um einiges einfacher als die frühere.
:wave 8)

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pezi
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Re: Neue Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Ungelesener Beitragvon pezi » Di Okt 28, 2008 7:08 pm

ja wes hat sich denn nun geändert tuktuk :wie nur die beamten ???
bei mier verheiratet, war nur wichtig rentenbescheinigung von botschaft und alle monat 40000
auf thai konto.das wars dann gruss pezi

tuktuk
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Re: Neue Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Ungelesener Beitragvon tuktuk » Di Okt 28, 2008 8:19 pm

Pezi, vieles hat sich geändert.In Bayern könnte ich bald auch zum Standesbeamten gehen(das nur nebenher :mrgreen: )
Der Chef der Immigration bearbeitet die Anträge jetzt selbst!Die Ordnung, die dort jetzt herrscht, früher war es nur Chaos, das zum stundenlangen warten führte(einmal hatten sie meinen Pass verschlört und erst um 16:30 zum Büroschluss wiedergefunden 8) ,immerhin hatten sie ihn gefunden).Aber früher gab es beim Erstantrag möglicherweise nur ein paar Monate,heute 13 Monate :fart

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pezi
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Re: Neue Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Ungelesener Beitragvon pezi » Mi Okt 29, 2008 5:01 pm

In Bayern könnte ich bald auch zum Standesbeamten gehen(das nur nebenher
das tust uns bayern aber jetz nicht an. wartest gefälligst im oktober 2009 binn ich dann auch dabei.
also ich war in nongkai. habe in deutschland nonimmi o gemacht.nach 3 monat zur immi und hab denen gesagt das ich nicht nach laos will.die hat bankbuch angeschaut und gesagt da iss zu wenig drauf. ich hald in 10 monat iss ja genug dann drauf und ich mag net nach laos.
als dann meinen rentenbescheid gesehen hat.hats mier retierment aufenthaltsgenemigung gegeben.ohne alles.waren sehr freuntlich.gruss pezi

tuktuk
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Re: Neue Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Ungelesener Beitragvon tuktuk » Mi Okt 29, 2008 9:56 pm

pezi hat geschrieben:In Bayern könnte ich bald auch zum Standesbeamten gehen(das nur nebenher
das tust uns bayern aber jetz nicht an. wartest gefälligst im oktober 2009 binn ich dann auch dabei.

Pezi,
ich nehme Abstand von meinem Vater.Der war Bigamist von 1948 - 1952.Aufgeflogen ist er erst nach seinem Tode.Meine Mutter, die Witwenrente beantragt hatte, fiel vom Stuhl, als da plötzlich noch eine zweite Frau auftauchte und auch Rente wollte. :cry:

tuktuk
Korat-Isaan-Forum-Gast

Regeln für Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Ungelesener Beitragvon tuktuk » Fr Mär 06, 2009 6:23 pm

Nicht unbedingt neu, jedoch genauer und spezifizierter erfuhr ich heute im Gespräch mit einem Betroffenen:
Wenn man im Krankenhaus liegt und auch (weiterhin) stationär behandelt werden muss, gibt es durchaus Möglichkeiten zur Verlängerung des Visums. Es ist sicher gut zur Beruhigung zu wissen, dass so etwas veranlasst werden kann. Jedoch auch notwendig, mit Beteiligten, Arzt, Krankenhaus, Verwandten und Immigration darüber zu sprechen.


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