Der geflohene Täter bezieht IV-Rente in Thailand

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KoratCat
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Der geflohene Täter bezieht IV-Rente in Thailand

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Dez 22, 2012 1:37 am

Der geflohene Täter bezieht IV-Rente in Thailand

Fehlende Informationen ermöglichten die Flucht eines verurteilten Kinderschänders, unklare Zuständigkeiten begünstigten sie zusätzlich. Und wegen eines Gesetzesfehlers bezieht der Täter immer noch IV.

Laut einem Bericht von «Schweiz aktuell», der heute Abend ausgestrahlt wird, bezieht der entflohene Kinderschänder im Fall, welcher Tagesanzeiger.ch/Newsnet aufgedeckt hat, noch immer eine Invalidenrente. Der Anspruch besteht, solange ein verurteilter Straftäter seine Haft noch nicht angetreten hat, wie ein erst Ende August gefällter Grundsatzentscheid des Bundesgerichts besagt. Schliesslich muss auch ein flüchtiger Invalider von etwas leben, so die Idee. Etwas trotzig heisst es dann noch im Grundsatzentscheid: «Es ist zudem nicht Aufgabe der IV-Stelle, durch einen frühen Sistierungsbeginn einen Anreiz zum rechtzeitigen Strafvollzug zu schaffen.» Und so werden Renten ins Ausland überwiesen – selbst wenn sich ein Täter durch Flucht nach Thailand dem Schweizer Strafvollzug entzogen hat. Und dann seine Invalidität geltend macht, dass er nicht in den Strafvollzug kann, wie im vorliegenden Fall.

Keine Fluchtgefahr

Dass Huber überhaupt fliehen konnte, hat laut dem St. Galler Gerichtspräsidenten Luzius Eugster mit verschiedenen Faktoren zu tun: Wechselnde Zuständigkeiten, mangelnde Kommunikation und eine Lücke im System der Zuständigkeiten, wenn es um den Strafvollzug geht. Zunächst beurteilt die Staatsanwaltschaft, ob eine angeklagte Person vorsorglich in Haft genommen werden soll. Um eine Sicherheitshaft anzuordnen, so Eugster, muss es konkrete Anhaltspunkte geben, dass Verdunkelungs- oder Fortsetzungsgefahr besteht, oder die Befürchtung, der Beschuldigte könnte sich durch Flucht ins Ausland absetzen.

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen erkannte bei Huber keinen Haftgrund. Der leitende Staatsanwalt Thomas Weltert begründete das damit, dass die Übergriffe lange zurücklagen und Huber sich seither, zumindest punkto Kindsmissbrauch, nichts mehr hatte zuschulden kommen lassen. Dass Huber zum Zeitpunkt des Untersuchungsverfahrens keinerlei Anstalten machte, sich dem Prozess zu entziehen, machte ihn für die Behörden noch unverdächtiger. Zudem sei der Ausgang des mehrjährigen Verfahrens, so Weltert, von Beginn weg höchst ungewiss gewesen. Hätte man Huber in Haft genommen und er wäre freigesprochen worden, wäre der Staat zu Entschädigungszahlungen verpflichtet gewesen.

Wechselnde Zuständigkeiten

Im Januar 2011 wurde die Strafprozessordnung geändert, so dass für die Anordnung einer allfälligen Sicherheitshaft neu das Kantonsgericht St. Gallen zuständig wurde. Das Gericht beurteilte den Fall aber nicht neu, sondern verliess sich auf das Urteil der Staatsanwaltschaft. Opfer Yvonne hatte zwar gewarnt und auch berichtet, dass der Täter sie bedroht hatte, doch diese Kunde drang nicht bis zu den zuständigen Stellen durch. Da keine neuen Anhaltspunkte für Fortsetzungs- oder Fluchtgefahr aufgetaucht waren, habe man keinen Anlass gehabt, den Fall neu zu beurteilen. «Hätte das Opfer eine Anzeige wegen Drohung erstattet, wäre sicher etwas in Bewegung gekommen», so Gerichtspräsident Eugster.

Im September 2011 lag ein rechtskräftiges Urteil gegen Huber vor. Damit ging die Zuständigkeit vom Gericht ans Amt für Justizvollzug über. Doch dem waren die Hände gebunden, weil Huber aber ein weiteres Mal Berufung einlegte. Das Urteil war zwar rechtskräftig, aber bis zum Ende des Verfahrens nicht vollstreckbar. Sechs Monate lang war schlicht niemand dafür zuständig, sich um die Vollstreckung des Urteils zu kümmern. Hier handle es sich, so Luzius Eugster, um eine Lücke im System der Zuständigkeiten, für das eine Lösung gefunden werden müsse. Eine Lücke, welche Huber nutzte, um sich ins Ausland abzusetzen.

Aber wie kann es sein, dass weder die Tatsache, dass es sich um einen vorbestraften Gewalttäter handelte, noch der Umstand, dass er durch seine Heirat mit einer Thailänderin Verwandtschaft dort besass, noch der Vorfall, da er das Opfer bedrohte, eine Rolle bei der Beurteilung spielten? «Wie hätten wir denn davon erfahren sollen?», sagt Eugster auf die Frage. Dazu hätte es eines äusseren Anstosses bedurft, besserer Kommunikation zwischen allen Beteiligten. «Hätte das Opfer Huber wegen der Drohungen während des Prozesses angezeigt, wäre sicher etwas in Gang gekommen», so Eugster weiter.

Einigermassen schnell

Bleibt noch die Frage, warum der Täter sich offiziell in Thailand aufhalten kann, ohne von der Schweizer Justiz belangt zu werden. Zuständig für ein allfälliges Auslieferungsverfahren ist das Amt für Justizvollzug St. Gallen. Joe Keel, der zuständige Leiter der Behörde, sagte auf Nachfrage: «Auch wenn ein Auslieferungsgesuch gestellt ist, obliegt es den lokalen Behörden vor Ort, den Täter in Haft zu nehmen.» Es müssen über das Bundesamt für Justiz zahlreiche Unterlagen eingereicht werden, diese müssen übersetzt und in Thailand den entsprechenden Behörden zugeleitet werden, welche diese dann beurteilen. «Das dauert seine Zeit, besonders bei einem Land, mit dem kein Auslieferungsvertrag besteht.» Für lokale Verhältnisse laufe das Verfahren nach den bisherigen Rückmeldungen aber geordnet und sogar schnell, so Keel weiter.

Laut Recherchen des «Tages-Anzeigers» soll Huber Arztzeugnisse einer internationalen Klinik in Thailand eingeholt haben, die ihm Reise- und Hafterstehungsunfähigkeit attestieren. «Das interessiert uns nicht», sagt Keel dazu. «Selbst wenn er ein Bein amputiert hat, heisst das noch nicht, dass er nicht in den Strafvollzug kann – oder transportunfähig ist.»

Alle zuständigen Behörden, Staatsanwaltschaft, Gericht und Justizvollzug, betonen, dass das Verfahren prioritär behandelt werde, und geben sich bezüglich eines baldigen Abschlusses zuversichtlich. Könnte es sein, dass die thailändischen Behörden fürchten, dass der gesundheitlich angeschlagene Täter eine Auslieferungshaft nicht überleben würde? «Thailand hat kein Interesse daran, Täter gerade aus diesem Bereich zu schützen», so Keel.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974

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