Schweizer Botschaft u. thail. Geschäftsfrauen
Verfasst: Do Jul 26, 2012 8:10 pm
Schweizer Botschaft stempelte thailändische Geschäftsfrau zu Unrecht ab
Einer Geschäftsfrau aus Thailand wurde grundlos die Einreise in die Schweiz verweigert. Erst ihr Anwalt erstritt ihr das Visum. Offenbar kein Einzelfall.
Seit einem Jahr arbeitet die Thailänderin Chandra Z.* für die thailändische Niederlassung eines internationalen Technologiekonzerns mit Hauptsitz in der Schweiz. Die Geschäftsfrau ist auf Projektbasis im Verkauf, Vertrieb und technischen Support tätig. Zusammen mit ihrem Lebenspartner und ihrem Kind wohnt die 37-Jährige in komfortablen Verhältnissen in Bangkok.
Da das Unternehmen mit Z. sehr zufrieden ist, wurde ihr ein Angebot für eine Festanstellung unterbreitet – verbunden mit einem Schulungsaufenthalt am Schweizer Hauptsitz. Zudem sollte Z. weitere Geschäftsstandorte im Schengen-Raum besuchen. Sie sagte zu, stellte im April 2012 bei der Schweizer Botschaft in Bangkok einen Antrag für ein Schengen-Visum und übergab der Botschaft ihren Reisepass für die Visumerteilung. Auch buchte sie einen Hin- und Rückflug.
Bleibender Vermerk im Pass
Ohne dass Z. von der Schweizer Botschaft zum Zweck ihrer Reise befragt worden wäre, erhielt sie eine Woche später den Bescheid, der Visumantrag sei abgelehnt worden. In ihrem Reisepass wurde die Ablehnung mit einem Stempel versehen und ist damit für Dritte fortan gut sichtbar. Dieser Vermerk dürfte insbesondere bei erneuten Visumanträgen in Schengen-Staaten nachteilig sein.
Laut der Schweizer Botschaft waren die vorgelegten Informationen über den Zweck der Geschäftsreise nicht glaubhaft. Zudem hält die Botschaft in der Ablehnungsbegründung fest: «Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.»
Das lange Warten
Die Ablehnung des Visums traf Z. und ihren Arbeitgeber völlig unvorbereitet. Die Botschaft hatte weder mit ihr noch mit dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen. Die Reise war geplant und Termine mit europäischen Geschäftsstandorten organisiert. Der Arbeitgeber, der bereits früher ohne Probleme aussereuropäische Mitarbeiter zu Schulungszwecken eingeladen hatte, war nicht gewillt, den Entscheid hinzunehmen. Er schaltete eine Schweizer Anwaltskanzlei ein, die beim Bundesamt für Migration (BFM) Einsprache erhob.
Das BFM bestätigte den Eingang der Einsprache, forderte 150 Franken Kostenvorschuss für deren Behandlung und wies darauf hin, dass das Verfahren bis zu zehn Wochen dauern könne.
In der Tat hörten Z. und ihr Anwalt lange Zeit nichts mehr vom Bund. Als schliesslich die Flugtickets unbenutzt verfallen und die Reise längst abgesagt waren, traf Mitte Juli der positive Entscheid aus Bern ein: Das Visum wurde erteilt, die Bearbeitungsgebühr von 150 Franken zurückbezahlt.
«Thailand ist ein Hochzeitsland»
Aus Datenschutzgründen wollte das BFM nicht erklären, weshalb Z. erst nach Beizug eines Anwalts zum Visum kam, dem offensichtlich von Beginn weg nichts entgegengestanden war. Laut BFM-Sprecher Michael Glauser ist im Fall von Thailand eine sorgfältige Prüfung der Gesuche nötig, denn «Thailand ist ein Hochzeitsland (Thaigirls)». Zudem würden die Schengen-Vertretungen vor Ort ihre Praxis abstimmen, um eine möglichst einheitliche Visumvergabe sicherzustellen. Gefragt, ob die Schengen-Staaten Druck auf die Schweiz ausübten, mit der Visumvergabe an junge Thailänderinnen besonders restriktiv zu sein, sagt Glauser: «Kann man so nicht sagen.»
Laut Markus A. Frey, dem Honorarkonsul für Thailand in Zürich, handelt es sich um keinen Einzelfall: «Offenbar traut man Thailänderinnen eine kompetitive Geschäftstätigkeit gar nicht zu.» Er sagt, die Schweizer Botschaft in Thailand habe mit einem sehr hohen Arbeitsanfall zu kämpfen und sei sich der teilweisen Unzulänglichkeiten sehr wohl bewusst. Um den grossen Arbeitsanfall zu bewältigen, arbeite die Botschaft zunehmend mit lokalem Personal zusammen. Laut BFM hat die Botschaft in Thailand letztes Jahr 15'187 Schengen-Visa erteilt und 1652 Visa verweigert oder annulliert.
* Name geändert
Basler Zeitung
Einer Geschäftsfrau aus Thailand wurde grundlos die Einreise in die Schweiz verweigert. Erst ihr Anwalt erstritt ihr das Visum. Offenbar kein Einzelfall.
Seit einem Jahr arbeitet die Thailänderin Chandra Z.* für die thailändische Niederlassung eines internationalen Technologiekonzerns mit Hauptsitz in der Schweiz. Die Geschäftsfrau ist auf Projektbasis im Verkauf, Vertrieb und technischen Support tätig. Zusammen mit ihrem Lebenspartner und ihrem Kind wohnt die 37-Jährige in komfortablen Verhältnissen in Bangkok.
Da das Unternehmen mit Z. sehr zufrieden ist, wurde ihr ein Angebot für eine Festanstellung unterbreitet – verbunden mit einem Schulungsaufenthalt am Schweizer Hauptsitz. Zudem sollte Z. weitere Geschäftsstandorte im Schengen-Raum besuchen. Sie sagte zu, stellte im April 2012 bei der Schweizer Botschaft in Bangkok einen Antrag für ein Schengen-Visum und übergab der Botschaft ihren Reisepass für die Visumerteilung. Auch buchte sie einen Hin- und Rückflug.
Bleibender Vermerk im Pass
Ohne dass Z. von der Schweizer Botschaft zum Zweck ihrer Reise befragt worden wäre, erhielt sie eine Woche später den Bescheid, der Visumantrag sei abgelehnt worden. In ihrem Reisepass wurde die Ablehnung mit einem Stempel versehen und ist damit für Dritte fortan gut sichtbar. Dieser Vermerk dürfte insbesondere bei erneuten Visumanträgen in Schengen-Staaten nachteilig sein.
Laut der Schweizer Botschaft waren die vorgelegten Informationen über den Zweck der Geschäftsreise nicht glaubhaft. Zudem hält die Botschaft in der Ablehnungsbegründung fest: «Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.»
Das lange Warten
Die Ablehnung des Visums traf Z. und ihren Arbeitgeber völlig unvorbereitet. Die Botschaft hatte weder mit ihr noch mit dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen. Die Reise war geplant und Termine mit europäischen Geschäftsstandorten organisiert. Der Arbeitgeber, der bereits früher ohne Probleme aussereuropäische Mitarbeiter zu Schulungszwecken eingeladen hatte, war nicht gewillt, den Entscheid hinzunehmen. Er schaltete eine Schweizer Anwaltskanzlei ein, die beim Bundesamt für Migration (BFM) Einsprache erhob.
Das BFM bestätigte den Eingang der Einsprache, forderte 150 Franken Kostenvorschuss für deren Behandlung und wies darauf hin, dass das Verfahren bis zu zehn Wochen dauern könne.
In der Tat hörten Z. und ihr Anwalt lange Zeit nichts mehr vom Bund. Als schliesslich die Flugtickets unbenutzt verfallen und die Reise längst abgesagt waren, traf Mitte Juli der positive Entscheid aus Bern ein: Das Visum wurde erteilt, die Bearbeitungsgebühr von 150 Franken zurückbezahlt.
«Thailand ist ein Hochzeitsland»
Aus Datenschutzgründen wollte das BFM nicht erklären, weshalb Z. erst nach Beizug eines Anwalts zum Visum kam, dem offensichtlich von Beginn weg nichts entgegengestanden war. Laut BFM-Sprecher Michael Glauser ist im Fall von Thailand eine sorgfältige Prüfung der Gesuche nötig, denn «Thailand ist ein Hochzeitsland (Thaigirls)». Zudem würden die Schengen-Vertretungen vor Ort ihre Praxis abstimmen, um eine möglichst einheitliche Visumvergabe sicherzustellen. Gefragt, ob die Schengen-Staaten Druck auf die Schweiz ausübten, mit der Visumvergabe an junge Thailänderinnen besonders restriktiv zu sein, sagt Glauser: «Kann man so nicht sagen.»
Laut Markus A. Frey, dem Honorarkonsul für Thailand in Zürich, handelt es sich um keinen Einzelfall: «Offenbar traut man Thailänderinnen eine kompetitive Geschäftstätigkeit gar nicht zu.» Er sagt, die Schweizer Botschaft in Thailand habe mit einem sehr hohen Arbeitsanfall zu kämpfen und sei sich der teilweisen Unzulänglichkeiten sehr wohl bewusst. Um den grossen Arbeitsanfall zu bewältigen, arbeite die Botschaft zunehmend mit lokalem Personal zusammen. Laut BFM hat die Botschaft in Thailand letztes Jahr 15'187 Schengen-Visa erteilt und 1652 Visa verweigert oder annulliert.
* Name geändert
Basler Zeitung