IV-Renten ins Ausland: Nationalrat für Anpassung an Kaufkraf
Verfasst: Fr Dez 03, 2010 4:13 pm
IV-Renten ins Ausland: Nationalrat für Anpassung an Kaufkraft
(sda) IV-Renten, die ins Ausland gehen, sollen der Kaufkraft des Ziellandes angepasst werden. Der Nationalrat gab am Donnerstag einer parlamentarischen Initiative der SVP mit 83 zu 81 Stimmen Folge. Bei der 6. IV-Revision hatte er die Anpassung noch abgelehnt.
Schweizer IV-Renten seien für Bezüger in gewissen Ländern äusserst attraktiv, wandte sich Dominique Baettig (svp., Jura) gegen den Ablehnungsantrag der Kommissionsmehrheit. Elf Prozent der IV-Renten gingen ins Ausland, wo manch ein Rentner in Saus und Braus lebe. Dass sich Schweizerinnen und Schweizer etwa in Thailand ein Pascha-Leben gönnten, könne nicht Zweck der Invalidenversicherung sein, erklärte Baettig.
Christine Goll (sp., Zürich) sagte für die Kommission, der Rat habe diesen Antrag der SVP bereits bei der 6. IV-Revision abgewiesen. Der Spareffekt sei mit 14,5 Millionen Franken klein. Angesichts der dauernd nötigen Anpassungen werde der administrative Aufwand immens. Am Schluss dürften die Kosten den Nutzen übersteigen. R
Die Motion geht an den Ständerat. Stimmt dieser zu, muss die Nationalratskommission eine Vorlage ausarbeiten. Lehnt die kleine Kammer die Motion hingegen ab, ist das Anliegen gescheitert.
Neue Zürcher Zeitung
Reine Missgunst!
Ob die dann auch kostenfrei im jeweiligen Ausland auszahlen, damit der Invalide nicht auch noch die nicht geringen Kosten des Geldtransfers tragen muss? Wenn seine Rente schon den "Verhältnissen" angepasst wurde, muss sie dort in voller Höhe zur Verfügung stehen.
(sda) IV-Renten, die ins Ausland gehen, sollen der Kaufkraft des Ziellandes angepasst werden. Der Nationalrat gab am Donnerstag einer parlamentarischen Initiative der SVP mit 83 zu 81 Stimmen Folge. Bei der 6. IV-Revision hatte er die Anpassung noch abgelehnt.
Schweizer IV-Renten seien für Bezüger in gewissen Ländern äusserst attraktiv, wandte sich Dominique Baettig (svp., Jura) gegen den Ablehnungsantrag der Kommissionsmehrheit. Elf Prozent der IV-Renten gingen ins Ausland, wo manch ein Rentner in Saus und Braus lebe. Dass sich Schweizerinnen und Schweizer etwa in Thailand ein Pascha-Leben gönnten, könne nicht Zweck der Invalidenversicherung sein, erklärte Baettig.
Christine Goll (sp., Zürich) sagte für die Kommission, der Rat habe diesen Antrag der SVP bereits bei der 6. IV-Revision abgewiesen. Der Spareffekt sei mit 14,5 Millionen Franken klein. Angesichts der dauernd nötigen Anpassungen werde der administrative Aufwand immens. Am Schluss dürften die Kosten den Nutzen übersteigen. R
Die Motion geht an den Ständerat. Stimmt dieser zu, muss die Nationalratskommission eine Vorlage ausarbeiten. Lehnt die kleine Kammer die Motion hingegen ab, ist das Anliegen gescheitert.
Neue Zürcher Zeitung
Reine Missgunst!
Ob die dann auch kostenfrei im jeweiligen Ausland auszahlen, damit der Invalide nicht auch noch die nicht geringen Kosten des Geldtransfers tragen muss? Wenn seine Rente schon den "Verhältnissen" angepasst wurde, muss sie dort in voller Höhe zur Verfügung stehen.