olaf hat geschrieben:Vielleicht wäre das eine Lösung
Ich selber weiß auch nicht wie das alles weiter gehen soll - ZUMAL DAS ERST DER ANFANG IST - Das es so schnell kommt mit diesen gigantischen Flüchtlingsmassen damit hat glaube ich keiner so richtig gerechnet !!!
Dürfen deshalb Rechtsextremisten von Steuergeldern finanziertes Eigentum zerstören? Das ist der Punkt! Als während des zweiten Weltkriegs viele Deutsche auf der Flucht vor den deutschen Nazis waren, haben Bürger anderer Länder ihnen Mittel und Hände gereicht. Jetzt versuchen "Neo-Nazis" zu verhindern, dass wir ebenso human handeln und zerstören Gemeineigentum.
Eine Volksabstimmung gegen Asylgewährung, wenn sie denn entsprechend ausfiele, würde nichts Anderes bedeuten, als die Mauer wieder hochziehen.
Vielleicht könnten das einzelne Bundesländer, Kreise oder Kommunen intern regeln, wie etwa "Keiner mehr rein nach Sachsen und auch keiner mehr raus aus Sachsen etc. Und die Milliarden des Laenderfinanzausgleichs fuer Sachsen könnten gut in den zugänglichen Teilen Deutschlands verwendet werden. (Ironie aus) Und eine "Volksabstimmung" aller Deutschen zum Thema Asylgewährung hieße das Grundgesetz ändern, den Art. 16a Abs. 1. GG ändern. Das ist per Volksentscheid nicht aussichtsreich, es müssten nämlich eine qualifizierte Mehrheit von mindestens Zwei Dritteln zustimmen. Die nicht unerheblichen Kosten dafür wären reine Geldverschwendung. Wirtschaftlich denken, lieber Olaf! Bei den meisten Asyslsuchenden handelt es sich um Familien, die, wenn sie in D arbeiten dürften, deine und deiner Kinder Rente sicherten.
Und zum Text auf der entfernten Grafik: Alle vier Jahre wird man gefragt und darf durch seine Stimmabgabe mitentscheiden, wie es weitergeht. Man darf auch friedlich demonstrieren, um andere Wähler oder die Politiker von seinen Ansichten zu überzeugen. Das Anzünden von Asylunterkünften jedoch ist Terror! Und wer vor oder nahe Asylunterkünften demonstriert, stellt sich doch das politische Armutszeugnis aus, denn die dort untergebrachten Asylsuchenden sind ja gar nicht wahlberechtigt, dürfen politisch nicht mitbestimmen. Dortige Demonstrationen sind doch mehr als Nötigung im Sinne des § 240 StGB zu verstehen. Man will den Asylsuchenden seine persönliche Meinung mit einer Art von Drohgebährde "näherbringen", sie einschüchtern. Ausserdem will man durch diese "unterschwelligen Drohgebährden" die deutsche Gesellschaft nötigen, unter deren grundgesetzlichen Schutz jene stehen. Wie beschränkt!
Nochmal zur oben angesprochenen "Ausbürgerung" durch den Postrentendienst in Leipzig ein Auszug aus dem Grundgesetz (GG):
Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16) vom 29.11.2000 (BGBl. I S. 1633) m.W.v. 02.12.2000.
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