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Re: Ost-Renten steigen deutlich stärker als im Westen

Verfasst: Mo Dez 05, 2016 2:41 am
von Mousemelk (†2019)
dogmai hat geschrieben:
Ein Ansatz wäre vielleicht die Grundrente auf dem Niveau höher als der Sozialhilfesatz. Die Grundsicherung ist ja keine Rente, sondern Sozialhilfe.


uwe hat geschrieben:
Hier Fakten: Eine Putzfrau wird ca. 650€ im Monat erhalten. (bei 45 Arbeitsjahren) . Nach Sozialabzügen bleiben unterm Strich an die 550€.

Diese Veröffentlichung ist lesenswert!
Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausgegeben.
SOZIALHILFE
und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
289 Seiten

Ihr koennt schreiben was ihr wollt, bei der Eingliederung/Anschluss der Laender der "DDR" in das Rechtsgebilde der "BRD" sind politische Fehler gemacht worden.
Es ist versaeumt worden die Rentenkassen/Vereinigungen, (einschliesslich der Beamten), in ein Gebilde der Altersversorgung zu buendeln.
Aber koennen wir dies mit einem "X" auf einem Stimmzettel aendern.

Re: Ost-Renten steigen deutlich stärker als im Westen

Verfasst: Do Dez 08, 2016 6:29 pm
von Mousemelk (†2019)
Ausschnitte:

http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/ ... erung.html
20161208 Die Alterssicherung 2030-plus sieht vor.jpg
20161208 Die Alterssicherung 2030-plus sieht vor.jpg (27.26 KiB) 11784 mal betrachtet


http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitt ... -2016.html
20161208 Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2016 im Überblick.jpg
20161208 Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2016 im Überblick.jpg (58.24 KiB) 11784 mal betrachtet


Da kann man ja froh sein schon jetzt die Rente zu beziehen!!
Es ist doch eine Ueberlegung wert, die Westrenten auf das Niveau der Ostrenten zubringen.
Falls jemand meint die bestehende Rente faellt unter Bestandschutz, der moechte es kundtun!

Re: Ost-Renten steigen deutlich stärker als im Westen

Verfasst: Mi Nov 15, 2017 4:04 am
von Mousemelk (†2019)

Re: Ost-Renten steigen deutlich stärker als im Westen

Verfasst: Mi Nov 15, 2017 6:47 pm
von dogmai
Mousemelk hat geschrieben: Es ist doch eine Ueberlegung wert, die Westrenten auf das Niveau der Ostrenten zubringen.


Wieso soll ich plötzlich weniger Rente kriegen? Aber mir wäre es schon recht, wenn die Ostrenten auf das Niveau der Westrenten angehoben würden.
Und die Pflichtversicherung für Selbstständige muß einfach eingeführt werden. Das führt auch zu mehr Rentengerechtigkeit.

Re: Ost-Renten steigen deutlich stärker als im Westen

Verfasst: Mi Nov 15, 2017 9:19 pm
von KoratCat
Hätte Mousemelk geschrieben, "Es ist doch eine Ueberlegung wert, die Westrenten auf das Kaufkraftniveau der Ostrenten zubringen", würde ich ihm wahrscheinlich zustimmen. ;)

Re: Ost-Renten steigen deutlich stärker als im Westen

Verfasst: Do Nov 16, 2017 8:29 am
von thedi
KoratCat hat geschrieben:"Es ist doch eine Ueberlegung wert, die Westrenten auf das Kaufkraftniveau der Ostrenten zubringen", würde ich ihm wahrscheinlich zustimmen. ;)

Würdest Du dem auch zustimmen, wenn die Renten von Thailand-Residenten der Kaufkraft in Thailand angepasst würden?

Mit freundlichen Grüssen

Thedi

Re: Ost-Renten steigen deutlich stärker als im Westen

Verfasst: Do Nov 16, 2017 9:10 am
von KoratCat
thedi hat geschrieben:Würdest Du dem auch zustimmen, wenn die Renten von Thailand-Residenten der Kaufkraft in Thailand angepasst würden?


Das würde ich mit Sicherheit, wenn der "Korrekturfaktor der Verbrauchergeldparität" (Teuerungsziffer) über 1,0 läge oder auch ein Auslandszuschlag gewährt oder zumindest als "Freibetrag" berücksichtigt würde! Gleiches Recht für die Expatriaten und die Bediensteten der deutschen Auslandsvertretungen!

Wenn jemand seinen Aufenthaltsort im Rahmen seines Selbstbestimmungsrechts aus freiem Willen selbst wählt, sollte es eigentlich nicht sein, dass seitens des Staates mit "Korrekturen" in sein Einkommen (seine finanzielle Versorgung) eingegriffen wird. Aber einen Kaufkraftausgleich für den Fall, dass die Außenpolitik dem Expatriaten Nachteile verursacht hat, kann man schon ins Auge fassen. Letztendlich gilt der Art 3 Abs 1 GG (Gleichheitssatz) auch für ausgewanderte Staatsangehörige. ;)

Im Falle eines Vorteils wäre allerdings abzuwägen, ob der erheblich ist. Meine Unfallversicherung hat im Jahre 2010 bei einer solchen Prüfung festgestellt, dass nachhaltige Kaufkraftunterschiede zwischen Thailand und Deutschland (derzeitig) nicht bestehen. Seither ist keine weitere Prüfung erfolgt.

Zufrieden mit meiner Antwort, Thedi? ;)