Gerichtsbericht: Am Strand von Thailand Hartz IV kassiert
In Deutschland Hartz-IV-Unterstützung bekommen und in Thailand tauchen. So lässt es sich leben. Doch gegen die allzu große Lässigkeit eines Mannes hat das Meininger Arbeitsamt schwere Geschütze aufgefahren.
Meiningen. Der 35-Jährige weilte vom 29. Dezember 2010 bis zum 13. März in Thailand. Seine Erreichbarkeit, die vom Gesetz für Hartz-IV-Empfänger vorgeschrieben ist, hat er angeblich über Freunde und Bekannte gesichert. "Hätten die mich angerufen, dann wäre ich am nächsten Tag gleich in den Flieger gestiegen."
Wie in seinem Strafverfahren am Amtsgericht Meiningen durchsickerte, muss er wohl schon einmal mit der Masche ohne größeren Ärger durchgekommen sein. Aber als der ausgebildete Rettungs-Taucher Ende 2010 wieder ans Mittelmeer reiste, um dort bei Badewannentemperaturen das Leben zu genießen, forderte das Amt 1500 Euro zu Unrecht gezahlte Unterstützung zurück.
Denn er habe gegen die Erreichbarkeits-Anordnung verstoßen, so die Gründe.
Seine Argumente, er habe sich in Thailand eine eigene Existenz als Tauch-Lehrer aufbauen wollen, hatten ein Geschmäckle. Denn sein Anwalt erzählte freimütig, dass es mit der Ausbildung dort angeblich nicht klappte, weil sein Mandant "nicht zeitig genug aus dem Bett kam, weil er dort ab und an etwas länger gefeiert hat". Ja, und auch der Ausbilder aus der Schweiz sei plötzlich "abgetaucht" gewesen.
Der Angeklagte behauptete, er habe dem Amt sehr wohl "vorher Bescheid gesagt". Alles in allem hatte er Glück. Denn es ließ sich aufgrund von Strukturveränderungen in der Behörde nicht mehr nachweisen, ob er sich wirklich abgemeldet hatte. Zwar ist das absurd.
Denn das Amt kann ihm lediglich 21 Tage Urlaub genehmigen. So stellte der Richter das Verfahren gegen Zahlung von 200 Euro ein. Die 1500 Euro, die er als Unterstützung erhalten hatte, muss er natürlich zurückgeben.
Als Martin Sch. nach seiner Rückkehr aus Thailand Gesprächsterminen fernblieb, schoss das Amt wohl etwas über das Ziel hinaus: Es bestellte ihn im November 2011 zu einem Gespräch.
Am Landratsamt wartete ein Einsatz-Kommando der Meininger Polizei. Diesen Einsatz hatte das Amt tatsächlich wegen 1500 Euro angeordnet. Und für den Fall, der Angeklagte hätte fliehen wollen, war auch gleich noch ein internationaler Haftbefehl ausgestellt worden.
Thüringer Allgemeine
3 Monate Hartz IV-Urlaub in TH?
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