Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
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Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
BERLIN - Christian Wulff zog in den letzten Tagen viel Spott auf sich. Jetzt warnt ein Anwalt vor den Folgen: Wer den Deutschen Bundespräsidenten verunglimpft, kann direkt ins Gefängnis wandern.
Herrschen in Deutschland etwa schon thailändische Verhältnisse? Dort geht man mit Majestäts-Beleidigern hart ins Gericht. Auch in Deutschland gilt: Bei Witzen über den Bundespräsidenten hört der Spass auf.
Zwar gelte in Deutschland die Meinungsfreiheit, doch dem stehe der Straftatbestand «Verunglimpfung des Bundespräsidenten» entgegen, sagt der deutsche Jurist Udo Vetter.
Das heisst konkret, dass Witze oder Beleidigungen, die bei anderen Menschen noch unter die Meinungsfreiheit fallen, im Fall Wulff eine Straftat sein könnten. «Beim Bundespräsidenten verschiebt sich die Interessensabwägung noch mehr zugunsten des Ehrenschutzes», sagt Vetter zum Online-Portal «monero.de».
Spott und Hohn
Besonders im Internet war Wulff in den vergangenen Tagen ungefilterter Kritik ausgesetzt. Dort kommentieren Nutzer Wulffs Affäre um seinen Hauskredit und die Drohanrufe beim «Bild»-Kader mit ironischen Bildcollagen, aber auch mit derben Sprüchen, Rücktrittsforderungen und auch Beleidigungen gegen Wulff und seine Frau Bettina.
Gegen den Urheber solcher Witze könne jeder Strafanzeige einreichen, sagt Vetter. Wulff tat das bereits. Ein 43-jähriger Internetnutzer musste sich in Dreseden vor Gericht verantworten, weil er das Ehepaar Wulff beleidigt hatte.
Der für heute angesetzte Prozess fiel allerdings überraschend aus, weil Wulff die Entschuldigung des Angeklagten angenommen hat, wie «Spiegel.de» schreibt.
«Satire darf alles»
Kommt es zu einer Verurteilung droht demjenigen, der Wulff beleidigt hat, eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Monaten. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Trotzdem gibt es eine Ausnahme. Wenn, die Bemerkungen zum Bundespräsidenten klar als Satire erkennbar sind, ist vieles möglich.
«Satire darf alles», sagt Jurist Vetter. «Wer also über den Bundespräsidenten ablästern möchte, sollte das möglichst originell mit deutlich satirischem Charakter tun.»
blick.ch
BERLIN - Christian Wulff zog in den letzten Tagen viel Spott auf sich. Jetzt warnt ein Anwalt vor den Folgen: Wer den Deutschen Bundespräsidenten verunglimpft, kann direkt ins Gefängnis wandern.
Herrschen in Deutschland etwa schon thailändische Verhältnisse? Dort geht man mit Majestäts-Beleidigern hart ins Gericht. Auch in Deutschland gilt: Bei Witzen über den Bundespräsidenten hört der Spass auf.
Zwar gelte in Deutschland die Meinungsfreiheit, doch dem stehe der Straftatbestand «Verunglimpfung des Bundespräsidenten» entgegen, sagt der deutsche Jurist Udo Vetter.
Das heisst konkret, dass Witze oder Beleidigungen, die bei anderen Menschen noch unter die Meinungsfreiheit fallen, im Fall Wulff eine Straftat sein könnten. «Beim Bundespräsidenten verschiebt sich die Interessensabwägung noch mehr zugunsten des Ehrenschutzes», sagt Vetter zum Online-Portal «monero.de».
Spott und Hohn
Besonders im Internet war Wulff in den vergangenen Tagen ungefilterter Kritik ausgesetzt. Dort kommentieren Nutzer Wulffs Affäre um seinen Hauskredit und die Drohanrufe beim «Bild»-Kader mit ironischen Bildcollagen, aber auch mit derben Sprüchen, Rücktrittsforderungen und auch Beleidigungen gegen Wulff und seine Frau Bettina.
Gegen den Urheber solcher Witze könne jeder Strafanzeige einreichen, sagt Vetter. Wulff tat das bereits. Ein 43-jähriger Internetnutzer musste sich in Dreseden vor Gericht verantworten, weil er das Ehepaar Wulff beleidigt hatte.
Der für heute angesetzte Prozess fiel allerdings überraschend aus, weil Wulff die Entschuldigung des Angeklagten angenommen hat, wie «Spiegel.de» schreibt.
«Satire darf alles»
Kommt es zu einer Verurteilung droht demjenigen, der Wulff beleidigt hat, eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Monaten. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Trotzdem gibt es eine Ausnahme. Wenn, die Bemerkungen zum Bundespräsidenten klar als Satire erkennbar sind, ist vieles möglich.
«Satire darf alles», sagt Jurist Vetter. «Wer also über den Bundespräsidenten ablästern möchte, sollte das möglichst originell mit deutlich satirischem Charakter tun.»
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
Das Comeback der Majestätsbeleidigung
von:Dr. Andrea Grotemeier
11.01.2012
Eine für Mittwoch angesetzte Verhandlung wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten fällt nun aus. Trotzdem sollte man sich hüten, das Staatsoberhaupt im Zuge der aktuellen Affären zu verspotten. Ein exotischer Straftatbestand schützt den ersten Mann im Staat vor Ehrkränkungen. Ob dieser besondere Schutz auch heute noch zeitgemäß ist, weiß Andrea Grotemeier.
In der heute noch strafbaren Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 Strafgesetzbuch (StGB) lebt fragmentarisch die Majestätsbeleidigung des 19. Jahrhunderts weiter. Im Kaiserreich als "Kautschukparagraf" missbraucht, fristet die Norm heute ein anachronistisches Schattendasein: Im Standardkommentar zum StGB finden sich genau fünf Rechtsprechungsnachweise. Nichtsdestotrotz: Die Bestimmung existiert und ist nach wie vor gültig.
Sie wäre jetzt beinahe einem Internutzer zum Verhängnis geworden, der ein unvorteilhaftes Foto vom Amtsantritt des amtierenden Bundespräsidenten Christian Wulff auf Facebook hochgeladen hatte. Darauf ist die Gattin des Staatsoberhaupts zu sehen, wie sie den rechten Arm zum "Hitlergruß" hebt. Ob es sich um eine unglückliche Momentaufnahme oder eine Fotomontage handelt, ist unklar. Der Blogger kommentierte diese Geste mit den Worten, dass nur noch ein "Schiffchen auf dem Kopf" fehle und sie sehe aus wie ein "Blitzmädel im Afrika-Einsatz". Das Foto sei aber "hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre."
Diese Äußerung war für Christian Wulff Grund genug, der Strafverfolgung zunächst zuzustimmen. Der seit 1952 nahezu unveränderte Tatbestand des § 90 StGB stellt das öffentliche Verunglimpfen des Bundespräsidenten nämlich nur dann unter Strafe, wenn das Staatsoberhaupt seine Ermächtigung hierfür erteilt. Gestern teilte das Bundespräsidialamt dann mit, die Zustimmung in Wulffs Auftrag kurzfristig zurückgenommen zu haben. Dem Blogger hätte sonst eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gedroht.
Majestätsbeleidigungsparagrafen gegen ungeliebte Sozialdemokraten
Historisch betrachtet basiert die gesetzliche Formulierung eines besonderen Ehrschutzes des Staatsoberhauptes auf dem preußischen StGB von 1851 und dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871, wenn auch die Wurzeln der Strafbarkeit eines "crimen maiestatis" bereits im römischen Recht zu finden sind.
Die gesetzliche Regelung der Preußen war eine zweischneidige Errungenschaft: So bot sie einerseits eine Abkehr von der zuvor existierenden Willkür hin zu einem gesetzlich bestimmten, vom Hochverrat deutlich abgegrenzten Straftatbestand. Andererseits bemängelten Kritiker eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. Auch stellte sich die Frage, wie eine derartige Sonderstellung des Staatsoberhaupts gegenüber den Bürgern gerechtfertigt werden kann.
Unter der wilhelminischen Monarchie und der Kanzlerschaft Bismarcks wurden die Majestätsbeleidigungsparagrafen des Reichsstrafgesetzbuchs (RStGB) dann recht großzügig ausgelegt, um die Sozialdemokraten als politische Gegner auszuschalten, indem man sie für einige Monate durch Inhaftierung mundtot machte.
Die sozialdemokratische Parteizeitung "Vorwärts" veröffentlichte von 1895 bis 1908 eine fast täglich erscheinende "Chronik der Majestätsbeleidigungsprozesse", in welcher sie den staatlichen Machtmissbrauch dokumentierte. Auch Prozesse gegen satirische Magazine wie den "Kladderadatsch" und den "Simplicissimus" fanden reges öffentliches Interesse, ebenso skurrile Verurteilungen, etwa weil jemand beim Ausbringen eines Hochs auf den Kaiser den Hut auf dem Kopf behielt.
Badefotos, BSE und Bundespräsidenten
Es ist eine Ironie der Geschichte, dass in der späteren Weimarer Republik dann die Sozialdemokraten als frühere Gegner und Opfer der Bestimmung vor der Aufgabe standen, ihren Präsidenten Friedrich Ebert vor Anfeindungen vor allem von rechts-konservativer Seite zu schützen. Zum Zweck der politischen Stimmungsmache nutzten Eberts Gegner insbesondere bösartige Unterstellungen hinsichtlich seiner Herkunft aus einfachen Verhältnissen, aber auch vermeintlich kompromittierende Fotos wie etwa das berühmte "Badebild".
Die Verschärfung der politischen Verhältnisse nach der Ermordung von Reichsaußenminister Walther Rathenau machte 1922 dann die Einführung eines wieder uneingeschränkten Ehrschutzes des Staatsoberhauptes erforderlich. Im nationalsozialistischen Deutschland war es hingegen zweitrangig, ob eine Führerbeleidigung nach den allgemeinen Beleidigungsdelikten, dem Heimtückegesetz oder wegen Wehrkraftzersetzung bestraft wurde; für die Strafwürdigkeit eines Verhaltens wurde ausdrücklich an das "gesunde Volksempfinden" angeknüpft und drakonische Strafen wurden in jedem Fall verhängt.
Seit Bestehen der Bundesrepublik ist die praktische Bedeutung der Norm hingegen recht gering. Wurden die Bundespräsidenten Theodor Heuss und Heinrich Lübke noch wegen ihrer persönlichen Vergangenheit im Dritten Reich verunglimpft, hat die Anzahl der Beleidigungen in jüngerer Vergangenheit stark abgenommen.
So wurden von 1990 bis 2004 laut Auskunft des Bundespräsidialamts 41 Fälle registriert, nur zweimal erteilte der Bundespräsident eine Strafermächtigung. Einmal handelte es sich um einen tätlichen Angriff auf das Staatsoberhaupt. In anderen Fällen kam es zu außergerichtlichen Unterlassungserklärungen oder Ermahnungen, wie beispielsweise 2001 im Zusammenhang mit einem Beitrag in der Satirezeitschrift "Titanic" über die Rinderseuche BSE und den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau.
Unzeitgemäßer Ehrschutz für Staatsoberhäupter
Auch vor dem Hintergrund des heutigen Staats- und Demokratieverständnisses ist zweifelhaft, ob der Ehrschutz des Staatsoberhaupts derart exponiert in einem gemeinsamen Abschnitt mit den Vorschriften über Hoch- und Landesverrat geregelt sein muss. So fragte bereits Bundespräsident Heuss, "wann es staatspolitisch notwendig ist, dass ich mich beleidigt fühle".
Andere Verfassungsorgane wie die Bundeskanzlerin oder der Bundestagspräsident genießen diesen Ehrschutz nämlich nicht, wenngleich sie sich durch ihre Amtsgeschäfte viel häufiger angreifbar machen. Ihrer besonderen politischen Bedeutung trägt nur die erhöhte Strafandrohung im Rahmen der allgemeinen Beleidigungsdelikte Rechnung (§ 188 StGB).
Zwar nimmt der Präsident größtenteils repräsentative Funktionen wahr und wirkt nahezu ausschließlich durch die besondere Würde seines Amtes. Eine Verletzung dieser Würde sollte daher in jedem Falle strafwürdig sein. Staatsgefährdend aber ist sie nicht.
Darüber hinaus schadet ein öffentlich geführter Gerichtsprozess dem Ansehen des Präsidenten oft mehr, als er nützt. Die aktuelle kritische Auseinandersetzung mit dem Bundespräsidenten Christian Wulff lässt allerdings erwarten, dass der Facebook-Blogger nicht der letzte gewesen ist, der den Unmut des Bundespräsidenten erregt. So mancher Kritiker sollte deshalb vorsichtig sein und mit dem öffentlichen Präsidenten-Bashing nicht über das Ziel hinausschießen. Der exotische Straftatbestand könnte sonst womöglich ein kleines Comeback feiern.
Legal Tribune Online
Das Comeback der Majestätsbeleidigung
von:Dr. Andrea Grotemeier
11.01.2012
Eine für Mittwoch angesetzte Verhandlung wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten fällt nun aus. Trotzdem sollte man sich hüten, das Staatsoberhaupt im Zuge der aktuellen Affären zu verspotten. Ein exotischer Straftatbestand schützt den ersten Mann im Staat vor Ehrkränkungen. Ob dieser besondere Schutz auch heute noch zeitgemäß ist, weiß Andrea Grotemeier.
In der heute noch strafbaren Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 Strafgesetzbuch (StGB) lebt fragmentarisch die Majestätsbeleidigung des 19. Jahrhunderts weiter. Im Kaiserreich als "Kautschukparagraf" missbraucht, fristet die Norm heute ein anachronistisches Schattendasein: Im Standardkommentar zum StGB finden sich genau fünf Rechtsprechungsnachweise. Nichtsdestotrotz: Die Bestimmung existiert und ist nach wie vor gültig.
Sie wäre jetzt beinahe einem Internutzer zum Verhängnis geworden, der ein unvorteilhaftes Foto vom Amtsantritt des amtierenden Bundespräsidenten Christian Wulff auf Facebook hochgeladen hatte. Darauf ist die Gattin des Staatsoberhaupts zu sehen, wie sie den rechten Arm zum "Hitlergruß" hebt. Ob es sich um eine unglückliche Momentaufnahme oder eine Fotomontage handelt, ist unklar. Der Blogger kommentierte diese Geste mit den Worten, dass nur noch ein "Schiffchen auf dem Kopf" fehle und sie sehe aus wie ein "Blitzmädel im Afrika-Einsatz". Das Foto sei aber "hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre."
Diese Äußerung war für Christian Wulff Grund genug, der Strafverfolgung zunächst zuzustimmen. Der seit 1952 nahezu unveränderte Tatbestand des § 90 StGB stellt das öffentliche Verunglimpfen des Bundespräsidenten nämlich nur dann unter Strafe, wenn das Staatsoberhaupt seine Ermächtigung hierfür erteilt. Gestern teilte das Bundespräsidialamt dann mit, die Zustimmung in Wulffs Auftrag kurzfristig zurückgenommen zu haben. Dem Blogger hätte sonst eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gedroht.
Majestätsbeleidigungsparagrafen gegen ungeliebte Sozialdemokraten
Historisch betrachtet basiert die gesetzliche Formulierung eines besonderen Ehrschutzes des Staatsoberhauptes auf dem preußischen StGB von 1851 und dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871, wenn auch die Wurzeln der Strafbarkeit eines "crimen maiestatis" bereits im römischen Recht zu finden sind.
Die gesetzliche Regelung der Preußen war eine zweischneidige Errungenschaft: So bot sie einerseits eine Abkehr von der zuvor existierenden Willkür hin zu einem gesetzlich bestimmten, vom Hochverrat deutlich abgegrenzten Straftatbestand. Andererseits bemängelten Kritiker eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. Auch stellte sich die Frage, wie eine derartige Sonderstellung des Staatsoberhaupts gegenüber den Bürgern gerechtfertigt werden kann.
Unter der wilhelminischen Monarchie und der Kanzlerschaft Bismarcks wurden die Majestätsbeleidigungsparagrafen des Reichsstrafgesetzbuchs (RStGB) dann recht großzügig ausgelegt, um die Sozialdemokraten als politische Gegner auszuschalten, indem man sie für einige Monate durch Inhaftierung mundtot machte.
Die sozialdemokratische Parteizeitung "Vorwärts" veröffentlichte von 1895 bis 1908 eine fast täglich erscheinende "Chronik der Majestätsbeleidigungsprozesse", in welcher sie den staatlichen Machtmissbrauch dokumentierte. Auch Prozesse gegen satirische Magazine wie den "Kladderadatsch" und den "Simplicissimus" fanden reges öffentliches Interesse, ebenso skurrile Verurteilungen, etwa weil jemand beim Ausbringen eines Hochs auf den Kaiser den Hut auf dem Kopf behielt.
Badefotos, BSE und Bundespräsidenten
Es ist eine Ironie der Geschichte, dass in der späteren Weimarer Republik dann die Sozialdemokraten als frühere Gegner und Opfer der Bestimmung vor der Aufgabe standen, ihren Präsidenten Friedrich Ebert vor Anfeindungen vor allem von rechts-konservativer Seite zu schützen. Zum Zweck der politischen Stimmungsmache nutzten Eberts Gegner insbesondere bösartige Unterstellungen hinsichtlich seiner Herkunft aus einfachen Verhältnissen, aber auch vermeintlich kompromittierende Fotos wie etwa das berühmte "Badebild".
Die Verschärfung der politischen Verhältnisse nach der Ermordung von Reichsaußenminister Walther Rathenau machte 1922 dann die Einführung eines wieder uneingeschränkten Ehrschutzes des Staatsoberhauptes erforderlich. Im nationalsozialistischen Deutschland war es hingegen zweitrangig, ob eine Führerbeleidigung nach den allgemeinen Beleidigungsdelikten, dem Heimtückegesetz oder wegen Wehrkraftzersetzung bestraft wurde; für die Strafwürdigkeit eines Verhaltens wurde ausdrücklich an das "gesunde Volksempfinden" angeknüpft und drakonische Strafen wurden in jedem Fall verhängt.
Seit Bestehen der Bundesrepublik ist die praktische Bedeutung der Norm hingegen recht gering. Wurden die Bundespräsidenten Theodor Heuss und Heinrich Lübke noch wegen ihrer persönlichen Vergangenheit im Dritten Reich verunglimpft, hat die Anzahl der Beleidigungen in jüngerer Vergangenheit stark abgenommen.
So wurden von 1990 bis 2004 laut Auskunft des Bundespräsidialamts 41 Fälle registriert, nur zweimal erteilte der Bundespräsident eine Strafermächtigung. Einmal handelte es sich um einen tätlichen Angriff auf das Staatsoberhaupt. In anderen Fällen kam es zu außergerichtlichen Unterlassungserklärungen oder Ermahnungen, wie beispielsweise 2001 im Zusammenhang mit einem Beitrag in der Satirezeitschrift "Titanic" über die Rinderseuche BSE und den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau.
Unzeitgemäßer Ehrschutz für Staatsoberhäupter
Auch vor dem Hintergrund des heutigen Staats- und Demokratieverständnisses ist zweifelhaft, ob der Ehrschutz des Staatsoberhaupts derart exponiert in einem gemeinsamen Abschnitt mit den Vorschriften über Hoch- und Landesverrat geregelt sein muss. So fragte bereits Bundespräsident Heuss, "wann es staatspolitisch notwendig ist, dass ich mich beleidigt fühle".
Andere Verfassungsorgane wie die Bundeskanzlerin oder der Bundestagspräsident genießen diesen Ehrschutz nämlich nicht, wenngleich sie sich durch ihre Amtsgeschäfte viel häufiger angreifbar machen. Ihrer besonderen politischen Bedeutung trägt nur die erhöhte Strafandrohung im Rahmen der allgemeinen Beleidigungsdelikte Rechnung (§ 188 StGB).
Zwar nimmt der Präsident größtenteils repräsentative Funktionen wahr und wirkt nahezu ausschließlich durch die besondere Würde seines Amtes. Eine Verletzung dieser Würde sollte daher in jedem Falle strafwürdig sein. Staatsgefährdend aber ist sie nicht.
Darüber hinaus schadet ein öffentlich geführter Gerichtsprozess dem Ansehen des Präsidenten oft mehr, als er nützt. Die aktuelle kritische Auseinandersetzung mit dem Bundespräsidenten Christian Wulff lässt allerdings erwarten, dass der Facebook-Blogger nicht der letzte gewesen ist, der den Unmut des Bundespräsidenten erregt. So mancher Kritiker sollte deshalb vorsichtig sein und mit dem öffentlichen Präsidenten-Bashing nicht über das Ziel hinausschießen. Der exotische Straftatbestand könnte sonst womöglich ein kleines Comeback feiern.
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
Heute kursiert die Meldung in der internationalen Presse, dass sich 8 Mitglieder der thailändischen Königsfamilie für eine Änderung des strengen Gesetzes gegen Majestätsbeleidigung ausgesprochen haben. In einem Brief an die Premierministerin schreiben die Unterzeichner von einem Missbrauch des Gesetzes, der das Image Thailands im In- und Ausland ankratze. Sie verwiesen darauf, dass der König sich selbst 2005 dagegen ausgesprochen hat, dass Monarchie-Kritiker eingesperrt werden.
Aber der Herr Wulff in Deutschland...
Aber der Herr Wulff in Deutschland...
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
Man kann natürlich alles interpretiern oder auch missinterpretieren. Abgesehen davon, daß es diese Bestimmung für den Bundespräsidenten gibt, ist nach §185 StGB Beleidigung, nach 186 Üble Nachrede und nach 187 Verleumdung grundsätzlich mit Strafe belegt, auch wenn es nur Herrn Jedermann von nebenan betrifft. § 188 StGB bezieht sich auf Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Wenn ich so nachlese, was da in den Parlamenten alles schon gesagt wurde (Mit Verlaub Herr Präsident: Sie sind ein Arschloch!! Joschka Fischer zum Parlamentspräsidenten) müssten im Bundestag nur Vorbestrafte sitzen
Nur im Internetzeitalter mit der vermeintlichen Anonymität glauben viele, sie können mit ihrem Schmutz einfach so um sich werfen. Damit lebt man oder auch nicht, dagegen zur Wehr setzen kann man sich meist nicht oder nur mit sehr schwierigen Nachforschungen nach dem "Täter". Was den thailändischen König betrifft so ist klar geworden, daß die Majestätsbeleidigung oft als Waffe gegen unliebsame Gegner verwenfdet wurde. Wer sich aber ein wenig mehr mit dem Staatsverständnis befasst erkennt, daß die Monarchie eine der drei wichtigen Säulen des Staates ist und in diesem Verständnis einmal asl Schutz des staates, nicht des Königs, eingerichtet wurde. In der thailändischen Literatur gibt es darüber viel nachzulesen.
Nur im Internetzeitalter mit der vermeintlichen Anonymität glauben viele, sie können mit ihrem Schmutz einfach so um sich werfen. Damit lebt man oder auch nicht, dagegen zur Wehr setzen kann man sich meist nicht oder nur mit sehr schwierigen Nachforschungen nach dem "Täter". Was den thailändischen König betrifft so ist klar geworden, daß die Majestätsbeleidigung oft als Waffe gegen unliebsame Gegner verwenfdet wurde. Wer sich aber ein wenig mehr mit dem Staatsverständnis befasst erkennt, daß die Monarchie eine der drei wichtigen Säulen des Staates ist und in diesem Verständnis einmal asl Schutz des staates, nicht des Königs, eingerichtet wurde. In der thailändischen Literatur gibt es darüber viel nachzulesen.
Der Tod nimmt uns das Leben, aber nicht die Liebe.
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
Das wird dann ja wohl ein recht trockener Karneval dieses Jahr! Wenn all die Büttenredner fürchten müssen eingesperrt zu werden statt die "Narrenfreiheit" ausnützen zu können, um all dem aufgestauten Unmut Luft zu verschaffen? Werden jetzt auf beiden Seiten des Rheins Mikrofone und Kameras für Lauschangriffe zwecks Strafverfolgung aufgestellt?
Zum Fall Wulff:
"Der Angeklagte hatte den Ermittlungen zufolge spätestens Ende 2010 ein Foto des Präsidenten-Paars veröffentlicht und dazu angemerkt, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein "Schiffchen auf dem Kopf" und sie sehe aus wie ein "Blitzmädel im Afrika-Einsatz". Weiter hieß es zu Wulff: "Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre."
Auf dem Foto soll zu sehen gewesen sein, dass die Präsidentengattin den Arm wie zum Hitlergruß ausgestreckt hatte. Unklar war, ob es sich bei dem Foto um eine beabsichtige Montage oder einen Zufallstreffer in vermeintlich rechtsextremer Pose handelt. Einen Zusammenhang zur aktuellen Debatte gibt es nicht." (Spiegel online)
Wieviele solcher Äusserungen und Darstellungen gibt es im Fasching jedes Jahr?
Weiter gehts:
Nach Angaben des Gerichtssprechers muss nun außerhalb einer Hauptverhandlung geklärt werden, ob der Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen weiter verfolgt wird."(Spiegel online)
Da hat also jemand den Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen erhoben. Wer bloß?
Es ist überhaupt nicht schwer, sich an einen Webseitenbetreiber, oder notfalls den Webhost, zu wenden und ihn um Entfernung einer Formulierung, einer Passage, eines Artikels oder eines Bildes zu bitten. Notfalls kann man ja auch deswegen zum Kadi laufen. Aber gleich Strafverfolgungsbehörden einschalten, weil jemand vielleicht im (Alkohol-)Rausch oder der ihm eigenen Albernheit etwas zu mutig geworden ist, ist im Internetzeitalter vielleicht nicht mehr zeitgemäß. Etwas ins Internet zu setzen heisst ja nicht, es der Öffentlichkeit auf Augen und Ohren zu drücken, sondern man stellt es zum Abruf bereit. Großer Unterschied zu verbalen Äusserungen in der Öffentlichkeit oder direkt jemandem gegenüber, in der Öffentlichkeit angeschlagenen Bildern etc.!
Zum Fall Wulff:
"Der Angeklagte hatte den Ermittlungen zufolge spätestens Ende 2010 ein Foto des Präsidenten-Paars veröffentlicht und dazu angemerkt, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein "Schiffchen auf dem Kopf" und sie sehe aus wie ein "Blitzmädel im Afrika-Einsatz". Weiter hieß es zu Wulff: "Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre."
Auf dem Foto soll zu sehen gewesen sein, dass die Präsidentengattin den Arm wie zum Hitlergruß ausgestreckt hatte. Unklar war, ob es sich bei dem Foto um eine beabsichtige Montage oder einen Zufallstreffer in vermeintlich rechtsextremer Pose handelt. Einen Zusammenhang zur aktuellen Debatte gibt es nicht." (Spiegel online)
Wieviele solcher Äusserungen und Darstellungen gibt es im Fasching jedes Jahr?
Weiter gehts:
Nach Angaben des Gerichtssprechers muss nun außerhalb einer Hauptverhandlung geklärt werden, ob der Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen weiter verfolgt wird."(Spiegel online)
Da hat also jemand den Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen erhoben. Wer bloß?
dogmai hat geschrieben:Nur im Internetzeitalter mit der vermeintlichen Anonymität glauben viele, sie können mit ihrem Schmutz einfach so um sich werfen. Damit lebt man oder auch nicht, dagegen zur Wehr setzen kann man sich meist nicht oder nur mit sehr schwierigen Nachforschungen nach dem "Täter".
So wurden von 1990 bis 2004 laut Auskunft des Bundespräsidialamts 41 Fälle registriert, nur zweimal erteilte der Bundespräsident eine Strafermächtigung. Einmal handelte es sich um einen tätlichen Angriff auf das Staatsoberhaupt. In anderen Fällen kam es zu außergerichtlichen Unterlassungserklärungen oder Ermahnungen, wie beispielsweise 2001 im Zusammenhang mit einem Beitrag in der Satirezeitschrift "Titanic" über die Rinderseuche BSE und den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau.
Es ist überhaupt nicht schwer, sich an einen Webseitenbetreiber, oder notfalls den Webhost, zu wenden und ihn um Entfernung einer Formulierung, einer Passage, eines Artikels oder eines Bildes zu bitten. Notfalls kann man ja auch deswegen zum Kadi laufen. Aber gleich Strafverfolgungsbehörden einschalten, weil jemand vielleicht im (Alkohol-)Rausch oder der ihm eigenen Albernheit etwas zu mutig geworden ist, ist im Internetzeitalter vielleicht nicht mehr zeitgemäß. Etwas ins Internet zu setzen heisst ja nicht, es der Öffentlichkeit auf Augen und Ohren zu drücken, sondern man stellt es zum Abruf bereit. Großer Unterschied zu verbalen Äusserungen in der Öffentlichkeit oder direkt jemandem gegenüber, in der Öffentlichkeit angeschlagenen Bildern etc.!
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
KoratCat hat geschrieben:Aber gleich Strafverfolgungsbehörden einschalten, weil jemand vielleicht im (Alkohol-)Rausch oder der ihm eigenen Albernheit etwas zu mutig geworden ist, ist im Internetzeitalter vielleicht nicht mehr zeitgemäß.
Die Welt ist empfindlicher geworden, habe ich manchmal den Eindruck. Aber sie ist auch kleiner geworden, hat man doch innerhalb von Minuten Antworten aus fernen Ländern wie Thailand . Aber Internetzeitalter? Für uns ist Internet selbstverständlich, aber noch lange nicht für den überwiegenden Teil der Bevölkerung. Für viele ist das noch Abenteuer. Und ob es Segen oder Fluch ist steht auch noch nicht fest. Aber wegen des Internets auf Errungenschaften der Zivilisation zu verzichten wie Höflichkeit, Rücksichtnahme oder Schutz der Persönlichkeit halte ich für eine ausgesprochen negative Entwicklung.
Aber einen unpolitischen Karneval ohne Satire und Spott kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Allerdings hat das, was da so im Fernsehen kommt an Übertragungen (Mainz, Köln, Frankfurt usw) ja nicht wirklich mit Karneval zu tun. Der spielt sich nämlich in kleinen Zimmern und Sälen ab, in Dörfern und Gemeinden.U nd wer glaubt, der Rheinländer von Mainz bis Köln sei eine Frohnatur und personifizierter Karneva,l der irrt gewaltig. Der Rheinländer an sich ist humorlos und vertrocknet. "Er" läßt sich lediglich an Weiberfastnacht an den Eiern packen, und weil das meistens nix wird, säuft er sich dann bis Rosenmontag die Hucke voll und kriegt von allem nichts mehr mit
Übrigens gibt es seit kurzem auch ein neues Verb: wulffen. Das steht für nicht lügen, aber auch nicht die Wahrheit sagen
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
dogmai hat geschrieben:Übrigens gibt es seit kurzem auch ein neues Verb: wulffen. Das steht für nicht lügen, aber auch nicht die Wahrheit sagen
Laut Spiegel stehts auch für das Vollreden eines Anrufbeantworters.
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
Für unsere junggebliebenen Leser einen Bericht aus Entenhausen:
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
Ich denke ich wulffe nicht, wenn ich Konfuzius zitiere:
Wenn die Oberen sich an die Regeln halten, dann wird auch das Volk einfach zu lenken sein.
Wenn die Oberen sich an die Regeln halten, dann wird auch das Volk einfach zu lenken sein.
Wer zornig ist, verbrennt oft an einem Tag das Holz, das er in vielen Jahren gesammelt hat.
(chinesisches Sprichwort)
(chinesisches Sprichwort)
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
Konfuzius?
Steckst Du hinter diesem ach so originellen Titel des neuesten Spiegel-Artikels über unseren Herrn Bundespräsidenten?
Steckst Du hinter diesem ach so originellen Titel des neuesten Spiegel-Artikels über unseren Herrn Bundespräsidenten?
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
KoratCat hat geschrieben:
Steckst Du hinter diesem ach so originellen Titel des neuesten Spiegel-Artikels über unseren Herrn Bundespräsidenten?
Nee, nee.. da hat der Zufall zugeschlagen
..wenn ich nen Artikel ueber solche "Herren" schreiben wuerde, waer' ich ein potentieller Staatsgast in Stammheim..das lass ich lieber
Ich schreibe auch nicht, dass die mir allesamt den Buckel runterrutschen koennen
Wer zornig ist, verbrennt oft an einem Tag das Holz, das er in vielen Jahren gesammelt hat.
(chinesisches Sprichwort)
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Re: Fertig lustig!: Wulff-Witze können hinter Gitter führen
Vor zwei Tagen ist der Herr Bundespräsident zurückgetreten. Viele sagen: endlich! Jetzt gibt es aber eine andere Debatte: Steht ihm der "Ehrensold" in Höhe von €199.000 jährlich plus Dienstwagen mit Chauffeur, persönlicher Referent etc. wegen seiner tatsächlichen Rücktrittsgründe und kurzen Amtszeit überhaupt und/oder in voller Höhe zu? Ein gewisser Herr hat vor zwei Jahrem gesagt, der "Ehrensold" sei nicht mehr zeitgemäß und da müssten Abstriche gemacht werden. War das nur eine nicht-so-ernst-gemeinte Rede zum Karneval 2012 im voraus, ein Wulff-Witz in eigener Sache, oder hat er das tatsächlich gemeint. Wohl kaum! Dann hätte er nämlich seine Rücktrittsgründe nicht so sorgfältig formuliert, um seinen Rücktritt als einen aus politischen Gründen erscheinen zu lassen. Aber kann sich ein Bundespräsident denn überhaupt darauf berufen, das Volk habe das Vertrauen in ihn verloren, wenn er doch gar nicht vom Volk direkt gewählt wurde, demzufolge auch gar nicht hätte vom Volk abgewählt werden können? Dass er für seine Partei- und Koalitionskollegen, die ihn ins Amt gehievt haben, für deren politische Karriere untragbar geworden ist, diese dabei war mit sich herunterzuziehen, ist m. E. kein politischer sondern ein persönlicher Grund. Also gar kein "Ehrensold"! Er hat ihn schlicht nicht verdient. Er hätte ihn allenfalls beanspruchen können, wenn er die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgewartet hätte und in einem Strafverfahren reingewaschen worden wäre.
Ob der Herr jetzt das Rückgrat hat zu sagen, er wolle den "Ehrensold" nicht oder nicht in voller Höhe?
Ob der Herr jetzt das Rückgrat hat zu sagen, er wolle den "Ehrensold" nicht oder nicht in voller Höhe?
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974
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