Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

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dogmai
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon dogmai » Fr Dez 27, 2013 3:21 am

Superknu hat geschrieben: Die Papiere meiner Tochter weisen jetzt ihn als Vater aus (möchte wissen wieviel Schmiergeld er investieren musste um das zu schaffen).


Ich bin immer noch bereit, dein Anliegen, der Vater des Kindes zu sein, anzuerkennen. Tatsächlich ist aber, wenn das so ist wie du schreibst, die Vaterschaft Kraft thailändischen Rechts auf diesen anderen Mann bereits übergegangen. Und da ist es egal, wieviel "Schmiergeld" er wem auch immer bezahlt hat, wobei solche Zahlungen in Thailand nicht - na sagen wir "illegal" - sind.

Diese Vaterschaftsanerkennung ist ja auch nach §§ 1592 ff im deutschem BGB möglich. Das kannst du nur ändern durch Anfechtung seiner Vaterschaft. Nach deutschem Recht gibt es da schon erhebliche Schwierigkeiten, ein solches Verfahren zu betreiben, weil es da auch z.B. Anfechtungsfristen (1600b BGB) gibt. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, habe aber einem deutschen Vater in einer solchen Sache schon beigestanden.

Superknu hat geschrieben:Die ***** wird mich noch Kennenlernen!!!!

Und, sorry, solches läßt meine Symphatien für deine Sache absolut gegen Null tendieren.

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KoratCat
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Fr Dez 27, 2013 9:21 am

dogmai hat geschrieben:Das kannst du nur ändern durch Anfechtung seiner Vaterschaft

Nach deutschem Recht gibt es da schon erhebliche Schwierigkeiten, ein solches Verfahren zu betreiben, weil es da auch z.B. Anfechtungsfristen (1600b BGB) gibt


Nach deutschem Recht ist die fälschlich eingetragene Vaterschaft nach $ 1594 Abs. 2 BGB unwirksam:

(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

D. h. eine Feststellung der tatsächlichen Abstammung könnte nur dann mit größeren Problem belastet sein, wenn zum Zeitpunkt der Geburt zwischen der Mutter und dem, der die Vaterschaft anerkannt hat, eine Bürgerliche Ehe bestand (§ 1592 Abs. 1 BGB). Hat die Mutter wider besseres Wissen einer unwirksamen Anerkennung der Vaterschaft durch einen "Nicht-Vater" zugestimmt, hat sie sich wahrscheinlich selbst strafbar gemacht, was als Strafdelikt aber verjährt. Es könnte jedoch zu gewissen Rechtsverlusten im Berichtigungsverfahren führen...

Erst wenn der "anerkennende Vater" zum Zeitpunkt der Geburt bzw. der Empfängniszeit mit der Mutter verheiratet war, wird es schwierig, aber nicht unmöglich, weil das Gericht dann die Privatsphäre des Ehepaares berücksichtigen muss.

In punkto Abstammung lassen sich Gene und DNA aber nun mal nicht tatsächlich übertragen oder verfälschen. Das Kind hat unverjährbar das Recht auf korrekte Festststellung der Vaterschaft. Zumindest der deutsche Gesetzgeber räumt diesen auch gegenüber der sozial-familiären Beziehung eine hohe Bedeutung bei. Manchmal erfolgt eine korrekte Feststellung der Abstammung erst nach Jahrzehnten bei Erbansprüchen.

dogmai hat geschrieben:
Superknu hat geschrieben:Die ***** wird mich noch Kennenlernen!!!!

Und, sorry, solches läßt meine Symphatien für deine Sache absolut gegen Null tendieren.


@Dogmai: Dass Andi hier öfter "ausrastet" und gegen die Forenregeln Drohungen und Beleidigungen postet, bedeutet doch nicht, dass er ein schlechter Vater sei. Abgesehen davon geht es hier ja auch nicht nur um Andis Recht, sondern ebenso um das Recht des Kindes auf Umgang mit seinem tatsächlichen Vater und was das für sein gesamtes Leben bedeuten könnte, Wissen um genetisches Erbgut sowie etwaige spätere Erbansprüche eingeschlossen.
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Superknu » Sa Dez 28, 2013 12:52 am

KoratCat hat geschrieben:

In punkto Abstammung lassen sich Gene und DNA aber nun mal nicht tatsächlich übertragen oder verfälschen. Das Kind hat unverjährbar das Recht auf korrekte Festststellung der Vaterschaft. Zumindest der deutsche Gesetzgeber räumt diesen auch gegenüber der sozial-familiären Beziehung eine hohe Bedeutung bei. Manchmal erfolgt eine korrekte Feststellung der Abstammung erst nach Jahrzehnten bei Erbansprüchen.



@Dogmai: Dass Andi hier öfter "ausrastet" und gegen die Forenregeln Drohungen und Beleidigungen postet, bedeutet doch nicht, dass er ein schlechter Vater sei. Abgesehen davon geht es hier ja auch nicht nur um Andis Recht, sondern ebenso um das Recht des Kindes auf Umgang mit seinem tatsächlichen Vater und was das für sein gesamtes Leben bedeuten könnte, Wissen um genetisches Erbgut sowie etwaige spätere Erbansprüche eingeschlossen.


Sie wusste ja von Anfang an das ich der Vater bin!
Ich finde auch das meine Tochter ein Recht darauf hat zu wissen wer der Vater ist und ein Recht auf korrekte Papiere. Mit erlogenen Papieren wird sie sicher nie glücklich werden!
Ausserdem hatte ich geplant das meine Tochter in Österreich in Ordentlichen Verhältnissen mit sehr guter Schulbildung aufwächst und nicht in so einem Land wo die Leute Kakerlaken und ähnliches Zeugs Essen und die Bildung grossteils aus Geisterheftchen besteht und wo man schon wegen eines Stinkefingers einen Bauchstich bekommt!
Und damit das Klar ist: AUFGABE IST FÜR MICH EIN FREMDWORT! Ich denk nicht mal dran.

Die Täter werden bezahlen, wie in einem Film, da siegt auch immer das gute!
:danke

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Mousemelk (†2019)
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Sa Dez 28, 2013 2:33 am

Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar
Dies kann bejaht werden, wenn sich die Personen in Deutschland befinden oder wenn sich deutsche Personen im Ausland befinden.

Hier versucht ein Oesterreicher deutschsprachige Stimmung gegen die thailaendische Mutter seiner Tochter zu machen.

Andi stellt sich auf einen Sockel und die Schreiber haben nur noch den Thread „Deutschland“ im Gehirn.

Ich bin dafuer, dass wir die Tochter, vertreten durch die Mutter, vor diesem Vater schuetzen.

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Wernerson
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Wernerson » Sa Dez 28, 2013 3:15 am

Die Täter werden bezahlen, wie in einem Film, da siegt auch immer das gute!


Dann guck mal ' Rosemaries Baby '

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Mousemelk (†2019)
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Sa Dez 28, 2013 3:47 am

Wernerson hat geschrieben:Dann guck mal ' Rosemaries Baby '


http://de.wikipedia.org/wiki/Rosemaries_Baby
Rosemaries Baby ist ein US-amerikanischer Horrorfilm des Regisseurs Roman Polański aus dem Jahr 1968. Die Romanvorlage stammt von dem Bestseller-Autor Ira Levin.

Hier ist besonders der Satz zu beachten:
Das Entsetzen über die wahre Herkunft des Babys ist nicht von langer Dauer. Als Roman ihr vorschlägt, sie solle doch ihre Mutterrolle annehmen, blickt Rosemarie liebevoll in die Wiege – und ihre Gefühle für den „Sohn des Teufels“ scheinen zu erwachen.

Anmerkung: Ich kann mich erinnern, habe den Film gesehen.

Mousemelk hat geschrieben:Ich bin dafuer, dass wir die Tochter, vertreten durch die Mutter, vor diesem Vater schuetzen.

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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon dogmai » Sa Dez 28, 2013 4:31 am

KoratCat hat geschrieben:Nach deutschem Recht ist die fälschlich eingetragene Vaterschaft nach $ 1594 Abs. 2 BGB unwirksam:


Lieber Klaus. Es ist nicht einfach so, daß man einen Text im Gesetz liest und diesen dann wirklich 1:1 umsetzen und deuten kann. Wer Gesetze verstehen will, muß nicht die deutsche Sprache beherrschen, sondern die juristische. Es gibt viele Gesetze, die noch bestehen, aber durch anderslautende höchstrichterliche Urteile bereits ad absurdum geführt sind und trotzdem nicht geändert werden, weil es sich bei Urteilen um Einzelfallbetrachtungen handelt. So ist es die Aufgabe deutscher Richter u.a., alles zusammenzutragen was sich auf dieses Gesetz bezieht und welche anderen Urteile bereits in solchen oder ähnlichen Fäller ergangen sind, d.h. festzustellen, welche Urteile ohne Rechtsmittel wie Berufung oder Revision rechtswirksam wurden. Denn kein Richter möchte ein einspruchsfähiges Urteil sprechen.

Ich habe als Schöffe oft mir von dem Richter oder der Richterin übersetzen lassen müssen, was jetzt im Gesetz steht und nach was wir dann entscheiden müssen. Und oft habe ich mir auch das Urteil übersetzen lassen müssen, vom Juristendeutsch in Jedermanndeutsch, bevor ich mit unterschrieben habe. Natürlich kenne ich weder das entsprechende thailändische Gesetz noch, nach welchen Kriterien dieses Gesetz vom Gericht angewandt wird. Aber ich warne dringend davor, einen Gesetzestext zu lesen und zu denken: so steht es hier, so muß es sein. Und außerdem ist es auch nicht so, daß ein Gericht sich an ein Urteil eines anderen, auch nicht eines höhreen Gerichts, halten muß. Unsere Gericht sind nämlich absolut autonom. Faktisch. Daß Urteile höherer Gerichte beachtet werden, ist nur der Ausschaltung von Berufungsgründen geschuldet.

Ein ganz, ganz einfaches Beispiel: in einer verkehrsberuhigten Zone darf ein Fahrzeug leut Gesetz (§ 42 Abs. 4 StVO) Schrittempo fahren. Nun sagt sicher ein jeder denkende Mensch - Schritttempo, das sind so 5-6 km/h. Und ein Auto, das einen Fußgänger überholt, fährt zu schnell. Denkste. Der BGH hat einmalgeurteilt, daß Schrittempo eine Geschwindigkeit bis zu 20 km/h bedeuten kann. Ist das vielleicht verständlich? Wer rennt als Fußgänger schon mit 20 km/h durch die Gegend?
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Dez 28, 2013 9:05 am

dogmai hat geschrieben:Lieber Klaus. Es ist nicht einfach so, daß man einen Text im Gesetz liest und diesen dann wirklich 1:1 umsetzen und deuten kann. Wer Gesetze verstehen will, muß nicht die deutsche Sprache beherrschen, sondern die juristische.


Mein lieber Kurt,
es ist mir völlig klar, dass ich in den fünfeinhalb Jahren überhaupt nichts mitbekommen habe, in denen ich nach durchzechten Nächten meinen wohlverdienten Hörsaalschlaf an der Universität Frankfurt als Student der Rechtswissenschaften genoss. Konnten diese Professoren (unter ihnen z. B. Winfried Hassemer, bis zu seiner Pensionierung vor fünf Jahren Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des 2. Senats, oder Franz Ruland, Präsident des Verbandes der Rentenversicherungsträger, u. a.) irrtümlich Scheine (Leistungsnachweise) unterschreiben, die meinen Namen tragen? Wenn ja, wie sind deren Irrtümer erregt worden? Kann mich noch gut an die Ausweiskontrollen bei den Klausuren und die eidesstattlichen Versicherungen unter den Hausarbeiten erinnern. Vielleicht hast Du ja ohne mein Wissen bei den Klausuren für mich eingesessen und auch die Hausarbeiten erstellt... :)

Das Studienziel hieß übrigens "Befähigung zum Richteramt" (Staatsexamen) ...nicht Schöffe.

dogmai hat geschrieben:Ich habe als Schöffe oft mir von dem Richter oder der Richterin übersetzen lassen müssen, was jetzt im Gesetz steht und nach was wir dann entscheiden müssen. Und oft habe ich mir auch das Urteil übersetzen lassen müssen, vom Juristendeutsch in Jedermanndeutsch, bevor ich mit unterschrieben habe.


Wozu hast Du denn ein Urteil mitunterschrieben? Wollten die Richter mit den Unterschriften der Schöffen etwa für die Berufungs- und Revisionsinstanzen in der Akte verdeutlicht sehen, dass jene Entscheidung nicht ihnen angelastet werden kann, dass "Andersdenkende" sie überstimmt haben? ;)

§ 275 Abs. 2 StPO: "Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter der Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der Schöffen bedarf es nicht." Dort steht es in Jedermanndeutsch: "Die Schöffen müssen das Urteil nicht unterschreiben." (Wikipedia)

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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Sa Dez 28, 2013 10:42 am

Mousemelk hat geschrieben:Ich bin dafuer, dass wir die Tochter, vertreten durch die Mutter, vor diesem Vater schuetzen.


Und ich bin dafür, die Entscheidung den kompetenten Stellen zu überlassen, wer vor wem und wie geschützt werden muss. Die Diskussion über zugrundeliegende Rechtsgedanken und die Auffindung der in solchen Fällen evtl. anzusprechenden kompetenten Stellen liegen jedoch im Forumsinteresse.
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon dogmai » Sa Dez 28, 2013 4:37 pm

Jetzt hast du es mir aber so richtig gegeben, geschieht mir Recht :|

Da bleibt mir nur noch, den Hut zu ziehen vor dem allwissenden Rechtsgelehrten, dem ich mit gesundem Halb- oder Nichtwissen auf die Füße getreten bin :wave

Ich ziehe mich jetzt in die Schmollecke zurück.
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Superknu » Sa Dez 28, 2013 8:13 pm

Mousemelk hat geschrieben:Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar
Dies kann bejaht werden, wenn sich die Personen in Deutschland befinden oder wenn sich deutsche Personen im Ausland befinden.

Hier versucht ein Oesterreicher deutschsprachige Stimmung gegen die thailaendische Mutter seiner Tochter zu machen.

Andi stellt sich auf einen Sockel und die Schreiber haben nur noch den Thread „Deutschland“ im Gehirn.

Ich bin dafuer, dass wir die Tochter, vertreten durch die Mutter, vor diesem Vater schuetzen.


Es geht hier nicht um die "Mutter".
Es geht darum das ein Deutscher Farang sich als Diktator aufspielt und dabei völlig übersieht das es Grundrechte gibt die er sich nicht kaufen kann!
Letztendlich wird er sich nur selbst schaden!
Und Sätze wie "Ich bin dafuer, dass wir die Tochter, vertreten durch die Mutter, vor diesem Vater schuetzen."
kannst du dir wohin schieben, fahr damit von mir aus zum KD W nach Non Din Deang, der wird dich verstehen!

Wenn du nix gscheites zum Posten hast dann verschon mich in Zukunft!

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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon dogmai » So Dez 29, 2013 12:40 am

Das führt uns nun alles nicht weiter. Gewalt gegen irgendwen ist keine Lösung, da sie nicht zum Ziel führt. Es kann einfach nur das thailändische Recht helfen. Nun hat Klaus ohne mein Wissen und Zutun enorme Rechtskenntnisse, aber die wohl nur im deutschen Recht, kann also nicht helfen. Es muß ein Anwalt her, der entweder selbst Thai ist und dort praktiziert oder ein deutscher Anwalt, der Kenntnis des thailändischen Rechts hat. Was ist denn z.B. mit diesem hier?? http://www.thairecht.com/

Wie ist denn hier der Stand der Dinge??
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon Mousemelk (†2019) » Di Dez 31, 2013 6:29 am

Auszug
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... uchsrecht/
BVerfG zur Anfechtung der Vaterschaft
Schutz der Familie geht vor
20.12.2013
Der biologische Vater kann von der Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters ausgeschlossen werden, um so eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen. Mit dieser am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung unterstrich das BVerfG seine bisherige Rechtsprechung.
Es sei mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz (GG) vereinbar, den mutmaßlichen biologischen Vater von der Vaterschaftsanfechtung auszuschließen, um eine bestehende Familie zu schützen, entschied die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Dies gelte auch dann, wenn der biologische Vater vorträgt, vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben. In diesem Fall stehe ihm aber ein Recht auf Umgang mit dem Kind zu, welches sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ableite (Beschl. v. 04.12.2013, Az. 1 BvR 1154/10).

Mit der Entscheidung bestätigte das BVerfG seine bisherige Rechtsprechung. Bereits im Jahre 2003 hatte das Gericht entschieden, dass dem mutmaßlichen biologischen Vater die Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen Vaters zu verwehren sei, wenn diese eine bestehende rechtlich-soziale Familie gefährde (Beschl. v. 09.04.2003, Az. 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01).

mbr/LTO-Redaktion
Auszugsende

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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Dez 31, 2013 10:15 am

Mousemelk hat geschrieben:In diesem Fall stehe ihm aber ein Recht auf Umgang mit dem Kind zu, welches sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ableite (Beschl. v. 04.12.2013, Az. 1 BvR 1154/10).


Und eben das Umgangsrecht ist es doch, was Andi zufolge von ihm beansprucht, vom "rechtlichen Vater" aber verwehrt wird.
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Re: Entzug minderjähriger in Deutschland Strafbar !!!!

Ungelesener Beitragvon dogmai » Di Dez 31, 2013 8:36 pm

Auch wenn das manchmal in meinen Postings nicht so scheint - mir geht das alles nicht aus dem Sinn, denn als biologischer Vater von zwei Kindern und als Adoptivvater eines vormals thailändischen Kindes kann ich mich schon in Andis Lage hinein denken, auch wenn mir sein Ton hier nie gefallen hat. Wäre das nicht so, hätte ich mich nicht so oft zu Wort gemeldet.

Ich weiß schon garnicht mehr, wie alt das Kind jetzt ist. Wenn es jetzt nur noch um das Umgangsrecht geht, wie KoratCat vermutlich zutreffend schreibt, wird alles m.E. nach noch schwieriger. Jetzt ist nicht mehr (nur) die Rechtslage wichtig, sondern auch die ethisch-soziale Komponente. Wann hat Andi das Kind zuletzt gesehen, wann hat es ihn zuletzt als Vater wahrgenommen? Ist er vielleicht bereits ein fremder Mann für das Kind? Sorry, aber das muß in die Gedanken und Überlegungen mit einfließen, zumindest in die eines Außenstehenden, wie wir es letztendlich alle sind.

Ich habe schon einmal gefragt, ob es nicht auch dem Kindeswohl dienen könnte, wenn Andi seine Ansprüche nicht mehr so väterlich-fanatisch verfolgen würde? Ich weiß nun aus Erfahrung aus dem eigenen Leben, daß ein Kind, auch wenn es noch so liebevoll und wohlbehütet aufwächst, irgendwann einmal fragen wird, wer denn sein leiblicher Vater ist. Das war auch bei meiner gerade verstorbenen Tochter so. Und wir haben dann die Gelegenheit auch wahrgenommen, sie vollständig aufzuklären, sie noch einmal mit der Familie, in der sie 12 Jahre lang aufgewachsen ist, sogar wiederholt zusammenzubringen. Das mag nun nicht das sein, was Andi vorschwebt, aber für unser Kind war es vermutlich ein guter Weg.

Lieber Andi - das sollte zumindest in deine Überlegungen mit einfliessen. Ich will damit nicht einen Weg der Selbstaufgabe aufzeigen, nur Denkanstöße mitgeben.
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