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...und wieder das leidige Thema EFZ

Verfasst: Sa Jul 26, 2014 9:06 pm
von xander1977
Hallo zusammen,

wir - meine Verlobte und ich - hatten am 23/7 einen "Termin" bei einer Amphoe, welche uns vor 3 Wochen telefonisch zugesichert hat, dass wir KEINE Konsularbescheinigung für die Heirat benötigen, als ich dann die beglaubigte, überbeglaubigte und vom thailändischen Generalkonsulat legalisierte Meldebescheinigung (mit dem Vermerk "ledig") vorlegte, meinten sie noch, wo denn die Konsularbescheinigung sei. Als ich Ihnen dann vorhielt, dass sie diese nicht haben wollte, zuckte der Beamte nur mit den Schultern und meinte, jetzt wolle er sie sehen....
Da ich nicht mal mehr 2 Wochen hier bin und meine bessere Hälfte fast am Verzweifeln ist, habe ich eine Frage an Euch:

:wie
Weiß jemand eine Amphoe wo es noch möglich ist OHNE diese verfluchte Konsularbescheinigung zu heiraten?
:wie

Antworten bitte nur und ausschließlich per PN!!!!!

Kommentare wie "Alle Amphoe's in der Gegend anrufen" sind für die Katz, wir telefonieren schon wie wild :wiiee

Vielen Dank
Alex

...und wieder das leidige Thema EFZ

Verfasst: Sa Apr 22, 2017 11:47 am
von andser
Hallo

meine Frage ist :

sobal ich mein ehefahigkeitszeugnis bekommen habe , muss ich zuerst uebersetzen lassen und das muss auch bei der Deutschen Konsulat bestaetigt werden ? oder es geht auch ohne bestaetigung vom Konsulat ?

Post dem Thema entsprechend verschoben von Admin.

...und wieder das leidige Thema EFZ

Verfasst: Sa Apr 22, 2017 3:14 pm
von thedi
Aufgrund meiner Erfahrungen, die schon etwas älter sind:

Die Deutsche Botschaft bestätigt die Echtheit des Ehefähigkeitzeugnis.

Das muss dann, zusammen mit der Bestätigung der Botschaft übersetzt werden.

Original und Übersetzung bringt man dann zum Auswärtigen Amt in Chaeng Watana, wo die Übersetzung kontrolliert und die Beglaubigung der Botschaft überbeglaubigt werden muss.

Mit dem geht man dann auf eine Amphor und kann dort heiraten.

Mit der Bestätigung der Amphor (Heiratsurkunde) geht maan dann wieder zu einem Übersetzungsbüro - diesmal zu einem von der DE Botschaft anerkannten, und lässt sich das auf DE übersetzen.

Damit gehts dann zur Botschaaft und die übernimmt den Rest, dass die Ehe auch in DE eingetragen und gültig wird.

Mit freundlichen Grüssen

Thedi