Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis

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berliner (?2013)
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Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis

Ungelesener Beitragvon berliner (?2013) » Mo Jun 15, 2009 12:41 am

Wie kann man nur so einen Mißt schreiben,über eine Heirat in Thailand ,nach der Thaigesetzgebung?
Der Vorschlag der D.Botschaft bezieht sich nur auf die deutsche Gesetzgebung,ist aber in Thailand nicht rechtsgültig.
Ein EFZ ist in Thailand nicht nötig.sondern nur der Nachweis über seinen Familienstand aus Deuschland für eine Eheschließung in Thailand mit einem Thaistaatsbürger!

Wer jetzt schreib,das ist so in Thailand der Lügt und hat keine Ahnung von der Thaigesetzgebung.

Warum,erteilt die D.Botschaft über den Nachweis des Familienstandes eines Deutschen die Legalisation dieser Urkunde?

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Re: Heiraten in Thailand

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mo Jun 15, 2009 3:21 am

berliner hat geschrieben:Wie kann man nur so einen Mißt schreiben,über eine Heirat in Thailand ,nach der Thaigesetzgebung?
Der Vorschlag der D.Botschaft bezieht sich nur auf die deutsche Gesetzgebung,ist aber in Thailand nicht rechtsgültig.
Ein EFZ ist in Thailand nicht nötig.sondern nur der Nachweis über seinen Familienstand aus Deuschland für eine Eheschließung in Thailand mit einem Thaistaatsbürger!

Wer jetzt schreib,das ist so in Thailand der Lügt und hat keine Ahnung von der Thaigesetzgebung.

Warum,erteilt die D.Botschaft über den Nachweis des Familienstandes eines Deutschen die Legalisation dieser Urkunde?


Hallo Berliner,

kann leider nicht nachvollziehen, auf was Du dich beziehst.

Das Ehefähigkeitszeugnis (amtliche Definition), welches Du wohl mit EFZ meinst, wird meines Wissens aufgrund eines zwischenstaatlichen Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand von den thailändischen Standesbeamten verlangt, um die Anerkennung der in Thailand geschlossenen Heirat nach deutschem Recht sicherzustellen. Es sind vielleicht weniger die Thais, die das verlangen, als vielmehr die Deutschen, die das Vorliegen des Ehefähigkeitszeugnisses beim thailändischen Standesbeamten zur Bedingung für die pauschale Anerkennung der in Thailand zwischen Deutschen und Thailänder(inne)n geschlossenen Ehen gemacht haben.

Vielleicht kannst Du die Grundlage und deinen Standpunkt ein bisschen deutlicher machen? :wave

Übrigens, herzlich willkommen beim Korat-Info!

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berliner (?2013)
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Re: Heiraten in Thailand

Ungelesener Beitragvon berliner (?2013) » Di Jun 16, 2009 6:19 pm

Hallo @KoratCat,Danke für Deine nette Begrüßung,sonst bekomme ich immer von den Besserwissern Antworten die mich der Lüge bezichtigen.Deine Antwort aber ist,wie geht das,Danke dafür.

Es geht so nach der Thaigesetzgebung,nachzulesen unter
http://www.dopa.go.th/English/servi/marry.htm
Jeder Ausländer der in Thailand heiraten möchte,braucht eine Bescheinigung über seinen "Familienstand"(Ledigenbescheinigung)
Zusätzlich noch bei Familienstand,gesch,witwer den Totenschein oder das Dokument der Rechtkraft des Scheidungsurteils.
Deutschland und Thailand haben keinen Vertrag für Eheschließung.

Der Spruch der D.Botschaft und der Übersetzer,(Die Standesämter in Thailand sind angewiesen eine Konsularbescheinigung zu verlangen)ist so zum Teil richtig,aber nur zum Teil.Das ist nur eine Abzocke für das EFZ aus Deutschland,welches in Thailand garnicht verlangt wird,auch die Befragung über Einkommen,Schulden und Unterhalt als Eidesstatliche Erklärung ist hart am Rande der Illigalität.Vor welchem Standesamt in Deutschland wird vor der Heirat verlangt,eine solche abzugeben?
Das ist Beschaffung von Einkommennachweis für den Ehegattennachzug.Warum?Ein (gebürtiger)Deutscher brauch für den Ehegattennachzug keinen Einkommensnachweis bei der Ausländerbehörde vorlegen.Davor schütz ihn das GrundG.nach § 6
ist die Familie und Ehepartner Grundgesetzlich unantastbar durch den Staat,auch bei Bezug von Sozialleistung ,bei einer Heirat im Ausland,kann der Ehepartner in Deutschland einreisen,ohne wenn und aber.
Bei einem Heiratsvisum ist das etwas anders,da hat die ABH(Ausländerbehörde) einen kleinen Spielraum,da hier eine Verpflichtungserklärung verlangt wird für den Unterhalt bis zur Heirat.
Das AufenthaltsG.ist für gebürtige Deutsche nicht anwendbar.Das wird einen nur so eingeredet,alle Gesetze darin können nur angewendet werden bei Deutschen,die sich haben Einbürgern lassen.Wir berufen uns auf den Artikel 6 des GrundG.und lassen die ABH für unsere Frau das Vorabvisum erteilen und die Botschaft das Visum in den Paß kleben.

Die Thaistandesämter sind per Gesetz angewiesen bei Ausändischen Urkunden,nach der Übersetzung im Ausland,diese von ihren Botsch.oder Konsulaten Legalisieren zu lassen.Das ist eine Konsularbescheinigung mit Rechtkraft in Thailand.
Eine Konsularbescheinigung der D.Botsch.hat in Thailand keine Rechtskraft,diese muß erst durch das Innenministerium Beglaubigt sein.(Ministry of Foreign Affairs)
So,wie geht es nun mit der Bescheinigung aus Deutschland,die man für ein Standesamt in Thailand benötigt?

Man fordert vom Bürgeramt in Deutschland eine
AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG an,da ist der Familienstand vermerkt,diese Bescheinigung verlangt auch das Deutsche Standesamt.
Diese Besch. von einrer Übergeordneten Dienststelle (Apostille)beglaubigen lassen,(Bestätigung der Echtheit)
Übersetzen lassen von einem Amtlichen Übersetzer in Thai und von der Thaibotschaft oder Konsulat beglaubigen lassen und Legalisieren.Damit hat man eine Rechtsgültige Bescheinigung für ein Amphö in Thailand,
In Thailand lebende Deutsche.
Anfordern der Bescheinigung mit Apostille,In Thailand von einem Amtlichen Übersetzer übersetzen lassen,von der D.Botsch.
Legalisieren lassen(Botsch.kann das nicht verweigern) und von Thaiinnenministerium Überbeglaubigen lassen.

Kosten in deutschl.mit übersetzung und Legalisation und Postversand nach Thailand ca.150-200 Euro.

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Re: Heiraten in Thailand

Ungelesener Beitragvon dogmai » Di Jun 16, 2009 7:06 pm

berliner hat geschrieben:Wie kann man nur so einen Mißt schreiben,über eine Heirat in Thailand ,nach der Thaigesetzgebung?


Oh Gott, jetzt habe ich gerade mal zwei Beitraege von dir gelesen. Du bist sicher der Oberschlaumeier? Na dann herzlich willkommen :wiiee
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Re: Heiraten in Thailand

Ungelesener Beitragvon dogmai » Di Jun 16, 2009 7:18 pm

dogmai hat geschrieben:Oh Gott, jetzt habe ich gerade mal zwei Beitraege von dir gelesen.


Jetzt sind es vier, und in dreien davon machst du dich ueber Forenmember her. Dafuer habe ich aber noch keine Vorstellung von dir gelesen.
Ja, so ist es, aber wer ist es????? :wie :cussing :cussing
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Re: Heiraten in Thailand

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Di Jun 16, 2009 7:21 pm

Hallo Berliner,

ja, das würde den auf der Webseite genannten Erfordernissen auf den ersten Blick entsprechen. Das kleine Problem könnte jedoch sein, dass der thail. Standesbeamte selbst noch nichts von dieser recht einfachen Bestimmung weiß und sie nicht so wie Du zu deuten versteht. Es ist hier nicht viel anders als in Deutschland, wo den Stempeln, die man kennt, mehr Bedeutung beigemessen wird als denen, über die man sich erst informieren muss.

Von seiten der Deutschen Konsulate, die Bescheinigungen in thai ausstellen, und deren Dienstsiegel den thai Standesbeamten bekannt sind, gibt es derzeit meines Wissens keine reine Ledigkeitsbescheinigung. Von denen bekommst Du die Bestimmungen des Auswärtigen Amtes vor die Nase gehalten, dass sie nur ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen könnten, bzw. dies der einzige Weg sei. Dem Wortlaut des thailändischen Gesetzes nach sind andere Wege möglich. Aber wenn der jeweilige Standesbeamte das nicht so sieht, stehst Du halt dumm da. Es gibt auch hier ein Verwaltungsgericht, wo Du dir die Zustimmung des Standesbeamten zur Eheschließung erstreiten könntest. Aber da könnte es wohl einfacher sein, das Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Das gibt die Sicherheit, dass die deutschen Behörden das auch so sehen. Man muss dann nicht noch einmal beim deutschen Verwaltungsgericht vorstellig werden, das sich nicht die Bohne drum schert, was Thais in Thailand tun. Die deutschen Behörden sagen dir, was zu tun ist, damit Du zu Hause in Deutschland keine böse Überraschung erlebst. Sie versuchen sogar durch zwischenstaatliche Verträge ein Netz der Fürsorge zu knüpfen; aber wenn einer meint, er müsse Schlupflöcher nutzen, kann das auch daneben gehen . . .

Probieren geht über Studieren! In der Theorie ist es so möglich. Meine persönliche Erfahrung habe ich bereits geschildert; da hat eine bei der Deutschen Botschaft abgegebene eidesstattliche Versicherung ausgereicht, dass mir keine Umstände bekannt sind, die der Heirat meiner Verlobten im Wege stünden. Weder das thailändische Aussenministerium (Ministry of Foreign Affairs) noch das Innenministerium (Ministry of the Interior) hat das damals beglaubigen oder legalisieren müssen.

:prost

Klaus
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Re: Heiraten in Thailand

Ungelesener Beitragvon koratwerner (†2012) » Di Jun 16, 2009 8:16 pm

Hallo Berliner!

Bist doch ein verdammt schlaues Kerlchen. Wie oft hast Du denn schon ohne Ehefähigkeitszeugnis in Thailand geheiratet?

Werner
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Eryk (?2015)
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Re: Heiraten in Thailand

Ungelesener Beitragvon Eryk (?2015) » Mi Jun 17, 2009 2:17 am

Hallo,

in Bang Rak habe ich im April 2009 geheiratet.
1. Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft wurde verlangt, wird zweisprachig ausgestellt.
2. Von meiner Frau sämtliche Papiere die ich schon vorher für das Ehefähigkeitszeug in Deutschland benötigt habe:
Hausbuch, Ledigkeitsbescheinigung aus dem Zentralregisteramt in BKK, aus der Amphoe reicht nicht!, Geburtsurkunde
4. Ehefähigkeitszeugnis: sämtliche Papiere von ihr müssen bevor sie in Deutschland beim Standesamt eingereicht werden
von der Deutschen Botschaft legalisiert werden, d.h. auf "Echtheit" geprüft worden sein.
3. Also ohne Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland keine Konsularbescheinigung.
4. Sie benötigte ihre ID-Card, nicht den Reisepass
5. Ein Scheidungsurteil von mir wurde nicht verlangt, würde sie aber trotzdem mitnehmen.
6. Die Heirat kann! in den deutschen Rechtsverkehr eingebracht werden, dazu muß die thailändische Heiratsurkunde von der Deutschen Botschaft legalisiert
werden.
7. Natürlich müssen sämtliche Papiere, dito, von einem in Deutschland an einem Landgericht zugelssenen vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
8. Sollte jemand woanders heiraten wollen als in Bang Rak, benötigt er eine Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung vom thailändischen
Aussenministerium.

9. Wenn eine zukünftige Thaifrau schon einmal oder mehrmals verheiratet war und, oder, Kinder hat wird es noch etwas "schwieriger"
dann kommt es darauf an ob sie einvernehmlich, auf irgendeinem Amt, oder vor Gericht die Vorehe aufgelöst, geschieden wurde.


Gruß Eryk

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koratwerner (†2012)
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Re: Heiraten in Thailand

Ungelesener Beitragvon koratwerner (†2012) » Mi Jun 17, 2009 6:15 am

@ berliner hat geschrieben: Wie kann man nur so einen Mißt schreiben,über eine Heirat in Thailand ,nach der Thaigesetzgebung?


Hallo Berliner!

Bei meinem Bericht über meine Heirat in Thailand handelt es sich, wie Du zweifellos erkennen könntest, um meine ganz persönlichen Erfahrungen. Ich verwahre mich deshalb entschieden gegen die von dir verwendete Formulierung „Mist“. Mist wird übrigens nicht mit ß geschrieben.

Ohne Frage, Du kannst hier in diesem Forum durchaus deine Meinung, auch in Form von unqualifizierten Formulierungen in Zitaten, kundtun. Doch musst Du damit rechnen, bei einigen Membern auf wenig Verständnis zu treffen.

Wie Du schreibst, wurdest Du in anderen Foren bereits als Lügner bezeichnet. Soweit will ich nicht gehen, denn meine Erfahrungen sind vor einigen Jahren gesammelt worden. Zwischenzeitlich kann sich ja die gesetzliche Lage geändert haben, bzw. schon länger bestehende Gesetze, Erlasse, Bestimmungen usw. werden jetzt von den Behörden besser interpretiert.

Im Übrigen verweise ich auf den Beitrag von Eryk, vom 17. Juni 2009 !!!!!!!!!!!


Werner
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berliner (?2013)
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Re: Heiraten in Thailand

Ungelesener Beitragvon berliner (?2013) » Mi Jun 17, 2009 12:59 pm

Hallo an Alle!
Wer in Thailand geheiratet hat oder hier erst jetzt heiraten möchte und das mit dem EFZ aus Deutschland ist selbst Schuld.
Das Thairecht,Internationales und deutsches Recht sagen etwas anderes!!!!
Deutsches Recht!Man gehe auf www.berlin.de
Anklicken .:Verwaltungsführer
.: Buchstabe "A"
.:Ausländerangelegenheiten
.:Ratgeber zum Staatsangeh.und Ausländerrecht
.:Ehen zwischen D.und Ausländern

Da steht klip und klar,Ehen im Ausland werden nach den Gültigen Gesetzen des Heiratsstaates durchgeführt.
Im Ausland geschlossene Ehen,nach der Gesetzgebung des Heiratstaates,sind in Deutschland rechtsgültig,egal,ob im Urwald nach Stammesrieten oder nur Kirchlich,solange der Heiratsstaat das in seiner Gesetzgebung als Rechtsgültige Ehe in seinem Staat anerkennt.Wer jetzt hier kommt mit der Aussage,aber die D.Botsch.kann die Legalisierung verweigern der Irrt sich.Damit würde die D.Botsch.die Rechtsstaatlichkeit des Heiratsland in zweifel ziehen und gegen Internationales Recht verstoßen.

Die D.Botschaften,Weltweit sind angehalten das EFZ für heiraten im Ausland nach D.Gesetzgebung zu empfehlen,als deutsche Behörde ist sie nicht verpflichtet auf die Gesetzgebung des Heiratsstaates zu verweisen,das ist jeden sebst überassen,sich über die Gesetzgebung zu informieren.

Hier nun die Thaigesetzgebung.
www.dopa.go.th/English/servi/marry.htm

Da steht klip und klar,was ein Ausländer für Papiere benötigt um in Thailand zu heiraten.
Er benötigt von seiner Botschaft oder Konsulat oder von einer Behörde seines Heimatstaat,eine Bescheinigung über seinen

FAMILIENSTAND,diese wird auch von einem D.Standesamt verlangt!!!

Diese Bescheinigung bekommt man in D.von seinem Bürgeramt und das ist die

AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG

Da ist Amtlich der Familienstand vermerkt.Led,verw,gesch.

Ist schon komisch,das die D.Botsch.diese Bescheinigung nach der übersetzung Legalisiert,obwohl sie weiß,das mit dieser Bescheinigung nach der Thaigesetzgebung geheiratet wird.

Nun noch ein Hinweis,über die thailändischen Standesbeamte,die keine Ahnung über ihre Gesetzgebung hätten.

Laßt eure Frauen über die Thaigesetzgebung in Thai zu den Ehegesetzen gehen.

www.dopa.go.th

Laßt eure Frauen öffnen .:DEPARTMENT OF PROVINCIAL ADMINISTRATION

da steht die Gesetzgebung in Thai.

Habe schon drei Bekannte in Thailand mit meinen Hinweisen geholfen,die haben mit der Aufenthalsbescheinigung aus D.
übersetzt in D.und vom Konsulat in Hamburg Legalisiert in Thailand geheiratet,einer von ihnen hat sich diese Bescheinigung von D.per Post angefordert,hier übersetzung anfertigen lassen und von der D.Botsch.Beglaubigen lassen und vom Ministerium in Thailand als Rechtskräftige Urkunde für Thailand stempeln lassen.Diese Heiratsurkunden wurden auch von der Botsch.Legalisiert für D.Behörden.

Was nun?Diese Leute haben doch ohne EFZ aus D.geheiratet,ist doch nach Meinung vieler hier Gesetzeswriedrig?

Ist in Thailand doch nicht D.Recht Maßgebend?

Nur das Amphö in Bang Rak verlangt die D.Konsularbesch.nach D.Recht mit EFZ.Dafür verlangen sie auch bis 600,-Baht für die Eheschließung!

Um noch vorzubeugen,das diese Ehefrauen der gebürtigen D.die Aufenhaltserlaubnis nicht erteilt werden muß,ist eine Auslegungssache der ABH in D.ob diese erteilt werden kann,der Irrt auch hier gewaltig.Auch die Botsch.MUß das Ehegattennachzugvisum nach dem OK der ABH erteilen.(nach vorlage des AI Sprachkurs)

Die ABH in D.hat keinen Spielraum für den Ehegattennachzug zu einem gebürtigen D.er ist auch nicht verpflichtet einen Einkommennachweis zu erbringen.Selbst bei Sozialleistungsanspruch muß der Ehegattennachzug gestattet werden.Kann die ABH in D.das Grundgesetz aushebeln?

Noch einen Hinweis an alle Zweifler,Das AufenhaltsG gilt nicht für gebürtige D.sondern nur für eingebürgerte D.in drei Gesetzen wird vorsichtig darauf verwiesen,das für einen "Familiennachzug"zu gebürtigen D.Sonderregeln gelten.

Wer in D. zur ABH geht,soll einen Ehegattennachzug für seine Frau aus dem Ausland stellen,keinen Familiennachzugvisum beantragen.Somit hat er das GrundG.hinter sich.Nach Artikel 6.Ehe und Familie haben den Schutz des Staates und sind nicht durch andere Gesetze auszuhebeln.

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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Mi Jun 17, 2009 1:33 pm

Hallo berliner!

Langsam wirst Du deutlicher! Hat ja Keiner hier gesagt, das sei Alles nicht wahr. Ich hab ja damals auch meine mühsam für das Ehefähigkeitszeugnis zusammengetragenen und übersetzten Unterlagen nicht eingereicht, als ich von der sich eröffnenden Möglichkeit der eidesstattlichen Versicherung vor dem Urkundsbeamten der Konsularabteilung der Botschaft erfahren hatte. Das hat dann ja auch reibungslos geklappt.

Mal eine persönliche Frage: Musst Du eigentlich immer Leute erst "anbellen", bevor dir einer zuhört? Du kannst doch all diese Informationen geben, ohne einen für dämlich zu erklären. Du brauchst auch Keinem zu sagen, er sei selbst schuld, wenn er über diese Informationen vorher nicht verfügt hat. In diesem Forum ist es üblich, höflich miteinander umzugehen, uns gegenseitig zu helfen. Jemandem zu sagen, er sei selbst schuld, wenn er etwas nicht wusste, ist doch reichlich einfältig. Wenn jemand entschieden hat, einer Information keinen Glauben zu schenken und einen anderen Weg zu gehen, könnte das vielleicht daran gelegen haben, dass die Information nicht überzeugend vermittelt worden war. ;)

Das Thema "Ehegattennachzug" bitte nicht auch noch in diesen ohnehin mehr verwirrenden als erleuchtenden Thread quetschen! :wave
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis

Ungelesener Beitragvon dogmai » Mi Jun 17, 2009 7:40 pm

berliner hat geschrieben:Laßt eure Frauen über die Thaigesetzgebung in Thai zu den Ehegesetzen gehen.

...

Laßt eure Frauen öffnen .:DEPARTMENT OF PROVINCIAL ADMINISTRATION



Hallo berliner, fuer mich ist du einer der arrogantesten Menschen, die ich je im Forenleben getroffen habe. Meinst, jeder. der sich hier aufhaelt, braucht seine Frau, um thailaendische Texte zu lesen? Ich weiss nicht, was dich hier hin getrieben hat, scheinbar willst du nur mit Wissen und Scheinwissen aufwarten.

Fuer mich :violent :violent :violent :violent :violent
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis

Ungelesener Beitragvon Eryk (?2015) » Mi Jun 17, 2009 10:31 pm

Der thailändische Standesbeamte ist nach thailändischen Vorschriften verpflichtet sich die Konsularbescheinigung vorlegen zu lassen!


Dem "Hauptmann von Köpenick" wird hiermit der 1. Preis, die goldene Stuss-Nadel verliehen.

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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis

Ungelesener Beitragvon KoratCat » Do Jun 18, 2009 8:43 am

Eryk hat geschrieben:Der thailändische Standesbeamte ist nach thailändischen Vorschriften verpflichtet sich die Konsularbescheinigung vorlegen zu lassen!


Wir wissen bisher eigentlich nur, dass er verpflichtet ist, den Familienstand des ausländischen Verlobten zu prüfen. Ausführungsbestimmungen zum Gesetz, wie und durch welche Dokumente dies zu erfolgen hat, sind uns noch nicht bekannt.

Sicher hat "berliner nicht ganz unrecht, wenn er schreibt: "Er benötigt von seiner Botschaft oder Konsulat oder von einer Behörde seines Heimatstaat,eine Bescheinigung über seinen FAMILIENSTAND". Nur ist es eben nicht so, dass Behörde = Behörde ist. Es gibt verschiedene Ebenen, wie z. B. obere und untere Verwaltungsbehörden. Leider ist das im Text der thail. Seite zu den Erfordernissenen nicht angegeben, von welcher Ebene die Bescheinigung ausgestellt sein muss, um als "glaubwürdig" zu gelten.

berliner hat geschrieben:Eine Konsularbescheinigung der D.Botsch.hat in Thailand keine Rechtskraft,diese muß erst durch das Innenministerium Beglaubigt sein.(Ministry of Foreign Affairs)


Unser Problem ist, dass "berliner" hier mit fehlverwendeten Begriffen um sich wirft, um sein "Wissen" zu präsentieren. Sicher geht es beim Nachweis des Familienstandes "ledig", "geschieden" oder "verwitwet" nicht um "Rechtskraft" einer Bescheinigung, sondern um Glaubhaftmachen. Der Begriff "Rechtskraft" findet nur bei Urteilen Anwendung. Glauben ist eine vollkommen subjektive Sache. Aber ich weiß, dass die Urkundsbeamten der Amphoe in Thailand den Bescheinigungen der Deutschen Botschaft Glauben schenken, ohne dass diese von einer oberen Verwaltungsbehörde in Thailand erst legalisiert wurden. Bescheinigungen von unteren Verwaltungsbehörden in Deutschland, wie etwa einem Einwohnermeldeamt, müssten aber wahrscheinlich erst vom Aussenministerium legalisiert werden. Wenn diese Legalisierung erfolgt ist, liegt es im Ermessen des thail. Standesbeamten, dieser Bescheinigung einer unteren Verwaltungsbehörde in Deutschland nun Glauben zu schenken oder nicht. Bei späteren Zweifeln könnte eine Fehlausübung des Ermessens festgestellt und die Eheschließung für ungültig erklärt werden. ;)

Vielleicht könnte uns jemand, der sie kennt, auch noch die Ausführungsbestimmungen zur Ermessensausübung bei der Prüfung des Familienstandes präsentieren? Es geht um Rechtssicherheit!

:prost

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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis

Ungelesener Beitragvon koratwerner (†2012) » Do Jun 18, 2009 10:28 am

Sollte berliner wirklich eine Lücke in den Gesetzen gefunden haben, wie das Ehefähigkeitszeugnis (im Folgenden EFZ genannt) umgangen werden kann, dürften die Behörden dieses Schlupfloch bald schließen.

Für Deutsche, die dauerhaft in Thailand leben und sich ordnungsgemäß in Deutschland abgemeldet haben, bleibt sowieso nach wie vor nur der Weg über das Standesamt in Deutschland, also Ehefähigkeitszeugnis.

Maßgeblich für eine deutsch- thailändische Eheschließung sind auf der unteren Ebene die Arbeitsunterlagen der thailändischen Standesämter, in denen sich ein abgebildetes EFZ befinden soll, was sich der Standesbeamte vorzulegen hat.

In Thailand ist zwar mit etwas Unterstützung vieles möglich, doch ob die Deutsche Botschaft eine Heiratsurkunde, die ohne EFZ geschlossen wurde, weiterhin legalisiert, ist doch sehr fraglich. Insbesondere weil ein Deutscher mit einer Bescheinigung von seinem Einwohnermeldeamt, in der der Familienstand ledig eingetragen ist, durchaus in einem anderen Land wieder geheiratet haben kann.

Sollte jemand auf die Legalisierung seiner ohne EFZ in Thailand geschlossenen Ehe verzichten, könnte diese eventuell nicht anerkannt werden. Das hat eventuell Auswirkungen auf den Anspruch auf Witwenrente und gegebenenfalls auf die Anerkennung einer privatrechtlichen Scheidung in Thailand.

Der berliner hat jetzt noch einiges zu tun, bis seine Meinung bei den deutschen und thailändischen Behörden auf der praktizierenden Ebene Gehör und offizielle Anwendung findet. Fürwahr, eine schöne Aufgabe.

Werner
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