Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
Möchte erst mal die Vertragsstaaten hier Aufführen,die mit Deutschland den Vertrag über ein EFZ geschlossen haben.
Vertragsstaaten für ein EFZ,vom 05.09.1980 sind.eutschland,Italien,Luxenburg,Niederlande,Östereich,Portugal,Schweiz,Spanien,Türkei.
Der Rest der Welt benötigt kein EFZ aus Deutschland,da kein Vertrag besteht.Dort Gelten die eigenen Gesetze.
@dogmai,ich Entschuldige mich bei Dir,ich hoffe das reicht.Wußte nicht das alle anderen D.Thai lesen können.Bei mir hier,ist es so,ich kann es nicht und die 200 D.und Ausländer können das auch nicht.
Aber damit Du die Th.Gesetzgebung lesen kannst habe ich gesucht und gefunden.
http://www.dopa.go.th
3 Zeile unter MENU öffnen
Bild mit I.D.Karte öffnen
Bild mit Hochzeitsfoto öffnen,da steht sie.
Das Du mich als Arrogant hinstellst stört mich nicht,zeige nur den Weg,für interessierte auf,die in Th.nach der Th.Gesetzgebung ohne EFZ heiraten wollen.
Wußte auch nicht,das D.und Th.Recht,durch mich,durch Link bewiesen,Halbwissen ist,Entschuldige mich auch dafür,das es diese Gesetze gibt.
@Eryk,was für eine KonsularbB.muß/soll sich der Th.Beamte auf dem Amphö vorlegen lassen?
Was ist eine KonsularB?
Aber habe auch dafür einen Link,letzte Zeile in meinen Beitrag.
Denke mal nur daran,das eine Thaiurkunde nur von der D.Botsch.Legalisiert werden kann,um in D.anerkannt zu werden,wie wird nun eine D.Urkunde in Th.anerkannt?Durch die Legalisation der D.Botsch.?
@KoratCat,also,Rechtskraft oder Rechtsgültigkeit lehnst Du ab,schön,einigen wir uns auf den Ausdruck "Glaubhaft belegen meines Familienstand in DeutschL"
Ich belege die Glaubhaftigkeit meines Familienstandes durch die Th.Botsch.in D.Nur mit der Übersetzung der AufenthaltsB.zum Nachweis meines Familienstand verweigert mir die Botsch.die Legalisation,also nicht geeignet ohne Legasitation für das Amphö.
Die Th.Botsch.verlangt eine Apostilli/Überbeglaubigung meiner AufenthatsB.durch eine Übergeordnete Regierungsstelle,das die Urkunde Echt ist,jetzt die Bescheinigung übersetzen lassen.Mit der Übersetzung und angeklammerten Orginal mit Apostille/überbeglaubigung zur Botsch.gehen und die Glaubhafttigkeit meines Familienstand wird Legalisiert.
Somit habe eine Konsularbescheinigung mit der Glauhaftmachung meines Familienstand in D.
Habe es selbst erlebt,bei der Namensänderung meiner Frau,in ihrem Paß nach unser heirat in D.
Internationale Eheurkunde wurde nicht anerkannt,mußte erst in Berlin zum Standesamt I gehen und eine Überbeglaubigung einholen.
Deine Sorge der Nichtanerkennung einer Ehe in Thailand,geheiratet nach Thaigesetzgebung,kann ich nicht nachvollziehen.
Wer in D.kann die Th.Gesetzgebung aushebeln?Die Th.Gesetzgebung verlangt eine Besch.über den Familienstand des Alien.
Deutsches und Internationales Recht sagen,eine Ehe im Ausland geschlossen,egal nach welchen Riten,solange das in der Gesetzgebung des Heiratstaates festgelegt ist
So,nun zu den Link über Gültigkeit einer Konsularbescheinigung.
http://www.konsularinfo.diplo.de/vertre ... seite.html
Vertragsstaaten für ein EFZ,vom 05.09.1980 sind.eutschland,Italien,Luxenburg,Niederlande,Östereich,Portugal,Schweiz,Spanien,Türkei.
Der Rest der Welt benötigt kein EFZ aus Deutschland,da kein Vertrag besteht.Dort Gelten die eigenen Gesetze.
@dogmai,ich Entschuldige mich bei Dir,ich hoffe das reicht.Wußte nicht das alle anderen D.Thai lesen können.Bei mir hier,ist es so,ich kann es nicht und die 200 D.und Ausländer können das auch nicht.
Aber damit Du die Th.Gesetzgebung lesen kannst habe ich gesucht und gefunden.
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Das Du mich als Arrogant hinstellst stört mich nicht,zeige nur den Weg,für interessierte auf,die in Th.nach der Th.Gesetzgebung ohne EFZ heiraten wollen.
Wußte auch nicht,das D.und Th.Recht,durch mich,durch Link bewiesen,Halbwissen ist,Entschuldige mich auch dafür,das es diese Gesetze gibt.
@Eryk,was für eine KonsularbB.muß/soll sich der Th.Beamte auf dem Amphö vorlegen lassen?
Was ist eine KonsularB?
Aber habe auch dafür einen Link,letzte Zeile in meinen Beitrag.
Denke mal nur daran,das eine Thaiurkunde nur von der D.Botsch.Legalisiert werden kann,um in D.anerkannt zu werden,wie wird nun eine D.Urkunde in Th.anerkannt?Durch die Legalisation der D.Botsch.?
@KoratCat,also,Rechtskraft oder Rechtsgültigkeit lehnst Du ab,schön,einigen wir uns auf den Ausdruck "Glaubhaft belegen meines Familienstand in DeutschL"
Ich belege die Glaubhaftigkeit meines Familienstandes durch die Th.Botsch.in D.Nur mit der Übersetzung der AufenthaltsB.zum Nachweis meines Familienstand verweigert mir die Botsch.die Legalisation,also nicht geeignet ohne Legasitation für das Amphö.
Die Th.Botsch.verlangt eine Apostilli/Überbeglaubigung meiner AufenthatsB.durch eine Übergeordnete Regierungsstelle,das die Urkunde Echt ist,jetzt die Bescheinigung übersetzen lassen.Mit der Übersetzung und angeklammerten Orginal mit Apostille/überbeglaubigung zur Botsch.gehen und die Glaubhafttigkeit meines Familienstand wird Legalisiert.
Somit habe eine Konsularbescheinigung mit der Glauhaftmachung meines Familienstand in D.
Habe es selbst erlebt,bei der Namensänderung meiner Frau,in ihrem Paß nach unser heirat in D.
Internationale Eheurkunde wurde nicht anerkannt,mußte erst in Berlin zum Standesamt I gehen und eine Überbeglaubigung einholen.
Deine Sorge der Nichtanerkennung einer Ehe in Thailand,geheiratet nach Thaigesetzgebung,kann ich nicht nachvollziehen.
Wer in D.kann die Th.Gesetzgebung aushebeln?Die Th.Gesetzgebung verlangt eine Besch.über den Familienstand des Alien.
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So,nun zu den Link über Gültigkeit einer Konsularbescheinigung.
http://www.konsularinfo.diplo.de/vertre ... seite.html
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
berliner hat geschrieben:So,nun zu den Link über Gültigkeit einer Konsularbescheinigung.
http://www.konsularinfo.diplo.de/vertre ... seite.html
War ja wohl nix mit dem Link, wegen Fehlerhaftigkeit wird man auf die Startseite umgeleitet: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... seite.html
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Erich Kästner, 1899 - 1974
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
Hallo zusammen und Hallo Berliner,
@Eryk,was für eine KonsularbB.muß/soll sich der Th.Beamte auf dem Amphö vorlegen lassen?
Was ist eine KonsularB?
Aber habe auch dafür einen Link,letzte Zeile in meinen Beitrag.
Denke mal nur daran,das eine Thaiurkunde nur von der D.Botsch.Legalisiert werden kann,um in D.anerkannt zu werden,wie wird nun eine D.Urkunde in Th.anerkannt?Durch die Legalisation der D.Botsch.?
Die Konsularbescheinigung beinhaltet die Angaben des Ehefähigkeitszeugnisses, der thailändische Staat, läßt sich den Inhalt, sozusagen,beglaubigen! Nur diese, mit dem Stempel, der DBB wird anerkannt, denn nach thailändischen Vorschrift Nummer....,
habe ich verlegt, werde es hoffentlich wieder finden, damit das Drama ein Ende hat, hat sich der Standesbeamte, egal wo in Thailand, auch im Urwald, vorlegenzulassen.
Die Beamten, welche sich einen Beamtendreck darum scheren, weil es ja, wie im Film der " Hauptmann v. Köpenick",
zugeht, bei denen braucht man keine K-bescheinigung. Nun, der Normaldeutschemichl wird den offiziellen, legitimen Weg einschlagen, weil Risiko, daß bei den Standesbeamten die " nur " eidesstattliche Versicherung" unterschrieben werden muß
dann plötzlich, der richtige Haupmann vor Ort ist, oder aus gesichtstechnischen und anderen Gründen, dann die Konsularbescheinigung eingefordert wird, Schadensbegrenzung.
Anerkannt wird eine thail. Heiratsurkunde in Deutschland, ob diese vorher mit oder ohne K-bescheinigung ausgestellt wurde ist
der Urkunde egal. und die deutschen Beamten schert das nicht.
Also " Hauptmann v. Köpenick" , wer auspackt muß auch einstecken können.
P.S. hoffentlich finde ich die thailändische Anweisung!
@Eryk,was für eine KonsularbB.muß/soll sich der Th.Beamte auf dem Amphö vorlegen lassen?
Was ist eine KonsularB?
Aber habe auch dafür einen Link,letzte Zeile in meinen Beitrag.
Denke mal nur daran,das eine Thaiurkunde nur von der D.Botsch.Legalisiert werden kann,um in D.anerkannt zu werden,wie wird nun eine D.Urkunde in Th.anerkannt?Durch die Legalisation der D.Botsch.?
Die Konsularbescheinigung beinhaltet die Angaben des Ehefähigkeitszeugnisses, der thailändische Staat, läßt sich den Inhalt, sozusagen,beglaubigen! Nur diese, mit dem Stempel, der DBB wird anerkannt, denn nach thailändischen Vorschrift Nummer....,
habe ich verlegt, werde es hoffentlich wieder finden, damit das Drama ein Ende hat, hat sich der Standesbeamte, egal wo in Thailand, auch im Urwald, vorlegenzulassen.
Die Beamten, welche sich einen Beamtendreck darum scheren, weil es ja, wie im Film der " Hauptmann v. Köpenick",
zugeht, bei denen braucht man keine K-bescheinigung. Nun, der Normaldeutschemichl wird den offiziellen, legitimen Weg einschlagen, weil Risiko, daß bei den Standesbeamten die " nur " eidesstattliche Versicherung" unterschrieben werden muß
dann plötzlich, der richtige Haupmann vor Ort ist, oder aus gesichtstechnischen und anderen Gründen, dann die Konsularbescheinigung eingefordert wird, Schadensbegrenzung.
Anerkannt wird eine thail. Heiratsurkunde in Deutschland, ob diese vorher mit oder ohne K-bescheinigung ausgestellt wurde ist
der Urkunde egal. und die deutschen Beamten schert das nicht.
Also " Hauptmann v. Köpenick" , wer auspackt muß auch einstecken können.
P.S. hoffentlich finde ich die thailändische Anweisung!
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
KoratCat hat geschrieben:berliner hat geschrieben:So,nun zu den Link über Gültigkeit einer Konsularbescheinigung.
http://www.konsularinfo.diplo.de/vertre ... seite.html
War ja wohl nix mit dem Link, wegen Fehlerhaftigkeit wird man auf die Startseite umgeleitet: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertre ... seite.html
Habe es auch probiert,aber es öffnet sich nur die Startseite,der obige Link ist schon richtig,werdet ihr auch sehen.
Öffnen.:Urkunden und Beglaubigungen
öffnen.:Internationaler Urkundenverkehr
öffnen..öffentliche Urkunden zur verwendung im Ausl.(pdf 77,02K)
Aber wer schon mal auf der Seite vom AA ist,kann auch die Gesetze über Heirat im Ausland und Anerkennung der Ehe in D.ansehen.
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
Eryk hat geschrieben:Anerkannt wird eine thail. Heiratsurkunde in Deutschland, ob diese vorher mit oder ohne K-bescheinigung ausgestellt wurde ist
der Urkunde egal. und die deutschen Beamten schert das nicht.
Wenn ein Beamter sich clever genug einschätzt, für z. B. seinem Dienstherrn Rentenversicherung Geld zu sparen, sind da aber ganz andere Scenario möglich.
Z. B. eine Heiratsurkunde wurde entgegen den thail. Gesetzen und Ausführungsbestimmungen ausgefertigt. Das thail. Ministerium ordnet an, dass alle diese Urkunden zu berichtigen sind und gibt auch der Botschaft im Rahmen der Amtshilfe Kenntnis von möglichen kleinen Fehlern. Das Amphoe beisst in den sauren Apfel und sendet allen, von denen sie die Adresse kennt ,eine Postkarte doch bitte vorbeizukommen, dass der Fehler berichtigt werden kann. Hinsichtlich denen, die sie nicht erreichen können, wird die vorzunehmende Berichtigung durch öffentlichen Aushang bekanntgegeben, den Du natürlich nicht regelmäßig anschaust, also nichts davon erfährst. Nach Ablauf der im Aushang bekanntgegebenen Frist ist deine Urkunde mangels der vorgenommenen Berichtigung nicht mehr gültig.
Wenn Du jetzt aber diese bereits ungültige Urkunde bei Regierungsämtern vorlegst, begehst Du Betrug. Der clevere Beamte, der durch interne Dienstanweisungen davon erfahren hat, dass da mit einer Serie von Urkunden etwas nicht o.k. sein könnte, freut sich: er hat seinem Dienstherrn einen großen Dienst erwiesen. Und im Zeitalter, wo nicht nur die sich langweilenden Expats in Thailand einen Computer zum Alltagswerkzeug zählen, ist es auch für Beamte ungeheuer leicht, über die Datenbanken der Behörden herauszufinden, ob eine Urkunde aus Thailand fragwürdig sein könnte. Dafür werden ja nicht nur die Urkunden unter einer Registernummer eingetragen sondern auch die Standesbeamten nummeriert. Computer tun sich halt besser mit Zahlen als Orts- und Personennamen in Thailand. Jede Urkunde ist nur so viel wert, wie auch im Register über sie steht. Wenn aber im Register eine vorzunehmende Berichtigung oder sonstige Unregelmäßigkeit verzeichnet ist, ist die Urkunde eben nur ein Stück Papier.
Aber lasst Euch nicht irre machen . . . nur sei hier gesagt, dass im Korat-Info zwar etwa eingebrachte Schlupflöcher zur Diskussion gestellt werden können, aber keinesfalls empfohlen werden.
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
.berliner hat geschrieben:Mit der Übersetzung und angeklammerten Orginal mit Apostille/überbeglaubigung zur Botsch.gehen und die Glaubhafttigkeit meines Familienstand wird Legalisiert
Vielleicht, vielleicht auch nicht! Verpflichtet sind sie nicht dazu! Denn in jenem von dir angeführten Dokument heisst es
IV. Legalisation deutscher öffentlicher Urkunden
Deutsche Urkunden, auf die keines der in Ziffer I bis III genannten Übereinkommen anwendbar ist, können legalisiert werden.
Da ist also Raum für Sonderfallregelungen geschaffen worden. Wenn kein Sonderfall vorliegt, besteht kein Grund für die Deutsche Botschaft, diese Regelung für dich auszunutzen. Das liegt in ihrem Ermessen. Da dir aber die Möglichkeit des Ehefähigkeitszeugnisses offensteht, ist wohl nicht damit zu rechnen, dass sie von der Regel abweichen.
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
Hallo@KoratCat,es tut mir leid,aber nicht die D.Botsch.,sondern die Thaibotschaft ist für die Legalisierung zuständig und auch nur sie kann nach Internationalen Recht eine Legalisation vornehmen.
Aber Deine Gedankengänge sind sonst in Ordnung.
Man stelle sich vor,ein Standesamtbeamter liest die Empfehlung der D.Botsch.
Beim Standesamt in Th.Bang Rag kann ohne Überbeglaubigung,durch das Th.Ministerium,auch geheiratet werden.
Anfrage mit Namen und Daten der Eheschließung der Eheleute beim Ministerium in Th.,ob diese Konsularbesch.,bis 3 Wochen vor der Eheschl.Legalisiert wurden.
Das gäbe ein Theater.
Die Doppelanzeigen von mir beruhen auf einen Übertragungsfehler.Schreibe meinen Kommentar und sende ihn,Keine Verbindung mit dem Forum,Neuaufbau,Sende meine Seite,alles OK,aber bei Seite anzeigen,sehe ich noch meinen geschriebenen Kommentar,also Denke ich noch nicht gesand.Nochmal Senden.
Ebendso ist es mit den Smilies,verwende keine,sind einfach in meinem Kommentar.
Aber Deine Gedankengänge sind sonst in Ordnung.
Man stelle sich vor,ein Standesamtbeamter liest die Empfehlung der D.Botsch.
Beim Standesamt in Th.Bang Rag kann ohne Überbeglaubigung,durch das Th.Ministerium,auch geheiratet werden.
Anfrage mit Namen und Daten der Eheschließung der Eheleute beim Ministerium in Th.,ob diese Konsularbesch.,bis 3 Wochen vor der Eheschl.Legalisiert wurden.
Das gäbe ein Theater.
Die Doppelanzeigen von mir beruhen auf einen Übertragungsfehler.Schreibe meinen Kommentar und sende ihn,Keine Verbindung mit dem Forum,Neuaufbau,Sende meine Seite,alles OK,aber bei Seite anzeigen,sehe ich noch meinen geschriebenen Kommentar,also Denke ich noch nicht gesand.Nochmal Senden.
Ebendso ist es mit den Smilies,verwende keine,sind einfach in meinem Kommentar.
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
berliner hat geschrieben:Hallo@KoratCat,es tut mir leid,aber nicht die D.Botsch.,sondern die Thaibotschaft ist für die Legalisierung zuständig und auch nur sie kann nach Internationalen Recht eine Legalisation vornehmen.
Wer ist denn so verkorkst im Kopf, dass er in Deutschland zur Thailändischen Botschaft rennt, um sich dort einen Stempel zu holen, wenn er doch in Thailand, wo er wahrscheinlich auch bereits wohnt, heiraten will?
Ist doch viel einfacher, das Ehefähigkeitszeugnis bei der Deutschen Botschaft in Bangkok zu beantragen. Aber manche haben es wohl gern kompliziert und tragen die Kirche ums Dorf.
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
berliner hat geschrieben:Die Doppelanzeigen von mir beruhen auf einen Übertragungsfehler.Schreibe meinen Kommentar und sende ihn,Keine Verbindung mit dem Forum,Neuaufbau,Sende meine Seite,alles OK,aber bei Seite anzeigen,sehe ich noch meinen geschriebenen Kommentar,also Denke ich noch nicht gesand.Nochmal Senden.
Du bist über TTMaxnet angeschlossen, da gibt es solche Fehler nicht. Das liegt an dir. Du musst warten, bis die Vollzugsanzeige vom Forum erscheint, bevor Du auf die Rücktaste links oben im Browser drückst. Aber Du hast den gleichen Post im Abstand von 62 Minuten gepostet, und nachdem ich gepostet habe. Also glaub ich eher, dass Du den Text von einem Textverarbeitungsprogramm rüberkopiert hast, aber nicht in Erinnerung hattest, dass Du das schon gepostet hattest.
Wir haben hier Achtung vor dem Alter und ich denke, Du bist wohl nach dem "gruffert" unser zweitältestes Mitglied. Aber gib dir trotzdem mehr Mühe.
berliner hat geschrieben:Ebenso ist es mit den Smilies,verwende keine,sind einfach in meinem Kommentar.
Wenn Du nicht sorgfältig tippst, setzt Du mitunter auch einen Smilie ungewollt in deinen Text. Doppelpunkt und dann großes D ergibt
KoratCat
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
@KoratCat,wer in D.wohnt und in Th.heiraten möchte,ohne EFZ,muß wohl sich eine AufenthaltsB.von seinem Bürgeramt holen.
Apostille/Überbeglaubigung besorgen und von der Thaibotschaft Legalisieren lassen,für die Glaubwürdigkeit seines Familienstandes in D.
Kostenpunkt ca.150,-bis200,-Euro.
Kosten für das EFZ liegen so bei 1000,-Euro.
Was bekommt der D.Bürger für ein EFZ von der D.Botsch.?
Er bekommt eine Bescheinigung,das er nach D.Gesetzen in Th.heiraten darf.Er bekommt nicht das EFZ aus D.Das verbleibt bei der D.Botsch.Er bekommt nicht die OK Urkunde von Landgericht,das er heiraten darf und seine Verlobte von D.Behörden überprüft wurde.Er bekommt nichts mehr in die Hand,als seinen Familienstand von der D.Botsch.,um in Th.nach der Th.Gesetzgebung zu heiraten.Er erspart sich die Kosten für die Scheidungspapiere und die Todesurkunde,aber dafür muß er in D.erhöhte Gebühren beim Standesamt bezahlen.Die D.Botsch.stellt kein EFZ für Th.aus,da Th.sich nicht am Vertrag für das EFZ beteiligt hat.
Das ist das Gleiche wie eine Besch. aus D.über meinen Familienstand,von der Th.Botsch.Legalisiert.
Wer schon Jahrelang in Th.wohnt,kann sich jederzeit vom Bürgeramt diese Bescheinigung per Post zusenden lassen.
Mein Bekannter,Fleischer Henry,hat sich diese Bescheinigung(Aufenthaltsbescheinigung)nachdem er schon über zwei Jahre aus D.abgemeldet war,per Post nach Th übersenden lassen ,von der D.Botsch.beglaubigen lassen vom ministerium Legalisieren lassen und auf dem Amphö seiner Wahl eine Thailänderin geheiratet.
Apostille/Überbeglaubigung besorgen und von der Thaibotschaft Legalisieren lassen,für die Glaubwürdigkeit seines Familienstandes in D.
Kostenpunkt ca.150,-bis200,-Euro.
Kosten für das EFZ liegen so bei 1000,-Euro.
Was bekommt der D.Bürger für ein EFZ von der D.Botsch.?
Er bekommt eine Bescheinigung,das er nach D.Gesetzen in Th.heiraten darf.Er bekommt nicht das EFZ aus D.Das verbleibt bei der D.Botsch.Er bekommt nicht die OK Urkunde von Landgericht,das er heiraten darf und seine Verlobte von D.Behörden überprüft wurde.Er bekommt nichts mehr in die Hand,als seinen Familienstand von der D.Botsch.,um in Th.nach der Th.Gesetzgebung zu heiraten.Er erspart sich die Kosten für die Scheidungspapiere und die Todesurkunde,aber dafür muß er in D.erhöhte Gebühren beim Standesamt bezahlen.Die D.Botsch.stellt kein EFZ für Th.aus,da Th.sich nicht am Vertrag für das EFZ beteiligt hat.
Das ist das Gleiche wie eine Besch. aus D.über meinen Familienstand,von der Th.Botsch.Legalisiert.
Wer schon Jahrelang in Th.wohnt,kann sich jederzeit vom Bürgeramt diese Bescheinigung per Post zusenden lassen.
Mein Bekannter,Fleischer Henry,hat sich diese Bescheinigung(Aufenthaltsbescheinigung)nachdem er schon über zwei Jahre aus D.abgemeldet war,per Post nach Th übersenden lassen ,von der D.Botsch.beglaubigen lassen vom ministerium Legalisieren lassen und auf dem Amphö seiner Wahl eine Thailänderin geheiratet.
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
Hallo @KoratCat,Entschuldige,habe aber deine letzte Mitteilung etwas mißverstanden.
Wer in Th.wohnt,brauch sich kein EFZ aus D. besorgen.
Egal,wie lange er schon in D.abgemeldet ist,kann er vom B.Amt die Aufenthaltsbesch.anfordern.Diese wird im auch erteilt.
Er kann auch die Apostille/Überbeglaubigung vom Bürgeramt durchführen lassen.Habe es selbst durchgeführt.Anfrage an das Bürgeramt,wie Teuer ist die Überbeglaubigung,da ich nicht in D.bin,übernehme die Kosten für die Überbeglaubigung,Porto in D.und Versand an meine Adresse in Th.per Luftpost und Einschreiben.Per E-Mail hatte ich die Kosten auf meinen Computer,das Geld sofot überwiesen,und 14 Tage später die Bescheinigung im Briefkasten(Thailand Post trotz Einschreiben)
Diese Aufenthaltsbescheinigung übersetzen lassen in Thai zur D. Botschaft gebracht und Beglaubigen lassen vom Ministerium Überbeglaubigen lassen und in Th.auf dem Amphö geheiratet.
Das war der Beweis mit einer Glaubwürdigen Aussage über meinen Familienstand in D.
Wer in Th.wohnt,brauch sich kein EFZ aus D. besorgen.
Egal,wie lange er schon in D.abgemeldet ist,kann er vom B.Amt die Aufenthaltsbesch.anfordern.Diese wird im auch erteilt.
Er kann auch die Apostille/Überbeglaubigung vom Bürgeramt durchführen lassen.Habe es selbst durchgeführt.Anfrage an das Bürgeramt,wie Teuer ist die Überbeglaubigung,da ich nicht in D.bin,übernehme die Kosten für die Überbeglaubigung,Porto in D.und Versand an meine Adresse in Th.per Luftpost und Einschreiben.Per E-Mail hatte ich die Kosten auf meinen Computer,das Geld sofot überwiesen,und 14 Tage später die Bescheinigung im Briefkasten(Thailand Post trotz Einschreiben)
Diese Aufenthaltsbescheinigung übersetzen lassen in Thai zur D. Botschaft gebracht und Beglaubigen lassen vom Ministerium Überbeglaubigen lassen und in Th.auf dem Amphö geheiratet.
Das war der Beweis mit einer Glaubwürdigen Aussage über meinen Familienstand in D.
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
berliner hat geschrieben:Hallo @KoratCat,Entschuldige,habe aber deine letzte Mitteilung etwas mißverstanden.
berliner hat geschrieben:Wer in Th.wohnt,brauch sich kein EFZ aus D. besorgen.
Der bekommt es von der Deutschen Botschaft in Bangkok.
berliner hat geschrieben:@KoratCat,wer in D.wohnt und in Th.heiraten möchte,ohne EFZ,muß wohl sich eine AufenthaltsB.von seinem Bürgeramt holen.
Hast Du etwa die ganze Zeit von der Vorbereitung einer Heirat in Thailand von Deutschland aus geredet? Wäre wohl viel verständlicher gewesen, Du hättest das eingangs gesagt!
berliner hat geschrieben:Egal,wie lange er schon in D.abgemeldet ist,kann er vom B.Amt die Aufenthaltsbesch.anfordern.
Wer in D. abgemeldet ist, wird wohl kaum noch eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung erhalten, denn er hat sich ja abgemeldet, hält sich also nicht mehr dort auf.
Wenn bereits die Aufenthaltsbescheinigung nicht mehr aktuell sein kann, ist wohl auch nicht darauf zu vertrauen, dass der darauf eingetragene Familienstand noch aktuell ist. Seitens der Thai Behörde muss diese Aufenthaltsbescheinigung für die Vergangenheit also von Amts wegen fragwürdig sein. Eine nicht durchgeführte Prüfung könnte zur Ungültigkeit der Ehe führen.
Du hast dir sicher viel Mühe gegeben, eine simple Sache durch falsch angebrachte und hochtrabende Formulierungen und arrogantes Verhalten zu verundeutlichen!
Da Du ja auch in Thailand wohnst und nicht deutlich gemacht hast, dass Du von einer Vorbereitung von Deutschland aus redest, war natürlich davon auszugehen, dass Du von der Vorbereitung der Heirat von Thailand aus geredet hast. Was Du in einem langen Thread mit viel Missverständnissen versucht hast durchzubringen, wäre in einem kurzen Post mit der Angabe des Ausgangspunktes Deutschland leicht verständlich gewesen und nicht als kontrovers verstanden worden.
Sicher gibt es Leute, die ihre Heirat in Thailand von Deutschland aus vorbereiten, Regelfall ist aber bei Heirat in Thailand auch der Aufenthalt der Verlobten in Thailand.
Können wir das Thema jetzt zu den Akten legen?
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Re: Heiraten in Thailand
KoratCat hat geschrieben:
Von seiten der Deutschen Konsulate, die Bescheinigungen in thai ausstellen, und deren Dienstsiegel den thai Standesbeamten bekannt sind, gibt es derzeit meines Wissens keine reine Ledigkeitsbescheinigung. Von denen bekommst Du die Bestimmungen des Auswärtigen Amtes vor die Nase gehalten, dass sie nur ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen könnten, bzw. dies der einzige Weg sei.
berliner hat recht.
Bei einer Heirat in TH benötigt man kein Ehefähigkeitszeugnis und auch keine Konsularbescheinigung. Vor Tagen hat eine Freundin meiner Frau hier in Sansai einen Deutschen geheiratet. Zuerst wollten wir den normalen Weg gehen, also mit Ehefähigkeitszeugnis. Dazu hätte die Braut aber zuviele Papiere benötigt. Daraufhin hat meine Frau das Amphoe kontaktiert und um Aufklärung gebeten. Ihr wurde mitgeteilt, das Geburtsurkunde und ein Nachweis über den Familienstand des deutschen Verlobten ausreichend sind.
Das Amphoe benötigt bei diesen beiden Dokumenten lediglich den rot/grünen Stempel des Innenministeriums.
Das Innenministerium benötigt jedoch vorher eine Beglaubigung der Übersetzung von der deutschen Botschaft. Beide Dokumente haben wir also von einen vereidigten Übersetzer (z.B. Kiesow) übersetzen lassen, danach bei der Botschaft eingereicht, diese hat anstandslos die Übersetzungen - in diesem Fall Geburtsurkunde und Aufenthaltsbescheinigung mit dem Vermerk Familientstand - beglaubigt. Danach die Überbeglaubigung des Innenministerium und fertig.
Keine Probleme bei der Heirat auf dem Amphoe (ca. 20 min) - danach ging heute die Heiratsurkunde zur Botschaft, wird dort legalisiert und das wars.
Lediglich Bang Rak verlangt die Konsularbescheinigung - andere Amphoes nicht unbedingt - zumindest nicht hier in Chiang Mai.
Poster am 14. 09. 2016 mangels weiterer Aktivität von Admin. aus der Mitgliederliste entfernt.
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Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
Guten Tag, ich habe mich heute in diesem Forum registriert, um mich für den Beitrag von Berliner zu bedanken; denn ich habe im Juni entsprechend seinen Tips in Thailand meine thailändische Frau OHNE Ehefähigkeitszeugniss geheiratet. Da sowohl meine Frau als auch ich schon zuvor geschieden waren, war die Sachlage etwas kompliziert, insbesondere die angeblich notwendige Beschaffung des Ehefähigkeitszeugniss. Das Berliner Standesamt bzw die Deutsche Botschaft Bangkok verlangte dazu eine beträchtliche Anzahl von übersetzten und durch Botschaft beglaubigten Unterlagen, was Kosten von ca 600 Euro und Zeitaufwand von ca 6 Wochen erfordert hätte.Da meine Frau nur bei einem Amphoe und nicht gerichtlich geschieden war, hätte es auch noch einer zusätzlichen Überprüfung dieser Scheidung durch die Berliner Justizverwaltung bedurft. Weiterer Zeitaufwand nach Angabe dieser Stelle: 1 Monat bis im Extremfall 4 Jahre!
Daher haben wir es erfolgreich auf den Versuch ankommen lassen, es statt mit Ehefähigkeitszeugniss mit der vom Mitglied Berliner empfohlenen Aufenthaltsbescheinigung ( Meldebescheinigung mit Familienstatusangabe: geschieden) versucht.
Diese habe ich übersetzten und von der Deutschen Botschaft BKK legalisieren lassen, was nach Stirnrunzeln ausgeführt wurde.
Zusätzlich verlangte der Amphoe eine Übersetzung meines Passes mit Legalisierung durch Deutsche Botschaft und die Legalisierung beiden Papiere ( Pass und Meldebescheinigung) durch das thailändische Außenministerium.
Bei der nach der Eheschließung durchgeführten Legalisierung der Heiratsurkunde und der thailändischen Eheregistrierung verlangte die Deutsche Botschaft von mir die Konsularbescheinigung zum Ehefähigkeitszeugniss. Als ich sagte, wir hätten keine, diese sei ja auch zur Legalisierung und nach thailändischem Recht ein EFZ nicht notwendig, gab es erneutes Stirnrunzeln und eine längere Wartezeit, doch wurde letztendlich legalisiert und daraufhin der Visumantrag zum Ehegattennachzug für meine Frau angenommen. Wie ich erfuhr, wurde inzwischen mit dem entsprechenden Amphoe telefonisch Kontakt genommen. Zuvor hatte die Botschaft bei der telefonischen Terminvereinbarung fälschlicherweise auch das Beibringen von Verdienstnachweisen verlangt, jedoch die Notwendigkeit des Deutschtests wohlweislich "vergessen" zu erwähnen. Der Infoschalter der Botschaft versuchte dann auch meine Frau wieder nach Hause zu schicken , mit dem Hinweis, ihre Passfotos seien ungeeignet, obwohl sie mit den gleiche Fotos einige Zeit vorher ein Schengen-Visum beantragt hatte. Dass sich 10 Meter weiter im Wartesaal der Botschaft eine Fotoservice befindet, schien dem Mitarbeiter anscheinend nicht bekannt zu sein. Die Übersetzungen unserer Ehepapier , die 3500 Bhat gekostet hatte, wollte die Botschaft übrigens überhaupt nicht sehen.Mit unserer Eheschließung ohne EFZ hat es also geklappt, doch kann ich nicht garantieren, ob es auch bei anderen Amphoes so funktioniert, und ob es bei unserer nach dem Anruf der Botschaft dort in Zukunft noch geht.
Nochmals Dank an "Berliner". Er hat uns eine Menge Zeit und Geld erspart.
Daher haben wir es erfolgreich auf den Versuch ankommen lassen, es statt mit Ehefähigkeitszeugniss mit der vom Mitglied Berliner empfohlenen Aufenthaltsbescheinigung ( Meldebescheinigung mit Familienstatusangabe: geschieden) versucht.
Diese habe ich übersetzten und von der Deutschen Botschaft BKK legalisieren lassen, was nach Stirnrunzeln ausgeführt wurde.
Zusätzlich verlangte der Amphoe eine Übersetzung meines Passes mit Legalisierung durch Deutsche Botschaft und die Legalisierung beiden Papiere ( Pass und Meldebescheinigung) durch das thailändische Außenministerium.
Bei der nach der Eheschließung durchgeführten Legalisierung der Heiratsurkunde und der thailändischen Eheregistrierung verlangte die Deutsche Botschaft von mir die Konsularbescheinigung zum Ehefähigkeitszeugniss. Als ich sagte, wir hätten keine, diese sei ja auch zur Legalisierung und nach thailändischem Recht ein EFZ nicht notwendig, gab es erneutes Stirnrunzeln und eine längere Wartezeit, doch wurde letztendlich legalisiert und daraufhin der Visumantrag zum Ehegattennachzug für meine Frau angenommen. Wie ich erfuhr, wurde inzwischen mit dem entsprechenden Amphoe telefonisch Kontakt genommen. Zuvor hatte die Botschaft bei der telefonischen Terminvereinbarung fälschlicherweise auch das Beibringen von Verdienstnachweisen verlangt, jedoch die Notwendigkeit des Deutschtests wohlweislich "vergessen" zu erwähnen. Der Infoschalter der Botschaft versuchte dann auch meine Frau wieder nach Hause zu schicken , mit dem Hinweis, ihre Passfotos seien ungeeignet, obwohl sie mit den gleiche Fotos einige Zeit vorher ein Schengen-Visum beantragt hatte. Dass sich 10 Meter weiter im Wartesaal der Botschaft eine Fotoservice befindet, schien dem Mitarbeiter anscheinend nicht bekannt zu sein. Die Übersetzungen unserer Ehepapier , die 3500 Bhat gekostet hatte, wollte die Botschaft übrigens überhaupt nicht sehen.Mit unserer Eheschließung ohne EFZ hat es also geklappt, doch kann ich nicht garantieren, ob es auch bei anderen Amphoes so funktioniert, und ob es bei unserer nach dem Anruf der Botschaft dort in Zukunft noch geht.
Nochmals Dank an "Berliner". Er hat uns eine Menge Zeit und Geld erspart.
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- Gast
Re: Heiraten in Thailand OHNE Ehefähigkeitszeugnis
Hallo.
wie bekomme ich eine Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstatus ledig ohne nach Deutschland reisen zu muessen?
sorry falls die frage doof ist...
hoffe ihr koennt mir helfen! die Abzocke mit EFZ fuer leute die in Thailand bleiben und heiraten wollen ist ja ne Frechheit der BRD GMBH
wie bekomme ich eine Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstatus ledig ohne nach Deutschland reisen zu muessen?
sorry falls die frage doof ist...
hoffe ihr koennt mir helfen! die Abzocke mit EFZ fuer leute die in Thailand bleiben und heiraten wollen ist ja ne Frechheit der BRD GMBH
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